Stellungnahme zum Antrag des StA GL Gast und seinem Verhalten vom 10. September 2002


Matthias von Hermanni

17. September 2002

Stellungnahme zum Antrag des StA GL Gast und seinem Verhalten vom 10. September 2002


Am 14. Verhandlungstag nach Beendigung der Beweisaufnahme zum Thema Baumaschinen am 10. Sept. 2002 stellt StA GL Gast einen Beweisantrag zum Thema Baumaschinen.

Warum?
Hat er nicht mitbekommen dass wir in der Zwischenzeit bei einem völlig anderen Anklagepunkt sind?

Nein, natürlich nicht!

StA GL Gast verfährt ebenso wie er das gesamte Ermittlungsverfahren seit 1999 gestaltet hat. Immer kurz vor Abschluss eines bestimmten Themas tritt er auf, behauptet etwas, was mit Ausnahme von ihm keiner wahrgenommen hat, vernebelt, verdunkelt und was das wichtigste ist, er versucht zu verschleppen.

Dieses System wurde von ihm immer jeweils kurz vor den Entscheidungen über den Haftbefehl über zwei Jahre lang praktiziert. Auch während des Prozesses konnte dieses taktisch - strategische Verhalten des StA GL Gast beobachtet werden. So geschah es mit seinem Befangenheitsantrag gegen das Gericht wie aber auch seinen völlig unsinnigen Beweisanträgen vom 25. März 2002.

Am 10. Sept. 2002 wurde nun das Gericht selbst Zeuge in welcher Weise StA GL Gast durch falsche Aussagen im Gerichtssaal versucht Ermittlungsergebnisse zu verfälschen. Der bei der Stadt Leipzig zuständige Beigeordnete Müller hatte ausdrücklich gleich zweimal ausgesagt, dass die VOL erst seit 1997 für die Eigenbetriebe der Stadt anzuwenden war. Ich bin sicher, dass die Schnellschreiberin der StA Leipzig Frau Fleiner diese Aussage auch mitgeschrieben hat. Auch in den der StA vorliegenden RPA Berichten sind diese Hinweise zu finden. Der StA GL Gast hat damit auch bewusst und vorsätzlich eine Falschaussage verbreitet.

Die aktiven Verdunkelungs- und Verschleppungsmaßnahmen ziehen sich durch diesen Prozess wie ein roter Faden. Obwohl StA GL Gast seit Sommer 1999 um die Steuerstrafverfahren der GfH weis, suggerierte er dem Gericht, man solle und könne da nicht nachforschen. Dies obwohl er selbst seit Mitte 1999 spätestens jedoch seit dem 23. Dez. 1999 Einblick in diese Steuerakten hatte. Über die schriftlich hinaus vorliegenden Akten hat es aber auch vielfältige Hinweise der Steuerfahndung gegeben. Die teilamnesiebehafteten Erinnerungslücken der staatsanwaltschaftlichen Hilfsbeamten sind allen Beteiligten noch gut in Erinnerung.

Obwohl ich seit dem 17. Februar 2000 um rechtliches Gehör in Sachen "Bauvorhaben Hohenroda" gebeten habe, wurde Rechtliches Gehör nicht gewährt. Vielmehr erhielt Frau Klose vom LKA den völlig unsinnigen Auftrag, anhand der nur in Kopie vorliegenden Unterlagen des Strafanzeigenerstatters ein sogenanntes Gutachten zu erstellen. Ziel war nur die Prozessverschleppung. Wie sich nun herausgestellt hat, mit einem völlig unbrauchbaren Ergebnis. Dies auch, weil der Gutachtenauftrag durch die Vorgaben von StA GL Gast völlig unsinnig war und ist:

Eine summarische Auf- und Gegenrechnung von ver- und gefälschten Dokumenten kann nun mal auch im Ergebnis nur falsch sein.

Seit August 1999 liegt StA GL Gast das Ergebnis der Steuerfahndung Leipzig zum Privathaus von Hermanni vor. Die Steuerfahndung hatte gemeinsam mit Architekt und eigenem Bausachverständigem das Bauvorhaben geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Hauses den versteuerten Einnahmen der Familie von Hermanni entspricht..


Antrag Vorlage der Bauakte 8

Die Beweisaufnahme zum Thema Bauvorhaben hat ergeben:

a) Die Rechnungen der Subunternehmer Rechnungen an die GfH wären 1996 - und sind noch im Jahre 2002 - nach den juristischen Personen Lebak GmbH und Privathaus von Hermanni zu trennen gewesen.

Damit ist bewiesen, dass die GfH ihre vermeintlichen Forderungen in zivilrechtlichen Klagen hätte durchsetzen können. Die eh schon sehr dümmliche Behauptung, ich hätte die chaotischen Zustände der GfH Buchhaltung veranlasst, sind damit durch die Fakten widerlegt.
Der Zeuge Bunge hat gestanden, dass die Strafanzeige zum Zwecke der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gestellt wurde. Zitat: "Das ist die billigste Variante".

Der hier nicht aussagewillige Zeuge Friederich und Rechtsanwalt Hartung für seinen Mandanten haben schriftlich erklärt, die Unterlagen wurden zusammengestellt um mich unter Druck zu setzen.
Zitat: "Der Mitarbeiter Friederich ... entwickelte ... ein Konzept ... wie man den Angeklagten von Hermanni dazu bringen könnte ... Verbindlichkeiten gegenüber der Firma GfH anzuerkennen."

b) Alle bei der Lebak GmbH und den Eheleuten von Hermanni vorgefundenen Rechnungen wurden auch nach Bestätigung der LKA Buchhalterin Klose zeitnah beglichen.

c) Schlussrechnungen und Schlusserklärungen liegen vor und weisen aus, dass keine Forderungen mehr bestehen.

d) Die eigenen Ermittlungen und Dokumente des LKA haben bereits ergeben, dass seit dem Jahre 1993 und damit von Anfang an, bewusst und gezielt Leistungen von Subunternehmern in dass "Bauvorhaben Hohenroda" gebucht wurden. (Unterschrift Fehse, Dachdecker Wolff Müller, etc.)


Der Zeuge Friederich hat in der Zwischenzeit die Staatsanwaltschaft Leipzig und das LKA Sachsen schwer belastet:

· Der KHK Hochberg hätte bereits im Jahre 1998 erklärt, dass das LKA seit über zwei Jahren - Zitat- "unter der Schublade" gegen mich ermittelt.
· Gleiches hat der Steuerbeamte Löwe bereits 1998 schriftlich festgehalten.
· Gleiches hat mir ein Mitarbeiter des Landesrechnungshofes bereits 1997 mitgeteilt. Die schriftlichen Dokumente liegen dem Gericht vor.

Der StA GL Gast wird sich nun aussuchen können, ob er den Zeugen Friederich als glaubwürdig darstellt oder nicht. Beide mal führt es jedoch zu der Entlastung meiner Person.

An alle Prozessbeteiligten die zugegebenermaßen provokante Frage:

Was wollen Sie eigentlich noch von mir?

Nirgendwo ein Schaden, nirgendwo Verluste, nirgendwo eine Täuschung, nirgendwo eine unbezahlte Rechnung.

Was bleibt ist die Fantasieanklage der Staatsanwaltschaft Leipzig, 8000 zerstörte Arbeitsplätze und ein von der Staatsanwaltschaft Leipzig mittelbar zu verantwortender Schaden in Höhe von 15 Millionen Euro beim Betreib für Beschäftigungsförderung.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf die von StA GL Gast bereits im November 2001 mit breitem Grinsen hier im Gericht vorgetragenen Anwürfe gegen das Gericht zu zitieren;

"Nicht die Staatsanwaltschaft Leipzig sondern die 11. Kammer selbst hat die Klage zugelassen."

Der gegenwärtig amtierende LOStA der OStA Röger hat über die LVZ gleichlautende Erklärungen abgegeben. Beide haben natürlicherweise nicht erwähnt, dass dieser Zustand durch die Täuschungshandlungen der Staatsanwaltschaft herbeigeführt wurde.

Dem Verdunkeln und Verschleppen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig muss nun endlich ein Ende gesetzt werden.

Mit Schriftsatz vom 13. August 2002 hatte ich mich ausdrücklich bereit erklärt, obwohl mir meine Unterlagen in Form der Bauakte 8 nicht zur Verfügung stehen, an der Aufklärung mitzuwirken. Ich hatte dies nach Beratung mit meinen Rechtsanwälten getan, um auch gegenüber dem Gericht meine Bereitschaft zur Aufklärung nachdrücklich zu dokumentieren.

Dieses habe ich getan, in dem ich die Unterlagen des LKA bezüglich der Bauvorhaben getrennt geordnet habe.

Die sogenannte Gutachterin hat diese Ordnung am 10. Sept. 2002 ausdrücklich bestätigt.

Sie hat fernerhin bestätigt, dass unter Einberechnung der Vorableistungen der Herba und der Barleistungen allein nur für Putzer und Fliesenleger ein möglicher Dissens nur noch auf meiner Guthabenseite liegt.

Frau Klose hat fernerhin bestätigt, dass die Leistungen der Putzer und Fliesenleger in keiner der bei Lebak und von Hermanni vorliegenden Rechnungen enthalten ist. Das diese Leistungen bar bezahlt wurden, ist offensichtlich.

Bereits heute ist nicht nur durch die allgemeine Lebenserfahrung sondern auch schriftlich dokumentiert und auch durch Schlussrechnungen und Schlusserklärungen bewiesen, dass alle Leistungen auch bezahlt wurden.

Ich habe damit bereits ohne Vorlage der Bauakte 8 meine Unschuld nachweisen können.

Am 10. September 2002 hat nun StA GL Gast dem Gericht zu suggerieren versucht, ich hätte die Bauakte 8 verschwinden lassen, zumindest sei sie quasi innerhalb meines Machtbereiches abhanden gekommen. Er versucht nicht nur erneut zu kriminalisieren, er dreht damit die Beweislast nun komplett und vollständig schlicht um.

· Richtig ist, dass ich bereits am 9. Juni 1999 die bei der Hausdurchsuchung anwesenden Beamten auf die wesentlichen und wichtigen Akten hingewiesen habe.
· Richtig ist, dass diese als wichtig erkannten Akten auch gar nicht in den Asservatenraum des LKA verbracht wurden.
· Richtig ist, dass der StA GL Gast bereits am 11. Juni 1999 - also zwei Tage nach der Hausdurchsuchung - weis und in einem eigenen Aktenvermerk selbst schreibt, dass ich akribisch über den Hausbau Buch geführt habe. Zu diesem Zeitpunkt lag übrigens die Auswertung aus dem häuslichen Computer mit den nicht vollendeten Listen meiner Frau dem Staatsanwalt noch nicht vor. Woher wusste dann aber StA GL Gast? Wenn er selbst nicht Einblick gehabt haben will, wer hatte ihm davon berichtet?
· Richtig ist, dass der KHK Hochberg am 22. Juni 1999 Herrn RA Frank und mir berichtete, dass sich die - Zitat - "Akte Nr. 8 wieder eingefunden habe".

Hiermit beantrage ich daher, die sofortige Vorlage der Bauakte 8, beschlagnahmt durch das LKA am 9. Juni 1999, protokolliert gem. Asservaten Nr. 1.5.12. .

Matthias von Hermanni