8. Zeugenvernahme
01.10.02, 12.18 Uhr
KHK Hochberg, Jens
Nickel: Noch Fragen?
v. Hermanni: Herr Hochberg, es ist Ihnen sicherlich in der Zwischenzeit
auch zugetragen worden, der Zeuge Friedrich hat Sie ja schwer belastet...
Hochberg: Mir ist nichts zugetragen worden.
v.Hermanni: Na gut, es hat Ihnen ja das letzte Mal bereits der Rechtsanwalt
Hartung das Zitat vorgetragen, aber wir haben in der Zwischenzeit dies
auch schriftlich vorliegen. Sie sollen bei Ihrem ersten Besuch bei Herrn
Friedrich 1998 diesen aufgefordert haben, Dokumente gegen mich zusammen
zu stellen und erklärt haben, dass Sie oder irgend jemand vom LKA
bereits zweieinhalb Jahre zuvor mit Ermittlungen gegen mich begonnen
haben.
Nickel: Woher nehmen Sie das?
v.Hermanni: Ich entnehme es aus dem Schriftsatz von Herrn Ringe.
Er liegt uns doch allen vor.
Nickel: Ist der überhaupt schon eingeführt worden?
v.Hermanni: Na gut, ich brauche das auch gar nicht, weil mir
liegt ja das Protokoll der Vernahme von Herrn Hochberg vom 6. August
2002 vor und da hat es ja der Rechtsanwalt Hartung hier im Gerichtssaal
zitiert.
Hochberg: Ich habe Ihnen schon das letzte Mal gesagt, das ist der größte
Unsinn, den es gibt.
v.Hermanni: Herr Friedrich hat also nach Ihrer Auffassung gelogen?
Nickel: Das braucht der Zeuge nicht zu beantworten, das ist eine
Wertung. Die nächste Frage bitte!
v. Hermanni: Nach Ihren Ermittlungen ist doch nun der Herr Friedrich
hier quasi der Kronzeuge?
Nickel: Es gibt keinen Kronzeugen nach der Strafprozessordnung!
v.Hermanni: Ist denn nun Herrn Friedrich glaubwürdig oder
nicht?
Nickel: Überlassen Sie uns die Wertung. Ihre Frage an Herrn
Hochberg!
v.Hermanni: Herr Hochberg, habe ich Ihnen schon 1999 über
Herrn Friedrich berichtet. Warum haben Sie die schriftlichen Unterlagen
nicht an sich genommen? Warum haben Sie meine Hinweise in Sachen Notarin
Drosd nicht angenommen?
Hochberg: Ich habe das damals nicht angenommen, weil ich der Meinung
war, dass das mit diesem Verfahren nichts zu tun hat.
v.Hermanni: Würden Sie das heute wieder so tun?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Haben Sie mal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister
über Herrn Friedrich gezogen?
Hochberg: Wozu soll man einen Bundeszentralregisterauszug anfordern,
wenn er als Zeuge geladen ist? Er war doch nicht Beschuldigter.
Meschkat: Wieso, wir wissen doch alle, dass es ein Beschuldigtenverfahren
gibt.
Hochberg: Die Anforderung eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister
wird in der Regel die Staatsanwaltschaft machen.
Meschkat: Aber man fragt doch auch nach, um die Glaubwürdigkeit
von Zeugen zu überprüfen!
Nickel: Die nächste Frage.
v.Hermanni: Herr Hochberg, am 4. Juni 2002 habe ich Sie danach befragt,
ob Sie weitere Ermittlungen gegen mich durchführen. Sie haben sich
dumm gestellt und den Eindruck vermittelt, Sie hätten meine Frage
nicht verstanden und ......
Nickel: Herr von Hermanni, Sie haben hier ein Fragerecht, das habe ich
Ihnen bisher hier auch umfangreich gewährt. Aber ich möchte
Sie drauf hinweisen, dass Sie das Fragerecht nicht missbrauchen können,
wenn Sie nur die Zeugen diskriminieren oder sich in die Öffentlichkeit,
in den Mittelpunkt stellen wollen, kann ich Ihr Fragerecht auch beschränken.
v.Hermanni: Erstens: ich weiß, Herr Nickel, dass Sie mir ein großzügiges
Fragerecht bisher eingeräumt haben. Auch meine Rechtsanwälte
haben mich darauf aufmerksam gemacht. Und zweitens geht es doch hier
um die Aufklärung. Die Arbeit dieser Kammer wurde hier behindert.
Nicht ich habe getäuscht, sondern Sie sind getäuscht worden.
Der Prozess wurde verschleppt. Die Vorwürfe gegen mich hätten
binnen Wochenfrist ausgeräumt werden können. Ich habe Herrn
Hochberg alle Informationen gegeben seit 1999, das kann ich auch nachweisen.
Die Vermerke liegen doch auch vor. Aber jedes Mal, wenn Herr Hochberg
hier befragt wird zu seinen Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft,
kann er sich an nichts erinnern. Ich wiederhole noch Mal, nicht ich
habe getäuscht, getäuscht wurde hier das Gericht. Die Staatsanwaltschaft
hat ja bereits im Dezember den Vorwurf an das Gericht, nicht mal an
diese 11. Strafkammer, sondern an Sie persönlich, Herr Nickel,
gemacht, dass man für den Prozess ja nicht verantwortlich ist,
sondern Sie die Akten zu prüfen hatten und Sie die Anklage zugelassen
haben. Und das alles beruhte auf der saumäßigen Ermittlungsarbeit
des LKA, dass muss man doch offen machen.
Nickel: Wenn Sie weiterhin Kraftausdrücke wie saumäßig
und dumm hier im Gericht verwenden, kann ich Sie mit einem Ordnungsmittel
belegen. Wenn Sie etwas erklären wollen, können Sie das nach
der Zeugenvernahme machen!
v.Hermanni: Ja gut, dann werde ich nach der Zeugenvernahme eine Erklärung
abgeben.
Herr Hochberg, Sie haben das letzte Mal bereits uns mitgeteilt, dass
Sie vor Ihrer Vernahme des Herrn Friedrich im Jahre 1999 erkannt hatten,
dass das Dokument Hallo Jürgen mit zwei Maschinentypen geschrieben
war. Ich habe Sie befragen wollen, wie ist das Gespräch zwischen
Ihnen und Herrn Gast gelaufen nachdem Sie das festgestellt haben? Beim
letzten Mal habe ich Ihnen diese Frage bereits gestellt. Sie durften
mir damals bloß nicht antworten.
Nickel: Gab es ein solches Gespräch?
Hochberg: Ja, es gab so ein Gespräch. Ich habe nicht gesagt, dass
es mit zwei Schreibmaschinentypen geschrieben war sondern es sieht so
aus, als ob es mit zwei Schreibmaschinentypen geschrieben worden wäre.
Ich habe einzig gesagt, dass man den Inhalt des Schreibens überprüft.
Es gab dann eine Verfügung der Staatsanwaltschaft, dass man den
Inhalt des Schreibens überprüft.
v.Hermanni: Haben Sie denn den Inhalt überprüft? Ich habe
dazu in meinen Stellungnahmen ja auch Ausführungen gemacht, dass
der Inhalt des Vermerkes sehr eigenartig ist und keinen Sinn gibt.
Hochberg: Ich habe Ihnen doch schon gesagt, dass es keine kriminaltechnische
Untersuchung gibt. Herr von Hermanni, es kommt ja auf den Inhalt an
und nicht auf die Verpackung.
v.Hermanni: Das Sie keine kriminaltechnische Untersuchung durchgeführt
haben wissen wir. Das war auch nicht meine Frage. Haben Sie denn den
Inhalt überprüft? Es gibt meinerseits in den Unterlagen umfangreiche
Ausführungen. Sind Sie davon ausgegangen, dass Herr Gast dies dem
Gericht mitteilt?
Hochberg: keine Antwort, Schulterzucken
Nickel: Nächste Frage!
v.Hermanni: Ich möchte Ihnen noch einmal den 3.12.99 in Erinnerung
rufen. Sie erscheinen morgens im Dienst und am Vorabend war ein Fax
von Dr. Koppe mit den Vermerken vom 15.4. 94 für den 14.4. bei
Ihnen eingegangen. Aus denen ging ja hervor, dass alles besprochen war.
Was haben Sie danach gemacht?
Hochberg: Das weiß ich nicht mehr.
v.Hermanni: Es gibt doch ein dokumentiertes Gespräch mit Herrn
Dr. Koppe und dieses Dokument ist auch an Herrn Gast gegangen? Wie ist
das Gespräch mit Herrn Gast verlaufen?
Hochberg: Sie fragen mich nach was, was vor drei Jahren passiert ist.
Nickel: Sie haben keine Erinnerung mehr, entnehme ich Ihren Worten.
v.Hermanni: Na, ja.
Warum wurde denn mein Schwiegervater, Karl-Heinz Blaume, als Zeuge vernommen,
obwohl er Beschuldigter war?
Hochberg: Herr Blaume war kein Beschuldigter.
v.Hermanni: Ich habe es hier doch schriftlich, Dokument vom 14.7.1998,
Punkt 4 Zitat "Der Geschäftsführer der Firma Lebak, Herr
Karl-Heinz Blaume, ist als Beschuldigter in der Anzeige Tagebuchnummer
..........zu führen." Da drunter ist ihre eigene Unterschrift.
Hochberg: Ich kenne das Schreiben.
Nickel: Herr Hochberg, haben Sie ihn als Zeugen vernommen?
Hochberg: Ich bin nicht sicher.
v.Hermanni: Die Zeugenvernahme hat Herr Uhlemann gemacht, aber
die Einladung zur Zeugenvernahme trägt Ihre Unterschrift! Man hat
es hier genau so gemacht wie bei Sobiak und Friedrich: als Beschuldigte
geführt, als Zeugen vernommen!
Haben Sie in der Zwischenzeit Herrn Reichardt vom TÜV Rheinland
vernommen?
Hochberg: Das habe ich nicht.
v.Hermanni: Haben Sie in der Zwischenzeit ein internationales Rechtshilfeersuchen
in Sachen Betonbrecher II gestellt?
Hochberg: Ich habe dieses Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft
Leipzig abgegeben, das heißt keinerlei Ermittlungen mehr, das
heißt für mich Ende der Ermittlung.
v.Hermanni: Im Februar und März 2000 haben wir beide unter vier
Augen mehrfach gesprochen. Sie waren eindeutig dafür, mit mir die
Bauunterlagen durchzugehen. Haben Sie das damals Herrn Gast mitgeteilt?
Mit ihm darüber diskutiert? Was hat er gesagt?
Hochberg: Ich denke, ich war nie dafür. Oder ich habe gesagt, im
Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernahme.
v.Hermanni: Fand denn eine Beschuldigtenvernahme zum Thema Haus statt?
Hochberg: Es fand keine Beschuldigtenvernahme zum Haus statt aber über
Ihren Rechtsbeistand hätten Sie jederzeit Stellungnahmen und Erklärungen
einreichen können. Was Sie ja auch gemacht haben.
v.Hermanni: Die Beschuldigtenvernahme ist am 17. Februar 2000 abgebrochen
worden. Welcher Grund bestand darin, dass Sie im Rahmen Ihrer Ermittlungen
die IHK zum bfb und meiner Person befragt haben? Aus welchem Grund?
Hochberg: Ich habe die IHK nicht aufgesucht, ich habe ein Telefonat
mit irgend wem geführt, um die Rechtsform des bfb festzustellen.
Es gab eine Verfügung der Staatsanwaltschaft, vorab nicht an öffentliche
Einrichtungen heranzugehen.
v.Hermanni: Was ist denn die IHK und die Handwerkskammer? Keine öffentliche
Einrichtung?
Hochberg: Schon, aber nicht an die Stadtverwaltung.
v.Hermanni: Im Juli 1999 war der Steuerbeamte Ihbe mehrfach im LKA.
Was wurde zwischen Ihnen besprochen?
Nickel: Haben Sie mit ihm gesprochen?
Hochberg: Ich habe mit ihm gesprochen, das ist richtig. Sicher im Zusammenhang
mit den Steuerunterlagen.
v.Hermanni: Ich war doch im Juni, Juli mehrfach mit Herrn Ihbe
zusammen. Ich hatte ihn selber ins LKA geschickt, ich hatte ihm ausdrücklich
bestätigt, dass er auf meine Steuerunterlagen zurückgreifen
darf. Das hat er doch auch gemacht. Von ihm weiß ich doch auch,
dass die Bauakte 8 nicht da ist.
Hochberg: Dann wird es sicherlich so gewesen sein.
Nickel: Nächste Frage bitte!
v.Hermanni: Herr Hochberg, habe ich Ihnen im Juli 1999, das erste Mal
und danach mehrfach berichtet, dass das Geschäft mit Herrn Sobiak
das beste Geschäft des Betriebes für Beschäftigungsförderung
war?
Hochberg: Sie haben mir gesagt, dass Sie einen Orden kriegen müssten
weil der bfb die Maschinen für die 300.000 DM bekommen hat.
v.Hermanni: Haben Sie die Inhalte, das, was ich Ihnen damals berichtet
habe überhaupt verstanden?
Gemurmel im Saal
Hochberg: Keine Antwort.
v.Hermanni: Haben Sie überhaupt zugehört?
Hochberg: Ich gehe mal davon aus, dass ich es gemacht habe.
Der Zeuge wird um 12.43 unvereidigt entlassen.
Erklärung
v. Hermanni:
Herr Nickel, ich wiederhole noch mal, ich bin mir der Freiräume,
die Sie mir hier einräumen, sehr wohl bewusst und dafür auch
dankbar. Ich möchte hier noch mal feststellen: es hat die ganze
Zeit über intensive Informationen von meiner Seite an Herrn Hochberg
gegeben.
Nickel: Seit wann?
v.Hermanni: Seit Juni 1999. Die Dinge ließen sich schnell und
leicht aufklären. Das war aber nicht gewünscht. Das, was heute
mühsam über 50 Prozesstage - innerhalb eines Jahres - durch
das Gericht erarbeitet wurde, habe ich vom ersten Tag an Herrn Hochberg
mitgeteilt. Es gibt Dutzende von Dokumenten und Vermerken, aus denen
ich das beweisen kann. Herr Hochberg hat bestimmte Ermittlungen überhaupt
nicht durchgeführt oder sich hinter Ihnen versteckt, Herr Gast.
Jedes Mal hat er sich darauf berufen, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte
Ermittlungen nicht wünscht oder dass sie nicht notwendig sind.
Zum Beispiel hat er im März/April 2000, als es um Haus und Hof
ging, es auch für richtig gehalten sich zusammen zu setzen. Die
Steuerfahndung hatte es auch gemacht. Hochberg wollte dies auch. Er
hat mir damals unter vier Augen gesagt - das kann ich natürlich
jetzt nicht beweisen-, er darf nicht, weil Gast nicht will. Das ist
durch Sie, Herr Gast, verhindert worden. Dabei wären die Dinge
innerhalb von wenigen Stunden aufzuklären gewesen. Ziel war offensichtlich
immer, das es möglichst lange dauert. Das hat ja nun auch geklappt.
Ziel war von Anfang an die Zerschlagung des Betriebes gewesen. Wir werden
das ja in den nächsten Wochen in den Medien weiter verfolgen können.
Es wurden 8.000 Arbeitsplätze vernichtet und öffentliches
Anlagevermögen in Größenordnung, in Millionenhöhe
verschleudert.