Die illegalen Handlungen des Staatsanwaltes
Gruppenleiter Gast

Auszug aus dem Schlusswort des Angeklagten von Hermanni

 

Wir kommen hier heute zum 58. Mal zusammen, weil man mir vorwirft, etwas Unrechtes getan, gegen geltende Gesetze verstoßen zu haben. Tatsächlich habe ich aufgrund der vergangenen Jahre Erfahrungen damit sammeln können wie es ist, wenn Gesetze und Bestimmungen nicht eingehalten werden.

 

Nun offen gesagt, nach meiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hat sich mein Verhalten gegenüber den hier handelnden Staatsorganen schlagartig und grundlegend verändert.

 

Während ich bis zum November 1999 sehr offenherzig und gutgläubig Hochberg und Gast Hinweise, Informationen und Fundstellen gegeben hatte, habe ich dann bei den ersten Akteneinsichten feststellen müssen, dass man durch weglassen, hinzufügen und zum Teil bewusstem verdrehen der Tatsachen völlig einseitig ermittelte. In den Ermittlungsakten befinden sich meine ausführlichen Stellungnahmen.

 

Dank der großen Zahl, der mich unterstützender Freunde konnten wir nun ab Januar 2000 das Verhalten und die Arbeitsweise enttarnen und auch dokumentieren.

 

Es wurden bei insgesamt fünf Akteneinsichten die Unterlagen jeweils Blatt für Blatt geprüft, es wurde auch jeweils mit der vorhergehenden Akteneinsicht verglichen. Schnell stellte sich heraus, dass das LKA alleine zweimal den gesamten Aktenbestand neu geheftet hatte. Dabei wurde immer das, was aus Sicht der StA nicht passte, in die Beiakten verschoben oder gar Dokumente ganz den Ermittlungsakten entnommen oder sie verändert.

 

Eine Gruppe überprüfte die handelnden Personen.

 

Eine Gruppe überprüfte die gelieferten Maschinen.

Da es dem Gericht gegenwärtig wohl sehr auf die Finlay 310 B ankommt: Aus der Arbeitsgruppe habe ich noch den Hinweis erhalten, dass die Haldenförderbänder zum Teil Herstellungsdaten aus den achtziger Jahren tragen sollen, also ebenfalls im Jahre 1996 nicht neu waren.

 

Aus dieser Gruppe weiß ich auch, dass Hochberg im Hafen alle Indizien am Brecher II gezeigt wurden, die auf alte Maschinen hinweisen. Er schickte die Hinweisgeber weg. Seinen, den Staatsanwalt GL Gast schützenden Nachermittlungsbericht kennen wir.

 

Nach dem ich feststellte, dass Medienvertreter zum Teil Details aus dem Ermittlungsverfahren vor mir und meinen Anwälten kannten, fing ich an unter dem Stichwort „Becker für Spiegel TV“ mit diversen staatlichen Stellen Kontakt aufzunehmen. Die Nummer hat nicht nur bei Röger bestens funktioniert sondern auch beim Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen und vielen anderen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Positiv will ich an dieser Stelle den Pressesprecher des Landgerichtes Leipzig hervorheben. Er war der Einzige der auf Rückruf bestand.

 

Meine Damen und Herren, aus meinen zum Teil einstündigen Gesprächen mit Röger weiß ich natürlich auch sehr dezidiert, dass dieser Prozess in Wahrheit nicht von Gast geführt wird.

 

Ich bin übrigens davon überzeugt, dass Gast aufgrund seiner grenzenlosen Eitelkeit sich letztlich darüber selber gar nicht im Klaren ist. Er hat sich so verstrickt, dass er sein eigenes Fehlverhalten gar nicht mehr objektiv beurteilen kann. Er stürzt sozusagen nur noch seine Existenz verteidigend hilflos vorwärts. Er merkt nicht mal mehr, dass er nur noch benutzt wird. Eine Reflektion dessen, was er angerichtet hat, ist durch ihn selbst nicht mehr möglich.

 

Nachdem wir am 4. Verhandlungstag feststellen mussten, dass die Staatsanwaltschaft aus den ersten Verhandlungstagen falsch zitierte, wurden die Verhandlungen von bis zu fünf Personen gleichzeitig mitgeschrieben. Es liegen über 10.000 Blatt handgeschriebene Mitschriften vor. Aus ihnen wurden dann über 1000 Seiten Zeugenvernahmen und Gerichtsmitschriften erstellt. Wie sie sicherlich feststellen konnten, hat die Staatsanwaltschaft auch entsprechend reagiert. Im Plädoyer des Gast kam nun auch gar kein Zitat mehr.

 

Diese gesamte Arbeit wäre nicht zu leisten gewesen, wenn nicht die neue Betriebsleitung des bfb mit ihrem Freistellen der unliebsamen Mitarbeiter mir sehr intensiv in die Hände gespielt hätte. Weit über zwanzig Personen werden nun schon über zwei Jahre zwar bezahlt, aber nicht mehr beschäftigt.

 

 

 


 

Die illegalen Handlungen des Staatsanwaltes Gruppenleiter Gast

die ich nun Punkt für Punkt an dieser Stelle beabsichtige vorzutragen und mit dem Sachverhalt verknüpfe.

 

1.     Im Frühjahr 1998 erhält die StA Leipzig den Auftrag gegen mich zu ermitteln. Die Strafanzeige des Herrn Bunge war definitiv nicht der Startpunkt. Sie war ja bereits zuvor von der Staatsanwaltschaft Leipzig selbst zurückgewiesen worden.

 

Die Staatsanwaltschaft beauftragt nicht das Polizeipräsidium sondern das LKA Sachsen. Bis heute gibt es hierüber keine Dokumente in den Ermittlungsakten. Das Gericht hat es nicht aufgeklärt. Die entscheidenden Fragen wurden hier leider nicht beantwortet. Hochberg durfte sich hinter angebliche nicht vorliegende Aussagegenehmigungen zurückziehen. Wenn diese Aussageverweigerungsvariante nicht half, trat seine Teilamnesie ein.

 

Was steht in diesen Dokumenten und wer hat sie auf wessen Anweisung unterzeichnet?

 

Halten wir an dieser Stelle auch gleich fest, ich wusste bereits zu diesem Zeitpunkt, im Jahre 1998 zwar nicht was, aber das da etwas läuft.

Der Mann aus dem Landesrechnungshof, dort aus dem Paunsdorfcenter,

dort wo auch das LKA sitzt,

hatte es mir vorher schon gesagt. Ich hatte meinen Dienstherrn informiert.

Ja, ich hatte sogar schon schriftliche Dokumente über das illegale Handeln des Landesrechnungshofes in den Händen.

 

Das Dokument liegt dem Gericht vor.

 

 

2.     Im Frühjahr Sommer 1998 zieht das LKA Erkundigungen ein.

 

Beweis:   Schriftverkehr der Steuerfahndung. Vermerk der Steuerfahndung Hannover vom 11. Sept. 1998 und der Zeuge Löwe hat es hier noch mal bestätigt, Zitat:

 

„Es sind Hinweise bekannt geworden, dass das LKA Sachsen gegen Sobiak und einen Ex - Hannoveraner in Leipzig ermittelt. Details sind noch nicht bekannt.

Sobiak wollte sich hierzu nicht äußern, teilte aber mit, dass die Behörden dort gegen ihn ermitteln (politischer Hintergrund).

 

Meine Damen und Herren, wir sind hier an einem wichtigen Detailpunkt.

Der Zeuge Löwe hat hier ausgesagt, er habe diesen Hinweis von seinem Ansprechpartner aus dem LKA Niedersachsen erhalten. Dieser Hinweis konnte auch von Herrn Sobiak im Jahre 1998 gar nicht gegeben werden.

Sobiak selbst erfuhr erst im Sommer 1999, dass auch gegen ihn ermittelt wird.

 

Der Vermerk beweist also, dass ab 1998 das LKA Sachsen am Suchen war, wie man gegen mich vorgehen könnte.

 

3.     Im Sommer 1998, das LKA fordert Herrn Sobiak auf Unterlagen gegen mich zusammenzustellen. Herr Sobiak verweist an Herrn Friederich. Hochberg fährt zu Herrn Friederich nach Hause und bittet ihn, in seinem Wohnzimmer sitzend, Unterlagen gegen mich zusammenzustellen.

 

Beweis: Aussage des Friederich und Geständnis in der 2. ZV des KHK Hochberg durch Hochberg selbst, welchem er später widerspricht.

 

 

4.     Der Aktenordner I wird abgegeben. Er war zunächst für die Steuer geschaffen worden. Dort bei der Steuer hat der Ordner auch die gewünschten Erfolge erzielt. Herr Ihbe von der Steuerfahndung Leipzig hat es mir im Februar 2001 unter Zeugen bestätigt. Ja, er hat mich sogar gebeten, den Verfahrensvorgang als solchen - das System - nicht zu veröffentlichen, denn dies sei ein ganz einfacher und schlichter aber sehr wirkungsvoller Weg um Steuern zu sparen, besser wohl gesagt zu hinterziehen.

 

Man produziert zunächst einen künstlichen nicht vorhandenen Aufwand, schreibt sodann eine Fantasierrechnung und notiert auf ihr, der Empfänger könne nicht zahlen. Siehe da, die Einnahmen vermindern sich, der Aufwand bleibt und die Differenz wird kleiner und nur die ist nun noch zu versteuern. Bei der Wohnung Balz kann man es wunderbar nachvollziehen. Wenn ich Klose richtig verstanden habe ist der Aufwand in Höhe von 25.000,- DM übrigens immer noch in meinem Haus verbucht. Dies System des Betruges ist nach meiner Auffassung nicht die Idee von Herrn Sobiak, sondern von Bunge. Das Gericht hat den Typ ja kennen gelernt.

 

Friederich bemerkt, dass er den falschen Ordner abgegeben hat. Er möchte ihn zurück und reicht den gleichen Ordner, nun allerdings ohne das Fach Sonstiges wieder ein. LKA und StA bemerken, dass es sich nur um Kopien handelt. Aus den Gesprächen mit der Steuerfahndung aber auch aus den schriftlichen Dokumenten wissen sie auch, dass es sich um Fälschungen handelt. Herr Sobiak gesteht ihnen dies auch völlig offen ein.

 

Hohes Gericht, dies ist wieder eine der zentralen Stellen.

Zitat aus der ZV des KHK Hochberg:

„Hochberg: Herr Sobiak hat erklärt, dass er sich seine Gelder nach dem Rausschmiss bei ABM zurück holen wollte.

von Hermanni: Was hat das denn mit meinem Haus zu tun?

Hochberg:   Er hat gesagt, er wollte sich sämtliche Auslagen zurückholen“.

 

Die Staatsanwaltschaft und das LKA nehmen es aber - die Gerichte planmäßig täuschend - nicht in ihre Protokolle auf. Das Gericht mag bitte die alten Zeugenaussagen des Friederich und Sobiak neben einander legen. Sie werden nirgendwo den Aussageinhalt dieser Zeugenaussage finden.

 

Das Motiv für die Erstellung der Dokumente wird klar und deutlich benannt, in die schriftlichen Zeugenaussagen aber nicht aufgenommen.

Unglaublich.

 

Beweis:   ZV Hochberg vom 19. 2. 2002,

Protokolle aus dem Ermittlungsverfahren

Protokolle Steuerfahndung Hannover („alle Unterlagen wurden gestohlen“)

 

 

 

5.     Im Mai 1999 weiß StA GL Gast längst, dass die - nur in Kopie vorliegenden - Unterlagen nicht stimmen. Hochberg selbst hat hier ausgesagt, dass man auch bereits vor Hausdurchsuchung gesehen hatte, dass „Hallo Jürgen“ mit zwei Schreibmaschinen geschrieben war. Hier hat er auch eingeräumt das Gast informiert war. Auch gab es bereits zu diesem Zeitpunkt sehr gute Kontakte zwischen Hochberg und Ihbe. Man nutzt also nur noch die Unterlagen um die Hausdurchsuchung gegenüber den Gerichten zu begründen. Man behauptet in der Begründung zur Hausdurchsuchung, es habe Doppelabrechnungen gegeben.

 

 

Ich veranlasse nach Hausdurchsuchung eine Zusammenkunft der Beteiligten und ein Abgleich der Konten von WEP, KK und bfb. Natürlich hatte ich befürchtet das Monatsrechnungen an den Beleg- und Sicherungssystemen vorbei zweimal bezahlt worden waren. Das Ergebnis ist die Erkenntnis, es gab keine Doppelabrechnung einer Maschine auch nur für einen Monat. Diese Zusammenkunft wird der Staatsanwalt später als Verdunkelungsmaßnahme darstellen.

 

Die Richter der 11. Kammer werden in ihrem tiefen Glauben an die Rechtstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft auf die Darstellung hereinfallen. Lesen Sie bitte die Begründung für den Haftbefehl.

 

Wir sind noch im Mai 1999, Gast weiß bereits damals, dass das Material, mit dem sich das Gericht hier über 50 Prozesstage herumgeschlagen hat, nicht stimmt, er hat eine ganz andere Auffassung.

 

Er denkt, wenn da jemand einen Betrieb mit 8000 Mitarbeitern hat, dann lässt der doch einige von denen auf der Privatbaustelle arbeiten. Er weist Hochberg zu Ermittlungen an ohne einen begründeten Anfangsverdacht zu haben. Er lässt nach ABM Mitarbeitern auf meinen Privatbaustellen suchen.

 

Die Vermerke liegen vor.

Hochberg hat es hier hilflos versucht zu verbergen, es nach Vorlage der Vermerke und Gegenüberstellung der Zeugenaussagen aber doch letztlich eingeräumt. KHK Hochberg wusste auch um sein rechtswidriges Handeln, er befragt zwar alle Zeugen dazu, schreibt es aber nirgendwo nieder.

 

Beweis:   ZV im Gericht von D. Müller, Fröhlich, Degenhardt, sowie ZV von Friederich und Sobiak im Ermittlungsverfahren und die Aussagen von rund einem Dutzend Handwerkern, siehe LKA Beiakten Handwerker, Teilgeständnisse KHK Hochberg und KOM Thiele.

 

 

6.     Am 9.6.99 findet die Hausdurchsuchung statt. StA GL Gast beschlagnahmt illegal 20.000 Personaldatensätze des bfb ohne richterliche Genehmigung. Auf diese Weise hofft man die angeblichen ABM Mitarbeiter an meinem Privathaus zu finden. Auch wenn heute das Landgericht sagt, es gibt jetzt und heute keinen Herausgabeanspruch mehr, damals war der Vorgang illegal und durch nichts gedeckt.

 

Beweis: Protokolle der Hausdurchsuchung, Schriftverkehr mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen, Telefonate zwischen Herrn Schrader (Landesdatenschutz) und „Becker für Spiegel TV“ (MvH)

 

 

Übrigens:

Ist ein einfacher Staatsanwalt aus Leipzig wirklich in der Lage über 70 Mitarbeiter des LKA Sachsen, Dezernat Wirtschaft aus Leipzig, Dresden und Chemnitz einzusetzen?

Natürlich nein. Die Dokumente wurden uns nicht gezeigt.

Hier ist der beste Ansatz für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

 

 

7.     Hohes Gericht, wir kommen jetzt zu einem winzigen Detail. Man möchte darüber hinweggehen. Es löste damals ein Störgefühl bei mir aus. So ein Magengrummeln, man kennt das. Da stimmt was nicht, aber man kann es nicht richtig fassen. Erst Monate, manchmal Jahre später fällt es einem wieder auf und ein. Und nun plötzlich wird aus einem winzigen Detailstück ein dicker Felsbrocken.

 

Am Abend der Hausdurchsuchung stellte ich fest, man hatte wirklich alles abgeräumt. Vielleicht stellen sie sich mal ganz viele leere Schränke auch bildlich vor. Natürlich auch die Ordner mit den aktuellen Bankunterlagen, nur die Ordner mit den Bankunterlagen aus den Jahren 1993 bis 1996 im gleichen Schrank im gleichen Fach, hatte man stehen lassen. Die standen da und waren ganz einsam.

 

Man konnte sie einfach nicht übersehen haben. Völlig unmöglich.

 

Komisch denke ich mir, die können die doch nicht vergessen haben und selbst wenn die bei der Bank die Unterlagen beschlagnahmen, da sind doch nicht meine persönlichen Vermerke drauf.

 

Am nächsten Morgen rufe ich Gast an und frage wo ich die drei Ordner vorbei bringen soll.

Gast lehnt ab.

 

Kann mir nur einer einen plausiblen Grund sagen, warum ein Staatsanwalt der Haus und Hof untersucht die Originalbankunterlagen mit allen Vermerken die ihm freiwillig angeboten werden zurückweist?

 

Frau Schumann, Herr Nickel, Sie werden in den letzten Monaten so manches mal über diesen Prozess nachgedacht und wahrscheinlich auch diskutiert haben und sich gesagt haben, na da haben sich zwei Menschen im Laufe eines Verfahrens in einander verrannt. Der von Hermanni und der Gast, die darf man wenn sie auf einander einschlagen sowieso nicht so ernst nehmen.

 

Stimmts?

 

Aber das dieses Verfahren stinkt und zwar von Anfang an stinkt, können Sie an diesem Punkt sehen. Wir sind hier nämlich am 10. Juni 1999 und ich bin völlig offen und ohne jeden Hintergedanken auf Gast zugegangen.

 

Es gibt nur einen plausiblen Grund für das Verhalten von Gast:

Die Staatsanwaltschaft hatte gar kein Interesse an einer zügigen und sachgerechten Aufklärung. Man wusste durch Bauakte 8 und den Hinweisen der Steuer die Unterlagen des Friederich sind Müll und der Vorwurf Schrott.

 

 

8.     StA GL Gast stellt am 11.6.99 schriftlich fest, HvH soll über seinen Hausbau akribisch Buch geführthaben. Genau diese akribische Buchführung, die Bauakte 8, verschwindet. Hochberg hatte zunächst erklärt sie sei wieder da. Es muss hier wohl vorsichtig formuliert „Abstimmungsprobleme“ gegeben haben.

 

Beweis: Dokumente der StA, schriftliche Erklärung des RA Frank, Einlassungen von Uhlemann und Hochberg, und ein Dutzend Schriftsätze und Vermerke

 

 

9.     Ich informiere StA GL Gast bereits am 15. 6. 1999 fernmündlich über die Gesamtzusammenhänge. Gast notiert zunächst, lässt diesen Vermerk aber aus den Akten entfernen, damit die Richter ihn nicht sehen. Nach Dienstaufsichtsbeschwerde im Jahre 2000 wird der Vermerk wieder eingefügt.

 

Beweis: Schriftverkehr liegt vor. Geständnis ZV KHK Hochberg

 

 

10. Im Oktober 1999 werden rechtswidrig Daten nach dem Telekommunikationsgesetz erhoben. Als man über die Rechnung der Telekom überführt wird, erklärt man ja, man habe aber eine andere Person überprüft, nicht HvH. Warum die Rechnung im Ermittlungsverfahren HvH abgeheftet und verbucht wird, hat man bis heute nicht begründet.

Hier im Gerichtssaal korrigiert man nun und Hochberg erklärt, man habe Herrn Clausnitzer überprüft.

Die StA Chemnitz korrigiert im Oktober 2002 erneut, nun wurde eine Familie Dietrich überwacht.

Wer ist bitte Dietrich?

Kennt hier irgendjemand einen Herrn oder Frau Dietrich?

Herr im Himmel, wenn ihr schon lügt, dann macht es doch wenigstens so intelligent und stimmt Euch vorher ab.

 

Beweis: Schriftverkehr, ZV Hochberg liegt vor. Schriftsatz StA Chemnitz

 

 

11. Am 9. 11. 1999 biete ich dem LKA Beamten Hochberg Akten an, die in meinem Büro in Kisten verpackt auf dem Fußboden stehen. Herr Hochberg hat kein Interesse sie mitzunehmen. Am 12. Nov. 1999 erscheint Herr Hochberg und möchte nun diesen Aktenstapel, der in der Zwischenzeit auf dem Weg zum Anwalt ist, mitnehmen. Es wird vom LKA und der StA eine angebliche Verdunkelungslage produziert. Man erklärt, HvH verweigere die Herausgabe von Akten.

 

Nur, wie kann ich Akten verweigern, die gar nicht in meinem Besitz sind? Gleichzeitig biete ich weitere Akten in der Friederikenstr. an.

Da fährt man aber nicht hin.

Dem System Leipzig folgend - siehe die Fälle Wollny und Kessler - und aus der Terroristenfahndung bekannt, wird nun die Kanzlei der Rechtsanwälte durchsucht.

 

 

Die selbst konstruierte Verdunkelung wird dem Gericht mit verfälschtem Inhalt und zweiter Unterschrift eines Kriminalbeamten untergeschoben. Der Vermerk vom 9.11.99 nach dem ich die Akten selbst angeboten habe, wird bewusst falsch abgeheftet.

 

Herr Nickel, es tut mir ja auch leid es so offen sagen zu müssen. Aber Gast weiß natürlich was bei den Gerichten in Sachsen los ist.

Wir sehen hier ja in jeder Verhandlungspause welche cbm Aktenberge hin- und hertransportiert werden.

Gast weiß das Richter sich die Beiakten sowieso nur selten anschauen. Die Richter der 11. Kammer fallen rein und haben nun ab sofort große Probleme sich zu korrigieren.

Ist es denkbar, dass Richter vielleicht doch auch einen Fehler machen und ihn dann sogar selbst eingestehen?

 

Es gab an keiner Stelle eine Verdunkelungsmaßnahme durch mich.

 

Beweis:

Vermerke vom 9. und 12. November 1999,

Zeugenaussagen Becker und Balz und ZV Hochberg

 

 

12. Am 29. November 99 gebe ich dem KHK Hochberg eine Vielzahl von entlastenden Hinweisen.

Ich hatte mir in der Zwischenzeit die Akten angeschaut, die ich am 12. November selber noch nicht kannte. Um die Gerichte zu täuschen, wird der Vermerk vom 29. November auf den 29. September 99 zurückdatiert und auch noch chronologisch falsch abgeheftet.

Als die Verteidigung durch Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Vorgang aufmerksam macht, wird der Vermerk kurzerhand durch Änderung des Datums verfälscht und wieder neu geheftet.

 

Beweis:

Akten des Gerichtes und ZV KHK Hochberg und eigene Erkenntnis des Gerichtes während laufender Hauptverhandlung - das ungläubige Gesicht des Vorsitzenden der 11. Kammer ist uns allen noch gut erinnerlich.

 

 

13. Am 29.11.99 werde ich in Untersuchungshaft genommen. Rechtliches Gehör wird nicht gewährt. Als dies später StA GL Gast auffällt, wird ein Vermerk - Ich hätte angeblich rechtliches Gehör abgelehnt - nachträglich geschrieben und auf den 2. Dez. 1999 zurückdatiert und abgeheftet.

 

Gibt es irgendjemand hier im Raum der sagt, er könne sich auch nur ansatzweise vorstellen, dass der von Hermanni den Mund halten und nichts sagen will?  StA GL Gast behauptet es.

 

Beweise: Schreiben Dr. Luttermann, Vermerke und ZV KHK Hochberg

 

An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass es zum Thema Privathaus der Eheleute von Hermanni seitens der Staatsanwaltschaft überhaupt kein Rechtliches Gehör gegeben hat. Ein völlig irrer Vorgang. Da steht über drei Jahre lang ständig in den Medien ich hätte mich bei Haus und Hof bereichert, nur befragt werde ich nie.

Beim falschen Parken funktioniert jedes drittklassige Ordnungsamt besser.

 

 

14. Nun kommen wir zu dem Tag an dem Gast richtig illegal wurde.

Aufgrund der drei Tage zuvor (29.11.99) von mir gegebenen entlastenden Hinweisen, hat Hochberg bei WEP nochmals nachgefragt. Die Mitarbeiter von WEP sind in die Archive eingestiegen.

Am 2. Dez. 1999 sitzen bei WEP die drei betroffenen Geschäftsführer einschließlich Till und Dinse zusammen.

Man hält die Dokumente in den Händen,

man liest die handschriftlichen Vermerke des Till,

man erinnert sich und

man übermittelt noch am Abend des 2. Dez. 1999 nach 18:00 Uhr dem LKA per FAX die Unterlagen und Vermerke der WEP.

 

Am Morgen des 3. Dezember wird nochmals telefoniert.

Klare Aussage:

 

Wir haben alles gewusst, wir haben keinen Schaden.

 

Noch am gleichen Morgen, am 3. Dez. 1999 erkennt KHK Hochberg, dass man aufgrund dieser Unterlagen ein „Problem“ hat. Er greift sofort zum Hörer und meldet:

 

„Hallo Gast, wir haben ein Problem!“

 

Gast reagiert nicht wie Hochberg es vermutet hat.

Also schreibt er einen Vermerk und zu seiner Absicherung heftet er in die Unterlagen nicht etwa den normalen Vermerk, wie sonst immer.

Nein, er nimmt den Vermerk mit dem Faxprotokoll.

Er weiß genau was er tut. Ich habe es schon häufiger hier gesagt, der Mann ist alles andere als blöde.

Auch kann er sich an jede Kleinigkeit erinnern - wenn er will.

Hier im Gericht wollte er immer nur wenn es ihm passte.

Immerhin war er über das Verhalten von Gast wohl so sauer, dass er erst mal für mehrere Wochen in Krankheit verschwand.

 

 

15. StA GL Gast hätte an diesem Morgen des 3. Dezember 1999 sofort Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellen müssen. Er erfüllt mit seinen Nichthandlungen alle Voraussetzungen der Freiheitsberaubung. Aber stellen Sie sich die Blamage vor der gesamten deutschen Öffentlichkeit vor. Der Ring in Leipzig war erstmals seit 1989 wieder geschlossen. Die gesamte deutsche Medienlandschaft hatte berichtet.

 

Sagen wir es offen und direkt:

 

Gast wird an diesem Morgen kriminell.

 

Er schreibt einen Vermerk, negiert bewusst und vorsätzlich die Aussagen von Dr. Koppe und die ihm vorliegenden Dokumente. Er schreibt einen Vermerk, legt diesen auch ab. Die Vermerke und Zeugenaussagen, die mich komplett entlasten, verbuddelt er in den Beiakten. Aber selbst die Beiakten legt er zu diesem Zeitpunkt den Gerichten nicht vor.

 

Er kennt die Arbeitsweise der Kollegen vom Gericht.

Die in den 90iger Jahren unter der Führung von Minister Heitmann entstandene Sächsische Justiz ist ihm gut vertraut.

 

Man hat doch Korpsgeist. Die Welt da draußen ist doch schwer genug. Da müssen wir doch hier drinnen wenigstens zusammenstehen.

 

Die Nummer klappt, alle Richter der Zukunft schauen nie wieder auf den Ausgangspunkt, keiner studiert intensiv die Dokumente und durchdenkt sie - zugegebenermaßen bis irgend eines schönen Tages die junge und gerade neu eingestellte Richterin auf Probe Schumann den Auftrag erhält den Prozess vorzubereiten.

 

Beweis:        Umfänglicher Schriftverkehr und Geständnis des LOStA Spitz nach Dienstaufsichtsbeschwerde, einschließlich eines Telefonates zwischen RA Meschkat und LOStA Spitz.

ZV Dinse, Dr. Böckenförde, Dr. Koppe sowie

die nicht vorhandenen handschriftlichen Vermerke aller Richter und die handschriftlichen Vermerke von Frau Schumann in der Hauptakte.

 

 

16. Im November und Dezember 1999 werden Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt der Haftbefehl gegen HvH zur Einschüchterung gezeigt. Straftat gem. § 353 d StGB. An die sonstigen verbalen Einschüchterungsversuche der Staatsanwaltes und der LKA Beamten bei den diversen Zeugen und Beschuldigtenvernahmen können Sie sich sicherlich noch erinnern.

 

Beweis:

ZV Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt, Geständnis des KHK Hochberg

Aussagen der Herren Fröhlich, D. Müller etc.

 

 

17. Im Zusammenhang mit der Verhaftung meiner Person findet eine spontane Demonstration statt. Obwohl alle schriftlichen und mündlichen Berichte der Polizei und des Ordnungsamtes von nicht strafrechtlich relevanten Vorgängen ausgehen und dies auch schriftlich festhalten, ordnet der LOStA Spitz persönlich eine Verfolgung an.

Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht der Staatsanwaltschaft Leipzig lehnt ein Verfahren ab, die Abteilung Staatsschutz wurde daraufhin beauftragt, die bfb - LKW Fahrer strafrechtlich zu verfolgen.

Die nachfragenden Journalisten werden von Röger persönlich angelogen.

 

 

 

18. Anfang Januar 2000 berichtet mir meine Frau, dass während meiner Untersuchungshaft ein LVZ Redakteur ihr mitgeteilt hat, dass eine männliche Person mit ausländischer Stimme Redakteuren der LVZ die Bauakte 8 angeboten habe.

Ich rufe bei der LVZ und anschließend bei der Bildzeitung mehrfach an.

Beide Redakteure bestätigen den Vorgang.

Der Anrufer habe gesagt, er hätte den Ordner aus dem Golf eines Staatsanwaltes gestohlen.

Beide hatten umgehend bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt.

Beide Male soll die Staatsanwaltschaft sofort und ohne Rückkoppelung und ohne Nachfrage erklärt haben, dass sei alles Unsinn.

Der Bildzeitungsredakteur berichtet mir ferner, dass im Sommer 1999 der Golf eines Staatsanwaltes aufgebrochen worden sein soll.

 

 

19. Mit Schreiben vom 19. Januar 2000 teilt Fischer & Jung mit, ein 15 Monate alter Brecher mit 1500 Betriebsstunden hat einen Wert von netto 360.000,- DM.

Der 19. Januar 2000 ist ein Freitag.

Die LKA Beamten Hochberg und Thiele wissen sofort was das bedeutet.

Sie setzen noch am Sonnabend, den 20. Januar 2000 eine Nachricht an Gast ab.

Das ganze wunderschöne staatsanwaltliche Rechenwerk ist gerade mal wieder komplett zusammengebrochen.

Auch unser Gruppenleiter weiß natürlich was das heißt.

Das darf so nicht stehen bleiben.

Er muss Fischer & Jung zu einer anderen Aussage bringen.

Er diktiert sofort und schon am 25. Januar 2000 geht das Schreiben raus.

Nun hat der Brecher nur noch einen Wert von 192.000,- DM.

 

Dass die ursprünglich im Jahre 2000 genannte Summe von 360.000,- DM schon extrem niedrig war, wird durch das Angebot der Firma Fischer & Jung aus dem Jahre 2002 nun vollständig bewiesen:

Die wollen tatsächlich heute für eine hornalte Maschine, mit etwas geringerer Leistungskraft und schlechterer Ausstattung als eine KK 114 immer noch knapp 300.000,- DM.

 

All dies beweist abschließend nur eins, für 420.000,- DM (netto abzüglich Skonto) gab es 1994 in der Hochkonjunkturphase von Fischer & Jung mit Sicherheit keine nagelneue mit allen Extras ausgestatte Brown Lennox KK 114 für den Neu- und Erstkunden Sobiak.

 

 

20. Im Sommer 2000 weise ich die Staatsanwaltschaft Leipzig schriftlich auf die Lieferung alter Baumaschinen im Jahre 1994/95 hin, obwohl neue zugesagt und entsprechend bepreist waren.

Damit brach das gesamte Rechenwerk der Staatsanwaltschaft erneut völlig zusammen.

Wenn ein alter KK 75 S mit halber Leistung im Herbst 1995  329.000,- DM kostet, kann ein neuer KK 114 mit doppelter Leistungskraft und allen Extras im Frühjahr 1994 nicht 420.000,- DM kosten.

 

Also lässt StA GL Gast die Verjährungsfrist mit dem Argument, „alte Maschinen arbeiten genauso gut wie neue Maschinen“, verstreichen.

 

Meine Damen und Herren, diese Erkenntnis unseres Gruppenleiters wird demnächst den Gebrauchtwagenhandel Deutschlands revolutionieren.

Die von dem Gericht angewiesenen neuen Ermittlungen werden behindert und verzögert. Strafvereitelung im Amt, Strafbar gem. § 258 a StGB.

 

Beweis:       Umfänglicher Schriftverkehr.

Ferner als Zeugen:

Die Richter und Schöffen der 11. Kammer

Die Unterlagen und Hinweise von mir aus dem Jahr 2000 werden dem LKA von dem StA GL Gast nicht zur Verfügung gestellt. Das von KHK Hochberg angeregte Internationale Rechtshilfeersuchen - die Baumaschinen kamen aus Groß-Britannien - unterbleibt.

Die seit 22.11.2001 vorliegende Akte mit den neuen Ermittlungsergebnissen wird dem Gericht nicht zur Kenntnis gegeben. Erst als StA GL Gast in Urlaub ist und das Gericht die StAin Flyner erneut bittet nachzuschauen, liegt die Akte binnen weniger Minuten, 10 Wochen nach Eingang bei Gast, auf dem Tisch des Gerichtes.

 

 

 

21.  Am 2. Juli 2002 kommt es zu der ersten Zeugenvernahme des Friedrich. Friederich beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Er begründet dies zur Überraschung aller Verfahrensbeteiligten, einschließlich der StAin Fleiner, mit dem durch Gast gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren. StA GL Gast hat erneut gegen seine gesetzlich vorgeschriebenen strafprozessualen Pflichten verstoßen.

 

Zunächst und zuallererst hat er jedoch das Gericht erneut zu täuschen versucht. Er wollte wohl dem Verfahren einen Revisionsgrund verpassen.

 

 

 

22.                       Am 18. Oktober 2002, nach über fünfzig Verhandlungstagen, tauchen nun urplötzlich Kontenblätter auf. Sie belegen, dass es Einnahmen für den Betonbruchverkauf an Dritte und allein nur auf diesem Konto schon in Höhe von über 120.000,- DM und allein dies nur in der Anmietungsphase gegeben hat. Der Gruppenleiter wird erneut überführt, wichtiges entlastendes Beweismaterial unterdrückt zu haben. Seine erste und sofortige Reaktion ist weder eine Entschuldigung, noch bestreitet er die schweren Vorwürfe.

 

Das normalste wäre gewesen, er hätte gesagt:

Da kann ich jetzt nichts zu sagen, dass muss ich erst prüfen.“

 

Nein, dass macht er nicht und das sagt er auch nicht.

 

StA GL Gast räumt die Tatsache als solche sofort und offen und ohne in die Akten zu sehen geständnisgleich ein.

 

Er muss also den Verkauf bemerkt haben. Er sagt spontan schlicht und ergreifend und mit der ganzen staatsanwaltlichen Arroganz:

 

Zitat „Es ist doch unerheblich.“

 

Gast entscheidet hier also was erheblich ist. Er hat das sagen, was auf den Tisch des Gerichtes kommt. Er ist sich sicher, ihm kann nichts geschehen. Es ist doch egal. Was soll einem Staatsanwalt in Sachsen schon passieren?

 

Eine bodenlose, unglaubliche Ignoranz und Frechheit gegenüber dem Gericht!

 

Hohes Gericht, hier geht es nicht mehr allein um mich und dies Verfahren, hier geht es um die Grundzüge unseres Rechtssystems.

 

Wir hatten eine vergleichbare Situation im Prozessverlauf bereits einmal:

 

Der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz stellt einen Justizbeamten in Uniform ab, um den Vorsitzenden Richter auf dem Flur abzufangen.

Meldung ans Gericht:

Hopp, Hopp, ruf mich sofort an.

 

Beweis:        Die Richter und Schöffen der 11. Kammer des Landgerichtes Leipzig und ein Dutzend Zeugen auf dem Flur des Landgerichtes Leipzig.

 

Der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz hat sich in der Zwischenzeit aus dem Staub gemacht. Es ist gut so.


Bevor ich nun zum Schluss komme, möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen, was wir vielleicht auf Grund der langen Verfahrensdauer alle schon vergessen haben.

 

Hier gab es am Anfang ja noch drei weitere Angeklagte.

 

Frau Degenhardt

Herrn Fröhlich und

Herrn Clausnitzer.

 

Alle drei haben sich bei den hier zu beurteilenden Sachverhalten völlig korrekt verhalten.

 

Alle drei haben sich damals exakt an meine Anweisungen gehalten.

Dieses habe ich vom ersten Tage an gesagt, nicht nur hier im Gericht auch dem LKA und der Staatsanwaltschaft.

 

 

Warum wurden sie angeklagt?

 

Nun, sie mussten von Gast als unabhängige Zeugen ausgeschaltet werden.

 

 

Hohes Gericht,

das ist ein hinterhältiges und perfides System, wie hier der Staatsanwalt vorgegangen ist.

 

Ist Ihnen eigentlich klar, was man hier mit dem verdienten Lebensabend von zwei Menschen und Familien gemacht hat?

 

Ich kann nur darum bitten, dass Sie es auch entsprechend würdigen und die Öffentlichkeit und insbesondere die Medien auffordern mal diesem Vorgang – dieser unglaublichen menschenverachtenden Methode der Staatsanwaltschaft Leipzig – nachzugehen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Wie war doch der Ausgangspunkt meines Schlusswortes?

 

Alle Beamten sind korrupt und alle Staatsanwälte arbeiten illegal

 

Vielleicht gibt es ja doch vereinzelt Ausnahmen?

Und wenn ja, wer ist die Ausnahme?

 

Hohes Gericht, Sie haben es leicht.

Sie müssen nur über einen zu entscheiden.

 

 

Allein die Kosten meiner Verteidigung, einschließlich eigener Ermittlungen liegen in der Zwischenzeit bei weit über                 100.000,- €uro.

Unter normalen Verhältnissen hätte ich dies Verfahren allein schon unter den finanziellen Gesichtspunkten gar nicht durchgestanden. Das ist der Staatsanwaltschaft im Übrigen natürlich auch bewusst. Erst die extrem große Solidarität von sehr sehr vielen Menschen hat mich überhaupt in die Lage versetzt diesen staatsanwaltlichen Vernichtungsfeldzug durchzustehen.

 

 

Der Aufwand des Verfahrens dürfte in der Zwischenzeit bei weit über zwei Millionen Euro angekommen sein.

 

Die beim bfb und der Stadt eingetretenen Schäden übersteigen die 25 Millionen Euro Grenze in der Zwischenzeit bei weitem.

 

Die zerstörten über 5000 Arbeitsplätze sind rechnerisch gar nicht zu erfassen, sie haben eine gesellschaftliche Dimension.

 

 

 

 

Zur Gerechtigkeit gehören: Macht, Weisheit und Wille

Leonardo da Vinci

 

 

Ich erwarte von diesem Gericht nicht nur einen kompletten Freispruch.

 

Ich erwarte auch eine deutliche Positionierung zum Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig.

 

Mir ist dabei völlig bewusst, was ich damit sage.

 

Ich weiß wie ungewöhnlich dies ist.

 

Ich weiß unter welchem Druck die Berufsrichter stehen und welchem Druck sie sich in der Zukunft aussetzen und insbesondere wenn man - was ja in Sachsen so üblich ist - dann vielleicht demnächst noch als zuvor junge Richterin die Staatsanwaltschaft Leipzig durchlaufen muss.

 

Um so wichtiger wird es daher sein, dass hier auch die Schöffen Frau Schmidt und Herr Thiele klar und deutlich Stellung beziehen.

 

 

Abschließend darf ich mich, ja ich denke, muss ich mich bei Herrn Nickel bedanken. Ich weiß, welchen Freiraum er mir gegeben hat. Ich habe ihn auch tatsächlich manchmal geärgert.

 

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

Matthias von Hermanni