7. Zeugenvernahme 
          06.08.02 9.22 Uhr
          KHK Hochberg, Jens
        
        Nickel: 
          Guten Tag, Herr Hochberg. Es soll noch einmal um die Zeugenvernahme 
          des Herrn Peter Friedrich gehen. Haben sich Veränderungen in Ihren 
          persönlichen Angaben ergeben?
          
          Hochberg: Ja.
          
          Nickel: Welche?
          
          Hochberg: Ich bin jetzt 44 Jahre alt.
          
          Nickel: Das Thema der heutigen Vernehmung ist die Vernehmung des Peter 
          Friedrich ganz allgemein. Vielleicht schildern Sie die Vernehmung noch 
          einmal im Zusammenhang.
          
          Hochberg: Bevor ich das mache, möchte ich eine Richtigstellung 
          meiner letzten Zeugenvernahme vornehmen. Herr Hartung hat mir in der 
          letzten Vernehmung vorgehalten, dass ich Herrn Sobiak am 5.7.99 über 
          die Stellung als Beschuldigten im Unklaren gelassen habe und so illegale 
          Aussagen erlangt habe, die sonst nicht gemacht worden wären. In 
          Unkenntnis der Chronologie habe ich mich nach Rückkehr in die Dienststelle 
          noch mal in den Akten kundig gemacht. Es ist so, dass im Mai 99 durch 
          Verfügung des Staatsanwaltes ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn 
          Sobiak wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue eröffnet worden 
          ist. Am 09.06.1999 wurde ihm der Durchsuchungsbeschluss überreicht. 
          Es war ein 102er Beschluss. In dem Bericht zum Durchsuchungsbeschluss 
          steht, dass Herr Sobiak als Beschuldigter belehrt wurde. 14 Tage später 
          hat Herr Hartung uns in Kenntnis gesetzt, dass er der Rechtsbeistand 
          des Herrn Sobiak ist. Ich gehe daher davon aus, dass Herr Sobiak am 
          5.7. informiert war.
          
          Nickel: Gibt es noch Fragen zur Richtigstellung? Ich habe Sie so verstanden, 
          dass Sie das der Akte entnehmen. 
          
          Hochberg: Ja.
          
          Nickel: Gab es eine Belehrung zum Status oder ergibt sich das aus der 
          Akte?
          
          Hochberg: Ich habe das nicht genau in Erinnerung, ich habe es auch nicht 
          explizit niedergeschrieben. Ich bin über 20 Jahre Ermittlungsbeamter, 
          ich kann mir nicht vorstellen, dass ich eine Belehrung vergesse.
          
          Nickel: Welche Beweggründe gab es, die förmliche Vernehmung 
          aufzunehmen?
          
          Hochberg: Das war keine Vernehmung, das war ein Gespräch, das diente 
          zur Vorbereitung der Vernehmung. Nach Strafprozessordnung ist dies ein 
          Nichts gewesen. Es waren Unregelmäßigkeiten aufgetreten, 
          die im Gespräch geklärt werden sollten.
          
          Nickel: Die Anzeige der Verteidigung durch Rechtsanwalt Hartung, war 
          dies vor oder nach der Vernehmung?
          
          Hochberg: Ich wusste, dass Herr Hartung den Beschuldigten Sobiak vertritt, 
          aber ich wusste nicht mehr, wann.
          
          Nickel: Seine Anzeige als Anwalt wussten Sie aus der Aktenlage, ja?
          
          Hochberg: Also, einen konkreten Termin kann ich nicht sagen, ich wusste 
          aber, dass er sich als Verteidiger gemeldet hat.
          
          Nickel: Zu diesem Komplex noch Fragen?
          
          Hartung: Bezog sich die Anzeige auf das Verfahren Sobiak oder 
          auf das Verfahren von Hermanni?
          
          Hochberg: Das war sowohl als auch, das war nicht differenziert, es wurde 
          ermittelt gegen Herrn von 
          Hermanni wegen Untreue und gegen Herrn Sobiak wegen Beihilfe.
          
          Hartung: Worum ging es bei diesem Gespräch, war auch für einen 
          Laien klar zu unterscheiden, ob er als Zeuge oder Beschuldigter vernommen 
          wird? War der Unterschied erkennbar? 
          
          Hochberg: Das habe ich doch schon gesagt, bei dem Gespräch ging 
          es schlichtweg darum, dass in den Unterlagen Schriftverkehr im Fach 
          Sonstiges war, aus dem hervorging, dass Baumaschinen vermietet wurden 
          und die Überschüsse anteilig verrechnet werden sollten zu 
          einem Zeitpunkt, wo die Maschinen noch nicht da waren, darum ging es.
          
          Schurig : Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass Sie den 
          Vermerk vom 5.7.99 als strafprozessuales Nichts bezeichnen?
          
          Hochberg: Nach der StPO gibt es meines Erachtens kein Gespräch.
          
          Schurig: Gibt es in den Akten noch mehr Vermerke, die es als Nichts 
          zu bezeichnen gab?
          
          Hochberg: Ich will nicht behaupten, den Aktenvermerk als Nichts zu bezeichnen.
          
          v.Hermanni: Herr Hochberg, gibt es weitere Aktenvermerke, die 
          Sie bei sich abgelegt haben, die uns und dem Gericht nicht zur Kenntnis 
          gelangten?
          
          Hochberg: Ich verstehe die Frage nicht.
          
          Schurig: Das ist nicht so schwer. Gibt es noch weitere Vermerke, 
          die nicht dem Gericht vorgelegt wurden?
          
          Hochberg: Ich denke nicht. 
          
          v.Hermanni: Oder ist es Ihnen nicht erinnerlich?
          
          Hochberg: Ich denke nicht.
          
          Nickel: Gibt es zu diesem Komplex noch Fragen? Zurück zur 
          Vernehmung des Herrn Friedrich. Herr Hochberg, schildern Sie bitte, 
          wie die Vernehmung des Herrn Friedrich abgelaufen ist und um was es 
          ging.
          
          Hochberg: Ich hatte schon angegeben, dass ich von Herrn Bunge Unterlagen 
          übergeben bekommen hatte und es dort Unklarheiten gab. Es ging 
          um offene Rechnungen. Wir waren nicht zurecht gekommen. Wir hatten Rechnungen 
          gefunden mit anderen Titulierungen. Die Rechnungen waren unterlegt mit 
          anderen Leistungen. Um es konkret zu sagen als Beispiel stellte die 
          GFH Putzarbeiten bei von Hermanni in Rechnung, die wurde unterlegt mit 
          drei Rechnungen von Subunternehmen für Heizung, Elektroinstallation 
          und Sanitär. Das hat einfach nicht gepasst. Ich habe mich mit Herrn 
          Sobiak darüber unterhalten und der hat mich an Herrn Friedrich 
          verwiesen. Ich habe mit Herrn Friedrich einen Termin ausgemacht zur 
          Zeugenvernahme im August 98 und zwar in seiner Wohnung.
          
          v.Hermanni: Wo?
          
          Nickel: Herr von Hermanni, jetzt stelle ich die Fragen. In seiner 
          Wohnung fand diese statt, ja?
          Hochberg: Ja, die Zeugenvernahme fand in seiner Wohnung statt. Herr 
          Friedrich gab an, längere Zeit Mitarbeiter der GFH und quasi die 
          rechte Hand des Herrn Sobiak gewesen zu sein. Die GFH hat im Rahmen 
          von Lehrvereinbarungen mit ABM im Bereich Maurer und Trockenbau Lehrausbilder 
          gestellt. Irgendwann 1993 hat von Hermanni Sobiak angesprochen, ob er 
          nicht Generalunternehmer für das EFH, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus 
          sein will. Sobiak war einverstanden. Einen schriftlichen Bauvertrag 
          gab es nicht. Die GFH hat rund 70 % der Leistungen für das Bauvorhaben 
          erbracht, 15 % mit eigenen Leuten. Von Hermanni hat Anweisungen gegeben, 
          an wen die Rechnungen gehen sollten, weil mehrere Bauvorhaben durchgeführt 
          wurden, das Privathaus von Hermanni und die Pension und der Weinhandel 
          von der Lebak. Herr Friedrich hat gesagt, dass durch von Hermanni angewiesen 
          wurde, unter welcher Titulierung die Rechnungen zu stellen sind. Die 
          Zahlungen erfolgten am Anfang im Rahmen des vereinbarten Zahlungszieles, 
          dann liefen die Rechnungen auf, auf insgesamt 730.000 DM. Es gab Gespräche 
          und Telefonate zwischen von Hermanni und Sobiak. Im Sommer 96 wurde 
          ein Treffen auf Wunsch von von Hermanni in Hohenroda vereinbart mit 
          Sobiak und Friedrich. Dann fand das Treffen nur zwischen von Hermanni 
          und Sobiak statt. Sobiak und von Hermanni vereinbarten einen schriftlichen 
          Vertrag, wo beide Parteien auf gegenseitige Forderungen verzichten. 
          Sobiak hat Friedrich erklärt, das von Hermanni finanzielle Schwierigkeiten 
          hatte und mit der Erklärung bei der Bank einen neuen Darlehen bekommen 
          würde. Deshalb hätte Sobiak unterschrieben. In der Folgezeit 
          kamen keine Zahlungen. Es kam dann ein telefonisches Gespräch zustande, 
          an dem Herr Friedrich auch anwesend war. Bei diesem Gespräch hat 
          Sobiak die Gelder noch mal angemahnt und von Hermanni hat gesagt, was 
          willst Du, Du hast doch unterschrieben, dass Du keine Forderungen mehr 
          hast. Da die Forderungen uneinbringlich waren, wurde Sobiak abberufen, 
          Herr Bunge als Liquidator eingesetzt und Friedrich entlassen. Daneben 
          gab es noch den Gewerbepark. Der Gewerbepark sollte von Sobiak errichtet 
          werden gegen die Zusage von von Hermanni Untermieter zu suchen. Sobiak 
          hat den Gewerbepark gemietet, aber Untermieter gab es nicht. Laut Friedrich 
          sind 300.000 bis 400.000 DM geflossen. Ich habe den Ordner von Bunge 
          Herrn Friedrich noch mal vorgelegt. Friedrich wollte die falsch titulierten 
          Rechnungen zuordnen und die gelegten Rechnungen mit den Zahlungseingängen 
          vergleichen. Er konnte es jedoch nicht nachvollziehen und hat sich deshalb 
          bereit erklärt, am nächsten Tag in den Räumlichkeiten 
          der GFH noch mal Rechnungen zusammen zu stellen. Er hat den Vorschlag 
          gemacht, dass das im Austausch mit dem anderen Ordner passieren soll. 
          Am Abend habe ich in den Ordner noch mal reingeschaut und im Fach Sonstiges 
          das Schreiben "Hallo Jürgen" gefunden. Ich habe den Ordner 
          nicht ausgetauscht, sondern behalten. 
          
          Nickel: Ja, warum fand die Vernehmung in der Wohnung des Herrn Friedrich 
          statt?
          
          Hochberg: Das ist nicht außergewöhnlich.
          
          Nickel: Gab es einen Wunsch, die Vernehmung in der Wohnung durchzuführen?
          
          Hochberg: Ob das ein Wunsch war, weiß ich nicht, das ist gut möglich.
          
          Nickel: War die Vernehmung an zwei Tagen geplant?
          
          Hochberg: Nein, es war eine Vernehmung geplant. Das war Zufall, weil 
          ich mich am Abend noch mal mit dem Ordner befasst habe. Ich wollte die 
          Zeit nutzen.
          
          Nickel: Fand zu Beginn der Vernehmung des Herrn Friedrich ein Belehrung 
          statt?
          
          Hochberg: Es war eine ganz normale Zeugenbelehrung, so wie es auf dem 
          Deck blatt steht.
          
          Nickel: Ist Friedrich auch nach 55 belehrt worden wie auf dem Formular 
          vermerkt? Gab es Anhaltspunkte oder ist er vorsorglich nach 55 belehrt 
          worden?
          
          Hochberg: Es war eine routinemäßige Belehrung, es gab keine 
          Anhaltspunkte.
          
          Nickel: Sie erwähnten ein Treffen des Herrn von Hermanni mit Herrn 
          Sobiak in Hohenroda. War Herr Friedrich dabei?
          
          Hochberg: Er ist mit Sobiak nach Hohenroda gefahren, von Hermanni wollte 
          aber ein Vieraugengespräch haben, Friedrich ist draußen geblieben.
          
          Nickel: Noch mal zur Verständigung, was sollte Gegenstand dieses 
          Gespräches sein?
          
          Hochberg: Es ging um die ausstehenden Zahlungen an die GFH.
          
          Nickel: Wurden Unterlagen zur Vorbereitung des Gesprächs zusammen 
          gestellt?
          
          Hochberg: Von welcher Seite aus?
          
          Nickel: Von welcher Seite auch immer.
          
          Hochberg: Ich glaube, er hat sich nicht dazu geäußert.
          
          Nickel: Sie sagten, Herr Friedrich sei nicht mit hinein gegangen. Hat 
          Herr Friedrich was zum Ablauf des Gespräches gesagt, hat er sich 
          dazu geäußert? 
          
          Hochberg: Herr Friedrich erwähnte nur die gegenseitige Vereinbarung, 
          die Sobiak unterschrieben hat und dass er dagegen war, dass Sobiak unterschrieben 
          hat.
          
          Nickel: Ich halte Ihnen vor Zitat Zeugenvernahme Friedrich Bd. 3, Blatt 
          375
          
          "Somit bin ich dann über zwei Stunden spazieren gegangen. 
          Als Herr Sobiak wieder kam, zeigte er mir ein Schriftstück, was 
          von Hermanni ausgearbeitet und Herr Sobiak unterschrieben hatte. Ich 
          habe mir das durchgelesen und meine erste Reaktion war : wie kann man 
          nur so etwas unterschreiben. Ich habe Herrn Sobiak sogar aufgefordert, 
          wieder reinzugehen und alles rückgängig zu machen." 
          
          Ist das so?
          
          Hochberg: nickt
          
          Nickel: Noch mal zu diesem Ordner. Sie erwähnten, dass Herr Friedrich 
          den Ordner erstellt hat. Ist der Ursprung des Ordners erörtert 
          worden? Des Ordners 1.
          
          Hochberg: Friedrich hatte gesagt, dass in dem Moment, wo Bunge Geschäftsführer 
          zur Liquidation der GFH wurde, er sich bemüht habe, die Rechnungen 
          der GFH mit Zahlungseingängen zu vergleichen und die offenen Rechnungen 
          in einem Ordner an Bunge gegeben hat. Er hätte auf verschiedene 
          Sachen hingewiesen und es wäre nicht der Ordner, den er mir übergeben 
          hat.
          
          Nickel: Ach so, er sagte, dass es nicht sein erstellter Ordner war. 
          Konnte er sich denn dann den Ordner anschauen?
          
          Hochberg: Nein. 
          
          Nickel: Hat er das näher erläutert, was ihm fremd vorkam. 
          Das Fach Sonstiges, das ihm fremd vorkam, hat er sich dazu speziell 
          geäußert?
          
          Hochberg: Ich habe ihn am darauf folgenden Tag dazu befragt. Zu dieser 
          anteiligen Verrechnung der Brechmaschine konnte er nichts sagen. Er 
          hat nur gesagt, dass die GFH die Brechmaschine an ABM vermietet hat.
          
          Nickel: Ausweislich des Protokolls haben Sie die Vernehmung allein durchgeführt. 
          Ist das richtig?
          
          Hochberg: Ja, das ist richtig.
          
          Nickel: Sie sagten, Sie haben den Ordner am Abend noch mal durchgeschaut. 
          Sie erwähnten den Vermerk "Hallo Jürgen". Sie sagten, 
          Sie seien über den Vermerk gestolpert. Ja, was hat denn Herr Friedrich 
          dazu gesagt? 
          
          Hochberg: Ich denke mir, ich habe ihm den ganzen Vermerk nicht vorgehalten. 
          Ich dachte, er hat ihn geschrieben. 
          
          Nickel: Woraus haben Sie den Eindruck erlangt, dass Herr Friedrich das 
          Schreiben erstellt hat?
          
          Hochberg: Ich bin davon ausgegangen, dass er ihn geschrieben hat, er 
          war der Vertraute des Herrn Sobiak. Jürgen ist eine vertrauliche 
          Anrede und so viele Mitarbeiter hatte die GFH nicht.
          
          Nickel: Ich halte Ihnen auszugsweise vor Bd. 3, Seite 321, 20.7.94 
          
          "Aus einer von Ihnen geschriebenen Notiz vom 20.7.94 an Herrn 
          Sobiak geht hervor, dass die Bauvorhaben in Phasen unterteilt wurden.." 
          
          
          Wie ist das zu verstehen, soll sich das auf den Vermerk Hallo Jürgen 
          bezogen haben?
          
          Hochberg: Das war sicherlich falsch, ich hätte es nicht so machen 
          müssen. Ich bin davon ausgegangen, dass er den Vermerk geschrieben 
          hat. Die Antwort ist da enthalten:"kann ich nichts dazu sagen".
          
          Nickel: Herr Friedrich hat den Austausch der Ordner gewollt, er wollte 
          den alten wieder mitnehmen. Hat er gesagt, warum er den Ordner wieder 
          haben wollte, hat er Ihnen dazu eine Begründung gegeben?
          
          Hochberg: Herr Friedrich hat gesagt, der alte Ordner wäre sowieso 
          nicht aussagekräftig.
          
          Nickel: Als Sie dann den Ordner nicht heraus gegeben haben, hat er sich 
          dazu geäußert?
          
          Hochberg: Überhaupt nicht.
          
          Nickel: Hat Herr Friedrich den zweiten Ordner selbst übergeben?
          
          Hochberg: Der zweite Ordner kam dann vier bis sechs Wochen später 
          mit der Post. 
          
          Nickel: Außerhalb der zwei Vernehmungen, gab es da weitere Kontakte 
          zu Herrn Friedrich?
          
          Hochberg: Ich habe Herrn Friedrich irgendwann mal angerufen, Ende 98 
          oder 99, ich denke, es war 99, habe ich ein Telefonat mit ihm geführt.
          
          Nickel: Worum ging es da?
          
          Hochberg: Das war die Frage des Staatsanwaltes, ob Herr Friedrich von 
          seinem Aussageverweigerungsrecht weiterhin Gebrauch macht.
          
          Nickel: Gab es eine Befragung zum zweiten Ordner?
          
          Hochberg: Er wurde noch mal befragt am 9.6., die dritte Vernehmung hat 
          stattgefunden durch eine Kollegin, nicht durch mich. Es musste ja wenigstens 
          der Versuch gemacht werden zu ermitteln, wer der Verfasser des Schriftstückes 
          "Hallo Jürgen" ist.
          
          Nickel: Bei der Befragung zum Fach Sonstiges, wie war da das Aussageverhalten 
          des Herrn Friedrich gewesen, spontan, überlegt? Das Protokoll ist 
          an dieser Stelle nur bedingt aussagefähig. Hat er sich die Unterlagen 
          durchgelesen?
          
          Hochberg: Ich glaube nicht, dass er aufmerksam gelesen hat, er hat den 
          Ordner durchgeblättert, weil ich ihn auf einige Rechnungen hingewiesen 
          hatte. Er konnte die Rechnungen selber nicht nachvollziehen. Sein Aussageverhalten 
          war normal, keine langen Überlegungen.
          
          Nickel: Hat er den Vermerk Hallo Jürgen beim Durchblättern 
          durchgelesen?
          
          Hochberg: Nein, ich habe ihn gefragt. Die Richtigstellung ist mit der 
          Fragestellung im Protokoll verbunden. Der Vermerk wurde vorgelegt. Ich 
          denke mir schon, dass ich ihn drauf hin gewiesen habe, bin mir aber 
          nicht ganz sicher.
          
          Nickel: Gab es in der Vernehmung des Friedrich Hinweise, dass er keine 
          weiteren Aussagen macht, unter Verweis auf § 55?
          
          Hochberg: Überhaupt nicht.
          
          Nickel: Überhaupt nicht?
          
          Hochberg: Ja.
          
          Nickel: Ich weiß nicht, ob Sie das schon gesagt haben, was war 
          die Funktion des Friedrich in der Firma?
          
          Hochberg: Ich habe ihn gefragt, er meinte, er wäre Mitarbeiter 
          im Rechnungswesen gewesen und hätte aufgrund der besonderen Vertrauensstellung 
          auch Termine für Sobiak wahrgenommen.
          
          Nickel: In welcher Firma, der GFH?
          
          Hochberg: In der GFH.
          
          Hartmann: Hat Herr Friedrich den Ordner als Ordner der GFH wiedererkannt 
          oder war ihm der Ordner völlig unbekannt?
          
          Hochberg: Ich denke, er hat den Ordner durchgeblättert und es sind 
          die Rechnungen nicht mehr in der Reihenfolge gewesen. Er konnte die 
          Rechnungen selber nicht nachvollziehen.
          
          Hartmann: War es der Ordner, den er zusammen gestellt hat oder war er 
          verändert?
          
          Hochberg: Das weiß ich nicht, es könnte sein, er hat es nicht 
          gesagt.
          
          Hartmann: Dann war der Ordner, den Herr Friedrich zusammengestellt hat, 
          nicht ausdrücklich der Ordner, den er in den Händen hielt?
          
          Hochberg: Ja.
          
          Hartmann: Hat er ihnen etwas zu der Motivation gesagt, warum die Rechnungen 
          so gestellt wurden?
          
          Hochberg: Die Rechnungen wurden auf Weisung von von Hermanni gelegt 
          und auch die Titulierungen wurden von von Hermanni angewiesen.
          
          Hartmann: Haben Sie Herrn Friedrich gefragt, warum die Rechnungen offensichtlich 
          nicht zusammenpassen? 
          
          Hochberg: Das war auch eine Fragestellung von mir gewesen. Friedrich 
          war der Meinung, dass von Hermanni bewusst Chaos machen wollte, damit 
          die Rechnungen nicht nachvollziehbar sind.
          
          Hartmann: War das die persönliche Auffassung von Friedrich?
          
          Hochberg: Ja.
          
          Hartmann: Hat er Ihnen gesagt, warum die GFH so etwas hingenommen hat?
          
          Hochberg: Ich habe Herrn Friedrich nach den Vertragspartnern gefragt. 
          Egal, ob Weinhandel, Gewerbehof, Privathaus, Lebak oder Blaume, die 
          Anweisungen kamen nur von von Hermanni.
          
          Hartmann: Die GFH hat sich das ohne zu widersprechen gefallen lassen?
          
          Hochberg: Offensichtlich ja.
          
          Hartmann: Haben Sie darüber gesprochen? Es ist ja nicht naheliegend, 
          dass die GFH das Chaos hinnimmt
          
          Hochberg: Ich denke, wir haben nicht darüber gesprochen
          
          Schurig: Bei der Vernehmung des Friedrich waren Sie beide Male 
          dabei. Haben Sie ihn denn mal gefragt, ob er das Schreiben verfasst 
          hat?
          
          Hochberg: Ich möchte die Antwort unter Vorbehalt geben, ich bin 
          mir nicht ganz sicher. Herr Friedrich hat irgendwann gesagt, dass er 
          das Schreiben diktiert hat, selber geschrieben hat er es nicht. Ich 
          bin mir nicht sicher.
          
          Schurig: Fragt man dann nicht, warum kann er dazu nichts sagen? Das 
          ist doch ein wichtiger Punkt. Fragt man da nicht nachdrücklich: 
          "warum können Sie denn dazu nichts sagen"?
          
          Hochberg: Das ist so nicht ganz richtig, Herr Rechtsanwalt. Das Verfahren 
          lief knappe zwei Monate und ich hatte noch mehrere andere Verfahren 
          zu bearbeiten. Ich konnte mich nicht nur mit der Anzeige von Sobiak 
          beschäftigen. Anfangs war ich an Friedrich weniger interessiert, 
          Rechnungen waren interessant. Das Fach Sonstiges hat mich nicht so interessiert, 
          mehr die Rechnungen. Das Fach Sonstiges hat mich erst am Abend nach 
          der Vernehmung interessiert, deshalb habe ich ihn am nächsten Tag 
          noch mal vernommen. Die Zeugenvernahme am 9.6. habe ich nicht durchgeführt, 
          Friedrich ist da gefragt worden, ob er Hallo Jürgen geschrieben 
          hat. Das hat er verneint. Ich kann mich erinnern, das Friedrich geantwortet 
          hat: dazu kann ich nichts sagen. Die Vernehmungsbeamte hat es so im 
          Protokoll festgehalten.
          
          Schurig: Völlig korrekt. Aber dann haben Sie am 6.8. doch nachgefragt? 
          
          
          Hochberg: Das habe ich gerade versucht zu erklären. 
          
          Nickel: Die Daten stimmen so nicht. Der 6. August war in 98 und 
          liegt zeitlich davor.
          
          Schurig: Ja, stimmt, aber trotzdem. Warum haben Sie nicht nachgefragt, 
          warum er nichts dazu sagen kann?
          
          Hochberg: Nein, für mich war das Schriftstück Hallo Jürgen 
          zwar interessant, aber nicht ausschlaggebend für Verdachtsmomente. 
          Es ist natürlich relativ ungewöhnlich ein Schreiben mit Überschussverteilung 
          in dieser Form zu finden. Ich habe den Ordner erst am Abend richtig 
          durchgearbeitet, vorher hatte ich keine Zeit. Das es mit zwei Schreibmaschinentypen 
          geschrieben ist, hatte ich erst später gesehen.
          
          Hartung: Herr Hochberg, mich interessieren die Aktenzeichen der 
          Verfahren. Die Vernehmung des Friedrich trägt im Aktenzeichen die 
          Jahreszahl 1998, das hiesige Verfahren die Jahreszahl 97. Gab es zwei 
          Ermittlungsverfahren?
          
          Hochberg: Es gibt nur ein Ermittlungsverfahren. 
          
          Hartung: Gibt es zwei Ermittlungsverfahren?
          
          Hochberg: Das hat etwas mit den polizeilichen Ermittlungsverfahren zu 
          tun und deren Aktenzeichen.
          
          Hartung: Es fällt aber schon auf, dass es ein Verfahren mit einem 
          Aktenzeichen 1997 gibt, als Herr Friedrich vernommen werden sollte?
          
          Hochberg: Dann ist es sicherlich ein Schreibfehler.
          
          Hartung: Anlässlich der Vernehmung des Friedrich sollen Sie ihn 
          aufgefordert haben, endlich Material gegen Herrn von Hermanni zusammen 
          zu stellen und vorzulegen.
          
          Hochberg: Ich soll ihn aufgefordert haben, mehr belastendes Material 
          gegen von Hermanni zusammen zu stellen? Das ist Unsinn!
          
          Nickel: Herr Hartung woher haben Sie Ihre Information?
          
          Hartung: Rechtsanwalt Ringel hat mir dies gesagt er bereitet 
          eine Stellungnahme vor. 
          Herr Hochberg, Sie sollen weiter ausgeführt haben, dass das LKA 
          bereits seit zweieinhalb Jahren unter der Schublade gegen Herrn von 
          Hermanni ermittelt.
          
          Hochberg: Zweieinhalb Jahre vor 98 gegen von Hermanni? Das ist Unsinn, 
          ich habe die Unterlagen im Frühsommer 98 bekommen. 
          
          Hartung: Es ist augenscheinlich, dass die Protokolle im Aktenzeichen 
          die Jahreszahl 98 tragen. Haben Sie sich also drei Mal geirrt?
          
          Hochberg: Ich müsste das sehen.
          
          Nickel: Inaugenscheinnahme 
          
          Herr Hochberg, haben Sie in Vorbereitung der Vernehmung die Protokolle 
          nach Hannover übersandt?
          
          Hochberg: Nein, die wurden nicht übersandt. Frau Bähr hat 
          die mitgenommen. Das ist im Prinzip einfach zu erklären. Das war 
          ein Schreibfehler. Die Protokolle der Vernehmungen sind in einem automatischen 
          System erstellt worden. Sie haben das Aktenzeichen von 97, weil die 
          Anzeige 97 gestellt wurde.
          
          Nickel: Noch Fragen?
          
          v.Hermanni: Ja, aber nicht nur bezogen auf die Friedrichvernahmen.
          
          Nickel: Das Thema ist doch klar. Herr Hochberg ist heute nur 
          zur Vernehmung vom Zeugen Friedrich geladen.
          
          v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie haben den Vermerk Hallo Jürgen 
          gelesen und geprüft. Sie haben gesagt, das Ihnen aufgefallen ist, 
          dass das Dokument mit zwei Schreibmaschinen geschrieben waren. 
          
          Hochberg: War das als Frage gedacht? Ich habe gesehen, dass es zwei 
          unterschiedliche Schrifttypen sind, ob an dem Abend, das weiß 
          ich nicht.
          
          v.Hermanni: Wen haben Sie wann darüber in Kenntnis gesetzt?
          
          Hochberg: Die Staatsanwaltschaft.
          
          v.Hermanni: Berichten Sie bitte über die Gespräche mit der 
          Staatsanwaltschaft.
          
          Nickel: Herr von Hermanni, ich lasse die Frage nicht zu. Sie 
          wissen, Herr Hochberg ist heute nur zum Thema der Vernehmung des Herrn 
          Friedrich vorgeladen. Er ist ja auch schon mehrfach vernommen worden. 
          
          
          v.Hermanni: Hohes Gericht, da ich die Situation vorhergesehen 
          habe stelle ich folgenden unaufschiebbarer Antrag, den ich auch schriftlich 
          vorbereitet habe:
        Antrag 
          wird verteilt und verlesen:
        
          Schriftliche Mitteilung an das Gericht
        Folgende 
          Erklärung wurde für den Fall, dass ich am 6. August 2002 wiederum 
          den Ermittlungsführer des LKA und Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, 
          Herrn KHK Hochberg, bei dessen siebten Zeugenvernahme nicht umfassend 
          befragen kann, als schriftlicher Antrag und zur Verlesung vorbereitet:
        
        Hohes Gericht,
        ich stelle 
          hiermit den Antrag, dass die Kammer beschließen möge,
        1. heute 
          und in Zukunft die Beamten der Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten 
          umfassend vernehmen zu können.
        2. Ferner 
          sich dahingehend vor einem jeweiligen Prozesstermin Gedanken zu machen 
          wie der Prozess nicht weiter unsinnig verschleppt wird.
        
          Zu 1.
        Es ist 
          in der Zwischenzeit durch den Prozessverlauf bewiesen, dass die Staatsanwaltschaft 
          Leipzig und ihre Hilfsbeamten in illegaler Weise ihre Ermittlungen durchgeführt 
          haben.
        Alle 
          aus der Sicht der Staatsanwaltschaft prozessrelevanten Zeugen, Beschuldigten 
          und Angeklagten wurden immer und ausschließlich, nur mit dem einen 
          Ziel vernommen, nachteilig zu Lasten des Angeklagten von Hermanni auszusagen. 
          Man hat dabei keine Handlungen gescheut, die Personen unter Druck zu 
          setzen, zu bedrohen oder zu erpressen:
        · 
          Es sei an dieser Stelle und nur in Stichworten erinnert an die Aussagen 
          der Personen:
         Degenhardt, 
          Fröhlich, Clausnitzer; mit Haftbefehl bedroht,
        
          · An die illegale Ermittlungen ohne Anfangsverdacht (ABM Mitarbeiter 
          auf Privatbaustelle):
        Müller, 
          Detlew; Fröhlich, Degenhardt, Sobiak und Friederich siehe Zeugenaussagen 
          und auch die vorliegenden Vermerke
        · 
          Ausforschungsbeschlagnahmungen im Privathaus von Hermanni und bfb ohne 
          richterliche Genehmigung.
        · 
          Wir können in der Zwischenzeit schriftlich und durch Aussagen 
          dokumentiert in sage und schreibe drei Fällen (Blaume, Sobiak und 
          Friederich) den Nachweis führen, dass Beschuldigte als Zeugen vernommen 
          wurden.
        Wir wissen, 
          es hat im Jahre 1999 regelrechte Strategiesitzungen bei StA und LKA 
          gegeben, wie man wohl am besten gegen meine Person vorgehen kann. Diese 
          Form der Beratungen haben übrigens auch in den vergangenen Wochen 
          im LKA erneut stattgefunden. 
        Die Beamten, 
          die an diesen Handlungen beteiligt waren, die hierüber Auskunft 
          geben könnten, allen voran KHK Hochberg, haben nun in den vergangenen 
          Monaten hier mehrfach im Zeugenstand ihre Aussagen gemacht. Uns allen 
          ist gut erinnerlich, welches ihre häufigste Antwort war und wir 
          können sie sogar schon im Chor mitsingen: 
        "Das 
          ist mir nicht erinnerlich."
        Jeder hier 
          im Gerichtssaal weiß, und wir konnten es auch schon ganz offen 
          in der Sächsischen Zeitung lesen, die Beamten haben sich abgesprochen. 
          Man schützt sich durch
         
          partielle Amnesie.
          
        Keiner 
          will sich mehr an die Gespräche zwischen StA und LKA im Jahre 1998 
          und 1999 erinnern. Glaubt denn wirklich noch jemand, dass unser Herr 
          StA GL Gast die Macht hat, mal so auf Zuruf über 70 LKA Beamte 
          aus Dresden, Chemnitz und Leipzig über eine Woche zusammenzuziehen? 
          Wo sind die Dokumente, wo die Vermerke ?
        
          Was macht nun das Hohe Gericht?
        Sind Sie 
          wirklich an der Wahrheit interessiert oder tun wir alle nur so?
        Alle prozessrelevanten 
          Erkenntnisse sind von meinen Leuten und mir ermittelt worden. StA und 
          LKA haben mehr verdunkelt als aufgeklärt. Und dort wo wirklich 
          noch Aufklärungsbedarf bestand, wurde zum Schutz der StA nicht 
          nachgesetzt. Hier sei nur beispielhaft an den Betonbrecher II 
          und das Thema Steuergeheimnis erinnert. 
        Ich 
          stelle daher den Antrag, dass das Gericht eine umfassende und die Wahrheit 
          erforschende Befragung der Beamten vornimmt, mindestens aber zulässt.
        Wenn darüber 
          hinaus auch noch erkennbar ist, dass die Beamten nicht antworten wollen, 
          gibt es eine Reihe von strafprozessualen Möglichkeiten bis hin 
          zur Beugehaft. Sollten die Beamten sich darauf berufen, dass sie keine 
          Aussagegenehmigung erhalten, mögen die jeweils relevanten Entscheidungsträger 
          vorgeladen werden.
        Die andere 
          Alternative besteht darin zu entscheiden, dass die Schlussplädoyers 
          nun gehalten werden. 
        Zu 2.:
        Die heutige 
          Vernahme des Herrn Hochberg, zu dem völlig eingeschränkten 
          Beweisthema der Friedrichaussagen, mag vielleicht noch insofern von 
          Bedeutung sein, als der 30 Monate andauernde Haftbefehl, sich auf den 
          sich jetzt auf sein Aussageverweigerungsrecht berufenden Herrn Friederich 
          und die offensichtlich von ihm gefälschten Dokumente, begründete. 
          Vielleicht hilft es ja der 11. Kammer, wenn ich feststelle, dass ich 
          an ihrer Stelle auch auf das vertraut hätte, was mir die Staatsanwaltschaft 
          vorlegt. Auch ich habe natürlich noch im Jahre 1999 gedacht, dass 
          die Staatsanwaltschaft Leipzig ordnungsgemäß arbeitet.
        Doch so 
          sehr ich auch persönlich großes Verständnis für 
          das schlechte Gewissen aufbringen mag, ich verstehe einfach nicht, wieso 
          das Gericht diesen Friedrichaussagen und gefälschten Dokumenten 
          immer noch zeitraubend und prozessverschleppend seit nunmehr sechs Prozesstagen 
          "hinterherprüft".
        Bei allen 
          juristischen Überlegungen und Winkelzügen im Allgemeinen und 
          Besonderen, hilft zunächst der gesunde Menschenverstand einfach 
          häufig weiter. Frau Schmidt und Herr Thiele, hier spreche ich vor 
          allem Sie persönlich als Schöffen an. Ich habe einfach die 
          Hoffnung, dass Sie als Schöffen noch nicht so juristisch spitzfindig 
          denken. 
        So wie 
          man keinen Betonbrecher mit 40000 kg Gewicht und lärmverbreitend 
          einem Bauleiter vier Monate täuschend unter den Hintern schieben 
          kann, so ist die hinter den Vorträgen des Staatsanwaltes und seiner 
          Hilfsbeamten stehende Überlegung ganz einfach schlicht dämlich:
        Ich soll 
          nach dessen Vortrag als Leiter eines 5000 Mann Betriebes mit dem mir 
          persönlich wenig bekannten, in Hannover sitzenden Buchhalter 
          des Unternehmers Sobiak halbe/halbe vereinbart haben. Und dies, obwohl 
          Jürgen Sobiak selbst, mir auch persönlich gut bekannt, im 
          Jahre 1994 jede Woche hier in Leipzig ist. Eine völlig abwegige, 
          unrealistische und lebensfremde Überlegung.
        Obendrein 
          weiß die StA auch noch, dass genau dieser Herr Friedrich der Mann 
          ist, von dem wir in der Zwischenzeit wissen, dass er in X anderen Fällen 
          als "Berufszeuge" durch diverse Gerichtssäle getingelt 
          ist.
        Um die 
          Unsinnigkeit der staatsanwaltschaftlichen Vorträge zu erkennen, 
          muss ich auch kein Jurist mit zweitem Staatsexamen sein. Der gesunde 
          Menschenverstand hilft da einfach schon weiter:
        In allen 
          juristisch zivilisierten Ländern dieser Welt, wird die Erkenntnis, 
          dass die Dokumente die jemanden belasten sollen, gefälscht wurden, 
          denjenigen der damit belastet werden sollte, entlasten.
        Wir haben 
          sogar ein Geständnis. 
          Siehe die schriftlich vorliegende Erklärung der Rechtsanwälte 
          des Herrn Sobiak. 
          Wir wissen auch, wann und wofür die Dokumente geschaffen wurden. 
          
        Da ist 
          einerseits der Steuerbetrug (darüber wird aber der Mantel 
          des Steuergeheimnisses gelegt) und 
          andererseits 
          das Abfordern von Unterlagen durch KHK Hochberg bei Bunge. Nun meint 
          man, die nicht nur nicht bestehenden sondern auch noch verjährten 
          zivilrechtlichen Ansprüche durch den Staatsanwalt durchsetzen 
          zu können. (Zeugenaussage Bunge)
        Und was 
          machen wir heute hier im Gerichtsaal?
          Wir befragen den teilamnesiebehafteten Hochberg, wie sich der "Berufszeuge" 
          Friederich wohl 1999 gefühlt hat.
        
          Bei allem Respekt vor dem Gericht, aber im Klartext bedeutet dies, 
          der heutige Prozesstag wird den Steuerzahler über 5000,- Euro kosten, 
          hat Null Beweiswert für Nichts und dient nur der Prozessverschleppung.
        
          Sollten Sie nicht wissen was große Teile der Öffentlichkeit 
          darüber denken, will ich Ihnen dies auch deutlich mitteilen:
        Man ist 
          allgemein der Auffassung, dass dieser Prozess solange verschleppt werden 
          muss, bis in der Stadt Leipzig der Betriebs für Beschäftigungsförderung 
          durch Ausverkauf des von den Arbeitslosen geschaffenen Anlagevermögens 
          restlos zerschlagen ist.
        Abschließend 
          kann ich dann nur darum bitten, dass nun die Kammer nicht wutschnaubend 
          den Gerichtssaal verlässt, sondern in der sich anschließenden 
          Beratung auch etwas selbstkritisch darüber nachdenkt - und auch 
          mal darüber diskutiert - in welchem Zustand der Prozess sich gegenwärtig 
          befindet, ob ich nicht vielleicht mit meinen Anmerkungen Recht habe 
          und wie und in welch angemessener Frist der Prozess geordnet beendet 
          werden kann. 
        Solange 
          Röger und Co. in der Staatsanwaltschaft Leipzig noch etwas zu sagen 
          haben wird es eine Revision sowieso geben. 
        
          Ich will aber die Gelegenheit nutzen, mich hier und heute auch gleich 
          noch prozesstaktisch zu äußern:
        Zum 
          weiteren Verfahren:
        Ich könnte 
          es mir einfach machen. Wie sagte mein erster Anwalt zu mir: 
          "Herr von Hermanni lassen Sie die Dinge doch einfach auf Sie zukommen. 
          Sie haben Schlussrechnungen und Schlusserklärungen und solange 
          die Staatsanwaltschaft Ihre Bauakte nicht wiederfindet, kann die doch 
          immer dicker werden."
        Im Ergebnis 
          würde dies jedoch auf einen Freispruch zweiter Klasse hinauslaufen. 
          
          Daran habe ich jedoch kein Interesse.
          Also muss ich beweisen, dass ich nicht erpressbar und bestechlich war 
          und bin.
        
          Deshalb Folgendes:
          Wenn es eine sogenannte Unrechtsvereinbarung gegeben hat, dann nicht 
          mit Herrn Friedrich sondern wenn mit Herrn Sobiak. Wenn ich so etwas 
          gemacht hätte, dann unter vier Augen und nicht im Beisein von Friedrich.
        Was spricht 
          denn nun dafür und was dagegen?
        Für 
          Bestechlichkeit spricht:
          1. Dass nach allgemeiner Auffassung alle Beamten korrupt sind. Dieses 
          Argument scheint in diesem Prozess unausgesprochen das schwerwiegenste 
          zu sein. Offen gesagt ist es für mich auch am schwersten zu widerlegen. 
          Aber vielleicht hilft ja folgende ebenso schlichte Betrachtung. 
        Die Familie 
          von Hermanni hat 1.8 Millionen DM eingetragene Grundschulden. Warum 
          eigentlich? Bei 1.6 Milliarden Fördermittel die seit 1991 durch 
          meine Hände gelaufen sind, hätte ich mir wirklich mehr besorgen 
          können als die gegenwärtig noch diskutierten Beträge 
          von einigen 100.000,- DM.
        
          2. Die gefälschten Kopien könnte man nun insoweit noch als 
          belastendes Indiz heranziehen, dass sie zwar gefälscht sind, aber 
          natürlich in der Not keine Originale zu haben, man Verständnis 
          haben müsste, dass sie nachträglich erstellt wurden, sie aber 
          trotzdem die Wahrheit wiedergeben.
        Nur wofür 
          waren dann diese komischen Computerberechnungen aus den Sobiakunterlagen? 
          
          Wenn ich halbe/halbe mache, dann doch in Form von festgelegten Summen 
          und klaren Beträgen. Und warum enden diese Berechnungen dann mit 
          einem Defizit für Sobiak von über 400000,- DM? Warum will 
          Herr Sobiak im März 1997 dann plötzlich 700.000,-? Ich denke 
          es ist halbe/halbe gemacht worden?
        Nein, diese 
          Unterlagen wurden ursprünglich für die Steuer geschaffen, 
          dort sollten diese Vermerke - übrigens nach meiner Auffassung eine 
          Idee des Steuergehilfen Bunge - das hier auch bereits bekannte Problem 
          lösen: Man hatte die Maschinen mit Schwarzgeld bezahlt. Der Scheck 
          für Herrn Große ist uns ja noch erinnerlich. Die Einnahmen 
          mussten versteuert werden, also musste man Aufwand produzieren.
        Was 
          spricht gegen Bestechlichkeit?
          3. Am 5. Oktober 1995 wird zwischen WEP und mir vereinbart auch den 
          Betonbrecher II rückwirkend in Rechnung zu stellen, um aufgelaufene 
          Guthaben zu verbrauchen. Der handschriftliche Vermerk des Till liegt 
          vor. Ich besorge also der "Denke" des Staatsanwaltes folgend 
          dem Sobiak schlappe 250.000,- DM. Fünf Tage später überweist 
          die Lebak GmbH der Fa. Regen knapp 35.000,- DM weil Herr Regen 
          sen. mich angesprochen hat, dass die GfH noch offene Rechnungen hat. 
          Also bei Halbe/Halbe will ich doch auch was abhaben.
        4. Im August 
          1996 fordert Herr Sobiak von mir Geld. Zum gleichen Zeitpunkt liegt 
          bei Kommunalkonzept eine weitere Mietratenrechnung für den Betonbrecher 
          II. Es wäre ein Leichtes gewesen grünes Licht für 
          diese und weitere Rechnungen zu geben. Die Rechnung wird aber von mir 
          zurückgewiesen, weil nicht vereinbart.
        5. Zum 
          gleichen Zeitpunkt verlangt Herr Sobiak von dem bfb Geld für die 
          rückwirkend gekündigten Lehrvereinbarungen. Meine Rechtsstelle 
          fertigt sogar noch einen Vermerk, dass er tatsächlich einen Anspruch 
          hat. Es wäre ein Leichtes gewesen grünes Licht für die 
          Auszahlung zu geben. Ich weise jedoch genau das Gegenteil an.
        6. 1997 
          kommt das Erpresserschreiben. Ich gehe zu meinem Dienstherrn. 
          Der stellt mir sogar frei mit Herrn Sobiak zu verhandeln. Ich lehne 
          es kategorisch ab. 
        7. Der 
          Staatsanwalt sagt, ich hätte halbe/halbe bei den Baumaschinen gemacht. 
          Wie die Zeugenvernahmen aber ergeben haben, musste ich im Jahre 1994 
          und 1995 bezüglich der Einkaufspreise für die Baumaschinen 
          von ganz anderen Summen ausgehen. Siehe hierzu die Zeugenaussagen der 
          Herren Balz und auch die Unterlagen von Frau Degenhardt. Die Vereinbarung 
          hätte also gelautet: Alles für mich/ Nichts für Sobiak. 
          Bei Verbrechern eine unübliche Regelung.
        8. Wenn 
          ich denn wirklich mit Herrn Sobiak durchgesteckt hätte, warum schmeiße 
          ich ihn dann überhaupt aus den Lehrvereinbarungsverträgen?
        All diese 
          Entscheidungen und das Verhalten sprechen gegen den Vortrag des Staatsanwaltes. 
          Nun könnte man ja noch vortragen, der von Hermanni ist so clever, 
          der hat das alles schon vorhergesehen und damals immer so entschieden, 
          um heute das jeweilige Argument einbringen zu können. Dagegen kann 
          ich dann allerdings nur noch erwidern, dann muss man mich eben wegen 
          erwiesener Cleverness freisprechen.
        Aber vielleicht 
          gibt es ja auch noch eine andere Erklärung:
        Alle Beamte 
          sind doch noch nicht korrupt.
        
          Pause von 10.30 bis 10.50 Uhr 
        Nickel: 
          Der Antrag wird abgelehnt. Das Gericht hat rechtzeitig darauf hin gewiesen, 
          dass Herr Hochberg nur zu dem Themenkomplex Friedrich vernommen wird. 
          Herr Hochberg wird aber nur vorläufig entlassen.
          Gibt es jetzt noch Fragen an Herrn Hochberg zum heutigen Thema?
          
          v.Hermanni: Ja. Herr Hochberg, Sie haben erklärt, dass das 
          Schreiben aus zwei Schreibmaschinen stammt...
          
          Nickel: Das hat er nicht erklärt! Stellen Sie Ihre Frage anders.
          
          v. Hermanni: Haben Sie festgestellt, dass der Vermerk mit zwei Schreibmaschinentypen 
          geschrieben war?
          
          Hochberg: Ich habe gesagt, dass ich das an diesem Abend, am 5. oder 
          6. 8. 98 so definitiv nicht bemerkt habe, aber später.
          
          v.Hermanni: Aber rechtzeitig vor der Vernehmung des Friedrich im Jahre 
          99. Wen haben Sie informiert?
          
          Hochberg: Die Staatsanwaltschaft.
          
          v.Hermanni: Aus keiner Vernahme wird deutlich, dass Sie Herrn Friedrich 
          nach Originalen gefragt haben. Herr Hochberg, warum haben Sie Herrn 
          Friedrich nicht nach Originalen gefragt?
          
          Hochberg: Ja, das ist durchaus üblich, dass, wenn mir jemand Rechnungen 
          übergibt, wo noch zivilrechtliche Forderungen bestehen, dass die 
          in Kopien ausgereicht werden. Wir haben die Staatsanwaltschaft irgendwann 
          darauf hingewiesen, dass nur Kopien vorliegen, es ging dabei meines 
          Erachtens um die Unterlagen zu den Baumaschinen-Rechnungen.
          
          v.Hermanni: Und was hat Ihnen die Staatsanwaltschaft geantwortet?
          
          Hochberg: Ich habe gerade versucht zu erklären, dass es durchaus 
          üblich ist, dass die Ermittlungsbehörde nur Kopien hat. 
          
          v.Hermanni: Das ist wie ein roter Faden, der sich durch das gesamte 
          Verfahren zieht und es erhöht nicht gerade Ihre Glaubwürdigkeit. 
          Wie haben Sie versucht an die Originale zu kommen?
          
          Hochberg: Ich habe Herrn Friedrich nicht danach befragt, ich hatte dazu 
          keine Veranlassung. Friedrich hat gesagt, dass der Ordner erst kopiert 
          werden muss. Es ist durchaus üblich, dass der Ermittlungsbehörde 
          Kopien vorliegen. 
          
          v. Hermanni: Haben Sie später, nachdem Sie festgestellt haben, 
          dass es Kopien sind, nach Originalen gefragt, vielleicht bei der Steuerfahndung?
          
          Hochberg: Ich habe mit der Steuerfahndung Hannover Kontakt aufgenommen, 
          ich habe Herrn, der Name ist mir gerade....
          
          v.Hermanni: Löwe 
          
          Hochberg: Löwe danach befragt und ihn gebeten, die Originale zur 
          Verfügung zu stellen. Die Unterlagen waren aber bereits wieder 
          zurückgegangen.
          
          v.Hermanni: Da waren die Originale ja auch nicht, welche Schlussfolgerungen 
          haben Sie daraus gezogen?
          
          Hochberg: Ich kann keine Schlussfolgerungen ziehen.
          
          v. Hermanni: Herr Hochberg, ich habe es hier schon mal gesagt, ich halte 
          Sie für alles andere als blöd. Im Gegenteil Sie sind hoch 
          intelligent. Sie haben bereits im Sommer 99 exakt gewusst, dass Ihnen 
          nur Fälschungen vorlagen. Sie haben das damals auch von der Steuerfahndung 
          erfahren, wahrscheinlich von Herrn Ihbe, dass diese ganzen Dokumente 
          nicht stimmen. Der Vermerk Hallo Jürgen war für den Amtsrichter 
          Bernhard genauso ausschlaggebend für den Haftbefehl, auch wenn 
          er hier gesagt hat, er wäre ihm komisch vorgekommen, wie für 
          das Gericht hier. Ja schauen Sie ruhig gerade aus, der den Sie getäuscht 
          haben sitzt Ihnen gerade gegenüber. Es ist der Vorsitzende dieser 
          Kammer Herr Nickel. Sie haben damals schon gewusst, dass die Dokumente 
          gefälscht waren. Sie haben sie für die Hausdurchsuchung benutzt. 
          In Wahrheit haben Sie ABM Mitarbeiter auf meinen Privatbaustellen gesucht. 
          
          
          Hochberg: Ich habe nicht gewusst, dass hier irgendwas zweifelhaft ist. 
          Dann müssen Sie mir mal erklären, was Sie unter einer Fälschung 
          verstehen.
          
          v. Hermanni: Das macht doch kein Schwein, einen Text mit zwei Maschinen 
          zu schreiben! Da muss man ja ein Blatt Papier zweimal einspannen, das 
          ist doch offensichtlich. 
          
          Hochberg: Das ist für mich überhaupt kein Kriterium für 
          eine Fälschung. Es kommt auf den Inhalt an und nicht auf die äußerliche 
          Form. 
          
          Schurig: Ich stelle die Frage noch mal. Warum lässt man 
          sich damit abspeisen, wenn ein Zeuge erklärt: Ich kann dazu nichts 
          sagen? Immerhin beruht die Anklageschrift darauf.
          
          Hochberg: Ich habe schon versucht zu erklären, ich habe in der 
          Nacht zwischen 5. und 6. August zum ersten Mal mit sehendem Auges gesehen, 
          versucht zu erkennen. Warum soll ich den Zeugen so etwas fragen?
          
          Schurig: Es kann doch nicht sein, dass man dort nicht weiter nachfragt. 
          Wieso haben Sie nicht versucht, die Originale zu beschaffen? 
          
          Hochberg: Es wurde versucht die Originale zu beschaffen und zwar am 
          9.6. 99.
        
        Der Zeuge 
          wird vorläufig entlassen um 11.03 Uhr