3. Stellungnahme des Angeklagten von Hermanni zum Termin am 18. November 2002


Matthias von Hermanni, 18. November 2002


Stellungnahme Nr. 3 zum Termin 18.11.02

Hohes Gericht

Betr.: Thema Kontenblätter oder das Maß ist voll

Am letzten Prozesstermin, am 18. Oktober 2002, erhielt ich im Zusammenhang mit dem Beweisantrag der Staatsanwaltschaft vom 14. Oktober 2002 die Auszüge zweier Konten aus der Finanzbuchhaltung des ABM Stützpunktes der Jahre 1994 und 1995. Diese Unterlagen hatte ich zuvor nie gesehen und dies auch nicht zu Zeiten in denen ich im bfb war. Um so überraschter war ich nach dem Studium der Unterlagen sowie in der Zwischenzeit angestellter weiterer Untersuchungen.

Aus den Unterlagen geht nun zunächst zweifelsfrei hervor,

· dass die Buchhaltung des ABM Stützpunktes im Gegensatz zu den Behauptungen des StA GL Gast ordnungsgemäß und völlig korrekt die Maschinen entsprechend der Kaufsumme verbucht hat.
· Ferner hat sie, ebenfalls völlig korrekt, nicht vorhandene Rechnungen und Einnahmen auch nicht gebucht hat.

Aus diesen Konten geht allerdings auch zweifelsfrei und völlig offensichtlich hervor, dass der Betrieb allein bereits für die Jahre 1994 und 1995 Einnahmen aus dem Betonbruchverkauf an Dritte in Höhe von ca. 120.000,- DM erzielte. Der eingebaute Betonbruch auf Baustellen von Dritten und den Fachämtern der Stadt Leipzig ist, wie ich in der Zwischenzeit ermitteln konnte, sogar noch deutlich höher gewesen. Diese Erträge befinden sich jedoch nicht auf diesem Konto sondern sind in den jeweiligen Gesamtabrechnungen der Einzelaufträge enthalten. Ferner kommt der bereits vorgetragene Verbrauch für WEP (Kanäle und Strassen) und die eigenen Baustellen des bfb (Stadtgüter und Parkplätze) hinzu.

Bei vom LKA festgestellten 1500 Betriebsstunden und einem durchschnittlichen Tonnagedurchsatz von 200 Tonnen - die Maschine ist auf knapp 300 Tonnen ausgelegt - und einem für damalige Verhältnisse niedrigen Preis von 10,- DM pro Tonne - bei Arbeiten für Dritte wurde mit 14,- DM bis 20,- DM kalkuliert, liegt allein der Rohertragswert bei ca. drei Millionen Mark. Dies ist wohlgemerkt nur für die Zeit der Anmietungsphase.

Selbst nach Abzug der Transportkosten bedeutet dies, dass der ABM Stützpunkt allein in der Phase der Anmietung - also ohne Eigentümer zu sein und ohne den Aufwand für die Mieten tragen zu müssen - deutlich mehr Einnahmen von Dritten erzielen konnte, als er selbst im Jahre 1995 für den Kauf verwenden musste.

Man kann auch einen Vergleich zwischen einerseits allen Aufwendungen

· Mieten und
· Kaufsumme

und andererseits allen Erträgen aus Betonbruchentnahme von

· WEP für Kanäle und Straßenbau,
· bfb für Stadtgüter und Parkplätze,
· bfb für Drittaufträge von Fachämtern und Vereinen,
· bfb für Verkauf an Dritte.

vornehmen:


Auch hier ergibt sich nun allein schon für die Anmietungsphase ein deutlicher Überschuss in Höhe von mehreren 100 TDM über Mietaufwand und Kaufsumme. Sofern man die Transportkosten für den Verkauf abzieht, so müssten die eingesparten Transport- und Entsorgungskosten für das unbearbeitete Abbruchgut - es wurde ein erwartetes Defizit von über zwei Millionen Mark verhindert - dagegen gerechnet werden. Legt man diese eingesparten und eingenommen Beträge auf die monatlichen Mietraten um, so ergibt sich selbst wenn man die Vor- und Nachsiebanlagen mit der Betonbrechermiete zusammenaddiert noch ein monatlicher Überschuss zu Gunsten von WEP und bfb. Erst bei einem monatlichen Mietaufwand von über 200.000,- DM würden die Zahlen rot, aber dann verbliebe immer noch die Tatsache, dass dann die Maschinen in der Folgezeit ja ohne Aufwand arbeiteten und der bfb Eigentümer geworden war.

Nun können sich alle Verfahrensbeteiligten denken, dass keiner mehr als ich mich selbst enorm darüber ärgere, dass ich die Tatsache des Betonbruchverkaufs bisher nicht in das Verfahren eingebracht habe. Ich wusste es einfach nicht mehr. Ich war immer davon ausgegangen, dass der Verkauf erst in den Jahren nach WEP begonnen hätte. Ich habe auch darüber nachgedacht, ob der Antrag der Staatanwaltschaft, so betrachtet, vielleicht ein Friedensangebot ist, um mich darauf aufmerksam zu machen - oder ob das Gericht mich auf diesen Umstand aufmerksam machen wollte? Können es die Beteiligten wirklich übersehen haben?

Eins weiß ich nun allerdings ganz sicher und dies ist auch sehr, sehr eindrucksvoll und nachhaltig bewiesen, die bisher vom Landgericht Leipzig vertretene Rechtsauffassung zum Thema Akteneinsicht durch den Angeklagten kann einfach nicht korrekt sein. Es kann doch nicht richtig sein, dass das Auftauchen solcher Erkenntnisse und Beweismittel, die nunmehr acht Jahre zurückliegen, entweder absolut zufällig oder aber aufgrund einer besonderen Gutwilligkeit oder Dummheit der Verfahrenbeteiligten überlassen bleibt.

Ich wiederhole mich:
Eine Akteneinsicht durch meinen Rechtsanwalt bringt einfach nichts, weil er eben nicht meine Augen und meine Sichtweise haben kann. Ferner wäre es gar nicht zu finanzieren. Wie es auch schlicht nicht durch mich zu finanzieren ist, drei LKW Ladungen Akten zu kopieren.

Herr Nickel, ich weiß sehr wohl, dass die von Ihnen vertretene Rechtsauffassung auch vom hiesigen Landgericht und auch vom Oberlandesgericht Dresden vertreten wird, aber andere Oberlandesgerichte haben anders entschieden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vertritt meine Rechtsauffassung. Es mag auch für Sie und Ihren tiefen Glauben an die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft sprechen, aber die Realitäten sind, wie mit diesem Vorgang nachdrücklich bewiesen, eben anders.


Es ergeben sich nun schlagartig eine Vielzahl von Fragen:

1. Wer hat die am 18. Oktober 2002 der Verteidigung übergebenen Dokumente (Kontenblätter) seit wann in den Händen?

2. Wann wurden sie dem Landgericht übergeben?

3. Liegen sie schon von Anfang an bei Gericht?

4. War den Richtern der Umstand bekannt?

5. Wie hat die Staatsanwaltschaft sie erhalten?

6. War StA GL Gast in den Asservaten und hat gesucht? Zielgerichtet, weil er von Ihnen wusste? Zufällig?

7. War StA´in Flyner in den Asservaten?

8. War StA Hartmann in den Asservaten?

9. Haben die LKA Beamten die Buchungen gekannt?

10. Hatten sie einen allgemeinen Auftrag zum Suchen?

11. Haben die LKA Beamten StA GL Gast auf die Buchungen aufmerksam gemacht?

12. Wirken die LKA Beamten wieder in kollusiver Weise mit der Staatsanwaltschaft zusammen?

13. Werden sich die Beamten erinnern? Wird man uns allen wieder das große Spiel vorspielen, dass ist uns nicht erinnerlich?

14. Kann man wirklich, wenn man in mehreren tausend Buchungssätzen das eine Wort Betonbrecher sucht, das dutzendfache Wort Betonschotter übersehen?

Natürlich nicht!
Völlig unmöglich!
Ausgeschlossen!


Fragen über Fragen!

Was gibt es noch, was demnächst oder gar nicht vorgelegt wird? Oder nur wenn es den Damen und Herren der Staatsanwaltschaft passt?

Das sind alles Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft seit über drei Jahren in den Händen hält. Da war doch noch was! Gab es da nicht so eine gesetzliche Verpflichtung der Staatsanwaltschaft - eine Vorschrift irgendwo bei § 160 Absatz 2 der Strafprozessordnung?

Das illegale und rechtswidrige Handeln dieser Staatsanwaltschaft Leipzig ist nun auch noch im Prozessverlauf und für absolut Jeden eindrucksvoll bewiesen.

Nach langer, ausführlicher und intensiver Diskussion habe ich meine Anwälte ausdrücklich angewiesen keine weiteren Beweisanträge zu stellen, da ich einfach nicht einsehe, dass eine weitere Beweisaufnahme auf meinem Rücken und zu meinen Lasten durchgeführt wird. Bereits heute handelt es sich um den längsten Prozess in der Geschichte Sachsens. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind längst zu meinen Lasten überschritten. Auch halte ich eine sachgerechte und faire Aufarbeitung dieser nun aufgeworfenen Fragen in der gegenwärtigen Sitzordnung nicht mehr für möglich.

Ich stelle nochmals fest:

Das Landgericht Leipzig untersucht das beste Geschäft, dass der ABM Stützpunkt/bfb je vorgenommen hat. Die Beratung des Herrn Sobiak war einfach hervorragend. Gemessen daran, dass sich WEP und der bfb nun wirklich dumm und dämlich verdient haben, ist der Gewinn des Herrn Sobiak - wenn es den überhaupt gab - tatsächlich jämmerlich klein.

Er hatte Grund sich zu beklagen.


Dass die mir vorgeworfenen Straftatbestände Betrug, Untreue und Bestechlichkeit nicht vorliegen ist mangels Täuschung, Irrtum, Schaden und auch Vorteil längst bewiesen. Auch der Vorwurf der Vermögensgefährdung ist absurd, das Gegenteil ist der Fall.

Wenn die Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich arbeiten würde, hätte sie längst dieses Verfahren abgekürzt, sich entschuldigt und Antrag auf Freispruch stellen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat aber unsinnige und prozessverschleppende Beweisanträge gestellt. Untersuchungen in der Zukunft werden beweisen, dass die Staatsanwaltschaft dies auch gegenwärtig weiß. Die Veröffentlichung der gegenwärtig im Haus der Staatsanwaltschaft ablaufenden Diskussionen wird dies auch beweisen.

Am 8. 10. 2002 teilte der Vorsitzende Richter am Landgericht Herr Nickel den Verfahrensbeteiligten mit, dass er beabsichtige die Beweisaufnahme zu schließen. Daraufhin entrutschte dem StA GL Gast die geständnisgleiche Formulierung

er müsse erst Rücksprache nehmen.

Damit ist das, was ich seit Jahren behaupte, bewiesen. Dieser Prozess wird in Wahrheit von den Vorgesetzten von Gast geführt.

Ich erlaube mir erneut das Gericht auf die absolut gleichen Strickmuster in den Fällen Wollny (Flughafen) und Kessler (Spielbanken) hinzuweisen.

Die Politik gibt Signal zum kriminalisieren und die Staatsanwaltschaft Leipzig marschiert.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf die LVZ vom 5./6. Oktober 2002 aufmerksam zu machen und den dort veröffentlichten Bericht zum Thema Spielbank.

Die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten beim LKA haben längst damit begonnen, sich einer Doppelstrategie gleich, einerseits angreifend und andererseits verteidigend, abzusichern.


1. Die Angriffsstrategie
Die StA Leipzig hat Herrn KHK Hochberg und seine Mitarbeiterin Behr beauftragt erneut gegen mich zu ermitteln. Ich soll im Zusammenhang mit der Leipziger Flächensanierungs- GmbH und dem Dipl. Ing. Grabbe als Betriebsleiter des bfb falsche bzw. unkorrekte Rechnungen, weil angeblich nicht den Regelungen der HOAI entsprechend, zugelassen haben. Ferner müht man sich durch die Befragung meiner Mitarbeiter den Nachweis zu führen, ich hätte Stellenpläne beim bfb überschritten.

Beide Vorwürfe sind unsinnig und auch leicht widerlegbar. Das Ziel des Handelns ist offensichtlich und darüber hinaus auch sehr durchsichtig. Man glaubt mich auf diese Weise weiter kriminalisierend unter Druck setzen zu können.

Gleichzeitig streut man die Hinweise bei den Medienvertretern um diese zu bewegen, gar nicht oder am besten kritisch, öffentlich zu berichten. Die Strategiemuster sind mir seit Sommer 1999 und spätestens seit meinen Gesprächen mit dem OStA Röger als "Becker für Spiegel TV" bestens bekannt. Ich habe es mehrfach erwähnt und immer zeitnah dokumentiert.

Am 24. Sept. 2002 ist es wieder vorgekommen. Das Gericht hatte mittags die rechtlichen Hinweise zum Thema Vermögensgefährdung gegeben. Im Gerichtssaal war kein Medienvertreter. Noch bevor ich zu Hause in Hohenroda angekommen war, lagen die ersten Anrufe vor.

Zitat:

Man habe Hinweise erhalten, dass heute der Prozess zu Gunsten der Staatsanwaltschaft gekippt sei.

Das übliche röger´sche Strickmuster.

2. Die Verteidigungsstrategie
Seit Dezember 2001, seit dem bewiesen ist, dass es nirgendwo einen Schaden gibt, haben StA GL Gast hier im Gericht und OStA Röger gegenüber den Medien den Schuldigen für dieses Verfahren bereits ausgemacht und benannt. Es ist der Vorsitzende dieser Kammer der Vorsitzende Richter am Landgericht Nickel. Mehrfach angedeutet, nie ganz klar formuliert:

Er hat doch die Klage zugelassen, er hat halt die Akten nicht gelesen.

Man macht einerseits Druck auf und versteckt sich gleichzeitig hinter dem Gericht. Lesen Sie auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Chemnitz zu meinen Strafanzeigen. Der dortige Tenor lautet: Dass der Staatsanwalt die Dokumente nicht vorgelegt hat, macht doch nichts. Durch die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls durch das Gericht in den Jahren 2000 bis 2002, ist doch bewiesen, dass das nicht relevant war.

Richtig ist, der Haftbefehl wurde aufgehoben, weil es keinen Schaden und keine Täuschung durch mich gab. Genau diese Aussage hat StA GL Gast am Morgen des 3. Dezember 1999 in den Händen gehalten. Keiner der Zeugen hat jemals etwas anderes ausgesagt oder auch nur angedeutet. Im Gegenteil, seit diesem Tag hält der Staatsanwalt auch die Dokumente in seinen Händen. StA GL Gast hat auch nicht nur fahrlässig gehandelt. Er hat vorsätzlich gehandelt. Er hat es selbst in seinem Vermerk vom 3. Dez. 1999 schriftlich dokumentiert.

Unser StA GL Gast hat sich zum Richter gemacht.

Er hat entschieden und er hat auch gleich noch entschieden die Dokumente nicht vorzulegen.


Ferner bricht nun das endscheidende Problem dieses Prozessverlaufes, dass bisher nur den Vorsitzenden Richter betraf, offen aus und erfasst nun die ganze Kammer:


· Am 29. 11. 1999 hat Herr Nickel die Akten geprüft und Haftbefehl angeordnet. Das war aus seiner Sicht und mit seinem Aktenbestand bezogen auf das Thema dringender Tatverdacht vielleicht gerade noch vertretbar. Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestand schon damals nicht.
· Am 3. 12. 99 hält StA GL Gast alle Unterlagen in der Hand die in keiner Weise mehr einen Haftbefehl rechtfertigen. Er legt die Unterlagen weder dem Landgericht erneut vor, noch dem Oberlandesgericht. Er macht sich zum Richter. Er entscheidet selbst. Sein eigener Vermerk beweist es.
· Am 5. 5. 2000 entscheidet Amtsrichter Bernhardt erneut über den Haftbefehl und hält ihn aufrecht. Er kann definitiv die Akten nicht geprüft haben. Ich war um 9:15 h in seinem Büro. Die 20 Bände Akten standen verschlossen und verpackt in zwei Kisten auf dem Boden. Er bestätigte ausdrücklich, er habe noch nicht hineingeschaut. Um 11:30 h wurde RA Meschkat der Fortbestand des Haftbefehls mitgeteilt. Man kann in zwei Stunden nicht 20 Bände lesen!
· Natürlich wurde nun von den Richtern des Landgerichtes nicht mehr sorgsam geprüft. Man ging mehr von dem Querulanten von Hermanni aus. Gleichzeitig hatte man blindes Vertauen in die Staatsanwaltschaft. Die sich ständig immer nur wiederholenden Begründungen beweisen es. Diese Situation ist der StA Leipzig auch völlig klar, weshalb StA GL Gast hier im Gerichtssaal bereits im Herbst 2001 zynisch feststellte, wieso, das Landgericht hat doch die Anklage zugelassen.
· In exakt gleicher Weise hat sich der wirkliche Entscheidungsträger auf Seiten der Staatsanwaltschaft Leipzig, Oberstaatsanwalt Röger, in den Medien geäußert.
· In gleicher Weise argumentiert die StA Chemnitz bei meinen Strafanzeigen gegen StA GL Gast.

Im Jahre 99 wurde Herr Nickel getäuscht. Heute wird die ganze Kammer wie ein Tanzbär an der Nase geführt. Wenn es mir als Staatsanwalt passt, dann bekommt ihr Unterlagen. Wenn es mir nicht passt, dann eben nicht. Diesmal hat irgend jemand entweder einen Fehler gemacht oder er wollte, dass ich die Unterlagen sehe.

Hohes Gericht,

in diesem Prozess geht es - allgemein formuliert - um die Frage von Fehlverhalten.

In diesem Prozess gibt es im Grunde drei Parteien. Alle drei Parteien werden vom Staat bezahlt. Alle drei Parteien haben ihre Aufgaben in diesem Staat wahrzunehmen. Sie haben Rechte und Pflichten. Sie müssen ihr tägliches Handeln mit gesetzlichen Normen in Einklang bringen. Ich weiß sehr wohl, dass das tägliche Handeln, das aktuelle Entscheiden natürlich auch etwas mit Zwängen und Umständen mit Arbeit und Mühe zu tun hat.

Was ich als Beamter dieses Staates gemacht und gelassen habe, kann ich und habe ich hier dargestellt. Ich habe dabei ein gutes Gewissen.


Vielleicht mögen die anderen Verfahrensbeteiligten heute Abend im Bett und ganz für sich allein, sich mal selbstkritisch prüfen.

3. Weitere Hinweise
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auch gleich noch eine Kommentierung der durch das Gericht am 1. Oktober 2002 verkündeten Beschlüsse. Mit den Beschlüssen selbst kann ich gut leben, mit den aufgeführten Gründen in keiner Weise, bzw. nur sehr begrenzt.


3.1. Beweisantrag Bauakte 8
Vorweg sei noch mal festgehalten, der Antrag wurde von mir gestellt, nachdem StA GL Gast dem Gericht zu suggerieren versuchte, ich hätte sie verschwinden lassen.

Die Begründung der 11. Kammer, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig die Akte zurückbehalten hat, ist nun aber gleich richtig falsch.

Zunächst ist es mir völlig egal, ob versucht wird zwischen Staatsanwaltschaft und LKA zu unterscheiden. Ich stelle nochmals fest, dass es - was auch ganz natürlich ist - fortlaufend zwischen KHK Hochberg und StA GL Gast Gespräche gegeben hat. Man wollte uns hieraus nicht berichten. Also entschloss man sich zu dem Satz, das ist mir nicht erinnerlich. Das was ich hier immer die Teilamnesieanfälle des Hochberg genannt habe. Juristisch ist die Polizei das Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Für mich sind sie also als eins zu bewerten. Daher ist festzuhalten:

1. Dass die entsprechende Ermittlungsakte der Polizei ausdrücklich feststellt, dass mich während der Hausdurchsuchung immer und jederzeit ein Polizeibeamter begleitet hat.

2. Es gibt ein unterschriebenes Asservaten - Protokoll.

3. Es gibt die durch Zeugenaussagen belegbare Feststellung, dass die von mir, bereits während der Hausdurchsuchung gegenüber dem StA Kessler als wichtig eingestuften Akten, nicht in den Asservatenraum des LKA verbracht wurden. Somit auch nicht die Bauakte 8. Dies ist alles in der - in der Zwischenzeit geschlossenen - Ermittlungsakte nachzulesen.

4. Es gibt die völlig widersprüchlichen Erklärungen des KOK Uhlemann, der seine schriftlich gemachten Aussagen korrigiert. Die Unterlagen habe ich dem Gericht gegeben. Ganz zufälligerweise der Uhlemann, den Hochberg für die selbst geschaffene Verdunkelungslage zur Täuschung des Gerichtes am 12. Nov. 1999 dann missbrauchte.

5. Es gibt die schriftliche Erklärung des RA Frank, dass Hochberg in meinem Beisein erklärt, die Akten seien alle da.

6. Es gibt den Vermerk des StA GL Gast, der einen Tag nach Hausdurchsuchung über die Erkenntnis verfügt, von Hermanni hat akribisch Buch geführt. Stimmt. Nur woher weiß unser Herr Gruppenleiter das, wenn nicht aus der Bauakte 8?

Das Gericht mag nicht über die Akte verfügen, aber festzustellen, es gäbe keine sonstige Möglichkeit die Akte zu beschaffen, stimmt auch nicht. Bei gleicher Sachlage gegenüber einer Privatperson wäre längst eine Hausdurchsuchung bei LKA und Staatsanwaltschaft angeordnet worden. Dort wäre man auch gleich auf die Dokumente über die Querverbindungen zur Politik, zur Steuerfahndung und auf diverse weitere illegale Versuche gegen mich zu ermitteln, gestoßen.


Somit ist festzustellen, es gibt Möglichkeiten und vor allem, es gibt nicht nur Anhaltspunkte, es gibt ganz konkrete Hinweise, wo sich die Akte befindet oder befand:
Entweder bei dem Landeskriminalamt Sachsen oder der Staatsanwaltschaft Leipzig.


3.2. Beweisantrag vom 24. Sept. 2002
(StA GL Gast möge nun endlich Rechenwerke vorlegen, die beweisen, dass es einen Schaden gegeben hat)

Vorab sei festgestellt:
Mit dem heutigen Erkenntnisstand zum Thema Betonschotter ist zunächst einmal schon alleine bewiesen, wie berechtigt mein Beweisantrag war.

Dieser Antrag wurde gestellt, nachdem StA GL Gast die KPMG Vertreter als Sachverständige bezeichnet und einen entsprechenden Beweisantrag zur Vernahme gestellt hat. Dem ist das Gericht auch gefolgt.

Halten wir zunächst fest:
1. Wir wissen, dass die durch das LKA zusammengetragenen Daten und Zahlenwerke nicht den Realitäten der Baumaschinenwirtschaft der Jahre 1993 bis 1996 entsprochen haben. Die Scheckzahlung an Fischer & Jung beweist es ebenso, wie die Lieferung von gebrauchter Vorsiebmaschine und gebrauchtem Betonbrecher II in Relation zu den dort gezahlten Preisen. Das hier - von wem auch immer - sogar eine gehörige Portion kriminelle Energie erforderlich war, ist durch den Nachweis der Fälschung der Maschinennummern und der Übergabeprotokolle ebenfalls bewiesen. Eine vollständige Aufklärung durch das LKA wird nicht vorgenommen, weil StA GL Gast von mir Strafvereitelung im Amt vorgeworfen wird.
2. Diese bewiesenermaßen falschen Zahlen werden 1999 an die kleine Zahl von Großhändlern ausgereicht.
3. Diese stimmen sich ab. Zitat bei Nachfrage der Verteidigung: "Kommen Sie auch vom LKA Sachsen?"
4. Diese erklären z. B. einhellig, ein 15 Monate alter Brecher KK 114 mit den vorgegebenen Leistungsparametern und 1500 Betriebsstunden habe einen Wert von 360.000,- DM netto.
5. Dies führt zum Schriftwechsel vom 19. 25. und 28. Jan. 2000 mit der massiven Zeugenbeeinflussung durch StA GL Gast.
6. Die so verfälschten Zahlen werden nun von StA GL Gast an die angebliche LKA Gutachterin Klose und an die angeblichen Gutachter der KPMG weitergereicht.
7. Beide bestätigen im folgenden die gefälschten Zahlen als real. Der Effekt der sich selbst bestimmenden Vorhersage wird produziert. Die immer wieder gleichen gefälschten Grunddaten werden perpetuierend immer wieder gleich falsch vorgetragen.
8. Halten wir auch hier gleich schriftlich fest:
Nach mehrfachem Hin und Her zwischen RA Hartung und dem angeblichen Sachverständigen über das Berechnungssystem der KPMG reißt der ungläubig dreinblickenden Richterin Schuhmann der Geduldsfaden. Sie befragt Herrn Hawreluk. Wenn in den Unterlagen des Sobiak für den Kaufpreis der KK 114 ein Betrag von 800.000,- DM gestanden hätte, dann hätten Sie Ihr Zahlenwerk auf 800000,- aufgebaut? Antwort: Ja.
9. Halten wir ferner fest: Die KPMG hat ihr Zahlenwerk unter anderem auf Vergleichsrechnungen gestützt zwischen den Mieten und dem Rauskauf bei den PKW und Kleinbussen bei der Firma FML und den Baumaschinen von Sobiak. Hinter der Firma FML steht ein sehr großer Händler, die Firma Hachmeister mit fünf Standorten in ganz Deutschland. Hinter der Firma Sobiak steht Nichts. Sobiak war Erst- und Neukunde.
10. Allein aber schon die Tatsache, dass man überhaupt die Branche PKW und Kleinbusse mit der Branche Betonbrecher vergleicht macht deutlich wie komplett unsachverständig die gesamte Truppe von der KPMG ist. Ein einziger Anruf bei der Vermieterbranche hätte der KPMG die Vergleichszahlen bewiesen. Die PKW Branche rechnet im Durchschnitt mit 100 %, die LKW Branche mit 200 % der Einstandspreise die ein Fahrzeug in der Vermietungszeit einschließlich Wiederverkauf bringen muss. Bei Baumaschinen liegt dieser Satz deutlich über 200 Prozent. Übrigens alles Zahlen und Erkenntnisse die der bfb schon 1991 hatte, weshalb man sich ja bereits damals auch für das System der Anmietung und dem anschließenden Rauskauf entschloss.
11. Das Angebot von Fischer & Jung aus diesem Jahr beweist nun vollständig, die vom bfb 1993 und 94 angestellten Rechenwerke sind korrekt und richtig gewesen. Wir waren am Ende Eigentümer einer neuen Maschine. Bei dem Angebot aus dem Jahre 2002 handelt es sich sogar um eine uralte Maschine.

In Wahrheit haben beide, LKA und KPMG, mit ihren Entwurfsberichten - von Gutachten kann keiner mehr sprechen - im Grunde nur eins bewiesen, dass sie eben vollständig unsachverständig sind.

Selbst die Stadt Leipzig hatte dies erkannt. Obwohl sie für den Entwurf des KPMG Berichtes bereits weit über 300.000,- DM ausgegeben hatte, hat sie die Schlussfassung des Berichtes mit dem Hinweis, es würden ja nur die bekannten - und in der Zwischenzeit bewiesenermaßen gefälschten - Zahlen wiederholt, nicht abgerufen (siehe ZV Andreas Müller vom 1. Oktober 2002).

Wenn es sich also, wie das Gericht feststellt, bei meinen Beweisanträgen vom 24. Sept. 2002 nur um Beweisermittlungsanträge handelt, da es an der Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel fehlt, was sollte dann aber die Vernahme von KPMG Vertretern?

Bei gleicher Messlatte: Sollten die KPMG Vertreter jetzt allen Ernstes erklären, wir haben über 300.000,- DM für zwei Monate Arbeit kassiert, haben aber letztlich nur die ge- und verfälschten Zahlenwerke des StA GL Gast abgeschrieben?

Eine Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel fehlte diesem Beweisantrag dann in gleicher Weise!


Das Gericht schreibt, die Anträge sind im übrigen einzig zu dem Zweck gestellt, StA GL Gast bloß stellen zu wollen.

Die peinliche Absurdität, dass nach Vortrag des Staatsanwaltes der Unternehmer Sobiak neben seinen eigenen Aufwendungen auch noch 500.000,- DM - sozusagen in bar - hätte mitbringen müssen, habe nicht ich zu vertreten. Dies herauszuarbeiten ist mein Recht. Wenn dies eine Bloßstellung des Staatsanwaltes darstellt, dann hat sich der Staatsanwalt selbst bloß gestellt.

Im Übrigen schwingt in dieser Feststellung des Gerichtes eine besondere Tonlage mit, die sich wie Mitleid oder Verständnis anhört. Dies löst nun allerdings erhebliche Aggressionen und völliges Unverständnis bei mir aus.

1. Wer fragt hier eigentlich nach dem was ich die letzten drei Jahre erlebt und durchgemacht habe?
2. Was hat meine Familie ertragen?
3. Was haben meine drei Kinder ertragen müssen?
4. Was ist meinen Kollegen geschehen?
5. Soll ich wirklich mal die mittelbaren und die unmittelbaren Schäden für die Folgen des Handelns von StA GL Gast zusammentragen?

o Die Schäden bei der Stadt belaufen sich jetzt auf über 25 Mil. Euro.
o Die Schäden beim bfb sind ein zerstörtes Anlagevermögen und über 5000 zerstörte Arbeitsplätze.
o Allein die Schäden der Krankenkassen bewegen sich in der Zwischenzeit bei weit über einer Million Euro!

Soll ich wirklich mal anfangen dies alles hier differenziert darzustellen?

Die nächsten zehn Prozesstage würden sicherlich nicht ausreichen!

Und die Staatsanwaltschaft Leipzig macht weiter! Siehe die unsinnigen Beweisanträge und meine Ausführungen am Anfang.


Ich bin christlich erzogen und sozialisiert.
Ich bin bereits im Mai dieses Jahres auf Herrn Gast zugegangen und habe ihm unter vier Augen gesagt, dass so wie die Dinge stehen und so wie sie weiterlaufen werden, der Prozess in einer Vernichtungsstrategie von Existenzen endet. Ich habe ihm angeboten zu reden, ob mit Gericht oder ohne, habe ich ihm überlassen. Seine Antwort war, Zitat:

"Sie wollen mich wohl erpressen."


Ich stelle ausdrücklich für mich fest:

· Ich bin weiterhin zum Gespräch bereit.
· Ich stelle ferner fest, dass ich als Beamter auch verpflichtet bin Schaden vom Staat und seinem Souverän, den Bürgern, abzuwenden.

Nur, ich habe es nicht in der Hand.


Es mag nun der Justiz so im Allgemeinen und Besonderen schwer fallen, mit sich selbst umzugehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt Mitleid und Verständnis gegenüber der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck zu bringen, halte ich weder für gerecht, geschweige denn für fair.

Kommen wir auf den Ausgangspunkt dieses Schriftsatzes zurück:

Wer das Wort Betonbrecher sucht, muss das Wort Betonschotter gesehen haben.

Es muss ihm bewusst gewesen sein. Er hat vorsätzlich gehandelt. Er hat das Gericht nicht informiert. Er hat wieder getäuscht. Diesmal haben wir eine neue Qualität, es passiert im und während des Prozesses. Es sollten nicht nur die Berufsrichter, sondern auch die beiden Schöffen getäuscht werden.

Was immer die 11. Kammer nun macht, ich stelle für mich nochmals ausdrücklich fest, ich stelle keine weiteren Beweisanträge. Es kann einfach nicht richtig sein, dass ich das Ermitteln von rechtwidrigem Handeln der Staatsanwaltschaft auch noch finanzieren muss.


Matthias von Hermanni