Nickel: Können Sie noch nachvollziehen, was Herr von Hermanni zu
seiner Verteidigung Ihnen vorgelegt hat. Wurden Teile vorgelegt, wie
sind Sie daran gekommen?
Klose: Ja, das habe ich ja direkt bekommen, dieses Pamphlet. Ich sollte
mich ja dazu äußern. Ich habe auch zwei Telefonate geführt
mit Herrn von Hermanni und auch ein Fax bekommen.
Nickel: Was waren das für Telefongespräche mit ihm? Mit welchem
Inhalt?
Klose: Es waren Hinweise zu den Containern, zu Abschlagszahlungen der
Herba. Die habe ich nicht berücksichtigt, ja. Man muss erst mal
die Rechnungen zusammenstellen. Es gab Hinweise auf Verrechnungen und
auch auf Mängel, die es gegeben haben soll. Wovon eine Verrechnung
stattgefunden hat, ist die Frage.
Nickel: Sie haben zu einigen Detailfragen Angaben gemacht. Das möchte
ich mit Ihrer Hilfe vertiefen. Sie haben schon einiges angedeutet. Wie
war das konkret zum Beispiel mit Servatko. Haben Sie eine Überprüfung
vorgenommen, ob es die Firma gab oder gibt?
Klose: Nein, nein, die Ermittlungen lagen mir vor, bzw. gingen noch
ein als Nachlieferungen zu diesen Bauunternehmern. Zu diesem Bauunternehmen
lag vor, was hier steht. Eine Überprüfung erfolgte. Carla
Servatko ist seit dem 31.12.1998 unbekannt verzogen. Weder der Name
noch die Firma sind registriert.
Nickel: Zum Verständnis: Sie hatten angedeutet, Lebak und Privathaus
sind nicht getrennt worden und das ist auch nicht weiter verfolgt worden.
Warum nicht?
Klose: Weil ich ursprünglich die Rechnungen so erfasst habe wie
der Rechnungsempfänger, also Lebak oder Blaume, lautete. Es wurde
festgestellt, das die Abschlussrechnung bezahlt wurde oder nicht. Die
Subunternehmerrechnungen und Inhalte haben sich auf beide Bauvorhaben
bezogen, sowohl als auch. Sie wurden angerechnet auf von Hermanni und
Lebak. Ich habe nicht nachvollzogen, ob die Lebak für von Hermanni
verauslagt hat oder von Hermanni für die Lebak. Das ist jetzt schon
ziemlich unübersichtlich, das hätte das Chaos noch verstärkt.
Nickel: Kann man einen Zeitpunkt festmachen, nach dem eine Zuordnung
von Subunternehmerrechnungen zu Rechnungen GfH gemacht wurde?
Klose: Nein, es gibt keinen Zeitpunkt. Man kann nicht sagen, ab wann
gemauschelt wurde. Man kann nur sagen, das alle nachträglichen
Rechnungen an von Hermanni gerichtet sind.
Schumann: Zu den Zahlungen der Herba im Vorfeld wegen der Beweislage:
Sie haben das nicht in Abzug gebracht, weil das Scheinrechnungen waren?
Klose: Ich habe sie nicht in Abzug gebracht, weil es für mich Planungsleistungen
für den Auensee waren, die die Stadt bezahlt hat. Ich kann nicht
feststellen, ob es Scheinrechnungen sind. Ich nehme Rechnungen, so wie
sie sind.
Gast: Findet sich die Summe der Familie von Hermanni gegenüber
Dritten wieder, zum Beispiel in der Steuererklärung?
Klose: Die sämtlichen Zahlen spiegeln sich in der Steuererklärung
wieder und in den EDV-Unterlagen der Familie von Hermanni, das ist die
Aufstellung von Zahlen, die hier beinhaltet sind.
Gast: Haben Sie Ähnliches bei der Lebak festgestellt?
Klose: Es ist eigentlich festzustellen, dass, wenn man die Direktzahlungen
einbezieht, die Summe nahezu dem Betrag entspricht, der gegenüber
der SAB nachgewiesen wurde.
Gast: Wenn Ihre Feststellungen vollständig sind, wenn die Erklärungen
der Familie von Hermanni und der Lebak richtig sind, wären also
weitere Zahlungen unwahrscheinlich?
Klose: Das kann ich nicht beurteilen.
Fleiner: Ich frage nach dem konkreten Betrag 431 Tausend DM,
ob das vorliegende oder durch die GfH bezahlte Rechnungen gewesen sind.
Klose: Ich kann nur so weit sagen, dass die Rechnungen überwiegend
beglichen oder verrechnet worden sind, so weit ich das feststellen konnte.
Es gibt keine offenen Forderungen der Subunternehmer. Also gehe ich
davon aus, das bezahlt wurde.
Hartung: Wo was verbaut wurde, wissen Sie das? Ist das aus Ihren
Unterlagen ersichtlich.
Klose: Wo es verbaut worden ist, weiß keiner.
Gast: Das weiß Ihr Mandant.
Hartung: Das müssen Sie beweisen!
v.Hermanni: Habe ich Sie gebeten die Sub-Rechnungen nach Privathaus
, Lebak , und Polen /Fremdarbeitern zu sortieren?
Klose: Ich habe sortiert, das habe ich vorhin dargelegt, für die
Lebak und Herba. Dann waren noch Rechnungen rückwirkend. Die Zusammenstellung
richtete sich nach dem Prüfauftrag, welche weiter berechnet wurden
und welche nicht. Diese Struktur habe ich eingehalten. Einwendungen
kann ich nur im Nachhinein berücksichtigen. Das ist unverständlich,
aber nicht zu ändern.
v.Hermanni: Kennen Sie den Unterschied der Rechtsform GmbH und Privatperson?
Klose: Ja, sicher gibt es einen Unterschied in der Rechtsform. Eine
Unterscheidung alleine ist von Ihnen nicht vorgesehen gewesen von Ihnen
Beiden.
v.Hermanni: Gibt es für das Privathaus von Hermanni eine Schlussrechnung?
Klose: Ja.
v.Hermanni: Gibt es für das Privathaus von Hermanni eine Schlusserklärung?
Klose: Ja.
v. Hermanni: Gibt es für die Lebak GmbH eine Schlussrechnung?
Klose: Ja.
v. Hermanni: Gibt es für die Lebak GmbH eine Schlusserklärung?
Klose: Ja, ich glaube auch.
v. Hermanni: Wie setzt man in der Bundesrepublik Deutschland eine zivilrechtliche
Forderung durch?
Nickel: Die Frage ist nicht zulässig! Stellen Sie Fragen
an die Gutachterin!
v.Hermanni: Haben Sie in den Unterlagen einen Mahnbescheid gefunden?
Klose: Nein.
v. Hermanni: Laut Strafanzeige des Herrn Bunge und der Aussage von Herrn
Friedrich hat das Privathaus von Hermanni einen Wert von 5.5 Mio. DM.
15% dieser Leistungen - also immerhin 825.000 DM sollen durch eigene
Mitarbeiter der GfH erbracht worden sein. Sind Sie bitte so freundlich
und teilen uns mit, welche Mitarbeiter, wann, welche Leistungen erbracht
haben sollen?
Nickel: Können Sie dazu etwas sagen?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Haben Sie irgendwo mal einen Stundenzettel für
Arbeiter gefunden?
Klose: Nicht das ich konkret danach gesucht hätte, das waren wohl
Lehrvereinbarungen beim bfb, nein, in diesem Zusammenhang nicht.
v.Hermanni: Gemäß Schlusserklärung hat es Barzahlungen
gegeben. Welche Summen haben Sie in Ihrem Rechenwerk berücksichtigt?
Klose: Die zwei angegebenen, die in der Steuererklärung waren.
Weitere konnte ich feststellen, aber nicht in Ansatz bringen.
v.Hermanni: Anhand der Unterlagen z. B. der Schlusserklärung, konnten
Sie feststellen, dass die Container von den Eheleuten von Hermanni gekauft
wurden. Die Mietzahlungen in Höhe von über 36.800,- DM an
die GfH wurden aber von Ihnen als "Containerlieferung/Abschlagszahlung"
umgedeutet. Die Verkaufssumme in Höhe von 49.000,- DM aber nicht
abgesetzt. Warum nicht?
Klose: Ich habe doch gesagt, es ist ursprünglich nicht berücksichtigt,
das ist wohl logisch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
v.Hermanni: Können Sie bestätigen, dass die von Ihnen aufsaldierten
Rechnungen von Handelsfirmen für Materiallieferungen im Privathaus
von Hermanni eingebaut wurden?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Beispiel Raab Karcher Zement: Woher wissen Sie dass
dieses Material nicht von den Polen in Bitterfeld verbaut wurde?
Klose: Das weiß ich nicht.
v. Hermanni: Können Sie bestätigen, dass die von Ihnen aufsaldierten
Rechnungen von Handelsfirmen für Materiallieferungen bei der Lebak
GmbH eingebaut wurden?
Klose: Das kommt immer auf die einzelnen Rechnungen an.
v. Hermanni: Können Sie bestätigen, dass die von Ihnen aufsaldierten
Rechnungen von Handwerksfirmen für Leistungen auch am Privathaus
von Hermanni erbracht wurden?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Beispiel Fehse: Was hat Herr Fehse ausgesagt und
was haben Sie gebucht?
Klose: Zu dem Problem ist doch in der Vergangenheit sicherlich genug
gesprochen worden.
v. Hermanni: Es ist doch offensichtlich, das bei den unterschiedlichen
Beträgen, die zustande kamen, nachträglich die Unterlagen
gefälscht wurden.
Ist es richtig wenn ich feststelle, das die Mitarbeiterin des LKA Frau
Klose in ihren Rechenwerken Beträge aufgrund von Dokumenten die
offensichtlich gefälschte Unterschriften tragen berücksichtigt
hat.
Klose: Es ist wohl die Unterschrift von Herrn Fehse, die Sie meinen.
Herr Fehse wurde damit konfrontiert, nach seiner Aussage hat er fünf
Wochenenden gearbeitet. Er hat auf einer Quittung seine Unterschrift
nicht erkannt. Herrn Fehse waren die Beträge nicht erinnerlich.
Es erschien ihm zu hoch. Er sagte soviel war es nicht. Es gibt da eine
Differenz.
v.Hermanni: Sie haben Quittungen mit nachgewiesenen gefälschten
Unterlagen akzeptiert.
Nickel: Können Sie dazu etwas sagen?
Klose: Ich habe mich dazu verleiten lassen. Die Leistung kann ich nicht
beurteilen, vielleicht hat Herr Sobiak was drauf geschlagen....
v.Hermanni: .....und dann die Unterschrift gefälscht?
Klose: Ja, das ist möglich.
v.Hermanni: Frau Klose begreifen Sie immer noch nicht, in Wahrheit muss
ich hier doch meine Unschuld beweisen. Es geht doch nicht um die Frage
ob Sie irgend einen Betrag abziehen sondern um das System des Ganzen.
Ich kann an dieser Stelle beweisen dass diese Unterlagen, die Sie zusammengerechnet
haben gefälscht sind. Selbst vor Unterschriftsfälschungen
ist man nicht zurückgeschreckt. Wer hat dies denn getan. Wem nützt
es denn. Sie sagen nur, Sie haben etwas abgezogen, sagen aber dem Gericht
nicht, dass Sie auf Unterlagen zurückgreifen, wo sogar Unterschriften
gefälscht wurden.
Klose: Soll ich hier Ableitungen aus einem System treffen?
v.Hermanni: Kommen wir zum Beispiel Wedmann: Von wann stammt
denn die Schlussrechnung Wedmann?
Klose: Ja, dass ist gut, da muss ich nachsehen....
vom 25.1.1995
v.Hermanni: Hätte Ihnen nicht auffallen müssen, dass es eine
Sub- Rechnung nach Schlussrechnung doch eigentlich gar nicht geben kann?
Zumindest es aber merkwürdig ist, wenn ein Handwerker erst über
zehn Monate nach Leistung seine Rechnung stellt? Die Schlussrechnung
der GfH ist doch von Dez. 1994 und der Dachdecker hat die Arbeiten ursprünglich
im Frühsommer 1994 gemacht.
Klose: Gute Rechnungslegungen wurden hier sowieso nicht denklogisch
vorgenommen.
v.Hermanni: Beispiel Stube Johannes: Wo haben Sie denn die Gutschrift
verbucht? Wieso wurde die nicht abgezogen?
Klose: Welche Gutschrift meinen Sie jetzt?
v.Hermanni: Na, 10205,50 vom 30.9.94. Eine Gutschrift fürs Bauvorhaben
Hohenroda.
Klose: Zu welcher Rechnung gehört die Gutschrift?
v.Hermanni: 940087L, zum Privathaus.
Klose: Das möchte ich mal zurückstellen, dass muss ich mir
ansehen.
v.Hermanni: Beispiel Kurpiella: Auf der Plakatwand haben wir
Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die GfH selbst feststellt, dass
25.000,- Leistungen der Fa Kurpiella nicht zum Bauvorhaben Hohenroda
gehören. Warum buchen Sie diesen Betrag nicht aus?
Klose: Welche Rechnung meinen Sie denn?
v.Hermanni: Na in welche Rechnung man was reingebucht hat weis ich doch
nicht. Aber ich erzähle Ihnen gerne die Geschichte mit Kurpiella.
Das waren ja die, die im Dezember 1994 heulend vor mir standen, weil
Sie noch kein Geld von Sobiak bekommen hatten und nun ihre Weihnachtslöhne
nicht zahlen konnten und deshalb von mir in Abstimmung mit Sobiak die
69.000,- DM Schlussrechnung als Scheck von mir bekommen haben. Ich bin
im November 1999 zu allen Handwerkern gefahren um mir die Rechnungen
zusammenstellen zu lassen. Das war ein Sonnabendabend. Und wie ich dort
im Wohnzimmer sitze und so nachfrage, sehe ich in der Glasscheibe der
Schrankwand, wie hinter mir der Schwiegersohn wild gestikulierend Frau
Kurpiella irgend welche Zeichen gibt. Na, da habe ich doch mir meinen
Teil gedacht.
Klose: Ja das habe ich gelesen.
v.Hermanni: Ja, aber herausgebucht haben Sie es nicht.
Beispiel DAFA Wolff und Müller: Warum haben Sie in Ihren
Unterlagen das eine Blatt 2 der Rechnung vom 8.12.93 übernommen?
Wollten Sie etwas verbergen? Hat Sie etwas gestört?
Klose: Ich habe keine Überprüfung der Werthaltigkeit vorgenommen.
v.Hermanni: Dann werden wir dies jetzt mal tun.
Rechnung vom 7.1.94 siehe Fax vom 10.11.93
Gutachten Seibt mit Rechnung vom 3.11.93 gegen Rechnung Wolff und Müller
Rechnungen Nachbar
Nickel:
Gut, Frau Klose hat ja nun gesagt, wie Sie die Unterlagen nur zusammengestellt
hat.
v.Hermanni: Wie haben Sie die Baumängel überprüft?
Klose: Ich habe keine Baumängel geprüft.
v.Hermanni: Die Steuerfahndung konnte das. Die waren mit einem Bausachverständigen
draußen und haben sich das alles angeschaut und geprüft.
Das Ergebnis kennen Sie ja. Man hat die Akte noch am gleichen Tag geschlossen.
Warum waren Sie nicht bereit sich mit mir hinzusetzen und zu prüfen?
Ich habe es dem Staatsanwalt am 17. Feb. 2000 angeboten. Warum nicht?
Nickel: Stellen Sie bitte die nächste Frage. Aber bitte
nur im Bezug auf das Gutachten. Frau Klose ist als Gutachterin hier.
v.Hermanni: Welche Summen haben Sie für Baumängel abgezogen?
Klose: Wie ich schon sagte, aufgrund keiner Einschätzung konnte
ich auch kein Abzüge vornehmen.
v.Hermanni: In den Unterlagen der Eheleute von Hermanni, der Lebak und
der Herba herrschte große Ordnung. Ist das richtig?
Klose: In den Steuerunterlagen habe ich alles vorgefunden.
v. Hermanni: Haben Sie in den Unterlagen der Lebak oder Herba irgend
etwas an Dokumenten wie Gutachten oder Ausarbeitungen gefunden die die
Vorableistungen der Herba an die GfH oder Herrn Grabbe in Höhe
von über 100.000,- DM im Frühjahr 1993 rechtfertigen?
Klose: Da hing irgend etwas hinten dran.
v.Hermanni: Was soll denn da dran hängen. Welchen Sinn sollen denn
die Aufträge zu diesem Zeitpunkt gehabt haben. Wann ist denn der
städtische Auftrag an die Herba ausgelaufen? Das war doch zum 31.3.1993.
Warum soll denn die Herba im Mai 93 noch der GfH Aufträge für
100.000,- DM geben?
v.Hermanni: Was hat die Wohnung Balz mit mir zu tun?
Klose: Dafür sind die Abzüge dann geleistet worden.
v.Hermanni: Ja, aber nur 25.000,- DM.
Klose: Nein 50.000,-
v.Hermanni: Es sind aber zunächst 75.000,- eingebucht worden und
die Leistung wurde im Haus von Hermanni versteckt.
Nach den Unterlagen finden sich alle Leistungen der Polen in den Rechnungen
der Firma Servatko wieder. Habe ich Sie darauf aufmerksam gemacht?
Klose: Das könnte wohl sein.
v.Hermanni: Haben Sie oder andere Mitarbeiter des LKA die Firma Servatko
gefunden?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Hat die Tatsache, dass die Firma Servatko nicht gefunden
wurde, bei Ihnen einen Denkprozess ausgelöst und wenn ja, welchen?
Klose: Ja, ich habe mich besonderes bemüht, Nachweise zu finden,
dass die GfH einen solchen Vertragspartner hatte. Es gab eine Rechnung
von einer Ülzener Firma für eine Putzmaschine für die
Fa. Servatko, die wurde von Sobiak bezahlt. Die Schwarzarbeit ist bekannt.
v.Hermanni: Bei einem Gewerk, dass nach qm zu bestimmen ist, also x
qm Fliesen legen oder y qm Mauerwand verputzen, wie rechnet man da ab?
Nickel: Das ist nicht Gegenstand des Gutachtens und der Befragung von
Frau Klose.
Klose: Das ist wahrscheinlich nicht üblich.
v.Hermanni: Sie haben also in Ihrem Rechenwerk Daten zusammensaldiert
von kopierten Papieren, hatten keine Originale, haben die Firmen mit
aufgenommen, die das ganze LKA Sachsen nicht gefunden hat. Sie haben
Beträge von Quittungen hinzusaldiert auf denen bekanntermaßen
die Unterschrift gefälscht war. Sie haben Zinsen und Mehrwertsteuer
verwechselt und die aktuellen Mehrwertsteuersätze auch nicht korrekt
identifiziert. Warum sind Sie nicht zu dem Zeitpunkt des Telefonates
auf mich eingegangen?
Klose: Na ich kann doch nicht.
v.Hermanni: Ich habe mal die Unterlagen des LKA, so weit sie mir vorlagen,
selbst zusammengestellt.
Verteilt drei Seiten eigenes Werk
Frau Klose ist es richtig, dass es immer eine zeitnahe Bezahlung gab?
Nickel: Erst anschauen.
Klose: Aus der Erinnerung kann ich es so sagen, aber ich habe die Zahlen
nicht im Kopf.
Nickel: Schauen Sie sich die Unterlagen in Ruhe an. Wir kommen das nächste
mal darauf zurück.
v.Hermanni: Können Sie sich an Versicherungsschäden
erinnern?
Klose: Ja, soweit ich weis an die Lebak, geht in die Vergleichsumme
ein. Es gibt einen Schriftverkehr wo er von der Lebak fordert und eine
Antwort dazu.
v.Hermanni: Gibt es eine Erstattung von der Alten Leipziger Versicherung
an die GfH?
Klose: Ich habe keine Erinnerung.
v.Hermanni: Halten Sie es für normal, für die gleiche Leistung
einmal an Mell und einmal an Kurpiella zu zahlen?
Klose: Es geht aus den Akten hervor, dass es Baumängel gab und
Kurpiella die Arbeiten fortgesetzt hat.
v.Hermanni: Kennen Sie das Steuerstrafverfahren gegen die GfH Herrn
Sobiak?
Klose: Mag sein, dass ich davon gehört habe.
Vernahme Klose wird am nächsten Verhandlungstag fortgesetzt.