Leipziger Volkszeitung vom 08. September 2001



Hermanni am 4. Oktober vor Gericht
Ex-bfb-Chef kontert Anklageschrift mit Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft


Leipzig. Am 4. Oktober wird er auf der Anklagebank sitzen, nach zweijähriger Ermittlungsarbeit. Doch Matthias von Hermanni, wegen Betrugs und Untreue angeklagter ehemaliger Chef des Leipziger Betriebs für Beschäftigungsförderung (bfb), will nicht warten. Nach der Zustellung der Anklageschrift vor wenigen Tagen sorgt Hermanni jetzt für reichlich Unruhe. Wie gestern bekannt wurde, hat er bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig, insbesondere gegen den ermittelnden Gruppenleiter, Strafanzeige gestellt.

Hermanni, gegen den im November 1999 Haftbefehl erlassen wurde (besteht weiter, wurde auf Kaution ausgesetzt), wirft der Behörde eine ganze Reihe von Gesetzesverletzungen vor, allen voran Freiheitsberaubung, Strafvereitlung im Amt, Rechtsbeugung und Unterdrückung von Beweismitteln. In einer 17-seitigen Anzeigenschrift lässt er kein gutes Haar an den Ermittlern.

Seitens der Staatsanwaltschaft war gestern keine aktuelle Stellungnahme zu bekommen, da von der Anzeige noch nichts bekannt sei. Der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwaft Norbert Röger, hatte aber vor wenigen Tagen gegenüber unserer Zeitung Vorwürfe der Verteidigung in diesem Zusammenhang als "Ablenkungsmanöver" bezeichnet. Es bestehe weiter dringender Tatverdacht gegen Hermanni.

Er soll mit einem frühereren Geschäftspartner beim Mietkauf von Baumaschinen für den bfb gernauschelt haben (angeblicher Schaden: 1,9 Millionen DM). Den Gewinn der überteuert an den Beschäftigungsbetrieb vermieteten Geräte sollen sich die beiden geteilt haben. Beweismittel dafür sei ein Schreiben, in dem die Teilung der Einnahmen aus der Vermietung vereinbart worden sei, so Hermanni. Das Schreiben sei eine Fälschung und die Staatsanwaltschaft habe das von Anbeginn gewusst. Dies könne jetzt nach Sichtung der Akten auch bewiesen werden, so der Angeklagte.

Eig. Bericht/ade