Zeugenvernahme des Herrn Jens Hochberg

 

7. Zeugenvernahme 06.08.02 9.22 Uhr
KHK Hochberg, Jens

Nickel: Guten Tag, Herr Hochberg. Es soll noch einmal um die Zeugenvernahme des Herrn Peter Friedrich gehen. Haben sich Veränderungen in Ihren persönlichen Angaben ergeben?

Hochberg: Ja.

Nickel: Welche?

Hochberg: Ich bin jetzt 44 Jahre alt.

Nickel: Das Thema der heutigen Vernehmung ist die Vernehmung des Peter Friedrich ganz allgemein. Vielleicht schildern Sie die Vernehmung noch einmal im Zusammenhang.

Hochberg: Bevor ich das mache, möchte ich eine Richtigstellung meiner letzten Zeugenvernahme vornehmen. Herr Hartung hat mir in der letzten Vernehmung vorgehalten, dass ich Herrn Sobiak am 5.7.99 über die Stellung als Beschuldigten im Unklaren gelassen habe und so illegale Aussagen erlangt habe, die sonst nicht gemacht worden wären. In Unkenntnis der Chronologie habe ich mich nach Rückkehr in die Dienststelle noch mal in den Akten kundig gemacht. Es ist so, dass im Mai 99 durch Verfügung des Staatsanwaltes ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Sobiak wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue eröffnet worden ist. Am 09.06.1999 wurde ihm der Durchsuchungsbeschluss überreicht. Es war ein 102er Beschluss. In dem Bericht zum Durchsuchungsbeschluss steht, dass Herr Sobiak als Beschuldigter belehrt wurde. 14 Tage später hat Herr Hartung uns in Kenntnis gesetzt, dass er der Rechtsbeistand des Herrn Sobiak ist. Ich gehe daher davon aus, dass Herr Sobiak am 5.7. informiert war.

Nickel: Gibt es noch Fragen zur Richtigstellung? Ich habe Sie so verstanden, dass Sie das der Akte entnehmen.

Hochberg: Ja.

Nickel: Gab es eine Belehrung zum Status oder ergibt sich das aus der Akte?

Hochberg: Ich habe das nicht genau in Erinnerung, ich habe es auch nicht explizit niedergeschrieben. Ich bin über 20 Jahre Ermittlungsbeamter, ich kann mir nicht vorstellen, dass ich eine Belehrung vergesse.

Nickel: Welche Beweggründe gab es, die förmliche Vernehmung aufzunehmen?

Hochberg: Das war keine Vernehmung, das war ein Gespräch, das diente zur Vorbereitung der Vernehmung. Nach Strafprozessordnung ist dies ein Nichts gewesen. Es waren Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die im Gespräch geklärt werden sollten.

Nickel: Die Anzeige der Verteidigung durch Rechtsanwalt Hartung, war dies vor oder nach der Vernehmung?

Hochberg: Ich wusste, dass Herr Hartung den Beschuldigten Sobiak vertritt, aber ich wusste nicht mehr, wann.

Nickel: Seine Anzeige als Anwalt wussten Sie aus der Aktenlage, ja?

Hochberg: Also, einen konkreten Termin kann ich nicht sagen, ich wusste aber, dass er sich als Verteidiger gemeldet hat.

Nickel: Zu diesem Komplex noch Fragen?

Hartung: Bezog sich die Anzeige auf das Verfahren Sobiak oder auf das Verfahren von Hermanni?

Hochberg: Das war sowohl als auch, das war nicht differenziert, es wurde ermittelt gegen Herrn von
Hermanni wegen Untreue und gegen Herrn Sobiak wegen Beihilfe.

Hartung: Worum ging es bei diesem Gespräch, war auch für einen Laien klar zu unterscheiden, ob er als Zeuge oder Beschuldigter vernommen wird? War der Unterschied erkennbar?

Hochberg: Das habe ich doch schon gesagt, bei dem Gespräch ging es schlichtweg darum, dass in den Unterlagen Schriftverkehr im Fach Sonstiges war, aus dem hervorging, dass Baumaschinen vermietet wurden und die Überschüsse anteilig verrechnet werden sollten zu einem Zeitpunkt, wo die Maschinen noch nicht da waren, darum ging es.

Schurig : Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass Sie den Vermerk vom 5.7.99 als strafprozessuales Nichts bezeichnen?

Hochberg: Nach der StPO gibt es meines Erachtens kein Gespräch.

Schurig: Gibt es in den Akten noch mehr Vermerke, die es als Nichts zu bezeichnen gab?

Hochberg: Ich will nicht behaupten, den Aktenvermerk als Nichts zu bezeichnen.

v.Hermanni: Herr Hochberg, gibt es weitere Aktenvermerke, die Sie bei sich abgelegt haben, die uns und dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangten?

Hochberg: Ich verstehe die Frage nicht.

Schurig: Das ist nicht so schwer. Gibt es noch weitere Vermerke, die nicht dem Gericht vorgelegt wurden?

Hochberg: Ich denke nicht.

v.Hermanni: Oder ist es Ihnen nicht erinnerlich?

Hochberg: Ich denke nicht.

Nickel: Gibt es zu diesem Komplex noch Fragen? Zurück zur Vernehmung des Herrn Friedrich. Herr Hochberg, schildern Sie bitte, wie die Vernehmung des Herrn Friedrich abgelaufen ist und um was es ging.

Hochberg: Ich hatte schon angegeben, dass ich von Herrn Bunge Unterlagen übergeben bekommen hatte und es dort Unklarheiten gab. Es ging um offene Rechnungen. Wir waren nicht zurecht gekommen. Wir hatten Rechnungen gefunden mit anderen Titulierungen. Die Rechnungen waren unterlegt mit anderen Leistungen. Um es konkret zu sagen als Beispiel stellte die GFH Putzarbeiten bei von Hermanni in Rechnung, die wurde unterlegt mit drei Rechnungen von Subunternehmen für Heizung, Elektroinstallation und Sanitär. Das hat einfach nicht gepasst. Ich habe mich mit Herrn Sobiak darüber unterhalten und der hat mich an Herrn Friedrich verwiesen. Ich habe mit Herrn Friedrich einen Termin ausgemacht zur Zeugenvernahme im August 98 und zwar in seiner Wohnung.

v.Hermanni: Wo?

Nickel: Herr von Hermanni, jetzt stelle ich die Fragen. In seiner Wohnung fand diese statt, ja?
Hochberg: Ja, die Zeugenvernahme fand in seiner Wohnung statt. Herr Friedrich gab an, längere Zeit Mitarbeiter der GFH und quasi die rechte Hand des Herrn Sobiak gewesen zu sein. Die GFH hat im Rahmen von Lehrvereinbarungen mit ABM im Bereich Maurer und Trockenbau Lehrausbilder gestellt. Irgendwann 1993 hat von Hermanni Sobiak angesprochen, ob er nicht Generalunternehmer für das EFH, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus sein will. Sobiak war einverstanden. Einen schriftlichen Bauvertrag gab es nicht. Die GFH hat rund 70 % der Leistungen für das Bauvorhaben erbracht, 15 % mit eigenen Leuten. Von Hermanni hat Anweisungen gegeben, an wen die Rechnungen gehen sollten, weil mehrere Bauvorhaben durchgeführt wurden, das Privathaus von Hermanni und die Pension und der Weinhandel von der Lebak. Herr Friedrich hat gesagt, dass durch von Hermanni angewiesen wurde, unter welcher Titulierung die Rechnungen zu stellen sind. Die Zahlungen erfolgten am Anfang im Rahmen des vereinbarten Zahlungszieles, dann liefen die Rechnungen auf, auf insgesamt 730.000 DM. Es gab Gespräche und Telefonate zwischen von Hermanni und Sobiak. Im Sommer 96 wurde ein Treffen auf Wunsch von von Hermanni in Hohenroda vereinbart mit Sobiak und Friedrich. Dann fand das Treffen nur zwischen von Hermanni und Sobiak statt. Sobiak und von Hermanni vereinbarten einen schriftlichen Vertrag, wo beide Parteien auf gegenseitige Forderungen verzichten. Sobiak hat Friedrich erklärt, das von Hermanni finanzielle Schwierigkeiten hatte und mit der Erklärung bei der Bank einen neuen Darlehen bekommen würde. Deshalb hätte Sobiak unterschrieben. In der Folgezeit kamen keine Zahlungen. Es kam dann ein telefonisches Gespräch zustande, an dem Herr Friedrich auch anwesend war. Bei diesem Gespräch hat Sobiak die Gelder noch mal angemahnt und von Hermanni hat gesagt, was willst Du, Du hast doch unterschrieben, dass Du keine Forderungen mehr hast. Da die Forderungen uneinbringlich waren, wurde Sobiak abberufen, Herr Bunge als Liquidator eingesetzt und Friedrich entlassen. Daneben gab es noch den Gewerbepark. Der Gewerbepark sollte von Sobiak errichtet werden gegen die Zusage von von Hermanni Untermieter zu suchen. Sobiak hat den Gewerbepark gemietet, aber Untermieter gab es nicht. Laut Friedrich sind 300.000 bis 400.000 DM geflossen. Ich habe den Ordner von Bunge Herrn Friedrich noch mal vorgelegt. Friedrich wollte die falsch titulierten Rechnungen zuordnen und die gelegten Rechnungen mit den Zahlungseingängen vergleichen. Er konnte es jedoch nicht nachvollziehen und hat sich deshalb bereit erklärt, am nächsten Tag in den Räumlichkeiten der GFH noch mal Rechnungen zusammen zu stellen. Er hat den Vorschlag gemacht, dass das im Austausch mit dem anderen Ordner passieren soll. Am Abend habe ich in den Ordner noch mal reingeschaut und im Fach Sonstiges das Schreiben "Hallo Jürgen" gefunden. Ich habe den Ordner nicht ausgetauscht, sondern behalten.

Nickel: Ja, warum fand die Vernehmung in der Wohnung des Herrn Friedrich statt?

Hochberg: Das ist nicht außergewöhnlich.

Nickel: Gab es einen Wunsch, die Vernehmung in der Wohnung durchzuführen?

Hochberg: Ob das ein Wunsch war, weiß ich nicht, das ist gut möglich.

Nickel: War die Vernehmung an zwei Tagen geplant?

Hochberg: Nein, es war eine Vernehmung geplant. Das war Zufall, weil ich mich am Abend noch mal mit dem Ordner befasst habe. Ich wollte die Zeit nutzen.

Nickel: Fand zu Beginn der Vernehmung des Herrn Friedrich ein Belehrung statt?

Hochberg: Es war eine ganz normale Zeugenbelehrung, so wie es auf dem Deck blatt steht.

Nickel: Ist Friedrich auch nach 55 belehrt worden wie auf dem Formular vermerkt? Gab es Anhaltspunkte oder ist er vorsorglich nach 55 belehrt worden?

Hochberg: Es war eine routinemäßige Belehrung, es gab keine Anhaltspunkte.

Nickel: Sie erwähnten ein Treffen des Herrn von Hermanni mit Herrn Sobiak in Hohenroda. War Herr Friedrich dabei?

Hochberg: Er ist mit Sobiak nach Hohenroda gefahren, von Hermanni wollte aber ein Vieraugengespräch haben, Friedrich ist draußen geblieben.

Nickel: Noch mal zur Verständigung, was sollte Gegenstand dieses Gespräches sein?

Hochberg: Es ging um die ausstehenden Zahlungen an die GFH.

Nickel: Wurden Unterlagen zur Vorbereitung des Gesprächs zusammen gestellt?

Hochberg: Von welcher Seite aus?

Nickel: Von welcher Seite auch immer.

Hochberg: Ich glaube, er hat sich nicht dazu geäußert.

Nickel: Sie sagten, Herr Friedrich sei nicht mit hinein gegangen. Hat Herr Friedrich was zum Ablauf des Gespräches gesagt, hat er sich dazu geäußert?

Hochberg: Herr Friedrich erwähnte nur die gegenseitige Vereinbarung, die Sobiak unterschrieben hat und dass er dagegen war, dass Sobiak unterschrieben hat.

Nickel: Ich halte Ihnen vor Zitat Zeugenvernahme Friedrich Bd. 3, Blatt 375

"Somit bin ich dann über zwei Stunden spazieren gegangen. Als Herr Sobiak wieder kam, zeigte er mir ein Schriftstück, was von Hermanni ausgearbeitet und Herr Sobiak unterschrieben hatte. Ich habe mir das durchgelesen und meine erste Reaktion war : wie kann man nur so etwas unterschreiben. Ich habe Herrn Sobiak sogar aufgefordert, wieder reinzugehen und alles rückgängig zu machen."

Ist das so?

Hochberg: nickt

Nickel: Noch mal zu diesem Ordner. Sie erwähnten, dass Herr Friedrich den Ordner erstellt hat. Ist der Ursprung des Ordners erörtert worden? Des Ordners 1.

Hochberg: Friedrich hatte gesagt, dass in dem Moment, wo Bunge Geschäftsführer zur Liquidation der GFH wurde, er sich bemüht habe, die Rechnungen der GFH mit Zahlungseingängen zu vergleichen und die offenen Rechnungen in einem Ordner an Bunge gegeben hat. Er hätte auf verschiedene Sachen hingewiesen und es wäre nicht der Ordner, den er mir übergeben hat.

Nickel: Ach so, er sagte, dass es nicht sein erstellter Ordner war. Konnte er sich denn dann den Ordner anschauen?

Hochberg: Nein.

Nickel: Hat er das näher erläutert, was ihm fremd vorkam. Das Fach Sonstiges, das ihm fremd vorkam, hat er sich dazu speziell geäußert?

Hochberg: Ich habe ihn am darauf folgenden Tag dazu befragt. Zu dieser anteiligen Verrechnung der Brechmaschine konnte er nichts sagen. Er hat nur gesagt, dass die GFH die Brechmaschine an ABM vermietet hat.

Nickel: Ausweislich des Protokolls haben Sie die Vernehmung allein durchgeführt. Ist das richtig?

Hochberg: Ja, das ist richtig.

Nickel: Sie sagten, Sie haben den Ordner am Abend noch mal durchgeschaut. Sie erwähnten den Vermerk "Hallo Jürgen". Sie sagten, Sie seien über den Vermerk gestolpert. Ja, was hat denn Herr Friedrich dazu gesagt?

Hochberg: Ich denke mir, ich habe ihm den ganzen Vermerk nicht vorgehalten. Ich dachte, er hat ihn geschrieben.

Nickel: Woraus haben Sie den Eindruck erlangt, dass Herr Friedrich das Schreiben erstellt hat?

Hochberg: Ich bin davon ausgegangen, dass er ihn geschrieben hat, er war der Vertraute des Herrn Sobiak. Jürgen ist eine vertrauliche Anrede und so viele Mitarbeiter hatte die GFH nicht.

Nickel: Ich halte Ihnen auszugsweise vor Bd. 3, Seite 321, 20.7.94

"Aus einer von Ihnen geschriebenen Notiz vom 20.7.94 an Herrn Sobiak geht hervor, dass die Bauvorhaben in Phasen unterteilt wurden.."

Wie ist das zu verstehen, soll sich das auf den Vermerk Hallo Jürgen bezogen haben?

Hochberg: Das war sicherlich falsch, ich hätte es nicht so machen müssen. Ich bin davon ausgegangen, dass er den Vermerk geschrieben hat. Die Antwort ist da enthalten:"kann ich nichts dazu sagen".

Nickel: Herr Friedrich hat den Austausch der Ordner gewollt, er wollte den alten wieder mitnehmen. Hat er gesagt, warum er den Ordner wieder haben wollte, hat er Ihnen dazu eine Begründung gegeben?

Hochberg: Herr Friedrich hat gesagt, der alte Ordner wäre sowieso nicht aussagekräftig.

Nickel: Als Sie dann den Ordner nicht heraus gegeben haben, hat er sich dazu geäußert?

Hochberg: Überhaupt nicht.

Nickel: Hat Herr Friedrich den zweiten Ordner selbst übergeben?

Hochberg: Der zweite Ordner kam dann vier bis sechs Wochen später mit der Post.

Nickel: Außerhalb der zwei Vernehmungen, gab es da weitere Kontakte zu Herrn Friedrich?

Hochberg: Ich habe Herrn Friedrich irgendwann mal angerufen, Ende 98 oder 99, ich denke, es war 99, habe ich ein Telefonat mit ihm geführt.

Nickel: Worum ging es da?

Hochberg: Das war die Frage des Staatsanwaltes, ob Herr Friedrich von seinem Aussageverweigerungsrecht weiterhin Gebrauch macht.

Nickel: Gab es eine Befragung zum zweiten Ordner?

Hochberg: Er wurde noch mal befragt am 9.6., die dritte Vernehmung hat stattgefunden durch eine Kollegin, nicht durch mich. Es musste ja wenigstens der Versuch gemacht werden zu ermitteln, wer der Verfasser des Schriftstückes "Hallo Jürgen" ist.

Nickel: Bei der Befragung zum Fach Sonstiges, wie war da das Aussageverhalten des Herrn Friedrich gewesen, spontan, überlegt? Das Protokoll ist an dieser Stelle nur bedingt aussagefähig. Hat er sich die Unterlagen durchgelesen?

Hochberg: Ich glaube nicht, dass er aufmerksam gelesen hat, er hat den Ordner durchgeblättert, weil ich ihn auf einige Rechnungen hingewiesen hatte. Er konnte die Rechnungen selber nicht nachvollziehen. Sein Aussageverhalten war normal, keine langen Überlegungen.

Nickel: Hat er den Vermerk Hallo Jürgen beim Durchblättern durchgelesen?

Hochberg: Nein, ich habe ihn gefragt. Die Richtigstellung ist mit der Fragestellung im Protokoll verbunden. Der Vermerk wurde vorgelegt. Ich denke mir schon, dass ich ihn drauf hin gewiesen habe, bin mir aber nicht ganz sicher.

Nickel: Gab es in der Vernehmung des Friedrich Hinweise, dass er keine weiteren Aussagen macht, unter Verweis auf § 55?

Hochberg: Überhaupt nicht.

Nickel: Überhaupt nicht?

Hochberg: Ja.

Nickel: Ich weiß nicht, ob Sie das schon gesagt haben, was war die Funktion des Friedrich in der Firma?

Hochberg: Ich habe ihn gefragt, er meinte, er wäre Mitarbeiter im Rechnungswesen gewesen und hätte aufgrund der besonderen Vertrauensstellung auch Termine für Sobiak wahrgenommen.

Nickel: In welcher Firma, der GFH?

Hochberg: In der GFH.

Hartmann: Hat Herr Friedrich den Ordner als Ordner der GFH wiedererkannt oder war ihm der Ordner völlig unbekannt?

Hochberg: Ich denke, er hat den Ordner durchgeblättert und es sind die Rechnungen nicht mehr in der Reihenfolge gewesen. Er konnte die Rechnungen selber nicht nachvollziehen.

Hartmann: War es der Ordner, den er zusammen gestellt hat oder war er verändert?

Hochberg: Das weiß ich nicht, es könnte sein, er hat es nicht gesagt.

Hartmann: Dann war der Ordner, den Herr Friedrich zusammengestellt hat, nicht ausdrücklich der Ordner, den er in den Händen hielt?

Hochberg: Ja.

Hartmann: Hat er ihnen etwas zu der Motivation gesagt, warum die Rechnungen so gestellt wurden?

Hochberg: Die Rechnungen wurden auf Weisung von von Hermanni gelegt und auch die Titulierungen wurden von von Hermanni angewiesen.

Hartmann: Haben Sie Herrn Friedrich gefragt, warum die Rechnungen offensichtlich nicht zusammenpassen?

Hochberg: Das war auch eine Fragestellung von mir gewesen. Friedrich war der Meinung, dass von Hermanni bewusst Chaos machen wollte, damit die Rechnungen nicht nachvollziehbar sind.

Hartmann: War das die persönliche Auffassung von Friedrich?

Hochberg: Ja.

Hartmann: Hat er Ihnen gesagt, warum die GFH so etwas hingenommen hat?

Hochberg: Ich habe Herrn Friedrich nach den Vertragspartnern gefragt. Egal, ob Weinhandel, Gewerbehof, Privathaus, Lebak oder Blaume, die Anweisungen kamen nur von von Hermanni.

Hartmann: Die GFH hat sich das ohne zu widersprechen gefallen lassen?

Hochberg: Offensichtlich ja.

Hartmann: Haben Sie darüber gesprochen? Es ist ja nicht naheliegend, dass die GFH das Chaos hinnimmt

Hochberg: Ich denke, wir haben nicht darüber gesprochen

Schurig: Bei der Vernehmung des Friedrich waren Sie beide Male dabei. Haben Sie ihn denn mal gefragt, ob er das Schreiben verfasst hat?

Hochberg: Ich möchte die Antwort unter Vorbehalt geben, ich bin mir nicht ganz sicher. Herr Friedrich hat irgendwann gesagt, dass er das Schreiben diktiert hat, selber geschrieben hat er es nicht. Ich bin mir nicht sicher.

Schurig: Fragt man dann nicht, warum kann er dazu nichts sagen? Das ist doch ein wichtiger Punkt. Fragt man da nicht nachdrücklich: "warum können Sie denn dazu nichts sagen"?

Hochberg: Das ist so nicht ganz richtig, Herr Rechtsanwalt. Das Verfahren lief knappe zwei Monate und ich hatte noch mehrere andere Verfahren zu bearbeiten. Ich konnte mich nicht nur mit der Anzeige von Sobiak beschäftigen. Anfangs war ich an Friedrich weniger interessiert, Rechnungen waren interessant. Das Fach Sonstiges hat mich nicht so interessiert, mehr die Rechnungen. Das Fach Sonstiges hat mich erst am Abend nach der Vernehmung interessiert, deshalb habe ich ihn am nächsten Tag noch mal vernommen. Die Zeugenvernahme am 9.6. habe ich nicht durchgeführt, Friedrich ist da gefragt worden, ob er Hallo Jürgen geschrieben hat. Das hat er verneint. Ich kann mich erinnern, das Friedrich geantwortet hat: dazu kann ich nichts sagen. Die Vernehmungsbeamte hat es so im Protokoll festgehalten.

Schurig: Völlig korrekt. Aber dann haben Sie am 6.8. doch nachgefragt?

Hochberg: Das habe ich gerade versucht zu erklären.

Nickel: Die Daten stimmen so nicht. Der 6. August war in 98 und liegt zeitlich davor.

Schurig: Ja, stimmt, aber trotzdem. Warum haben Sie nicht nachgefragt, warum er nichts dazu sagen kann?

Hochberg: Nein, für mich war das Schriftstück Hallo Jürgen zwar interessant, aber nicht ausschlaggebend für Verdachtsmomente. Es ist natürlich relativ ungewöhnlich ein Schreiben mit Überschussverteilung in dieser Form zu finden. Ich habe den Ordner erst am Abend richtig durchgearbeitet, vorher hatte ich keine Zeit. Das es mit zwei Schreibmaschinentypen geschrieben ist, hatte ich erst später gesehen.

Hartung: Herr Hochberg, mich interessieren die Aktenzeichen der Verfahren. Die Vernehmung des Friedrich trägt im Aktenzeichen die Jahreszahl 1998, das hiesige Verfahren die Jahreszahl 97. Gab es zwei Ermittlungsverfahren?

Hochberg: Es gibt nur ein Ermittlungsverfahren.

Hartung: Gibt es zwei Ermittlungsverfahren?

Hochberg: Das hat etwas mit den polizeilichen Ermittlungsverfahren zu tun und deren Aktenzeichen.

Hartung: Es fällt aber schon auf, dass es ein Verfahren mit einem Aktenzeichen 1997 gibt, als Herr Friedrich vernommen werden sollte?

Hochberg: Dann ist es sicherlich ein Schreibfehler.

Hartung: Anlässlich der Vernehmung des Friedrich sollen Sie ihn aufgefordert haben, endlich Material gegen Herrn von Hermanni zusammen zu stellen und vorzulegen.

Hochberg: Ich soll ihn aufgefordert haben, mehr belastendes Material gegen von Hermanni zusammen zu stellen? Das ist Unsinn!

Nickel: Herr Hartung woher haben Sie Ihre Information?

Hartung: Rechtsanwalt Ringel hat mir dies gesagt er bereitet eine Stellungnahme vor.
Herr Hochberg, Sie sollen weiter ausgeführt haben, dass das LKA bereits seit zweieinhalb Jahren unter der Schublade gegen Herrn von Hermanni ermittelt.

Hochberg: Zweieinhalb Jahre vor 98 gegen von Hermanni? Das ist Unsinn, ich habe die Unterlagen im Frühsommer 98 bekommen.

Hartung: Es ist augenscheinlich, dass die Protokolle im Aktenzeichen die Jahreszahl 98 tragen. Haben Sie sich also drei Mal geirrt?

Hochberg: Ich müsste das sehen.

Nickel: Inaugenscheinnahme

Herr Hochberg, haben Sie in Vorbereitung der Vernehmung die Protokolle nach Hannover übersandt?

Hochberg: Nein, die wurden nicht übersandt. Frau Bähr hat die mitgenommen. Das ist im Prinzip einfach zu erklären. Das war ein Schreibfehler. Die Protokolle der Vernehmungen sind in einem automatischen System erstellt worden. Sie haben das Aktenzeichen von 97, weil die Anzeige 97 gestellt wurde.

Nickel: Noch Fragen?

v.Hermanni: Ja, aber nicht nur bezogen auf die Friedrichvernahmen.

Nickel: Das Thema ist doch klar. Herr Hochberg ist heute nur zur Vernehmung vom Zeugen Friedrich geladen.

v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie haben den Vermerk Hallo Jürgen gelesen und geprüft. Sie haben gesagt, das Ihnen aufgefallen ist, dass das Dokument mit zwei Schreibmaschinen geschrieben waren.

Hochberg: War das als Frage gedacht? Ich habe gesehen, dass es zwei unterschiedliche Schrifttypen sind, ob an dem Abend, das weiß ich nicht.

v.Hermanni: Wen haben Sie wann darüber in Kenntnis gesetzt?

Hochberg: Die Staatsanwaltschaft.

v.Hermanni: Berichten Sie bitte über die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft.

Nickel: Herr von Hermanni, ich lasse die Frage nicht zu. Sie wissen, Herr Hochberg ist heute nur zum Thema der Vernehmung des Herrn Friedrich vorgeladen. Er ist ja auch schon mehrfach vernommen worden.

v.Hermanni: Hohes Gericht, da ich die Situation vorhergesehen habe stelle ich folgenden unaufschiebbarer Antrag, den ich auch schriftlich vorbereitet habe:

Antrag wird verteilt und verlesen:


Schriftliche Mitteilung an das Gericht

Folgende Erklärung wurde für den Fall, dass ich am 6. August 2002 wiederum den Ermittlungsführer des LKA und Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Herrn KHK Hochberg, bei dessen siebten Zeugenvernahme nicht umfassend befragen kann, als schriftlicher Antrag und zur Verlesung vorbereitet:

Hohes Gericht,

ich stelle hiermit den Antrag, dass die Kammer beschließen möge,

1. heute und in Zukunft die Beamten der Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten umfassend vernehmen zu können.

2. Ferner sich dahingehend vor einem jeweiligen Prozesstermin Gedanken zu machen wie der Prozess nicht weiter unsinnig verschleppt wird.


Zu 1.

Es ist in der Zwischenzeit durch den Prozessverlauf bewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig und ihre Hilfsbeamten in illegaler Weise ihre Ermittlungen durchgeführt haben.

Alle aus der Sicht der Staatsanwaltschaft prozessrelevanten Zeugen, Beschuldigten und Angeklagten wurden immer und ausschließlich, nur mit dem einen Ziel vernommen, nachteilig zu Lasten des Angeklagten von Hermanni auszusagen. Man hat dabei keine Handlungen gescheut, die Personen unter Druck zu setzen, zu bedrohen oder zu erpressen:

· Es sei an dieser Stelle und nur in Stichworten erinnert an die Aussagen der Personen:

Degenhardt, Fröhlich, Clausnitzer; mit Haftbefehl bedroht,


· An die illegale Ermittlungen ohne Anfangsverdacht (ABM Mitarbeiter auf Privatbaustelle):

Müller, Detlew; Fröhlich, Degenhardt, Sobiak und Friederich siehe Zeugenaussagen und auch die vorliegenden Vermerke

· Ausforschungsbeschlagnahmungen im Privathaus von Hermanni und bfb ohne richterliche Genehmigung.

· Wir können in der Zwischenzeit schriftlich und durch Aussagen dokumentiert in sage und schreibe drei Fällen (Blaume, Sobiak und Friederich) den Nachweis führen, dass Beschuldigte als Zeugen vernommen wurden.

Wir wissen, es hat im Jahre 1999 regelrechte Strategiesitzungen bei StA und LKA gegeben, wie man wohl am besten gegen meine Person vorgehen kann. Diese Form der Beratungen haben übrigens auch in den vergangenen Wochen im LKA erneut stattgefunden.

Die Beamten, die an diesen Handlungen beteiligt waren, die hierüber Auskunft geben könnten, allen voran KHK Hochberg, haben nun in den vergangenen Monaten hier mehrfach im Zeugenstand ihre Aussagen gemacht. Uns allen ist gut erinnerlich, welches ihre häufigste Antwort war und wir können sie sogar schon im Chor mitsingen:

"Das ist mir nicht erinnerlich."

Jeder hier im Gerichtssaal weiß, und wir konnten es auch schon ganz offen in der Sächsischen Zeitung lesen, die Beamten haben sich abgesprochen. Man schützt sich durch


partielle Amnesie.

Keiner will sich mehr an die Gespräche zwischen StA und LKA im Jahre 1998 und 1999 erinnern. Glaubt denn wirklich noch jemand, dass unser Herr StA GL Gast die Macht hat, mal so auf Zuruf über 70 LKA Beamte aus Dresden, Chemnitz und Leipzig über eine Woche zusammenzuziehen? Wo sind die Dokumente, wo die Vermerke ?


Was macht nun das Hohe Gericht?

Sind Sie wirklich an der Wahrheit interessiert oder tun wir alle nur so?

Alle prozessrelevanten Erkenntnisse sind von meinen Leuten und mir ermittelt worden. StA und LKA haben mehr verdunkelt als aufgeklärt. Und dort wo wirklich noch Aufklärungsbedarf bestand, wurde zum Schutz der StA nicht nachgesetzt. Hier sei nur beispielhaft an den Betonbrecher II und das Thema Steuergeheimnis erinnert.

Ich stelle daher den Antrag, dass das Gericht eine umfassende und die Wahrheit erforschende Befragung der Beamten vornimmt, mindestens aber zulässt.

Wenn darüber hinaus auch noch erkennbar ist, dass die Beamten nicht antworten wollen, gibt es eine Reihe von strafprozessualen Möglichkeiten bis hin zur Beugehaft. Sollten die Beamten sich darauf berufen, dass sie keine Aussagegenehmigung erhalten, mögen die jeweils relevanten Entscheidungsträger vorgeladen werden.

Die andere Alternative besteht darin zu entscheiden, dass die Schlussplädoyers nun gehalten werden.

Zu 2.:

Die heutige Vernahme des Herrn Hochberg, zu dem völlig eingeschränkten Beweisthema der Friedrichaussagen, mag vielleicht noch insofern von Bedeutung sein, als der 30 Monate andauernde Haftbefehl, sich auf den sich jetzt auf sein Aussageverweigerungsrecht berufenden Herrn Friederich und die offensichtlich von ihm gefälschten Dokumente, begründete. Vielleicht hilft es ja der 11. Kammer, wenn ich feststelle, dass ich an ihrer Stelle auch auf das vertraut hätte, was mir die Staatsanwaltschaft vorlegt. Auch ich habe natürlich noch im Jahre 1999 gedacht, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig ordnungsgemäß arbeitet.

Doch so sehr ich auch persönlich großes Verständnis für das schlechte Gewissen aufbringen mag, ich verstehe einfach nicht, wieso das Gericht diesen Friedrichaussagen und gefälschten Dokumenten immer noch zeitraubend und prozessverschleppend seit nunmehr sechs Prozesstagen "hinterherprüft".

Bei allen juristischen Überlegungen und Winkelzügen im Allgemeinen und Besonderen, hilft zunächst der gesunde Menschenverstand einfach häufig weiter. Frau Schmidt und Herr Thiele, hier spreche ich vor allem Sie persönlich als Schöffen an. Ich habe einfach die Hoffnung, dass Sie als Schöffen noch nicht so juristisch spitzfindig denken.

So wie man keinen Betonbrecher mit 40000 kg Gewicht und lärmverbreitend einem Bauleiter vier Monate täuschend unter den Hintern schieben kann, so ist die hinter den Vorträgen des Staatsanwaltes und seiner Hilfsbeamten stehende Überlegung ganz einfach schlicht dämlich:

Ich soll nach dessen Vortrag als Leiter eines 5000 Mann Betriebes mit dem mir persönlich wenig bekannten, in Hannover sitzenden Buchhalter des Unternehmers Sobiak halbe/halbe vereinbart haben. Und dies, obwohl Jürgen Sobiak selbst, mir auch persönlich gut bekannt, im Jahre 1994 jede Woche hier in Leipzig ist. Eine völlig abwegige, unrealistische und lebensfremde Überlegung.

Obendrein weiß die StA auch noch, dass genau dieser Herr Friedrich der Mann ist, von dem wir in der Zwischenzeit wissen, dass er in X anderen Fällen als "Berufszeuge" durch diverse Gerichtssäle getingelt ist.

Um die Unsinnigkeit der staatsanwaltschaftlichen Vorträge zu erkennen, muss ich auch kein Jurist mit zweitem Staatsexamen sein. Der gesunde Menschenverstand hilft da einfach schon weiter:

In allen juristisch zivilisierten Ländern dieser Welt, wird die Erkenntnis, dass die Dokumente die jemanden belasten sollen, gefälscht wurden, denjenigen der damit belastet werden sollte, entlasten.

Wir haben sogar ein Geständnis.
Siehe die schriftlich vorliegende Erklärung der Rechtsanwälte des Herrn Sobiak.
Wir wissen auch, wann und wofür die Dokumente geschaffen wurden.

Da ist einerseits der Steuerbetrug (darüber wird aber der Mantel des Steuergeheimnisses gelegt) und
andererseits
das Abfordern von Unterlagen durch KHK Hochberg bei Bunge. Nun meint man, die nicht nur nicht bestehenden sondern auch noch verjährten zivilrechtlichen Ansprüche durch den Staatsanwalt durchsetzen zu können. (Zeugenaussage Bunge)

Und was machen wir heute hier im Gerichtsaal?
Wir befragen den teilamnesiebehafteten Hochberg, wie sich der "Berufszeuge" Friederich wohl 1999 gefühlt hat.


Bei allem Respekt vor dem Gericht, aber im Klartext bedeutet dies, der heutige Prozesstag wird den Steuerzahler über 5000,- Euro kosten, hat Null Beweiswert für Nichts und dient nur der Prozessverschleppung.


Sollten Sie nicht wissen was große Teile der Öffentlichkeit darüber denken, will ich Ihnen dies auch deutlich mitteilen:

Man ist allgemein der Auffassung, dass dieser Prozess solange verschleppt werden muss, bis in der Stadt Leipzig der Betriebs für Beschäftigungsförderung durch Ausverkauf des von den Arbeitslosen geschaffenen Anlagevermögens restlos zerschlagen ist.

Abschließend kann ich dann nur darum bitten, dass nun die Kammer nicht wutschnaubend den Gerichtssaal verlässt, sondern in der sich anschließenden Beratung auch etwas selbstkritisch darüber nachdenkt - und auch mal darüber diskutiert - in welchem Zustand der Prozess sich gegenwärtig befindet, ob ich nicht vielleicht mit meinen Anmerkungen Recht habe und wie und in welch angemessener Frist der Prozess geordnet beendet werden kann.

Solange Röger und Co. in der Staatsanwaltschaft Leipzig noch etwas zu sagen haben wird es eine Revision sowieso geben.


Ich will aber die Gelegenheit nutzen, mich hier und heute auch gleich noch prozesstaktisch zu äußern:

Zum weiteren Verfahren:

Ich könnte es mir einfach machen. Wie sagte mein erster Anwalt zu mir:
"Herr von Hermanni lassen Sie die Dinge doch einfach auf Sie zukommen. Sie haben Schlussrechnungen und Schlusserklärungen und solange die Staatsanwaltschaft Ihre Bauakte nicht wiederfindet, kann die doch immer dicker werden."

Im Ergebnis würde dies jedoch auf einen Freispruch zweiter Klasse hinauslaufen.
Daran habe ich jedoch kein Interesse.
Also muss ich beweisen, dass ich nicht erpressbar und bestechlich war und bin.


Deshalb Folgendes:
Wenn es eine sogenannte Unrechtsvereinbarung gegeben hat, dann nicht mit Herrn Friedrich sondern wenn mit Herrn Sobiak. Wenn ich so etwas gemacht hätte, dann unter vier Augen und nicht im Beisein von Friedrich.

Was spricht denn nun dafür und was dagegen?

Für Bestechlichkeit spricht:
1. Dass nach allgemeiner Auffassung alle Beamten korrupt sind. Dieses Argument scheint in diesem Prozess unausgesprochen das schwerwiegenste zu sein. Offen gesagt ist es für mich auch am schwersten zu widerlegen. Aber vielleicht hilft ja folgende ebenso schlichte Betrachtung.

Die Familie von Hermanni hat 1.8 Millionen DM eingetragene Grundschulden. Warum eigentlich? Bei 1.6 Milliarden Fördermittel die seit 1991 durch meine Hände gelaufen sind, hätte ich mir wirklich mehr besorgen können als die gegenwärtig noch diskutierten Beträge von einigen 100.000,- DM.


2. Die gefälschten Kopien könnte man nun insoweit noch als belastendes Indiz heranziehen, dass sie zwar gefälscht sind, aber natürlich in der Not keine Originale zu haben, man Verständnis haben müsste, dass sie nachträglich erstellt wurden, sie aber trotzdem die Wahrheit wiedergeben.

Nur wofür waren dann diese komischen Computerberechnungen aus den Sobiakunterlagen?
Wenn ich halbe/halbe mache, dann doch in Form von festgelegten Summen und klaren Beträgen. Und warum enden diese Berechnungen dann mit einem Defizit für Sobiak von über 400000,- DM? Warum will Herr Sobiak im März 1997 dann plötzlich 700.000,-? Ich denke es ist halbe/halbe gemacht worden?

Nein, diese Unterlagen wurden ursprünglich für die Steuer geschaffen, dort sollten diese Vermerke - übrigens nach meiner Auffassung eine Idee des Steuergehilfen Bunge - das hier auch bereits bekannte Problem lösen: Man hatte die Maschinen mit Schwarzgeld bezahlt. Der Scheck für Herrn Große ist uns ja noch erinnerlich. Die Einnahmen mussten versteuert werden, also musste man Aufwand produzieren.

Was spricht gegen Bestechlichkeit?
3. Am 5. Oktober 1995 wird zwischen WEP und mir vereinbart auch den Betonbrecher II rückwirkend in Rechnung zu stellen, um aufgelaufene Guthaben zu verbrauchen. Der handschriftliche Vermerk des Till liegt vor. Ich besorge also der "Denke" des Staatsanwaltes folgend dem Sobiak schlappe 250.000,- DM. Fünf Tage später überweist die Lebak GmbH der Fa. Regen knapp 35.000,- DM weil Herr Regen sen. mich angesprochen hat, dass die GfH noch offene Rechnungen hat. Also bei Halbe/Halbe will ich doch auch was abhaben.

4. Im August 1996 fordert Herr Sobiak von mir Geld. Zum gleichen Zeitpunkt liegt bei Kommunalkonzept eine weitere Mietratenrechnung für den Betonbrecher II. Es wäre ein Leichtes gewesen grünes Licht für diese und weitere Rechnungen zu geben. Die Rechnung wird aber von mir zurückgewiesen, weil nicht vereinbart.

5. Zum gleichen Zeitpunkt verlangt Herr Sobiak von dem bfb Geld für die rückwirkend gekündigten Lehrvereinbarungen. Meine Rechtsstelle fertigt sogar noch einen Vermerk, dass er tatsächlich einen Anspruch hat. Es wäre ein Leichtes gewesen grünes Licht für die Auszahlung zu geben. Ich weise jedoch genau das Gegenteil an.

6. 1997 kommt das Erpresserschreiben. Ich gehe zu meinem Dienstherrn. Der stellt mir sogar frei mit Herrn Sobiak zu verhandeln. Ich lehne es kategorisch ab.

7. Der Staatsanwalt sagt, ich hätte halbe/halbe bei den Baumaschinen gemacht. Wie die Zeugenvernahmen aber ergeben haben, musste ich im Jahre 1994 und 1995 bezüglich der Einkaufspreise für die Baumaschinen von ganz anderen Summen ausgehen. Siehe hierzu die Zeugenaussagen der Herren Balz und auch die Unterlagen von Frau Degenhardt. Die Vereinbarung hätte also gelautet: Alles für mich/ Nichts für Sobiak. Bei Verbrechern eine unübliche Regelung.

8. Wenn ich denn wirklich mit Herrn Sobiak durchgesteckt hätte, warum schmeiße ich ihn dann überhaupt aus den Lehrvereinbarungsverträgen?

All diese Entscheidungen und das Verhalten sprechen gegen den Vortrag des Staatsanwaltes. Nun könnte man ja noch vortragen, der von Hermanni ist so clever, der hat das alles schon vorhergesehen und damals immer so entschieden, um heute das jeweilige Argument einbringen zu können. Dagegen kann ich dann allerdings nur noch erwidern, dann muss man mich eben wegen erwiesener Cleverness freisprechen.

Aber vielleicht gibt es ja auch noch eine andere Erklärung:

Alle Beamte sind doch noch nicht korrupt.


Pause von 10.30 bis 10.50 Uhr

Nickel: Der Antrag wird abgelehnt. Das Gericht hat rechtzeitig darauf hin gewiesen, dass Herr Hochberg nur zu dem Themenkomplex Friedrich vernommen wird. Herr Hochberg wird aber nur vorläufig entlassen.
Gibt es jetzt noch Fragen an Herrn Hochberg zum heutigen Thema?

v.Hermanni: Ja. Herr Hochberg, Sie haben erklärt, dass das Schreiben aus zwei Schreibmaschinen stammt...

Nickel: Das hat er nicht erklärt! Stellen Sie Ihre Frage anders.

v. Hermanni: Haben Sie festgestellt, dass der Vermerk mit zwei Schreibmaschinentypen geschrieben war?

Hochberg: Ich habe gesagt, dass ich das an diesem Abend, am 5. oder 6. 8. 98 so definitiv nicht bemerkt habe, aber später.

v.Hermanni: Aber rechtzeitig vor der Vernehmung des Friedrich im Jahre 99. Wen haben Sie informiert?

Hochberg: Die Staatsanwaltschaft.

v.Hermanni: Aus keiner Vernahme wird deutlich, dass Sie Herrn Friedrich nach Originalen gefragt haben. Herr Hochberg, warum haben Sie Herrn Friedrich nicht nach Originalen gefragt?

Hochberg: Ja, das ist durchaus üblich, dass, wenn mir jemand Rechnungen übergibt, wo noch zivilrechtliche Forderungen bestehen, dass die in Kopien ausgereicht werden. Wir haben die Staatsanwaltschaft irgendwann darauf hingewiesen, dass nur Kopien vorliegen, es ging dabei meines Erachtens um die Unterlagen zu den Baumaschinen-Rechnungen.

v.Hermanni: Und was hat Ihnen die Staatsanwaltschaft geantwortet?

Hochberg: Ich habe gerade versucht zu erklären, dass es durchaus üblich ist, dass die Ermittlungsbehörde nur Kopien hat.

v.Hermanni: Das ist wie ein roter Faden, der sich durch das gesamte Verfahren zieht und es erhöht nicht gerade Ihre Glaubwürdigkeit. Wie haben Sie versucht an die Originale zu kommen?

Hochberg: Ich habe Herrn Friedrich nicht danach befragt, ich hatte dazu keine Veranlassung. Friedrich hat gesagt, dass der Ordner erst kopiert werden muss. Es ist durchaus üblich, dass der Ermittlungsbehörde Kopien vorliegen.

v. Hermanni: Haben Sie später, nachdem Sie festgestellt haben, dass es Kopien sind, nach Originalen gefragt, vielleicht bei der Steuerfahndung?

Hochberg: Ich habe mit der Steuerfahndung Hannover Kontakt aufgenommen, ich habe Herrn, der Name ist mir gerade....

v.Hermanni: Löwe

Hochberg: Löwe danach befragt und ihn gebeten, die Originale zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen waren aber bereits wieder zurückgegangen.

v.Hermanni: Da waren die Originale ja auch nicht, welche Schlussfolgerungen haben Sie daraus gezogen?

Hochberg: Ich kann keine Schlussfolgerungen ziehen.

v. Hermanni: Herr Hochberg, ich habe es hier schon mal gesagt, ich halte Sie für alles andere als blöd. Im Gegenteil Sie sind hoch intelligent. Sie haben bereits im Sommer 99 exakt gewusst, dass Ihnen nur Fälschungen vorlagen. Sie haben das damals auch von der Steuerfahndung erfahren, wahrscheinlich von Herrn Ihbe, dass diese ganzen Dokumente nicht stimmen. Der Vermerk Hallo Jürgen war für den Amtsrichter Bernhard genauso ausschlaggebend für den Haftbefehl, auch wenn er hier gesagt hat, er wäre ihm komisch vorgekommen, wie für das Gericht hier. Ja schauen Sie ruhig gerade aus, der den Sie getäuscht haben sitzt Ihnen gerade gegenüber. Es ist der Vorsitzende dieser Kammer Herr Nickel. Sie haben damals schon gewusst, dass die Dokumente gefälscht waren. Sie haben sie für die Hausdurchsuchung benutzt. In Wahrheit haben Sie ABM Mitarbeiter auf meinen Privatbaustellen gesucht.

Hochberg: Ich habe nicht gewusst, dass hier irgendwas zweifelhaft ist. Dann müssen Sie mir mal erklären, was Sie unter einer Fälschung verstehen.

v. Hermanni: Das macht doch kein Schwein, einen Text mit zwei Maschinen zu schreiben! Da muss man ja ein Blatt Papier zweimal einspannen, das ist doch offensichtlich.

Hochberg: Das ist für mich überhaupt kein Kriterium für eine Fälschung. Es kommt auf den Inhalt an und nicht auf die äußerliche Form.

Schurig: Ich stelle die Frage noch mal. Warum lässt man sich damit abspeisen, wenn ein Zeuge erklärt: Ich kann dazu nichts sagen? Immerhin beruht die Anklageschrift darauf.

Hochberg: Ich habe schon versucht zu erklären, ich habe in der Nacht zwischen 5. und 6. August zum ersten Mal mit sehendem Auges gesehen, versucht zu erkennen. Warum soll ich den Zeugen so etwas fragen?

Schurig: Es kann doch nicht sein, dass man dort nicht weiter nachfragt. Wieso haben Sie nicht versucht, die Originale zu beschaffen?

Hochberg: Es wurde versucht die Originale zu beschaffen und zwar am 9.6. 99.

Der Zeuge wird vorläufig entlassen um 11.03 Uhr