Hohes Gericht Betr.: Thema Kontenblätter oder das Maß ist voll Am letzten Prozesstermin, am 18. Oktober 2002, erhielt ich im Zusammenhang mit dem Beweisantrag der Staatsanwaltschaft vom 14. Oktober 2002 die Auszüge zweier Konten aus der Finanzbuchhaltung des ABM Stützpunktes der Jahre 1994 und 1995. Diese Unterlagen hatte ich zuvor nie gesehen und dies auch nicht zu Zeiten in denen ich im bfb war. Um so überraschter war ich nach dem Studium der Unterlagen sowie in der Zwischenzeit angestellter weiterer Untersuchungen. Aus den Unterlagen geht nun zunächst zweifelsfrei hervor,
Aus diesen Konten geht allerdings auch zweifelsfrei und völlig offensichtlich hervor, dass der Betrieb allein bereits für die Jahre 1994 und 1995 Einnahmen aus dem Betonbruchverkauf an Dritte in Höhe von ca. 120.000,- DM erzielte. Der eingebaute Betonbruch auf Baustellen von Dritten und den Fachämtern der Stadt Leipzig ist, wie ich in der Zwischenzeit ermitteln konnte, sogar noch deutlich höher gewesen. Diese Erträge befinden sich jedoch nicht auf diesem Konto sondern sind in den jeweiligen Gesamtabrechnungen der Einzelaufträge enthalten. Ferner kommt der bereits vorgetragene Verbrauch für WEP (Kanäle und Strassen) und die eigenen Baustellen des bfb (Stadtgüter und Parkplätze) hinzu. Bei vom LKA festgestellten 1500 Betriebsstunden und einem durchschnittlichen Tonnagedurchsatz von 200 Tonnen - die Maschine ist auf knapp 300 Tonnen ausgelegt - und einem für damalige Verhältnisse niedrigen Preis von 10,- DM pro Tonne - bei Arbeiten für Dritte wurde mit 14,- DM bis 20,- DM kalkuliert, liegt allein der Rohertragswert bei ca. drei Millionen Mark. Dies ist wohlgemerkt nur für die Zeit der Anmietungsphase. Selbst nach Abzug der Transportkosten bedeutet dies, dass der ABM Stützpunkt allein in der Phase der Anmietung - also ohne Eigentümer zu sein und ohne den Aufwand für die Mieten tragen zu müssen - deutlich mehr Einnahmen von Dritten erzielen konnte, als er selbst im Jahre 1995 für den Kauf verwenden musste. Man kann auch einen Vergleich zwischen einerseits allen Aufwendungen
und andererseits allen Erträgen aus Betonbruchentnahme von
vornehmen:
Nun können sich alle Verfahrensbeteiligten denken, dass keiner mehr als ich mich selbst enorm darüber ärgere, dass ich die Tatsache des Betonbruchverkaufs bisher nicht in das Verfahren eingebracht habe. Ich wusste es einfach nicht mehr. Ich war immer davon ausgegangen, dass der Verkauf erst in den Jahren nach WEP begonnen hätte. Ich habe auch darüber nachgedacht, ob der Antrag der Staatanwaltschaft, so betrachtet, vielleicht ein Friedensangebot ist, um mich darauf aufmerksam zu machen - oder ob das Gericht mich auf diesen Umstand aufmerksam machen wollte? Können es die Beteiligten wirklich übersehen haben? Eins weiß ich nun allerdings ganz sicher und dies ist auch sehr, sehr eindrucksvoll und nachhaltig bewiesen, die bisher vom Landgericht Leipzig vertretene Rechtsauffassung zum Thema Akteneinsicht durch den Angeklagten kann einfach nicht korrekt sein. Es kann doch nicht richtig sein, dass das Auftauchen solcher Erkenntnisse und Beweismittel, die nunmehr acht Jahre zurückliegen, entweder absolut zufällig oder aber aufgrund einer besonderen Gutwilligkeit oder Dummheit der Verfahrenbeteiligten überlassen bleibt. Ich wiederhole
mich: Herr Nickel, ich weiß sehr wohl, dass die von Ihnen vertretene Rechtsauffassung auch vom hiesigen Landgericht und auch vom Oberlandesgericht Dresden vertreten wird, aber andere Oberlandesgerichte haben anders entschieden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vertritt meine Rechtsauffassung. Es mag auch für Sie und Ihren tiefen Glauben an die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft sprechen, aber die Realitäten sind, wie mit diesem Vorgang nachdrücklich bewiesen, eben anders.
1. Wer hat die am 18. Oktober 2002 der Verteidigung übergebenen Dokumente (Kontenblätter) seit wann in den Händen? 2. Wann wurden sie dem Landgericht übergeben? 3. Liegen sie schon von Anfang an bei Gericht? 4. War den Richtern der Umstand bekannt? 5. Wie hat die Staatsanwaltschaft sie erhalten? 6. War StA GL Gast in den Asservaten und hat gesucht? Zielgerichtet, weil er von Ihnen wusste? Zufällig? 7. War StA´in Flyner in den Asservaten? 8. War StA Hartmann in den Asservaten? 9. Haben die LKA Beamten die Buchungen gekannt? 10. Hatten sie einen allgemeinen Auftrag zum Suchen? 11. Haben die LKA Beamten StA GL Gast auf die Buchungen aufmerksam gemacht? 12. Wirken die LKA Beamten wieder in kollusiver Weise mit der Staatsanwaltschaft zusammen? 13. Werden sich die Beamten erinnern? Wird man uns allen wieder das große Spiel vorspielen, dass ist uns nicht erinnerlich? 14. Kann man wirklich, wenn man in mehreren tausend Buchungssätzen das eine Wort Betonbrecher sucht, das dutzendfache Wort Betonschotter übersehen? Natürlich
nicht!
Was gibt es noch, was demnächst oder gar nicht vorgelegt wird? Oder nur wenn es den Damen und Herren der Staatsanwaltschaft passt? Das sind alles Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft seit über drei Jahren in den Händen hält. Da war doch noch was! Gab es da nicht so eine gesetzliche Verpflichtung der Staatsanwaltschaft - eine Vorschrift irgendwo bei § 160 Absatz 2 der Strafprozessordnung? Das illegale und rechtswidrige Handeln dieser Staatsanwaltschaft Leipzig ist nun auch noch im Prozessverlauf und für absolut Jeden eindrucksvoll bewiesen. Nach langer, ausführlicher und intensiver Diskussion habe ich meine Anwälte ausdrücklich angewiesen keine weiteren Beweisanträge zu stellen, da ich einfach nicht einsehe, dass eine weitere Beweisaufnahme auf meinem Rücken und zu meinen Lasten durchgeführt wird. Bereits heute handelt es sich um den längsten Prozess in der Geschichte Sachsens. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind längst zu meinen Lasten überschritten. Auch halte ich eine sachgerechte und faire Aufarbeitung dieser nun aufgeworfenen Fragen in der gegenwärtigen Sitzordnung nicht mehr für möglich. Ich stelle nochmals fest: Das Landgericht Leipzig untersucht das beste Geschäft, dass der ABM Stützpunkt/bfb je vorgenommen hat. Die Beratung des Herrn Sobiak war einfach hervorragend. Gemessen daran, dass sich WEP und der bfb nun wirklich dumm und dämlich verdient haben, ist der Gewinn des Herrn Sobiak - wenn es den überhaupt gab - tatsächlich jämmerlich klein. Er hatte Grund sich zu beklagen.
Wenn die Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich arbeiten würde, hätte sie längst dieses Verfahren abgekürzt, sich entschuldigt und Antrag auf Freispruch stellen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat aber unsinnige und prozessverschleppende Beweisanträge gestellt. Untersuchungen in der Zukunft werden beweisen, dass die Staatsanwaltschaft dies auch gegenwärtig weiß. Die Veröffentlichung der gegenwärtig im Haus der Staatsanwaltschaft ablaufenden Diskussionen wird dies auch beweisen. Am 8. 10. 2002 teilte der Vorsitzende Richter am Landgericht Herr Nickel den Verfahrensbeteiligten mit, dass er beabsichtige die Beweisaufnahme zu schließen. Daraufhin entrutschte dem StA GL Gast die geständnisgleiche Formulierung er müsse erst Rücksprache nehmen. Damit ist das, was ich seit Jahren behaupte, bewiesen. Dieser Prozess wird in Wahrheit von den Vorgesetzten von Gast geführt. Ich erlaube mir erneut das Gericht auf die absolut gleichen Strickmuster in den Fällen Wollny (Flughafen) und Kessler (Spielbanken) hinzuweisen. Die Politik gibt Signal zum kriminalisieren und die Staatsanwaltschaft Leipzig marschiert. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf die LVZ vom 5./6. Oktober 2002 aufmerksam zu machen und den dort veröffentlichten Bericht zum Thema Spielbank. Die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten beim LKA haben längst damit begonnen, sich einer Doppelstrategie gleich, einerseits angreifend und andererseits verteidigend, abzusichern.
Beide Vorwürfe sind unsinnig und auch leicht widerlegbar. Das Ziel des Handelns ist offensichtlich und darüber hinaus auch sehr durchsichtig. Man glaubt mich auf diese Weise weiter kriminalisierend unter Druck setzen zu können. Gleichzeitig streut man die Hinweise bei den Medienvertretern um diese zu bewegen, gar nicht oder am besten kritisch, öffentlich zu berichten. Die Strategiemuster sind mir seit Sommer 1999 und spätestens seit meinen Gesprächen mit dem OStA Röger als "Becker für Spiegel TV" bestens bekannt. Ich habe es mehrfach erwähnt und immer zeitnah dokumentiert. Am 24. Sept. 2002 ist es wieder vorgekommen. Das Gericht hatte mittags die rechtlichen Hinweise zum Thema Vermögensgefährdung gegeben. Im Gerichtssaal war kein Medienvertreter. Noch bevor ich zu Hause in Hohenroda angekommen war, lagen die ersten Anrufe vor. Zitat: Man habe Hinweise erhalten, dass heute der Prozess zu Gunsten der Staatsanwaltschaft gekippt sei. Das übliche röger´sche Strickmuster. 2. Die
Verteidigungsstrategie Er hat doch die Klage zugelassen, er hat halt die Akten nicht gelesen. Man macht einerseits Druck auf und versteckt sich gleichzeitig hinter dem Gericht. Lesen Sie auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Chemnitz zu meinen Strafanzeigen. Der dortige Tenor lautet: Dass der Staatsanwalt die Dokumente nicht vorgelegt hat, macht doch nichts. Durch die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls durch das Gericht in den Jahren 2000 bis 2002, ist doch bewiesen, dass das nicht relevant war. Richtig ist, der Haftbefehl wurde aufgehoben, weil es keinen Schaden und keine Täuschung durch mich gab. Genau diese Aussage hat StA GL Gast am Morgen des 3. Dezember 1999 in den Händen gehalten. Keiner der Zeugen hat jemals etwas anderes ausgesagt oder auch nur angedeutet. Im Gegenteil, seit diesem Tag hält der Staatsanwalt auch die Dokumente in seinen Händen. StA GL Gast hat auch nicht nur fahrlässig gehandelt. Er hat vorsätzlich gehandelt. Er hat es selbst in seinem Vermerk vom 3. Dez. 1999 schriftlich dokumentiert. Unser StA GL Gast hat sich zum Richter gemacht. Er hat entschieden und er hat auch gleich noch entschieden die Dokumente nicht vorzulegen.
Im Jahre 99 wurde Herr Nickel getäuscht. Heute wird die ganze Kammer wie ein Tanzbär an der Nase geführt. Wenn es mir als Staatsanwalt passt, dann bekommt ihr Unterlagen. Wenn es mir nicht passt, dann eben nicht. Diesmal hat irgend jemand entweder einen Fehler gemacht oder er wollte, dass ich die Unterlagen sehe. Hohes Gericht, in diesem Prozess geht es - allgemein formuliert - um die Frage von Fehlverhalten. In diesem Prozess gibt es im Grunde drei Parteien. Alle drei Parteien werden vom Staat bezahlt. Alle drei Parteien haben ihre Aufgaben in diesem Staat wahrzunehmen. Sie haben Rechte und Pflichten. Sie müssen ihr tägliches Handeln mit gesetzlichen Normen in Einklang bringen. Ich weiß sehr wohl, dass das tägliche Handeln, das aktuelle Entscheiden natürlich auch etwas mit Zwängen und Umständen mit Arbeit und Mühe zu tun hat. Was ich als Beamter dieses Staates gemacht und gelassen habe, kann ich und habe ich hier dargestellt. Ich habe dabei ein gutes Gewissen.
3. Weitere
Hinweise
Die Begründung der 11. Kammer, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig die Akte zurückbehalten hat, ist nun aber gleich richtig falsch. Zunächst ist es mir völlig egal, ob versucht wird zwischen Staatsanwaltschaft und LKA zu unterscheiden. Ich stelle nochmals fest, dass es - was auch ganz natürlich ist - fortlaufend zwischen KHK Hochberg und StA GL Gast Gespräche gegeben hat. Man wollte uns hieraus nicht berichten. Also entschloss man sich zu dem Satz, das ist mir nicht erinnerlich. Das was ich hier immer die Teilamnesieanfälle des Hochberg genannt habe. Juristisch ist die Polizei das Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Für mich sind sie also als eins zu bewerten. Daher ist festzuhalten:
Das Gericht mag nicht über die Akte verfügen, aber festzustellen, es gäbe keine sonstige Möglichkeit die Akte zu beschaffen, stimmt auch nicht. Bei gleicher Sachlage gegenüber einer Privatperson wäre längst eine Hausdurchsuchung bei LKA und Staatsanwaltschaft angeordnet worden. Dort wäre man auch gleich auf die Dokumente über die Querverbindungen zur Politik, zur Steuerfahndung und auf diverse weitere illegale Versuche gegen mich zu ermitteln, gestoßen.
Vorab sei
festgestellt: Dieser Antrag wurde gestellt, nachdem StA GL Gast die KPMG Vertreter als Sachverständige bezeichnet und einen entsprechenden Beweisantrag zur Vernahme gestellt hat. Dem ist das Gericht auch gefolgt.
In Wahrheit haben beide, LKA und KPMG, mit ihren Entwurfsberichten - von Gutachten kann keiner mehr sprechen - im Grunde nur eins bewiesen, dass sie eben vollständig unsachverständig sind. Selbst
die Stadt Leipzig hatte dies erkannt. Obwohl sie für den Entwurf
des KPMG Berichtes bereits weit über 300.000,- DM ausgegeben hatte,
hat sie die Schlussfassung des Berichtes mit dem Hinweis, es würden
ja nur die bekannten - und in der Zwischenzeit bewiesenermaßen
gefälschten - Zahlen wiederholt, nicht abgerufen (siehe ZV Andreas
Müller vom 1. Oktober 2002). Wenn es sich also, wie das Gericht feststellt, bei meinen Beweisanträgen vom 24. Sept. 2002 nur um Beweisermittlungsanträge handelt, da es an der Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel fehlt, was sollte dann aber die Vernahme von KPMG Vertretern? Bei gleicher Messlatte: Sollten die KPMG Vertreter jetzt allen Ernstes erklären, wir haben über 300.000,- DM für zwei Monate Arbeit kassiert, haben aber letztlich nur die ge- und verfälschten Zahlenwerke des StA GL Gast abgeschrieben? Eine Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel fehlte diesem Beweisantrag dann in gleicher Weise!
Die peinliche Absurdität, dass nach Vortrag des Staatsanwaltes der Unternehmer Sobiak neben seinen eigenen Aufwendungen auch noch 500.000,- DM - sozusagen in bar - hätte mitbringen müssen, habe nicht ich zu vertreten. Dies herauszuarbeiten ist mein Recht. Wenn dies eine Bloßstellung des Staatsanwaltes darstellt, dann hat sich der Staatsanwalt selbst bloß gestellt. Im Übrigen schwingt in dieser Feststellung des Gerichtes eine besondere Tonlage mit, die sich wie Mitleid oder Verständnis anhört. Dies löst nun allerdings erhebliche Aggressionen und völliges Unverständnis bei mir aus.
Soll ich wirklich mal anfangen dies alles hier differenziert darzustellen? Die nächsten zehn Prozesstage würden sicherlich nicht ausreichen! Und die Staatsanwaltschaft Leipzig macht weiter! Siehe die unsinnigen Beweisanträge und meine Ausführungen am Anfang.
"Sie wollen mich wohl erpressen."
Nur, ich habe es nicht in der Hand.
Kommen wir auf den Ausgangspunkt dieses Schriftsatzes zurück: Wer das Wort Betonbrecher sucht, muss das Wort Betonschotter gesehen haben. Es muss ihm bewusst gewesen sein. Er hat vorsätzlich gehandelt. Er hat das Gericht nicht informiert. Er hat wieder getäuscht. Diesmal haben wir eine neue Qualität, es passiert im und während des Prozesses. Es sollten nicht nur die Berufsrichter, sondern auch die beiden Schöffen getäuscht werden. Was immer die 11. Kammer nun macht, ich stelle für mich nochmals ausdrücklich fest, ich stelle keine weiteren Beweisanträge. Es kann einfach nicht richtig sein, dass ich das Ermitteln von rechtwidrigem Handeln der Staatsanwaltschaft auch noch finanzieren muss.
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