Bundesgericht 
          entlastet Ex-Chef der Leipziger bfb
          
          Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren 
          Chefs des Leipziger Beschäftigungsprojekts bfb, Matthias von Hermanni, 
          wegen Untreue in fast allen Punkten aufgehoben. Hermanni kann nun sogar 
          darauf hoffen, dass das Verfahren gegen ihn komplett eingestellt wird. 
          Das Landgericht Leipzig hatte ihn wegen Untreue verurteilt, weil er 
          Baumaschinen überteuert gemietet und später gekauft haben 
          sollte.
          
          Hermanni hatte sich Anfang der 90er Jahre weit über die Grenzen 
          Sachsens hinaus einen Namen gemacht, als er in Leipzig einen ABM-Stützpunkt 
          aufbaute, aus dem später der Betrieb für Beschäftigungsförderung 
          (bfb), ehemals das bundesweit größte Beschäftigungsprojekt 
          für Arbeitslose, wurde. Das BGH sprach den ehemaligen bfb-Chef 
          nun in vier von sechs Fällen vom Vorwurf der Untreue frei. (AP)