Zeugenvernahme des Herrn Jens Uhlemann

 

Zeugenvernahme 02.07.02 11:10 Uhr
Uhlemann, Jens
32 Jahre
KOK, Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität

Nickel: Herr Uhlemann, es soll gehen um die Vernehmung des Herrn Sobiak an der Sie nach Aktenlage teilgenommen haben, können Sie sich erinnern, wann und wo und mit welchem Inhalt die Vernehmung stattgefunden hat?

Uhlemann: Ja, die Vernehmung hat stattgefunden, am 16.12.99 in der JVA Chemnitz. Den Inhalt kenne ich aus den Protokollen, die ich in Vorbereitung für heute gelesen habe.

Nickel: Können Sie was sagen zum Zustandekommen der Vernehmung?

Uhlemann: Ich habe mit Frau Thiele zusammen die Vernehmung durchgeführt. Wer den Auftrag dazu erteilt hat, weiß ich nicht mehr.

Nickel: Die Vernehmung wurde am Vortag den Verteidigern mitgeteilt?

Uhlemann: Das war mir nicht bekannt.

Nickel: Ja, war Ihnen nicht bekannt. Ist die Terminabsprache mit den Verteidigern zustande gekommen?

Uhlemann: Also meinerseits nicht, eventuell durch den zuständigen Sachbearbeiter.

Nickel: Sachbearbeiter, wen meinen Sie?

Uhlemann: Herrn Hochberg.

Nickel: Was war der Anlass der Vernehmung. Welche Themen sollten erörtert werden? Können Sie dazu etwas sagen?

Uhlemann: Soweit es mir erinnerlich ist, waren es konkret Sachen aus der Vernehmung vom Vortag. Also, wie es zu den Geschäftsbeziehungen mit HvH kam. Mehr weiß ich nicht.

Nickel: Wie haben Sie sich auf die Vernehmung vorbereitet? Gab es eine Aufgabenverteilung zwischen Frau Thiele und Ihnen?

Uhlemann: Da ich mich so konkret nicht erinnern kann, gehe ich davon aus, dass Frau Thiele führend tätig war und ich teilgenommen habe. Ich bin als zweiter Vernehmungsbeamter hingefahren.

Nickel: Können Sie zu Herrn Sobiak etwas sagen, zu seinem Auftreten, seiner Gemütsverfassung?

Uhlemann: Soweit erinnerlich was es ein ganz normales Verhalten. Es gab keine Besonderheiten, die Vernehmung wurde normal durchgeführt.

Nickel: Zum Inhalt und zu Aussagen der Vernehmung, was können Sie dazu sagen?

Uhlemann: Soweit ich mich auf die heutige Vernehmung vorbereitet habe, ging es darum, seit wann er in Leipzig war. Sobiak war in Leipzig seit 1991 und hat ein, zwei Jahre später von Hermanni kennen gelernt. Er hat ihm Ausbilder zur Verfügung gestellt und wurde später mit der Beschaffung von Maschinen und verschiednen Projekten beauftragt.

Nickel: Können Sie sich erinnern ob und welche Unterlagen Herrn Sobiak bei der Vernehmung vorgelegt wurden?

Uhlemann: Ich habe im Vernehmungsprotokoll gelesen, dass Rechnungen, Mietrechnungen vorgelegt wurden und das Schreiben "Hallo Jürgen". Andere nicht, das hätte im Protokoll gestanden.

Nickel: Können Sie Näheres sagen zum Vermerk "Hallo Jürgen"? Haben Sie ihn selber mal gelesen?

Uhlemann: Ich habe ihn mal gelesen, ich weiß noch so viel, es ging um Verrechnung von Guthaben. Ich habe keine konkreten Erinnerungen.

Nickel: Können Sie sich erinnern, ob im Rahmen der Vernehmung Erörterungen zur Haftprüfung vorgenommen wurden? Er befand sich ja in Haft.

Uhlemann: Nein.

Nickel: Gut, nicht durchgeführt worden.

Vorhalt aus Bd. VII, Blatt 1096 ...

Können Sie sich in diesem Zusammenhang an etwas erinnern?

Uhlemann: Nein.

Nickel: Der Begriff "Vier-Augen-Gespräch", können Sie das in Zusammenhang bringen?

Uhlemann: Nein.

Schumann: Wer hat die Fragen gestellt, Sie oder Frau Thiele?

Uhlemann: Das weiß ich nicht mehr.

Schumann: Sie waren ja nicht befasst mit dem Sachverhalt.

Uhlemann: Richtig.

Schumann: Wer hat protokolliert.

Uhlemann: Das weiß ich auch nicht mehr, ich nehme an, dass es Frau Thiele war, denn sie war ja vorher damit befasst und dass sie sich vorbereitet hat.

Schumann: Das Vernehmungsprotokoll vom Vortag, lag das vor?

Uhlemann: Nein.

Nickel: Sie erwähnten ein Datum. Im Protokoll ist kein Datum aufgeführt. Wie haben Sie das jetzt erfahren?

Uhlemann: Ja, das habe ich gesehen, Ich habe das auch festgestellt in Vorbereitung auf heute. Ich habe festgestellt, dass die Vernehmung vom Vortag zum selben Zeitpunkt stattfand. Das Vernehmungsprotokoll wurde per Fax versandt. Daraus habe ich geschlussfolgert, dass es der 16.12.99 war.

Nickel: Ach so, daraus haben Sie es erfahren.

Auerswald: Als Sie dort angekommen sind, war Herr Sobiak verwundert, dass noch eine Vernehmung durchgeführt werden sollte.

Uhlemann: Daran kann ich mich nicht erinnern.

Auerswald: Haben Sie nach dem Haftbefehl gefragt? Nach dessen Aufhebung?

Uhlemann: Das weiß ich auch nicht.

Auerswald: Hat er flüssig erzählt, stockend?

Uhlemann: Nein.

Meschkat: Sie waren nicht mit dem Sachverhalt befasst?

Uhlemann: Nein.

Meschkat: Das habe ich mir aber so notiert.

Uhlemann: Das habe ich nicht so gesagt.

Meschkat: Welche Funktion haben Sie gehabt, vor der Vernehmung?

Uhlemann: War mit Aufgaben beauftragt, die ich vom Sachbearbeiter erhalten habe.

Meschkat: Haben Sie an Hausdurchsuchungen teilgenommen?

Uhlemann: Ja.

v.Hermanni: Ich nehme an, dass ich nicht darf, aber es geht um den Vermerk vom 12. 11. 99 der zu meiner Verhaftung führte.

Nickel: Na gut, so weit Sie, Herr Uhlemann, etwas dazu sagen können. Ansonsten würden wir unterbrechen, dass Sie sich entsprechend vorbereiten können.

v.Hermanni Ich möchte gerne wissen, warum alle Aktenvermerke, und es gibt in diesem Verfahren mehrere Hundert, nur von einem Beamten unterschrieben sind und der vom 12.11.99, der zu meiner Verhaftung führte, von zwei Beamten unterzeichnet wurde. Warum haben Sie mit unterschrieben? Wer hat Sie darum gebeten? Wie war das Gespräch mit Herrn Hochberg zuvor abgelaufen? Hat Herr Hochberg Wert auf Ihre Unterschrift gelegt?

Uhlemann: Warum weiß ich nicht. Ich wurde von Herrn Hochberg gebeten mitzukommen, in den bfb. Als die Sache dort beendet war, hat Hochberg mich gebeten, mit zu unterschreiben.

v.Hermanni: Sie waren ja mit Frau Thiele in Chemnitz. Den Vermerk hat aber nur Frau Thiele unterschrieben, obwohl Sie dabei waren. Der Vermerk vom 12.11.99 ist der einzige Vermerk, der von zwei Beamten unterschrieben ist.

Uhlemann: Das weiß ich nicht. Wenn ich vom Sachbearbeiter gebeten werden, etwas zu unterschreiben, was der Wahrheit entspricht, tue ich das.

v.Hermanni: Und, hat es der Wahrheit entsprochen?

Uhlemann: Ich bin nicht Sachwalter des Verfahrens gewesen. Es war der Wahrheit entsprechend, deshalb habe ich unterzeichnet.

v.Hermanni: Und warum sind Sie dann nicht am selben Tag in die F 37 gefahren um den zweiten Aktenstapel abzuholen?

Uhlemann: Ich weiß nicht was F 37 ist.

v.Hermanni: Das ist die Friederikenstrasse.

Uhlemann: Aus meiner Erinnerung war bekannt, dass am Montag dort ein Aktenstapel bereit gelegen hätte.

v.Hermanni: Warum haben Sie denn nicht die Akten am Freitag auch aus der F 37 abgeholt, sondern bei RA Luttermann eine Hausdurchsuchung durchgeführt?

Uhlemann: ----------

Nickel: Herr von Hermanni, halten Sie bitte dem Zeugen den Vermerk vor.

v.Hermanni: Den habe ich im Augenblick nicht dabei. Aber ich kenne ihn natürlich auswendig.

Nickel: Kann der Zeuge entlassen werden?

Meschkat: Nein.

Der Zeuge wird vorläufig entlassen um 11:23