- Teil 2 -

1.1.1        Der Auftraggeber KK

Aufgrund des Auftrages schuldet der Auftraggeber dem bfb für die Erbringung von Arbeiten/Leistungen die Bezahlung. Für die Erfüllung der Leistung wurde die vom Auftraggeber geschuldete, gedeckelte Summe aufgewandt. Die geschuldete Summe wurde vom Auftraggeber durch monatliche Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung des bestehenden Budget gezahlt.

 

1.1.2       Vertrag

Mit dem Auftrag der KK gegenüber dem bfb und der Annahme des Auftrages durch den bfb war ein Vertrag zustande gekommen. Beide Seiten gingen dabei auch schuldrechtliche Verpflichtungen ein. Der bfb schuldete die Erbringung der Abbrucharbeiten und KK die Zahlung von 4,7 Mio DM brutto.

 

Seitens des Landgerichtes wurde im Haftbefehlsverfahren die These vertreten, der bfb sei gem. § 662 BGB tätig gewesen.

 

Dieser Rechtsgrundlage kann in keiner Weise gefolgt werden, sie entbehrt auch jeder Grundlage:

 

Es bestand eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem bfb und KK. Dass der bfb als nicht eigenständige juristische Person der juristischen Person der Stadt Leipzig zuzuordnen ist, ist hierbei nicht relevant. Ebenso nicht, dass KK auch „auf der anderen Seite“ vertragliche Beziehungen mit der Stadt Leipzig hatte. Es erfolgte keine direkte Beauftragung des bfb im Innenverhältnis der Stadt Leipzig.

 

Der bfb war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und -annahme ein städtischer Eigenbetrieb nach dem Sächs. EigenbetriebsG und unterlag damit den gesetzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes, wie aber auch der Eigenbetriebsverordnung. Gem. § 14 der Sächs. EigenbetriebsVO hat sich ein Eigenbetrieb seine Leistungen angemessen vergüten zu lassen, selbst wenn er seine Leistungen gegenüber der Gemeinde erbringt:

 

„Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Kredite im Verhältnis zwischen dem Eigenbetrieb und der Gemeinde, einem anderen Eigenbetrieb der Gemeinde oder einer Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt ist, sind angemessen zu vergüten.“

 

Der bfb hätte somit selbst bei einer direkten Beauftragung durch die Stadt nicht auf der Grundlage des § 662 BGB tätig werden dürfen, sondern hätte auch dann in der Verpflichtung gestanden, eine

angemessene Vergütung

zu erheben.

 

Tatsache ist jedoch, dass keine Beauftragung von der Stadt an den bfb erfolgt ist, sondern eine Beauftragung durch Kommunal Konzept GmbH und diese Beauftragung klar und unmissverständlich eine Vergütung durch Pauschalpreis in Höhe von 4,7 Mio. DM vorsah.

 

An dieser Stelle kann dann auch gleich mit der vom Landgericht vertretenen These des § 662 BGB aufgeräumt werden. Dieses wiederum trifft dann genau auf die Fragen:

 

- Was ist der bfb?

- Welchen „Kostenersatz“ darf er denn nun nach Auffassung des Landgerichtes verlangen?

- Hat die StA und das Landgericht sich schon mit § 14 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung auseinandergesetzt?

 

 

Die von der StA versuchte Darstellung, der bfb habe keinen Anspruch auf Abrechnung von Maschinen, die in seinem Eigentum stehen, findet also nicht nur seine privatrechtlichen Grenzen, sondern ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Der bfb hatte somit sogar eine

 

Verpflichtung zur Abrechnung.

 

1.1.3        Leistungserbringung durch den bfb

Der bfb hatte einen Auftrag, den Abbruch von Gebäuden auf dem Kasernengelände Schönau, zu erbringen und dabei die „Bestandteile“ zu berücksichtigten, die in dem Auftrag vom 28.3.96 beinhaltet waren. Hierbei war es völlig unerheblich, in welcher Art, mit welchen Arbeitsmethoden der bfb die Auftragserfüllung gewährleistet, sofern die „Bestandteile“ des Auftrages eingehalten wurde, wie aber auch sonstige geltenden gesetzliche Bestimmungen, wie beispielsweise der Arbeitsschutz. Ob also bei der Auftragserfüllung der bfb die Mitarbeiter die Abrissmaterialien per Hand klein hacken lässt, ob sie die Materialien in Eimern oder mit der Schubkarre oder mit einem Minibagger oder einem Bobcat oder mit einem Schaufelbagger oder mit ..... transportieren, ist rechtlich bei der Erfüllung eines Pauschalvertrages nicht relevant. Insofern ist es auch nicht relevant, mit welchem LKW Materialien gefahren wurden, mit welcher Anlage gesiebt und mit welchen Brecher gebrochen wurde. Unabhängig davon ist jedoch festzustellen, dass die Leistung des Brechens von Materialien zweifelsfrei vom ersten bis zum letzten Tage in der Kaserne Schönau für Kommunal Konzept durch den Brecher KK 114 einschließlich großer Nachsiebanlage erbracht wurde. Damit stand also die gesamte Zeit eine Brech- und Siebanlage KK114 auf dem Grundstück. Diese Anlage war darüber hinaus noch die leistungsstarke Maschine und darüber hinaus stand auch noch die KK 75s zur Leistungserbringung zur Verfügung und wurde auch entsprechend eingesetzt ­ allein, damit der bfb das von ihm geschuldete Werk auch realisieren konnte.

 

 

1.1.4       Rechtliche Würdigung

Bzgl. des Auftrages der Abbrucharbeiten Kaserne Schönau erfolgte eine Baukontrolle und Baubegleitung durch KK. Die Mitarbeiter von KK waren auf dem Kasernengelände vor Ort tätig. Gegenüber den Mitarbeitern von KK konnten somit keine Irrtümer über den Einsatz von Maschinen und Geräten und die Bauabläufe erregt werden. Die Mitarbeiter von KK konnten somit nicht getäuscht werden über den Einsatz oder den Nichteinsatz von Maschinen und Geräten und wurden auch nicht getäuscht. Bei KK als Vertragspartner ist kein Schaden entstanden.

 

 

1.2      Gesamtergebnis

Die Empfehlung des Herrn Sobiak an den bfb, sich eine Entsorgungsschiene aufzubauen und zu betreiben um deren Produkte verwerten zu können, ist in der kurzen Geschichte des bfb der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bisher mit Abstand wertvollste Geschäftsvorgang.

 

Der Betrieb für Beschäftigungsförderung hat für alle Maschinen aus eigenem Vermögen zusammen 307.625,- DM bezahlt und in der Zwischenzeit einen wirtschaftlichen Nutzen von weit über 10.000.000,- DM erzielen können.

 

Alle Maschinen sind heute noch funktionstüchtig und in Betrieb.

 

Weder bei GBG/WEP noch bei KK wurde ein Irrtum erregt.

Weder GBG/WEP noch KK wurden getäuscht.

Weder GBG/WEP noch KK erlitten einen Schaden. Im Gegenteil, sie zogen aus dem Geschäftsvorgang erheblichen wirtschaftlichen Nutzen und Vorteile.

 

 

 

 

 


 

2         Sobiak / Fischer und Jung / Baumaschinen

 

Nun könnte man es sich unter Betrachtung des Ausgangspunktes einfach machen und feststellen, dass es völlig egal ist, was Herr Sobiak erhalten hat. Am Anfang war ein Rechtsgeschäft zwischen WEP/GBG und bfb. Hier drohte ein zwei Millionen Schaden. Den hat Herr Sobiak verhindert. Mehr noch, WEP/GBG und bfb hatten einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen.

 

Bei jedem normalen wirtschaftlichen Vorgang und der jeweiligen juristischen Betrachtung dazu, wäre an dieser Stelle der gesamte Fall zu Ende!

 

Nun haben sich aber die Staatsanwaltschaft und Gerichte durch die Strafanzeige des Herrn Sobiak eine Fährte hin zum Privathaus des HvH gelegt. Hierbei müssen jedoch auch sie über Hürden springen. Kommen wir zu den entsprechenden Fragen:

 

-          Hat sich Herr Sobiak bereichert?

-          Hat sich Herr Sobiak im Rahmen der Gesetze bereichert?

-          Hat sich Herr Sobiak außerhalb der gesetzlichen Rahmen bereichert?

-          Sollte sich Herr Sobiak außerhalb der gesetzlichen Rahmen bereichert haben, ist dies durch Umstände eingetreten die HvH zu vertreten hat.

 

Hierbei ist zunächst zu prüfen:

 

-          Welche Aufträge hatte Herr Sobiak ?

-          Welche Leistungen hat er erbracht und

-          Welche Aufwendungen standen ihm zu?

 

 

2.1      Aufträge des bfb an Herrn Sobiak

 

2.1.1       Berater

Am Anfang der Geschäftsvorgänge war Herr Sobiak zweifelsfrei der Berater des bfb, hier insbesondere der des Betriebsleiters HvH. Dieser befragte Herrn Sobiak bei allen wesentlichen, den Bau betreffenden Themen des bfb. Herr Sobiak war auch der einzige Berater in diesem Themenfeld. Wenn es um statische, zeichnerische und baurechtlich vorlagerelevante Vorgänge ging, wurde über und durch Herrn Sobiak der Bau.-Ing. Herr Grabbe beteiligt.

 

Bestehen hieran Zweifel, so wird hierzu seitens der Verteidigung die Zeugenvernahme des gesamten Leitungskaders des bfb aus den Jahren 1992 bis 1995 beantragt. Dies sind insgesamt ca. 20 Personen, allen voran:

 

Die Herren                Andres Balz, Stellv. Betriebsleiter

                                   Manfred Clausnitzer, OPL Tief

                                   Manfred Dachner, OPL Grün

                                   Peter Heyner, Hochbau

                                   Günther Quellmalz,

                                   Detlew Müller, Objektleiter, dann OPL Tief

 

Die Damen               Uta Johannes, Referentin

                                   Claudia Souissi, Referentin der BL Bau

Kerstin Weiske,

                                  

 

Zwischen Herrn Sobiak und HvH fand in dieser Zeit im Durchschnitt pro Woche eine mehrstündige Beratung statt. Ferner war Herr Sobiak pro Woche ca. 20 Stunden auf den Baustellen des bfb oder für den bfb unterwegs. Ferner wurden pro Woche mehrfach fernmündliche Abstimmungen vorgenommen. Die Gesprächsinhalte und Themen waren auch nicht nur auf bauliche Fragen beschränkt, sondern umfassten auch z. B. Themen wie die Frage Motivation und Stimmung im Betrieb und unter den Menschen. Herr Sobiak besaß zumindest damals die Fähigkeit, zuhören und sich auch in die Psyche der Menschen und ihrer Stimmungen einzudenken und einfühlen zu können.

 

Aus diesem Grunde wurde er von der Betriebsleitung auch als eine externe Kontrolle der eigenen Baustellen „benutzt“. Geschuldet der Situation einen Betrieb mit mehreren tausend Menschen zu führen aber bis zum 1.Juli 1996 nur auf drei unbefristet und ungeförderte Mitarbeiter zurückgreifen zu können, hatte die Betriebsleitung natürlich Interesse an einer auch externen „Draufsicht“ auf Bauabläufe, wie aber auch nach Informationen auf Stimmungen aus dem Betrieb. Dieses Bedürfnis verstärkte sich natürlich durch die Tatsache für einen Teil von Menschen verantwortlich zu sein, die nicht immer den Anschluss an gesellschaftliche Entwicklungen gehalten hatten. Dieses Bedürfnis verstärkte sich weiter durch die Tatsache, dass die Menschen durch ein System geprägt waren, in dem auch die Leitungskader in den täglichen und wöchentlichen Beratungen nicht die Probleme, die zur Lösung anstanden, benannten, sondern in alter und gewohnter Weise Erfolge meldeten.

 

Diese gesamten Stunden des Herrn Sobiak wurden jedoch nie gesondert als Beraterleistung abgerechnet. Weder beim bfb, noch bei GBG/WEP oder KK gab bzw. gibt es eine einzelne Stundenabrechnung für Herrn Sobiak. Diese Leistungen waren immer inbegriffen in dem mit der Vermietung von Maschinen und Geräten verbundenen Betreuungs- und Beratungsaufwand.

 

Dies wurde auch von beiden Seiten als „wohltuend“ empfunden. Herr Sobiak vertrat die Auffassung, er müsse sich aus den abzuwickelnden Geschäften finanzieren und die müssten sich eben für beide Seiten so lohnen, so dass in den Geschäften auch sein Lohn berücksichtigt sei. Auch wollte er sich nicht bei den intensiven täglichen Kontakten mit den bfb Mitarbeitern in eine Situation bringen lassen, dass diese dann seine „Stundenzettel“ hätten abzeichnen müssen. Dies hätte im Übrigen auch zu einer Veränderung der erfolgten Beziehungsstrukturen der Mitarbeiter zu Herrn Sobiak geführt und damit in einem nicht unerheblichen Umfang die Wirksamkeit seiner Tätigkeit vor Ort reduziert.

 

HvH war dies sehr Recht. Allein schon aufgrund der Fragestellung, auf welchem jeweiligen Fördermittelprojekt denn eine allgemeine Beraterrechnung abgerechnet werden sollte? Aber, wie hätte denn eine allgemeine Beraterrechnung z.B. beim Abriss GNO für GBG/WEP ausgesehen und zugeordnet werden sollen?

 

Theoretische Beispiel Rechnung

 

Hiermit berechnen wir Ihnen für den Monat Mai 1994 

111 Stunden a´ 200,- DM = 22.200,-DM

 

für 4 Stunden allgemeine Themen,

(abzurechnen bei der nicht vorhandenen ABM ?)

 

16 Stunden über die Entsorgungsprobleme im allgemeinen und besonderen

(abzurechnen bei GBG/WEP und dort aufzuteilen auf alle Grundstücke gem. dem nicht vorliegenden Quadratmeterschlüssel Gesamtfläche zu Einzelgrundstück?)

 

32 Stunden Kontrolle und Besichtigung der Bausstelle GNO

(Abzurechnen mit    3,5 Stunden Grundstück ITB,

                                   4,5 Stunden WPM,

                                   2    Stunden Geophysik ?)

 

16 Stunden Aufbau der Baumaschinen

(aufzuteilen nach obigem nicht vorhandenen Grundstücksquadratmeterschlüssel?)

 

Offen gesagt, Herr Dr. Koppe hätte HvH einen Vogel gezeigt!

 

Bauabläufe, insbesondere im Rahmen von Beschäftigungsförderung durchgeführt, bedürfen einer ganzheitlichen, verschiedene Abläufe, Technologien und aktuelle Gegebenheiten verknüpfende Betrachtungs- und Handlungsweise. Diese ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung, die von einem Beschäftigungsförderungsbetrieb wie dem bfb, der noch am Anfang der Professionalisierung stand, war nur mit einer integrativen, ganzheitlichen und auf den jeweiligen aktuellen Bedarf abgestimmten Begleitung und Betreuung zu gewährleisten. Durch Herrn Sobiak wurde hier ein Baucoaching geleistet, welches auf die verschiedenen Ebenen des Betriebes durchgriff und welches regelmäßig mittelbar in Einzelfällen auch unmittelbar durch WEP in Anspruch genommen wurde. Es war weder inhaltlich klein zu schneiden, noch im Hinblick auf die internen Buchungsstrukturen der WEP auf deren Grundstücks- und Investorenuntergliederung.

 

Unabhängig davon ist jedoch die Wertigkeit einer solchen Beratung, eines solchen Coaching messbar. Zu den aktuellen Preisen der Stadt Leipzig für Berater und Gutachter hier einige Vergleichszahlen aus dem Jahr 2000, wohlwissend dass die Preise 1993/1994 aufgrund des immensen Beratungsbedarfes in den neuen Bundesländern deutlich höher waren:

 

Die KPMG hat für das in diesem Verfahren vorliegende Gutachten pro Stunde zwischen 320,- DM bis 525,- DM plus Aufwendungen abrechnen können; für zwei Mitarbeiter und zwei Monate Arbeit über 300.000,- DM.

 

Die städtische BBVL berechnet den Eigengesellschaften der Stadt trotz eines bereits bestehenden Grundauftrages von pro Jahr über 2 Millionen, pro Stunde bis zu 220,- DM. Selbstverständlich alles Nettobeträge.

 

Bereits eine Überschlagsrechnung von angenommenen 20 Stunden wöchentlich und einem Stundensatz von 200,- DM hätte nur für Herrn Sobiak persönlich ca. monatlich 20.000,- DM brutto ausgemacht. Wir können natürlich auch einen KPMG Stundensatz nehmen, dann kommen wir auf monatlich über 50.000,- DM. Wir können uns auch streiten, welche Stunde für bfb oder GBG oder WEP wertvoller war und ist.

 

2.1.2       Geschäftsidee

Der Aufbau einer eigenständigen Entsorgungsschiene für den bfb war ausschließlich die Idee des Herrn Sobiak. Bis zum Dezember 1993 wurden alle Abrissanträge des bfb unter dem Gesichtspunkt kalkuliert und durchgeführt, das Abrissmaterial zu Entsorgungsfirmen zu transportieren. Da man über keine eigene ausreichende Transportkapazität verfügte, ließ man sogar wesentliche Teile von Entsorgungsfirmen abholen.

 

Wie oben bereits ausführlich dargestellt, war dieser Weg auch nicht eine einmalige Entscheidung, sondern ein Prozess bestehend aus Einzelentscheidungen, die auch nicht gradlinig verliefen. Die Entscheidungen waren geprägt von der jeweiligen Situation auf den Baustellen und der Fähigkeit über freie Budgets zu verfügen, wie aber auch davon, Mitarbeiter schrittweise für die Einführung der entsprechenden Technologien einzunehmen, ihnen die Ängste zu nehmen und damit die Grundlage für einen positiven und effektiven Einsatz der Technologie betriebsintern zu schaffen. Auch dies ist noch mal unter den Besonderheiten eines Beschäftigungsförderungsbetriebes zu sehen. Hier bestehen zum einen Bedenken und Sperren in der Annahme neuer Technologien, weil diese nicht bekannt sind und keine Erfahrungen im Umgang damit bestehen, insbesondere bei Mitarbeitern, die zuvor nicht mal im Baubereich tätig waren natürlich zum Teil heftige Ängste auslösen. Zum anderen bewegt sich die Beschäftigungsförderung im Spannungsfeld zwischen dem Angebot von Arbeit, dabei vorzugsweise Handarbeit/körperlicher Arbeit um der Arbeitslosigkeit abzuhelfen, d.h. einer Vermeidung von Technikeinsatz um dadurch mehr Menschen mit Handarbeit zu beschäftigen und andererseits dem Anspruch einer Ausgestaltung humaner Arbeitsplätze unter Einsatz von Technologie auch in der Beschäftigungsförderung sowie der Aus- und Fortbildung auch bzgl. adäquater zeitgemäßer Technik im Arbeitsleben.

 

Die Gespräche und Beratungen mit Herrn Sobiak hierzu waren somit auch nicht an einem Tage und dann abgeschlossen, sondern begleiteten beide Seiten mehrere Jahre. Sie umfassten auch nicht ausschließlich Bausstoffe. Der letzte, aber nicht mehr realisierte, Auftrag war eine Lösung für Altreifen zu entwickeln, die bei den jeweiligen Abrissaufträgen in großen Mengen anfielen und teuer entsorgt werden mussten.

 

2.1.3       Einzelaufträge im Zusammenhang mit dem Auftrag GBG/WEP

 

2.1.3.1     Reizer Grundstück

Auf diesem Grundstück stand ein Betonschießstand aus dem 3. Reich mit bis zu sechs (!) Meter dicken Betonwänden. Der Auftrag war Teil des VZOG Auftrages. Da die Kapazitäten des bfb maschinell erschöpft waren, WEP aber auf Einhaltung der Termine bestand, wurde erwogen einen sehr großen Bagger mit Spezialtechnik zu beschaffen. Dieser hätte annähernd 600.000,- DM gekostet. Weitere Aufträge in dieser Dimension und mit dieser Problemstellung waren nicht absehbar, so dass die Investition nicht vertretbar gewesen wäre. HvH bat Herrn Sobiak unter dem Gesichtspunkt Sprengung das Problem zu prüfen. Welche Schritte Herr Sobiak nun unternahm, wusste und weiß HvH nicht. Erinnerlich ist HvH noch das über das Thema in den folgenden Tagen mehrfach fernmündlich gesprochen wurde. Herr Sobiak trug nach ca. vierzehntägiger Prüfung aller Möglichkeiten vor, dass eine Sprengung ausscheide. Die Sprengladungen müssten eine solche Dimension haben, dass eine Genehmigung nicht erteilt würde. Herr Sobiak hatte sich bei Experten erkundigt und diese hatten nach eigenen Aussagen ein neues Mittel (Spezialchemie) entwickelt. Dieses sollte durch Kernbohrungen in den Beton eingebracht und verschlossen werden und dann durch eine chemische Reaktion den Beton zum Bersten bringen.

 

Aus heutiger Erinnerung traten dann weitere Verzögerungen ein, die im wesentlichen auf die  mangelnde Bereitschaft von bfb Mitarbeiter mitzuziehen zurückzuführen war. Auf jeden Fall ist noch sehr gut erinnerlich, dass nachts um 23.00 h  Herr Sobiak am Wohncontainer in Hohenroda klopfte und die Eheleute von Hermanni aus dem Bett holte. Herr Sobiaks Anzug, die Hosenbeine hochgekrempelt, war völlig verdreckt und eingerissen und die Halbschuhe waren nicht mehr zu erkennen. Man versprach ihm am nächsten Tag ein Paar Gummistiefel zu schenken. Frau von Hermanni machte ihm noch etwas zu essen und man ließ sich mehrere Stunden darüber aus, warum die Leute ­ von wenigen Ausnahmen abgesehen ­ in einer Situation, wo der Betrieb doch einen Halbmillionenauftrag halten will, nicht mitziehen.

 

Herr Sobiak hatte an diesem Abend die mehrtägigen Arbeiten am Bunker abgeschlossen und die Spezialchemie in die Betonlöcher verfüllt und diese verschlossen. Die erhoffte Wirkung trat nicht ein. Der durchgefrorene Beton ließ die chemische Reaktion nicht zu. Der bfb verlor den Auftrag. Die Fremdaufwendungen von Herrn Sobiak wurden beim bfb abgerechnet, weil die Rechnung von WEP bezogen auf das Reizer Grundstück / Bunker an die Firma Zani vergeben worden war.

 

Die Leistung von Herrn Sobiak war in der Rechnung gegenüber dem bfb ausdrücklich nicht enthalten.

 

 

An diesem Auftrag/Vorgang lassen darüber hinaus noch weitere Sachverhalte beweisen:

 

Beim bfb war der mit 500.000,- DM „bewertet“ worden, als man ihn aus dem Gesamtauftrag VZOG herausgerechnet hat. Die Fa Zani hat den Auftrag erhalten und rund 1.2 Mio. abgerechnet (Wohin ist von denen eigentlich entsorgt worden?)  Der wirtschaftliche Nutzen für GBG/WEP ist offensichtlich. Obwohl im Auftrag von Zani enthalten, wurden die anschließenden Erdarbeiten dann doch vom bfb durchgeführt.

 

28. OBP, 16.08.94, Nr. 2.1, Grundstück Reisser

 

2.1.3.2     Esse

 

An diesem Auftrag lassen sich gleich mehrere Vorgänge beweisen.

 

Im Rahmen der WEP Aufträge an den bfb war auch eine über 40 Meter hohe Esse zu beseitigen. Die Frage wie abzureißen sei war unklar. Man traute sich nicht so richtig heran. WEP drängelte, also wurde wieder durch HvH  Herr Sobiak auf die Baustelle geschickt. Ergebnis Einrüsten und per Hand abtragen bis die Baggerschaufelhöhe erreicht ist. Zur Fachanleitung (Stichwort Verantwortung siehe oben) wurden auch GfH Mitarbeiter dazugestellt. Natürlich wurde das Einrüsten und das eingesetzte Personal auch extra bezahlt. Die Leistung von Sobiak aber eben auch hier nicht.

 

Dies lässt sich nun klar und deutlich beweisen:

Die Mitarbeiter des bfb trauten sich aber nicht und in über 40 Meter Höhe war es sehr windig und kalt. Man kam zeitlich nicht voran und WEP maulte wie häufiger rum. Also wurde Sobiak wieder auf die Baustelle geschickt. HvH bekam nur einen Anruf, er, Sobiak, habe alles geklärt. Wochen später hörte dann HvH was geschehen war: Herr Sobiak war auf die Baustelle gefahren mit 10.000,- DM in 100,- DM Scheinen und hatte den Arbeitern gesagt, wenn ihr bis zu dem und dem Zeitpunkt fertig seid, bekommt ihr das Geld. Die Arbeiten wurden pünktlich abgeschlossen.

 

Frage: Wohin wurden denn nun diese 10.000,- DM gebucht?

Antwort: In das Privathaus von Fam. von Hermanni, d.h. zu Lasten von H v. Hermanni !

 

Nachzulesen unter „Rechnung vom 3.8.94“ Band XVII, Anlage 2, Blatt 2796. Dass HvH diese „Rechnung“ nie erhalten hat ist klar und muss hier eigentlich nicht extra betont werden. Auf Seite 2 unten findet diese Abrechnung statt:

 

Wohnung Balz                                                        (Aufwand)                  75.000,-

Kosten Miete Gewerbepark                                   (Aufwand)                  120.000,-

Kosten OPL Müller                                               (Aufwand)                10.000,-

 

Auf Seite 3 erfolgt dann die Gegenbuchung       

Einnahmen aus Baumaschinenvermietung      (Ertrag)                      140.000,-

 

Da man die Bargeldzahlungen auch nicht eingebucht hat, kommen dann offene Forderungen in Höhe von 213.587,67 DM an HvH heraus. Diese wird man nun als uneinbringbare Forderungen von der Steuerschuld abgesetzt haben.

 

 

Somit ist zweifelsfrei bewiesen:

 

  1. Es gab Sonstige Leistungen.

 

  1. Sie wurden im Hause Sobiak ebenso wie ein Teil der Einnahmen aus Maschinenmieten in das „Abschreibungsmodell Sobiak Hohenroda“ gebucht.

 

  1. Damit beweisen genau die Unterlagen von GfH/Sobiak selbst, dass es die hälftige Teilung nicht gegeben hat. Herr Sobiak hat immer mit sich selbst verrechnet.

 

 

An diesem Vorgang kann auch ein weiteres Mal das Fehlverhalten des StA GL Gast bewiesen werden. Er kennt diesen Vorgang, vermutlich auch die Steuerunterlagen seit spätestens Dez. 1999. Trotzdem sind diese heute nicht vollständig Aktenbestandteil.

 

 

2.1.3.3     Abriss Werkzeug Prüf Maschinen (WPM)

 

Auch bei diesem Einzelauftrag war Herr Sobiak gleich in mehrfacher Hinsicht beteiligt. Das sehr große Werk war noch in einem baulich recht guten Zustand und bestand im Wesentlichen aus stahlbewährtem Beton. Die Verhandlungen um diesen Auftrag zogen sich recht lange hin. Der bfb hatte nach Übergabe des Leistungsverzeichnisses ein Angebot in Höhe von 1.520.000,- DM erstellt. Dies war zu einem Zeitpunkt, als man noch mit einem normalen Abriss mit entsprechender Abfuhr kalkulierte. In die Phase der Verhandlungen viel auch die Hoffung mit dem Brecher günstigere Preise machen zu können. (Schreiben des Dr. Böckenförde vom 16.Feb.1994, 3. Absatz).

 

Gleichzeitig möchten wir Sie gern mit dem Abriss des WPM - Grundstückes beauftragen, der sofort zu beginnen wäre. Da sich jedoch Ihre Kostenschätzung hierfür möglicherweise aufgrund neuer Erkenntnisse reduziert, bitten wir zunächst um Überprüfung Ihrer Kalkulation und Mitteilung des Ergebnisses, damit wir Sie förmlich beauftragen können.“

 

Bezüglich der Nachkalkulation wurde GBG/WEP mitgeteilt, dass man sich sicher sei, dass es preiswerter werde, mangels Erfahrung aber keine genauen Zahlen sagen könne. Daraufhin erhielt der bfb den Auftrag mit Schreiben vom 24.3.94, aber ohne eine Summe zu nennen.

 

Die genaue Reihenfolge der kommenden Ereignisse sind HvH heute nicht mehr erinnerlich. Über die Bauberatungsprotokolle oder Zeugenbefragungen lassen sich hier weitere Details ermitteln. Auf jeden Fall erreichten HvH folgende Informationen:

 

            - Das Bauordnungsamt habe einen Baustopp verfügt.

 

- Der bfb habe nicht die Qualifikation diesen Abriss vorzunehmen, ja er dürfe dies rechtlich auch gar nicht.

 

- Der vom bfb vorgesehene Weg des Abrisses sei falsch oder nicht zulässig oder für die Mitarbeiter des bfb zu gefährlich.

 

- Der Auftrag könne nur von privaten Firmen keinesfalls jedoch von ABM Mitarbeitern durchgeführt werden.

 

 

HvH bat wieder Herrn Sobiak sich vor Ort schlau zu machen. Er kam mit zwei Aussagen zurück:

 

- Der Auftrag müsse unbedingt gehalten werden, das Abrissgut sei exzellenter Beton und hervorragend als Schreddergut zu verwenden und zu vermarkten.

 

- Der Abriss sei tatsächlich kompliziert und nicht ungefährlich. Für einen normalen Baggereinsatz sei das Gebäude zu hoch, ein Rückbau aber nicht ungefährlich weil auch er, die statischen Kräfte nicht einschätzen könne.

 

Man vereinbarte, dass Herr Dipl. Ing. Grabbe den Auftrag erhält den Abriss zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Während dieser Zeit trafen sich die örtliche Objektleitung und die Herren Grabbe, Sobiak und von Hermanni mindestens zweimal vor Ort und besichtigten das Bauwerk.

 

Ungefähr zur gleichen Zeit übermittelte WEP, dass das Bauordnungsamt einen Abriss unter Verantwortung des bfb nicht zulassen werde.

 

Nach einigen Kontakten und Gesprächen zwischen WEP und Herrn Sobiak, erschien dieser eines Tages und berichtete, dass WEP dem bfb die Abwicklung des Auftrages nicht zutraue und WEP wohl bereit sei den Auftrag direkt an die GfH/Sobiak zu vergeben und dabei dann, da nicht ABM, auch bereit sei mehr zu zahlen. Herr Sobiak bot an, doch eine Arbeitsgemeinschaft mit dem ABM Stützpunkt einzugehen um so auf die Maschinen des bfb zurückgreifen zu können. HvH lehnte ab und bat Herrn Clausnitzer ihn sofort zu informieren wenn in Sachen WPM Auftrag etwas passiere. Er schärfte ihm nochmals ein, dass der bfb diesen Auftrag haben wolle. Er solle sich in dieser Frage auf keine Kompromisse einlassen und wenn entscheide HvH diese persönlich.

 

Herr Sobiak wurde gebeten im Rahmen der Lehrvereinbarungen, gemeinsam mit Herrn Grabbe (Abrisssachverständiger), die Verantwortung zu übernehmen. Letztlich wurde auch so verfahren. Herr Grabbe übernahm die Überwachung und Mitarbeiter von Herrn Sobiak die Anleitung der bfb Mitarbeiter vor Ort.

 

Beweis:          Abrissantrag BOA, Beiakte V, Blatt 12

                        Bauberatungsprotokolle

                        Zeugen die Herren Grabbe. Clausnitzer, Müller

 

27. OBP, vom 9. August 1994, Punkt 2.5, letzte Satz

Mit der Firma Sobiak ist die Antragstellung des Abrissantrages an das Bauordnungsamt abzustimmen.“

 

„28. OBP, vom 16. August 1994, Punkt 2.5,

Mit Herrn Sobiak wurde der Abrissantrag für den Abriss des WPM Gebäudes besprochen und in Details ergänzt.

WEP hat diesen zwischenzeitlich dem Bauordnungsamtes zur Genehmigung übergeben.“

 

Siehe auch die OBP der folgenden Wochen.

 

Weder Herr Sobiak noch Herr Grabbe haben ihre Leistung hierfür je gesondert in Rechnung gestellt.

 

Es ist offensichtlich, dass bei dieser Sach- und Rechtslage es ausgeschlossen ist, dass die Leistung von Herrn Sobiak und Herrn Grabbe in der Stundenabrechnung für die Anleiter/Mitarbeiter enthalten ist.

 

Beweise:       Herr Grabbe

 

Am Ende wurden für WPM 1.276 Mio, also 244.000,- DM günstiger als ursprünglich kalkuliert, abgerechnet.

 

 

2.2      Die Aufwendungen und Kosten der GfH / des Herrn Sobiak

 

 

Neben den normalen Aufwendungen als Unternehmer, Berater und Vermieter, hatte Herr Sobiak bezüglich der Baumaschinen vor allem die Kaufpreise, Kreditaufwendungen und ­ auch nach eigenen Erklärungen ­ den Aufwand für die Schwarzgeldzahlungen zu tragen.

 

Auch die Geschäftsidee war eindeutig seine. Die mit den Aufträgen entstandenen Kosten wurden mit den Mieten und Restkaufsummen abgegolten. Diese Kosten sind auch alle mittelbar oder unmittelbar mit der Vermietung der Maschinen und Geräte entstanden. Es hat über diese Aufwendungen nie andere Rechnungen gegeben.

 

Neben einer juristischen Betrachtung kann man auch gerne noch eine „moralische“ Gesamtbetrachtung vornehmen und fragen:

 

Wessen Nutzen war denn größer, der des Herrn Sobiak, des bfb oder der von GBG/WEP bzw. KK?

 

Sofern man eine ordnungsgemäße Steuerzahlung des Herrn Sobiak unterstellt, liegen die Vorteile offensichtlich und deutlich beim bfb und bei GBG/WEP und KK.

 

2.3      Hat es Täuschungshandlungen von Herrn Sobiak gegeben und wer hat mitgewirkt?

 

2.3.1       Privathaus /Lebak GmbH

Wie wir heute wissen, ist Herr von Hermanni tatsächlich über eine Reihe von Sachverhalten durch Herrn Sobiak getäuscht worden. Hierbei fragt sich HvH natürlich auch, gab es diese Täuschungen von Anfang an oder sind sie erst später mit den Steuerproblemen des Herrn Sobiak eskaliert. Ob es hier je abschließende Antworten und Wahrheiten geben wird ist ungewiss, setzt allemal aber noch die vollständige Beiziehung der Steuerakten voraus. Sollten diese Unterlagen verschwunden sein, dürfte auch die Vernehmung der Steuerbeamten helfen.

 

Durch die heute schon vorliegenden Steuerakten ist bekannt, dass laut Herrn Sobiak alle Unterlagen gestohlen wurden. Er mag selber erklären, woher nun die kopierten Dokumente aus Ordner I und II kommen. Auch die Beamten der Steuerfahndung Leipzig und Hannover werden hier noch Fragen haben!

 

Diese müssten z.B. wissen, welche Rechnungen bei der Hausdurchsuchung der Steuerfahndung 1994 bereits vorlagen und welche Ausgangsrechnungen somit erst später geschaffen wurden.

 

Dies gilt auch für die Eingangsrechnungen, bei denen noch ein Einfluss möglich war. So z.B. bei dem Herrn Fehse, (Fliesenleger) der später am Bahnhof „abgefangen“ wird um noch einige Quittungen zu unterschreiben. (siehe ZV Fehse) Auch bei der Firma Servatko, die das LKA nicht gefunden haben will, ist dies mehr als wahrscheinlich, nein sicher.

 

Wir wissen heute, dass es bis 1994 von Herrn Sobiak ein systematisches und planvolles Betrügen des Finanzamtes gegeben hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dienten alle Handlungen dem einen Ziel, Vorsteuern ziehen zu können, um die Zahlung von Mehrwertsteuern und im Ergebnis davon, die Zahlung von Körperschaftssteuern zu vermeiden. Ferner versucht man alle Rechnungen für Eigenobjekte (Schulstr. und Handwerkerhof) auf Fremdobjekte umzulenken. Allein dieser letzte Punkt kann heute bereits bei der Hälfte aller betroffenen Subunternehmer definitiv bewiesen werden (siehe hierzu Punkt 4.5.6.). Bis zum Jahre 1994 richtete sich das Handeln immer gegen das Finanzamt. Auch das Aufrechnen mit Baumaschinenmieteinnahmen findet bereits statt (siehe hierzu Punkt 4.5.5.). Aber genau diese Unterlagen entlasten HvH, denn sie sind der Beweis, dass eine Auf- und Verrechnung immer mit den eigenen Verpflichtungen des Sobiak vorgenommen wird. Erst nach der Steuerfahndung im August 1994 und wahrscheinlich mit einem weiteren Einschreiten des Finanzamtes im Jahre 1995 oder 1996, besteht nun die Notwendigkeit für die GfH und Herren Sobiak und Friederich erneut Akten zu fälschen.

 

Dafür kann man sogar fast Verständnis entwickeln. Man hat Mieteinnahmen für Baumaschinen in Millionenhöhe, kann die Aufwendungen ­ weil zum Teil Schwarzgeldzahlungen ­ aber nicht ordnungsgemäß nachweisen. Also nimmt man das Akten- und Datenmaterial der Vorjahre, schreibt nun Rechnungen und versieht sie mit den Zusätzen „zurück habe kein Geld“.

 

Die Kombination von grenzenlosem Hass (HvH war wie sein Handeln gegenüber Herrn Sobiak beweist, eben nicht erpressbar und bestechlich) und Dummheit (Abgabe des falschen Ordners) gepaart mit dem Locken der StA Leipzig (Bringt uns doch Unterlagen) führt dann zu der heutigen Aktenlage in Kopien.

 

Im Jahre 1998 wird Herr Sobiak erneut von der Steuerfahndung befragt:

 

„ Es sind Hinweise bekannt geworden, dass das LKA Sachsen gegen Sobiak und einen Ex-Hannoveraner in Leipzig ermittelt, Details sind noch nicht bekannt“.

 

Herr Sobiak erklärt hierzu nicht, „das kann ich Ihnen erklären, das geht auf meine Anzeige zurück, weil mich der v. Hermanni betrogen hat“ oder Ähnliches.

 

Nein!

 

Dem Protokoll der Steuerfahndung ist zu entnehmen:

 

„ Sobiak wollte sich hierzu nicht äußern, teilte aber mit, dass die Behörden dort gegen ihn auch ermitteln

(politischer Hintergrund?).“

 

Warum schätzt Sobiak ­ entgegen seiner eigenen Strafanzeigen - hier einen „politischen Hintergrund“ ein?

 

Und welche Ermittlungen gegen den „Ex-Hannoveraner“ haben das LKA-Sachsen bereits im Jahr 1998 zur Steuerfahndung Hannover getrieben, wie bekommt die Steuerfahndung hiervon „Hinweise“, wo doch nach den Unterlagen und Akten sowohl des LKA wie aber auch der StA hierzu nichts erkennbar ist?

 

Damit ist bewiesen, dass die StA Leipzig zumindest über ihr Hilfsorgan , das LKA-Sachsen seit 1998 Kontakte und Hinweise mit der Steuerfahndung austauscht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Einblick in die Steuervorgänge Leipzig hat und genau diese, erneut dokumentiert mit der StA Leipzig vom 17.1.2001, versucht der Verteidigung und den Gerichten zu verbergen.

 

Beweis:          Beiakte 19, Steuer, Seite 147

 

Auch das „Geständnis“ von Herrn Sobiak ist subjektiv nur noch folgerichtig. Die Wahrheit wird für ihn erheblich „teurer“ werden. Auch hier muss wieder auf den Betrugsprozess in Bitterfeld aufmerksam gemacht werden.

 

Durch die eigenen Ermittlungen der Verteidigung wurde der Fall Andreas Gotsch bekannt. Herr Gotsch sah sich in einem zivilrechtlichen Verfahren in der gleichen Situation wie HvH. Es tauchen gefälschte Vermerke auf. Berufszeuge Friederich hat seinen Auftritt, etc..

 

 

 

 

2.3.2       Baumaschinen

Es wurden ausdrücklich immer neue Maschinen von HvH bestellt. (Ausnahme Radlader) Dies wird heute auch durch die vorliegenden schriftlichen Angebote von F&J bestätigt.

 

Bezüglich der Vorsiebanlage nun auch durch die Bankunterlagen.

 

Unklar ist bis heute, ob die Angebote, die zum Teil alleine deshalb keinen Sinn geben, weil sie nach Auftrag erstellt wurden, dazu dienten

 

HvH bezüglich eines vermeintlich höheren Preises zu täuschen oder

HvH den Eindruck zu vermitteln es seien neue Maschinen.

 

Aus dem Gutachten der KPMG wissen wir, das die Vorsiebanlage gebraucht war. Ob hierbei der bfb alleine getäuscht wurde oder auch Herr Sobiak war bis zur letzten Akteneinsicht noch unklar.

 

Heute wissen wir aus den Bankunterlagen, dass zunächst die Kreditsumme in Höhe von 277.000,- DM netto in Höhe des Angebotes beantragt, dann aber nur 161.000,- DM netto in Höhe der Zahlung in Anspruch genommen wurde. HvH wurde also das Angebot für eine neue Vorsiebanlage gezeigt und dann eine alte, mit Wissen von Sobiak geliefert. Während die KPMG diesen Faktor bei ihrem Rechenwerk bereits mit einem niedrigen Rechenwert berücksichtigt, geht das LKA bei seiner Preisumfrage noch von einer neuen Maschine aus.

 

Aus einem Gespräch zwischen einem Mitarbeiter der vom bfb eingesetzten Arbeitsgruppe und einem Mitglied der KPMG Gutachtergruppe wissen wir, dass der Betonbrecher II mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls gebraucht (Betriebsstundenzähler zurückgestellt) gewesen sein soll. Der Hinweis an die StA hat zwar dazu geführt, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet, aber sofort wieder eingestellt wurde. Ermittlungshandlungen hat es offensichtlich nicht gegeben. StA Gast versucht krampfhaft seine „Kronzeugen“ zu schützen. Die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ist von dieser nicht angenommen worden.

 

Der Bitte der Verteidigung doch wenigstens nun alle Maschinenakten zu erhalten ist man bis Februar 2001 nicht nachgekommen. Hierzu gibt es aus der Sicht der StA auch allen Grund. Sollte sich der Verdacht bestätigen, steht die Staatsanwaltschaft Leipzig vor einem kompletten Scherbenhaufen, der dann auch strafrechtliche Relevanz haben wird. Allemal wäre sofort bewiesen, dass der schon jetzt mit einem sehr unwahrscheinlichen Preis angegebene Brecher KK 114, niemals für 430.220,- DM netto, nach Skonto „über den Tisch“ an den Neukunden Sobiak verkauft wurde.

 

Das Angebot, dass den Banken vorgelegt wurde, und heute den Bankunterlagen zu entnehmen ist, trägt den Preis von 439.000,- DM netto aber „ohne Extras“. Die gelieferte Maschine beinhaltet aber alle Extras.

 

Die nach Akteneinsicht im Februar 2001 von der Verteidigung durchgeführten Ermittlungen haben die Annahmen bezüglich des Betruges bei Lieferung von Betonbrecher II durch Herrn Sobiak und Fischer & Jung vollständig bestätigt.

 

Die Identnummern wurden gefälscht, die Typenschilder wurden ausgebohrt und neue an eine alte Maschine angebracht. Der Betriebsstundenzähler auf zwei Betriebsstunden zurückgedreht.

 

Die Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig und Herrn StA GL Gast wurde am 4. September 2001 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gestellt. Die Mitarbeiter des LKA haben am 11. Sept. 2001 - also 15 (in Worten fünfzehn) Monate nach den ersten Hinweisen sich den Brecher II vor Ort im Hafen Lindenau angeschaut und fotografiert!

 

 


 

3         Bauvorhaben Hohenroda

Bezug zur Anklageschrift:

Seite 34 ­ 36

Seite 58 - 71

 

 

3.1      Ausgangssituation für das Bauvorhaben Hohenroda

 

Die Eheleute von Hermanni haben sich 1977 als damalige Inspektorenanwärter und Studentin ein Haus für 182.000 DM gekauft. Bis 1991 erfolgte die Sanierung durch Eigenleistung. Die hierfür abgerechneten Belege sind den Steuerunterlagen des Finanzamtes zu entnehmen.

 

Der finanzielle Freiraum wurde durch Beförderungen und Nebentätigkeiten vielfältiger Art / Dozent, Aufsichtsrat Stadtwerke, Großraumparlament, ehrenamtlicher Arbeitsrichter, Tierhaltung) immer vergrößert.

 

Die Sanierung des Nebengebäudes und des Hauptgebäudes wurde bis zur Geburt des dritten Kindes (22.4.91) abgeschlossen. Die Eheleute von Hermanni hatten sich entschlossen zwischen dem Neben- und dem Hauptgebäude ein Mittelhaus zu errichten. Daher wurden bereits 1991/2 Baumaterialien, wie z.B. Fliesen ( mit denen bereits das Nebengebäude und kurz vor der Geburt des dritten Kindes auch gerade das Hauptgebäude gefliest worden war). um damit dann alle drei miteinander verbundenen Gebäude auch einheitlich gefliest zu haben, gekauft und eingelagert. Weiteres Baumaterial, insbesondere Hölzer, wurden zur Errichtung eines Wochenendhaus auf dem Wochenendgrundstück in Brelingen eingelagert. Allein der Wert der Fliesen a) Bonfol, Schiffchen und Quadrat, b) weiße, gelbe, blaue Spaltplatten die 1993 nach Hohenroda transportiert wurden, machen einen Wert von über 50.000 DM aus.

 

Beweis:          Zeugen: Dirk Blaume, Hans-Volker Mann, Jochen Bollmann,

Siehe auch die ZV des im August 2001 verstorbenen Karl Heinz Blaume,

 

Die gesamten Jahre 1991 und 1992 sind davon bestimmt, im Grunde eine 6 ½ Tage-Woche zu arbeiten, zusätzliche Einnahmen zu haben und keine Zeit für Ausgaben. Diese Zeit ist weiterhin bestimmt von einem ständigen „Hin- und Her“, „gehen wir in den Osten oder gehen wir nicht in den Osten“. Eine Vielzahl von Angeboten und Möglichkeiten zum Wechsel in den Osten ergaben sich und wurden insbesondere aus innerfamiliären Überlegungen verworfen.

 

Im Sommer 1991 erging ein konkretes Angebot an die Stadt Leipzig bzgl. Übernahme in das Beamtenverhältnis. Dort erfolgte zunächst eine Ablehnung, weil man eine Sicherung der begonnenen Beschäftigung durch eine GmbH wünschte.

 

Beweis:          Schreiben HvH an die Stadträte Wetzel (Hannover) und A. Müller (Leipzig)
Unterlagen bei StA, Ordner HvH: Beruf

 

Hieraus entstand die Gründung der LEBAK GmbH und dann die Gründung der HERBA-GmbH. HvH war damit als Berater für die Stadt Leipzig tätig. Die von der StA Leipzig in der Anklageschrift auf Seite 21 getroffene Aussage, dass  HvH nach der Wende im Wege der Abordnung nach Leipzig“ gekommen ist, ist falsch. HvH ist am 22.12.92 versetzt worden und hat dann bis Juli 1993 den hannoverschen ABM Betrieb weiter - nebenbei ohne Beratervertrag - geführt.

 

Beweis:          Archivakten der LEBAK und der später mit der LEBAK

                        verschmolzenen HERBA

                        bei StA, entnommen dem Archiv auf Dachboden des Gebäudes

                        Dorfstr. 8

Personalakten der Stadt Leipzig

 

Beide GmbH erzielten gute Einnahmen. HvH erhielt zeitgleich zum Beamtengehalt von der Stadt Hannover ( die Tätigkeit für die Stadt Hannover wurde weiterhin voll ausgefüllt, eine Nebentätigkeit für die Tätigkeiten für die Stadt Leipzig über die GmbH -Tätigkeit lagen selbstverständlich vor) Einnahmen aus dem Geschäftsführergehalt HERBA.

 

Das ständige Pendeln zwischen Leipzig und Hannover einschließlich des Leistens von zwei voll auslastenden Aufgaben war auf Dauer insbesondere unter innerfamiliären Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar.

 

So fiel im Herbst 1992 die Entscheidung einer Umsiedlung der Familie nach Leipzig. Hierbei war nunmehr eine gewissen Zügigkeit erforderlich, da mit der Übernahme der Beamten in die Dienste der Stadt Leipzig und dem vorgesehenen erleichterten Aufstieg die seinerzeit noch bis zum 31.12.92 befristete Sonderverordnung zu berücksichtigen war und die Versetzung bis zum 31.12.92 erfolgen musste. Die Versetzung ist dann zum 22.12.92 erfolgt.

 

Auf der Suche nach einer Unterkunft für sich und seine Familie bei seinem Umzug von Hannover/Langenhagen in den Raum Leipzig hat HvH über 200 Objekte prüfen lassen, davon knapp 80 selber in Augenschein genommen und knapp 10 mit seinem Schwiegervater und/oder seiner Ehefrau besichtigt.

 

Beweis. Zeugen Wolfgang Jäger und Uta Johannes

 

Das seinerzeit durch den bfb ausgebaute Gebäude in der Karl-Härting-Str. kam dabei zwar unter räumlichen Gesichtspunkten für die Familie v. Hermanni in Betracht, jedoch wurde ein Verkauf bzw. eine Vermietung an die Familie v. Hermanni seitens der Stadt Leipzig abschlägig entschieden.

 

Unter Berücksichtigung des Raumbedarfes, des Zustandes, der sofortigen Verfügbarkeit und des Preises blieb letztlich - zum damaligen Zeitpunkt, d.h. 1992- nur die ehemalige LPG Einigkeit in Hohenroda. HvH hat das Objekt noch bevor er es seiner Familie zeigte, zusammen mit Sobiak besichtigt, um von diesem evtl. Hinweise auf Bausubstanzprobleme u.ä. zu erhalten. Sobiak war von dem Objekt so begeistert, dies war sowohl auf den Kaufpreis, als auch auf den Standort im Dreieck Leipzig/Halle/Bitterfeld und der räumlichen Nähe zur entstehenden Neuen Messe, wie aber auch aufgrund seiner eigenen Bauvorhaben im Bereich Bitterfeld zurückzuführen, dass er Interesse daran äußerte es selbst zu kaufen und als Standort für seine geschäftlichen Aktivitäten, die sich in der beschriebenen Region befanden, zu nutzen.

 

Da HvH es jedoch für die Familie benötigte konnte kein Kauf durch Herrn Sobiak erfolgen. Herr Sobiak äußerte sodann Interesse an Anmietung der nicht von HvH und im späteren von der LEBAK genutzten Flächen/Gebäudeteile ( hinterer Teil der LPG).

 

Es entwickelte sich Einvernehmen darüber, dass der hintere Teil von der GfH für den Ausbau und die Nutzung eines Handwerkerhofes gemietet würde. Hieraus ergab sich auch, dass Herr Sobiak als Bauunternehmer für HvH und die LEBAK tätig werden würde und damit bereits die ersten Unterbringungen von Handwerkern im Handwerkerhof erfolgen sollten. Die GfH sollte mit dem Handwerkerhof deshalb sofort beginnen. Wegen der Instandsetzungsarbeiten wurde vereinbart, dass der Mietvertrag und die Mietzahlungen erst mit Juli 93 beginnen sollen.

 

So erfolgten aufgrund dieses Einvernehmens auch schon frühzeitig Geldzahlungen an die GfH, damit sie mittels dieser Liquidität sowohl die Grundlagen für seine Ausstattung des Handwerkerhofes und damit auch für die Baumaßnahmen des Privathauses und der LEBAK schaffen konnte.

 

Die Umsiedlung der Familie erfolgte dann im Jan/Februar 1993 nach Hohenroda unter Nutzung des ehemaligen Kulturraumes des LPG-Einigkeit und eines aufgestellten Wohncontainers. Das Privathaus in Langenhagen wurde an die Eheleute Mell für 450.000,-, ohne Einbaumöbel ­ 25.000,- DM, verkauft. Das Wochenendgrundstück in Brelingen für 25.000,- DM.

 

Mit den Überlegungen der Familie von Hermanni sowohl zum Grund des Erwerbes der ehemaligen LPG Einigkeit sowie des Baues eines Privathauses und der weiteren Verwendung der LPG ist diese immer völlig offen umgegangen,. Dies belegen sowohl verschiedene Schreiben der Familie v. Hermanni und der LEBAK an die Commerzbank, wie aber auch die Gutachten und Schreiben des Herrn Eck von der Firma DEL, die beauftragt worden war, Anträge für die Sächsische Aufbaubank vorzubereiten und zu stellen. Hierüber wurden auch Gespräche mit dem RP, Frau Bochmann, Abt. Wirtschaftsförderung geführt. Vertreter des RP waren hierfür auch in Hohenroda vor Ort.

 

Beweis:          Schreiben an Commerzbank von v.Hermannis und LEBAK

                        ( liegt der StA aufgrund mitgenommener Unterlagen vor)

                        Gutachten von DEL

                        ( liegt der StA aufgrund mitgenommener Unterlagen vor)

 

 

3.2      Ablauf des Bauvorhaben Hohenroda

 

Herr Sobiak übernahm die Baukoordinierung sowie die Beauftragung von Handwerkern. HvH war dienstlich erheblich beansprucht. Er konnte sich aufgrund seiner ganztägigen Anwesenheit in Leipzig nicht um Baufragen vor Ort kümmern, sondern lediglich in den Abendstunden Baufortschritte und Probleme feststellen. Deshalb diente der Schwiegervater auch als Ansprechpartner vor Ort, an ihn sollte auch die Rechnungslegung erfolgen, damit er als Bauherr auftretend mehr Gewicht hätte. Im April 1993 wurde mit den ersten Vorbereitungsmaßnahmen für das Privathaus begonnen, wobei diese bezogen auf das Freiräumen des Grundstückes und die Schachtarbeiten für die Fundamentarbeiten in Eigenarbeit geleistet worden waren.

 

Für den Abriss der Scheune des Nachbarn Sygusch durch die GfH wurde die erste Barzahlung in Höhe von 20.000,- DM durch HvH vorgenommen.

 

 

Bei dem Privatgebäude kam es zu erheblichen Bauverzögerungen, die sich nochmals durch die sich dann anschließenden Schlechtwetterperioden verstärkten. Hierdurch verlängerte sich der Zustand des Übergangswohnens der Großfamilie (Kinder, Eheleute v. Hermanni und die Eltern/Schwiegereltern Blaume) und es entstand erheblicher innerfamiliärer Druck mit erheblichen Konflikten. Die fehlenden Möglichkeiten, diese Konflikte aufzuarbeiten haben zu innerfamiliären Problemen geführt, die bis heute bestehen und u.a. darin mündeten, dass die Schwiegereltern, nachdem sie zunächst in den Neubau eingezogen sind, wieder nach Hannover zurück zogen.

 

Die GfH hat HvH Abschlagsrechnungen während der Baumaßnahmen in Rechnung gestellt und am Ende der Baumaßnahmen eine Schlussrechnung gestellt. Mit der Schlussrechnung erfolgte auch die Abrechnung der gesamten Baumaßnahme, soweit sie durch Sobiak durchgeführt/veranlasst worden war.

 

Beweis:          Schlussrechnung vom 8.12.94

                        Original in „Bauakte 8“ bei StA

 

Aufgrund dieses innerfamiliären Druckes veranlasste HvH, dass entgegen der Regeln des Bauhandwerkes die Baumaßnahmen fortgesetzt werden und nicht auf eine eigentlich erforderliche Zwischenphase des Setzens oder des Durchtrocknens z.B. des Estrichs und Putzes gewartet wurde, damit spätestens mit Abschluss der Sommerschulferien 94 in das Eigenheim eingezogen werden konnte. Hierdurch sind, neben anderen Baumängeln durch die Handwerksfirmen verursacht, weitere Baumängel aufgetreten. Sobiak wollte, da die Letzteren aufgrund der Wünsche von HvH erfolgten, für die hieraus resultierenden Baumängel von der Gewährleistung entbunden werden.

 

Zusätzlich zu der Schlussrechnung wurde daher eine gegenseitige Erklärung vorgenommen. Mit dieser Abschlusserklärung hat Herr Sobiak erklärt, dass alle Forderungen (durch Überweisung, Aufrechnung oder bar) beglichen sind und HvH hat auf weitere Gewährleistungsansprüche verzichtet. Diese Schlusserklärung wurde im Jahre 94 kurz vor Weihnachten von Frau von Hermanni geschrieben und enthält eine Reihe von Tippfehlern. Unterzeichnet wurde sie erst am 23. August 1996.

 

Beweis:          Gemeinsame Schlusserklärung

                        Original in „Bauakte 8“ bei StA

 

 

Alle gestellten Rechnungen wurden an die GfH bzw. Herrn Sobiak bezahlt mit Ausnahme der Schlussrechnung. Der Subunternehmer von Herrn Sobiak , Fa. Kurpiella, wandte sich vor Weihnachten 1994 an HvH mit dem Hinweis, dass Herr Sobiak ihm noch Rechnungen schuldig sei und er die Dezemberlöhne deswegen nicht bezahlen könne. Daraufhin hat HvH die noch zu zahlende Schlussrechnung nicht an die GfH gezahlt, sondern nach Bestätigung der Tatsache, dass Kurpiella noch Ansprüche an Herrn Sobiak wegen des Privathauses von Hermanni hatte, die Summe von 69.000 DM per Scheck an Kurpiella gezahlt.

 

Beweis:          Schlussrechnung von Herrn Sobiak vom 8.12.94

                        (Original in „Bauakte 8“ bei StA)

                        Bestätigung der Fa. Kurpiella

                        (Original in „Bauakte 8“ bei StA)

 

In der bis dahin erfolgten Zusammenarbeit waren keine Konflikte und Probleme hervorgegangen, im Gegenteil konnte eine offene, freundschaftliche Kooperation festgehalten werden.

 

Im August 1995 meldete sich Herr Regen von der Zimmerei Regen und teilte mit, dass er noch Forderungen gegen die GfH aus Bautätigkeiten in Hohenroda habe. HvH bat Herrn Sobiak dies zu prüfen. Herr Sobiak bestätigte ihm, dass es berechtigte Forderungen gäbe. Leider habe man gegenwärtig alle Unterlagen bei einer Steuerprüfung. Da diese aber auch die bisherigen Zahlungen der Lebak überstiegen, möge man doch direkt mit Fa. Regen abrechnen und ihm dann die Summe mitteilen. HvH bat daraufhin Herrn Regen seine Rechnungen zu prüfen und den noch offenen Betrag der Lebak in Rechnung zu stellen.

 

Diese Rechnung wird von der Lebak GmbH zwischen dem 4. und 6. Oktober 1995 überwiesen. Gemäß dem Überweisungsträger der Fa. Regen wird diese Überweisung am 9.10.95 mit Wertstellung 6.10.95 gutgeschrieben. Wenn denn HvH am 4.10.95 die WEP getäuscht hat und Herrn Sobiak an diesem Tage zum Zwecke der Teilung mal so eben knapp 170.000,- DM (3 Brecher Mieten) verschafft hat, dann hätte er niemals diese Rechnung überwiesen. Dann hätte er natürlich auch was ab haben wollen.

 

Die Theorie des Herrn StA GL Gast ist exakt an dieser Stelle ein weiteres Mal - einfach denklogisch ­ Quatsch.

 

Beweis:          Rechnung der Fa. Regen vom 23.8.1995 an die Lebak GmbH

                        Sowie der dazugehörige Überweisungsträger,

Beiakten Ordner Subs Fa. Regen

 

Im Herbst 1995 wurde bei HvH im Dienst ein Mann vorstellig, der sich als Herr Muster ausgab. HvH konnte dies zunächst nicht glauben, weil er ihn - aufgrund kurzer visueller Wahrnehmung in Hohenroda - für den Mitarbeiter der Fa. Muster, Herrn Krake hielt. Herr Muster teilte HvH mit, als Subunternehmer für Herrn Sobiak im Rahmen der Lehrvereinbarungen zwischen bfb und GfH tätig zu sein und für die von ihr erbrachten Leistungen nicht mehr bezahlt zu werden, so dass inzwischen fast 500.000,-DM Außenstände aufgetreten seien.

 

Einige Monate zuvor wurde Herr Heyner, zuständiger Mitarbeiter des bfb für die fachpraktische Fortbildung und damit die Zusammenarbeit der Firmen im Rahmen der Lehrvereinbarungen, bei HvH vorstellig und teilte mit, dass der Mitarbeiter Herr Linke, von der Fa. Lieder, nicht mehr bezahlt würde, da Herr Sobiak die Fa. Lieder nicht mehr bezahle.

 

Auf Veranlassung von HvH wurde daraufhin Herrn Sobiak Nachfrist zur Zahlung der von ihm vertraglich gebundenen Fachfirmen gesetzt. Er wurde darauf hingewiesen, dass es nicht zu vertreten sei, dass er entsprechend der Lehrvereinbarungen vom bfb bezahlt würde, die für diese Arbeiten durch ihn gebundenen Subunternehmen jedoch nicht das Geld erhielten.

 

In diesem Zeitraum, am 28.November 1995 wurde tatsächlich einmal zwischen HvH und Herrn Friedrich über Geld gesprochen, und zwar indem Herr Friedrich HvH bei ihm zuhause aufsuchte. Herr Friedrich vertrat zum damaligen Zeitpunkt den im Urlaub befindlichen GfH - Mitarbeiter Fritz Hartung. HvH bat Herrn Friedrich Einfluss darauf zu nehmen, dass Herr Sobiak die Subunternehmen bezahle, weil er, v.H., es nicht vertreten und akzeptieren könne, dass er mit einer Firma zusammenarbeite, die mit den erhaltenen Geldleistungen nicht die Subunternehmen bezahle. Bei diesem Gespräch stellten die beiden Gesprächsteilnehmer auch Überlegungen an, wo Sobiak sein Geld habe, denn wie in der Zwischenzeit bekannt, waren keine Steuern bezahlt worden. Herr Friederich äußerte damals die Vermutung, dass Herr Sobiak in riskanten Warentermin- und Düngergeschäfte investiert habe. Andere Bekannte berichteten später, Herr Sobiak habe in bulgarischen Projekten das Geld verloren.

 

Der GfH wurde eine Frist bis zum 31.12.95 zum Begleichen der Muster Forderungen gegeben. Herr Muster informierte Anfang Januar 1996 HvH, dass die Forderungen noch immer bestehen und nicht ausgeglichen worden seien. Am 25. Jan. 1996 kam es zu einem von HvH festgesetzten Termin mit Herrn Muster und Herrn Sobiak. Ergebnis war die Kündigung der Lehrvereinbarungen rückwirkend zum 31.12.95 für die von Fa Muster gestellten Mitarbeiter.

 

Rückwirkend zum 1.1.1996 wurden mit dem bisherigen Subunternehmer die Lehrvereinbarungen direkt abgeschlossen und für Sobiak/GfH verblieben der Einsatz von zwei seiner eigenen Mitarbeiter.

 

Wie wir heute wissen forderte mit Fax vom 20.2.96 Herr Sobiak in einem Schreiben rückdatiert auf den 31.1.96 von der Fa Muster 250.000,- DM für den Verlust der Verträge. Da diese Forderung unberechtigt war, wurde sie von Herrn Muster zurückgewiesen. Bei der späteren Aufrechnung der Forderungen von Fa. Muster gegen den Verkaufspreis der Wohnanlage Schulstraße betrog dann Herr Sobiak die Notarin Drosd.

 

HvH hatte bereits im Juni 99 auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Das LKA lehnte es ab, einen entsprechenden Vermerk auch nur anzunehmen.

 

Beweis: Schreiben der GfH vom 31.1.96, sowie Zeuge Eicke Muster

Anlage 1  Schreiben der GFH vom 31.1.96

 

 

Aufgrund des Rückgangs von Fördermitteln wurde den beiden letzten verbliebenen Mitarbeitern der Fa. GfH, mit Schreiben vom 22.Mai 1996, zum 8. Juni 1996 gekündigt.

 

Im Sommer 1996 erhält HvH ein Schreiben von der GfH, in dem diese über 250.000 DM für Baumaßnahmen in Hohenroda fordert. Dem Schreiben waren ferner Aufrechnungen beigelegt. In diesen Schreiben/Aufrechnungen waren dienstliche, geschäftliche und private Bauvorhaben mit einander verknüpft.

 

Es war offensichtlich Herr Sobiak wollte HvH unter Druck setzen.

 

HvH wies die Rechnung zurück und schickte sie mit handschriftlichen Notizen im Original und mit den Anlagen an Sobiak urschriftlich zurück. Er machte sich hiervon leider keine Kopie. Das Original mit den handschriftlichen Kommentaren müsste eigentlich die StA aufgrund erfolgter Beschlagnahme bei Sobiak in ihren Akten haben.

 

HvH ist heute noch erinnerlich, dass in den „Schriftstücken“ Forderungen der Fa. Muster enthalten waren, die Wohnung Balz sowie eine nur hälftige Aufrechnung der Wohncontainer. Ferner ein größerer Betrag für Zinsen.

 

Zum gleichen Zeitpunkt fordert die GfH mit Rechnung vom 5. August 1996 vom bfb 146.569,80 DM. Diese Forderung wurde von Herrn Winkler aus der Rechtsstelle des bfb bearbeitet. Er kam zunächst zu dem Ergebnis, dass durch die kurzfristige und rückwirkende Vertragsauflösung sehr wohl Ansprüche der GfH bestehen und trägt dies auch entsprechend HvH vor. Dieser lehnt dieses Ergebnis jedoch kategorisch ab. Herr Winkler fertigt daraufhin ein Gutachten, in dem zumindest der Unterschiedsbetrag für den Monat Januar berechtigt sei.

 

HvH lehnt jedoch auch dieses Ergebnis ab und weist Herrn Winkler an, die Forderung abschlägig zu bescheiden.

 

Beweis:          Schreiben der GfH vom 5. August 96 und Mahnung vom 16.8.96

Gutachten des bfb vom 21.8.96 sowie Zeuge Herr Otmar Winkler

 

Weiterhin telefonierte HvH mit Herrn Sobiak. HvH erklärte Herrn Sobiak nachdrücklich, dass er mit der in den ersten Jahren von ihm geleisteten Arbeit sehr zufrieden gewesen sei. Herr Sobiak jetzt jedoch seine Steuerangelegenheiten in Ordnung bringen müsse, damit er seinen Zahlungsverpflichtungen dann auch in Zukunft nachkommen könne. Aus dem Gespräch ergab sich, dass Herr Sobiak HvH vorwarf, er hätte ihn aus allen Verträgen unberechtigt „rausgeschmissen“. Seine Akten seien erneut alle bei der Steuer und es seien auch noch private und dienstliche Forderungen und Verbindlichkeiten auch für Handwerker in Hohenroda offen. Auch aus dem Baumaschinenvermietungsgeschäft gäbe es noch nicht bezahlte Rechnungen. Herr Sobiak bat um einen gemeinsamen Termin, der am 23.8.96 zustande kam.

 

HvH lässt daraufhin alle noch offenen Forderungen der GfH gegenüber dem bfb zusammenstellen. Diese ergeben einen Gesamtbetrag von 52.353,04 DM. Diese Beträge wurde in Form von Schecks zum Termin am 23.8.96 mitgenommen.

 

Ferner bespricht HvH mit seiner Frau und seinem Schwager Herrn Blaume, dem Geschäftsführer der Lebak GmbH, die Situation. Die GfH hatte seit mehreren Monaten keine Mieten mehr bezahlt und der Ausbau des Handwerkerhofes stand still. Ferner wusste man um den Streit zwischen Herrn Sobiak und dem 50 % Teilhaber am Handwerkerhof Herrn Grabbe. Dies war HvH auch deshalb bekannt, weil beide Herren ihn als Vertrauensperson um Vermittlung ihres Streites gebeten hatten. Man kam überein der GfH einen Auflösungsvertrag anzubieten, der unter gleichzeitiger Aufrechnung aller noch möglichen Forderungen geschlossen werden sollte. Ein entsprechendes Schriftstück wurde vorbereitet.

 

Beweis: Auflösungsvertrag vom 23.8.96

 

Dieses Schreiben befindet sich in den Unterlagen der StA zweifach, es ist auf Seite der GfH terminlich verändert worden. Unterzeichnet wurde es am 23.8.96.

 

Bezüglich des Privathauses griff HvH auf die bereits in 1994 gefertigte Schlusserklärung zurück. Weder er noch seine Frau können heute noch sagen, ob sie dabei auf ein Exemplar aus der Bauakte zurückgriffen oder es aus dem PC noch einmal ausdruckten.

 

Der Termin am 23.8.96 im Privathaus von Hermanni fand unter vier Augen statt und verlief völlig harmonisch. Vor dem Haus wartete Herr Friederich im Auto. Herr Sobiak hatte auch zuvor nie bei Verhandlungen über Geld seine Mitarbeiter dabei. Bereits in den Vorjahren hatte dies Verhalten mehrfach zu eigenartig empfundenen Situationen geführt. Man saß zum Teil nach einer Besprechung noch längere Zeit zusammen, begleitete Herrn Sobiak zum Auto und stellte plötzlich fest, dass dort zum Teil seit Stunden Herr Hartung oder ein anderer Mitarbeiter saß, schlief oder sonst wie wartete. Einmal darauf angesprochen, erklärte Herr Sobiak, die Mitarbeiter könnten Aufwand und Ertrag nicht richtig einschätzen, sie würden bei den hohen Umsätzen nur „geldgierig“ werden. Dieses Verhalten kann nicht nur von den der Ehefrau und dem Schwager des HvH bestätigt werden, auch im dienstlichen Bereich verlief dies so. Frau Johannes aus dem Vorzimmer von HvH, sprach diesen einmal an, dass man bei Herrn Sobiak immer wisse wann es um das Thema Geld ginge, dann käme er ja immer allein.

 

Herr Sobiak beschimpfte bei dem Termin am 23. 8. 96 zunächst und heftig das Finanzamt, welches ihm „in rechtswidriger Weise“ alle Konten geschlossen und ihn völlig handlungsunfähig gemacht habe.

 

 

3.2.1.1     Privathaus von Hermanni

Bezüglich des Privathauses wurde die alte aus 1994 stammende Erklärung unterzeichnet. HvH wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Herr Sobiak leider recht behalten habe. Die Fußböden hatten sich in der Zwischenzeit gesenkt und die Fliesenfugen waren mehr oder weniger ausnahmslos aufgeplatzt. Bei den im Raum befindlichen Estrichfugen waren die Fliesen gerissen. Die Reparatur hat dann zwei Jahre später ca. 15.000,- DM betragen. Das Original der Rechnung befindet sich in den Unterlagen der StA.

 

 

3.2.1.2     Lebak GmbH

Bezüglich des Handwerkerhofes und der Lebak war man sich nicht sofort einig. Nach Auffassung von Herrn Sobiak hätte er in den vergangenen Jahren in den Handwerkerhof investiert aber bisher keine Mieteinnahmen erzielen können. Ferner habe er auch noch Forderungen an die Lebak GmbH, die er jedoch gegenwärtig nicht näher aufschlüsseln und beziffern könne, da seit 1995 alle Unterlagen beim Finanzamt seien.

 

Bei dem gemeinsamen Versuch die angeblichen Forderungen doch etwas konkreter zu beziffern, stellte sich zunächst heraus, dass Herr Sobiak die Vorauszahlungen der Lebak und Herba aus 1992 und Anfang 93 in der Zwischenzeit vergessen hatte. Herr Sobiak musste dann einräumen, dass er auch in den folgenden Monaten nicht in der Lage sein würde den Ausbau des Handwerkerhofes so voranzutreiben, dass Mieter einziehen könnten. Da er auch keine Fremdarbeiter mehr unterzubringen hatte, würden die Mieten und damit die Forderungen der Lebak nur größer werden ohne dass die GfH hieraus einen Nutzen ziehen könnte.

 

HvH wollte an dem Tag eine abschließende Klärung. Er vertrat die Position, dass der Verlust des Hauptmieters für die Lebak einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden von mindestens einer Jahresmiete darstellt. Also selbst wenn es noch Forderungen gäbe, seien diese damit abgegolten.

 

Man verständigte sich letztlich auf die Unterzeichnung der Schlusserklärung.

 

Angebliche Vermischung privater und dienstlicher Angelegenheiten:

 

Es hat zu keiner Zeit von HvH eine Vermischung privater/geschäftlicher Angelegenheiten mit dienstlichen gegeben.

 

Wenn es jemals zuvor eine solche Verquickung von privat/geschäftlichen und dienstlichen Themen gegeben hätte, dann hätte HvH nicht veranlasst, dass die Lebak GmbH 1995 über 30.000,- DM an die Fa. Regen zahlt. Auch hätte er dann denklogisch und konsequenterweise die beim bfb ungerechtfertigt, weil nicht vereinbart, liegende Monatsmietrechnung für den Brecher II an KK weitergereicht.

 

Genau dieser zentrale Vorwurf der Staatsanwaltschaft Leipzig ist exakt an diesem Thema und zu diesem Zeitpunkt widerlegbar.

 

 

3.2.1.3     bfb / Baumaschinenvermietung

Hier sprach Herr Sobiak zunächst die Lehrvereinbarungen an. Er vertrat die Auffassung, dass HvH sich ihm gegenüber nach der langen Zusammenarbeit hätte „kulanter“ verhalten und seine Mitarbeiter weiter unter Vertrag belassen können. Auch habe die GfH bei Stundensatzerhöhungen das Nachsehen gehabt und sei immer erst später in den Genuss von Stundensatzerhöhungen gekommen. Im übrigen habe kein anderer als er das System der Lehrvereinbarungen im Wesentlichen mit aufgebaut und auch die Kontrolle der Baustellen vorgenommen.

 

HvH musste ihm bei all diesen Punkten Recht geben, verwies aber auch auf die gute und ordentliche Bezahlung. Bezüglich der beiden Mitarbeiter, die im Gewerk Trockenbau tätig waren, sei man durch die stark rückläufigen Fördermittel und die Tatsache, dass die eigenen Mitarbeiter in der Zwischenzeit die Funktion in diesem Gewerk wahrnehmen könnten, alternativlos.

 

Bezüglich der noch vorliegenden offenen Brecher Mietrechnung bat Herr Sobiak zu prüfen ob nicht hier noch eine Bezahlung möglich sei. HvH lehnte ­ weil nicht vereinbart ­ dies ab.

 

HvH sagte ihm allerdings zwei Dinge zu:

  1. Ebenso wie schon im Frühjahr sei er bereit sicherzustellen, dass die Mietrechnungen für die noch laufende Nachsiebablage möglichst kurzfristig gezahlt würden. Man möge um die Fristen abzukürzen schon jetzt die Rechnungen entsprechend datiert stellen.
  2. HvH bot Herrn Sobiak ein neues Geschäft an. Der bfb habe und hat einen enormen Verbrauch an einfachem Handwerkszeug, dass darüber hinaus einem starken Schwund unterlegen sei. Dieses müsse man immer neu kaufen. Gegenwärtig würden bei Konkursversteigerungen diese Werkzeuge zu einem Spottpreis angeboten. Dem bfb sei es aber nur sehr schwer möglich als öffentliche Hand bei Versteigerungen mitzubieten. Herr Sobiak wollte den Vorschlag prüfen.

 

Abschließend unterzeichneten beide Herren das Protokoll für den bfb, dass Herr Winkler von der Rechtsstelle vorbereitet hatte. Ferner quittierte Herr Sobiak den Empfang der bfb Schecks.

 

Beweis:          Protokoll unterzeichnet am 23.8.96

                        Schreiben Sobiak vom 23.8.96, Ordner BM 3, Blatt 853

 

Zum Abschluss des Gespräches sprach man auch über die wirtschaftliche Situation des Ostens im Allgemeinen und das Verhalten der Banken. HvH berichtete hierbei auch über die eigenen aktuellen Erfahrungen und langen Zeitabläufe bei den Banken bzgl. der Finanzierungen. Diese Information greift Herr Sobiak bei seiner Strafanzeige wieder auf. Zusagen an die GfH bzw. Herrn Sobiak hieraus wurden nicht gegeben.

 

 

 

3.3      Die Erpressung

 

Mit Schreiben vom 7.3.97 und 27.3.97 fordert Sobiak/GfH die Zahlung von 753.808,09 DM.

 

Beweis:          Schreiben vom 7.3. und 27.3.94 (beigefügt in Kopie

                        Original in Bauakte 8

 

Herr Sobiak wurde daraufhin durch HvH angerufen und darauf hingewiesen, dass es keinerlei Ansprüche mehr ihm gegenüber gäbe. Dieses fernmündliche Gespräch wurde in Anwesenheit von Herrn Dipl. Ing. Grabbe geführt und war von einem unglaublichen Hass des Herrn Sobiak gekennzeichnet.

 

Über das Gespräch hat HvH im Anschluss seine Ehefrau DvH und Herrn Balz informiert, da Herr Sobiak in seinen Forderungen auch eine bereits gezahlte Summe für die Renovierung der Wohnung von Balz gegenüber HvH gefordert hatte.

 

Beweis:          Zeugenvernahme des Peter Axel Grabbe

                        Zeugenvernahme von Andreas Balz

                                   Zeugenvernahme von Dagmar von Hermanni (DvH)

 

HvH lehnte es zunächst vollständig und kategorisch ab sich mit dem Schreiben vom 7.3.97 inhaltlich auseinander zu setzen. Er betrachtete es von vornherein als einen billigen Erpressungsversuch. Unabhängig von dem Versuch, eine telefonische Klärung herbeizuführen, war Frau von Hermanni auch bezüglich der Bedrohungen sehr besorgt. Sie setzte sich daher nachts zunächst alleine ­ später mit Hilfe von Herrn Grabbe und Herrn Balz - hin, um die seinerzeit verfügbaren Daten in eine Exeldatei einzugeben. Hierbei handelte es sich sowohl um die Auflistungen des Herrn Sobiak aus der Anlage zu seinem Schreiben vom 7.3.97, sowie um die Auflistungen aus der Abrechnung der LEBAK GmbH gegenüber der Sächsischen Aufbaubank.

 

Beweis:          Erkenntnis des LKA aus Datenträgerüberprüfung einschließlich der Uhrzeiten

 

Obwohl regelmäßig getrennt behandelt und beauftragt, hatte Herr Sobiak bzw. die GfH Forderungen und Zahlungen der v.H. privat und der LEBAK, bis hin zu vermeintlichen Forderungen gegenüber Herrn Balz vermischt. Sofern dies in der Bauphase bereits vorgekommen war, wurde die GfH hierauf jeweils telefonisch hingewiesen, zuletzt auch schriftlich.

 

Beweis:          Schreiben der LEBAK an GFH (Original des Entwurfes in den LEBAK - Akten bei der StA)

 

 

Mit den Bemühungen von DvH um eine Auflistung und ihrer Zusammenfügung in einer Liste wurde der Versuch unternommen, einen Sinn in die Sobiak - Auflistung zu bekommen, bzw. Rückschlüsse ziehen zu können, wie er zu den von ihm veranschlagten Beträgen gekommen war. Diese Listen wurden in einer Exeldatei erstellt, weil man hier nach unterschiedlichen Kriterien (Spalten) sortieren kann und hierin die Hoffnung bestand, Aufschlüsse zu erhalten. Das Bemühen, Aufschlüsse und Erklärungen zu bekommen wurde erfolglos abgebrochen, weil selbst die „Untersetzung“ verschiedener Summen mit Vermutungen nicht weiterhalfen und offensichtlich wurde, dass die Leistungen der Schwarzarbeiter sich durch jeweils überhöhte Stunden- und Materialabrechnungen quasi   d r e i m a l   in den Rechnungen wiederfanden, die Barzahlungen aber gar nicht.

 

Beweis:          Ausdrucke über das Listenmaterial ist beigefügt, zu finden im PC unter

                        c/Ablage/Privat/S/Neuer Ordner/ Gesamt und

                        c/Ablage/Privat/S/Neuer Ordner/ Sobiak

 

 

Der Betroffene HvH und die sich bedingt mitbetroffen fühlenden DvH und Andreas Balz haben daraufhin beraten, wie mit diesem Sachverhalt korrekterweise umzugehen ist.

 

Gekennzeichnet waren die Überlegungen dabei von dem aus diesem Schreiben hervorgehenden Erpressungsbemühungen Sobiaks, wie aber auch die ausgesprochenen Bedrohungen. Diese Bedrohungen waren von großen Hass gekennzeichnet. Frau von Hermanni hatte erhebliche Sorge um die Kinder, die tagsüber allein in der Schule bzw. in Hohenroda sind. Formulierungen von Sobiak, die sich auf Herrn Grabbe bezogen nahm dieser ebenfalls sehr ernst.

 

Jedoch wurde auch als sehr bedrohlich empfunden, dass hier ein unwahrer Sachverhalt zunächst öffentlich dargestellt werden könnte und bis zu dessen Aufklärung und Richtigstellung ein (Ruf)-Schaden für den Betrieb und damit auch in gewissem Umfang für die Stadt Leipzig erfolgen könnte.

 

Zur Vermeidung bzw. Verringerung dieses evtl. Schadens wurde von MvH, DvH und Herrn Balz um ein Termin bei ihrem zuständigen Vorgesetzten, der zugleich auch der zuständige Dezernent für Personal ist, mit der Bitte um Hinzuziehung der Leiterin des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, gebeten.

 

Am 23.3.97 fand ein gemeinsamer Termin ( MvH, A.B. DvH, Beigeordneter Müller und Rechtsamtsleiterin Boysen-Tilly) statt.

 

Zu diesem Termin wurden mitgenommen:

 

Schreiben des Sobiak vom 7.3. und 27.3.97 ( Kopie u.a. des Schreibens bei MvH, weil seinerzeit Kopie an Balz gegeben worden sind) und Schreiben des RA Hartung vom 8.4.97, Unterlagen zur finanziellen Situation der Eheleute von Hermanni zur nachvollziehbaren Darstellung der Finanz- und Vermögenslage und den Grundlagen für eine ausreichende finanzielle Ausstattung und Liquidität der Hausfinanzierung. Letztere Unterlagen wurden dem Beigeordneten überlassen.

 

Ergebnis der gemeinsamen Beratung war, dass es seitens der Stadt, des bfb wie aber auch der Personen MvH, A.B. und DvH. derzeit keinen Handlungsbedarf und auch keine Handlungsmöglichkeiten gäbe, jedoch für den Fall, dass Herr Sobiak von seinen Androhungen, Öffentlichkeit herzustellen Gebrauch macht, die Stadt als Dienstherr informiert sei und reagieren könne.

 

Beweis: Zeugenaussagen Beigeordneter Müller

                                               Rechtsamtsleiterin Boysen-Tilly

                                               sowie MvH, A.B., DvH

            Übersicht über Vermögenslage und Einkommenssituation

            (der StA vorliegend aufgrund anläßlich der          Hausdurchsuchung

vorgenommenen Gesamtkopie des PC)


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