Diese Website berichtet, über das
staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen,

Matthias von Hermanni

Lieber Leser,
in den vergangenen zwei Jahren hat es keine
Aktualisierung der Internetseiten gegeben.

Warum?

Nach der Urteilsverkündung vom 20. Dezember 2002 wurde Herr Prof. Dr. Dahs, Bonn, mit der Revision beauftragt. Herr Prof. Dr. Dahs empfahl die Internetseiten zwar am Netz zu belassen aber nicht zu aktualisieren. Alle Beteiligten waren sich unsicher wie die Bundesrichter auf das Instrumentarium des Internet reagieren würden. Immerhin ist hierzu bis heute keinerlei abschließende Rechtssprechung ergangen.

Um es hier noch einmal in Erinnerung zu rufen:
Der Prozess gegen Matthias von Hermanni war der erste Strafprozess den man bezüglich der jeweiligen Verhandlungstage und Zeugenaussagen zeitnah im Internet verfolgen konnte. Dabei hatte das LG Leipzig zunächst entschieden, dass die Zeugenaussagen nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Verteidigung von MvH hat sich hieran - bezogen auf die reinen Verfahrenszeugen, wie den Polizeibeamten - jedoch nicht gehalten. Das Landgericht hat hiergegen auch nichts weiter unternommen.

Nach der Entscheidung des BGH werden nun die Seiten wieder aktuell gehalten.


Eine weitere Veränderung wollen wir auch noch mitteilen:

In Zukunft wird die Internetseite vom Vorstand des „Bildung für Alle e. V.“ verantwortet. Es handelt sich hierbei um einen gemeinnützigen Verein der von einigen ehemaligen Mitarbeitern des Betriebes für Beschäftigungsförderung gegründet wurde.



V.i.S.d.P.:
Bildung für Alle eV
Arbeitskreis junger Juristen

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