Tatbestände
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Die Täuschung |
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Die
Zeugen Dr. Koppe, Dr. Böckenförde, Till und Dinse haben ausnahmslos
bestätigt, dass der bfb nur die vereinbarten, gemäß schriftlichem
Auftrag bestätigten Summen abgerechnet hat. Ferner wurden vom bfb zusätzliche
Leistungen, z.B. für die unterirdischen Kanäle ohne Abrechnung
erbracht. Damit haben nun auch die Zeugen bestätigt, dass es gar keinen Schaden gibt. Neben dem fehlenden Straftatbestandsmerkmal des Schadens haben die Zeugenaussagen auch ergeben, dass es keine Täuschungshandlungen durch HvH gegeben hat. Hierzu werden im Folgenden auch die handschriftlichen Protokolle des Herrn Till und die offiziellen, allen Beteiligten zur Verfügung gestellten Protokolle der WEP veröffentlicht. Diese Dokumente wie aber auch die Zeugenaussagen liegen der Staatsanwaltschaft seit dem 3. Dezember 1999 vor. Nach den Demonstrationen der bfb Mitarbeiter vom 29. November 1999 und einer bundesweiten Medienberichterstattung wollte die Staatsanwaltschaft ihren Fehler nicht einräumen. Dem Staatsanwalt GL Gast war dies auch bewusst. Ein von ihm am 3. Dezember 1999 verfasster Vermerk gibt hierüber deutlich Auskunft. Staatsanwalt GL Gast täuschte daraufhin die Gerichte in der Weise, dass er folgende Dokumente und Zeugenaussagen den Gerichten nicht zur Verfügung stellte: |
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Ferner
täuschte er die Gerichte dadurch, dass er die Gerichte in dem Glauben
ließ, die Staatsanwaltschaft Leipzig habe Dokumente, die HvH belasten,
im Original in den Händen. Als die Verteidigung im Februar 2000 um
kriminaltechnische Untersuchungen bat, gestand StA GL Gast, dass er nur
im Besitz von Kopien sei. Auf die Nachfrage, ob er die Gerichte hierüber
in Kenntnis gesetzt habe, erklärte er unter Zeugen, dass diese es doch
selber feststellen könnten. Es hat also tatsächlich Täuschungshandlungen gegeben, aber nicht durch HvH sondern durch den StA GL Gast. |
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