Zeugenvernahme des Herrn Jens Hochberg


Weitere Zeugenvernahme 29.01.2002 13.05 Uhr
Hochberg, Jens
43 Jahre
Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität

Nickel
: Haben sich seit der letzten Zeugenvernahme und heute, haben sich zwischen den Tagen Ergänzungen ergeben?

Hochberg: Nein.

Nickel: Welche weiteren Personen wurden von Ihnen als Beschuldigte vernommen?

Hochberg: Herr Clausnitzer und Frau Degenhardt.

Nickel: Beginnen wir mit Frau Degenhardt. Was war Gegenstand des Vorwurfs?

Hochberg: Beihilfe zum Betrug und zur Untreue in einer Größenordnung von 300.000 DM. Es gab drei Vernahmen, bei zweien war Staatsanwalt Gast dabei.

Nickel: Bei welchen Vernahmen war Herr Staatsanwalt Gast anwesend?

Hochberg: Ich weiß nicht mehr so genau, aber bei der ersten auf jeden Fall.

Bonell: Er hat eine Vernehmung durchgeführt, bei den anderen hat er die Schreibmaschine bedient.

Nickel: Woher wissen Sie das?

Bonell: Von meiner Mandantin.

Nickel: Wie war die Aufgabenverteilung?

Hochberg: Herr Gast war federführend, ich habe den PC bedient, war aber berechtigt zu fragen.

Nickel: Was war der Anlass?

Hochberg: Die Durchsuchung der Wohnung von Frau Degenhardt.

Nickel: Wer war noch anwesend?

Hochberg: Der Ehemann und der Sohn.

Nickel: War der Staatsanwalt Gast anwesend?

Hochberg: Nein.

Nickel: Und wie kam es zur Vernehmung?

Hochberg: Frau Degenhardt war bereit, mit zur Dienststelle zu kommen und auszusagen.

Nickel: Wie lange hat die Durchsuchung gedauert?

Hochberg: Weiß ich nicht mehr, ist schwer zu sagen, der Beginn war 7.00 Uhr. Ungefähr anderthalb Stunden.

Nickel: Fand die Vernehmung am gleichen Tage statt?

Hochberg: Ja.

Nickel: Erfolgte die Vernehmung im Beisein von Herrn Gast?

Hochberg: Ja. Durch Herrn Gast auf unserer Dienststelle.

Nickel: Wieso?

Hochberg: Gast wollte.

Nickel: Ist das die übliche Verfahrensweise?

Hochberg: Nein.

Nickel: Woher wusste Herr Gast, das die Vernehmung stattfand?

Hochberg: Von mir.

Nickel: Wann wurde Herr Gast über die beabsichtigte Vernehmung informiert?

Hochberg: Das war so geplant, dass sie an diesem Tag stattfinden sollte.

Nickel: Wann begann die Vernehmung?

Hochberg: Konkret kann ich das nicht sagen, ich bin der Meinung gegen 9 Uhr.

Nickel: Sind Vorwürfe erhoben worden?

Hochberg: Der Tatvorwurf steht auf dem Deckblatt. Es ging um Beihilfe zur Veruntreuung und Betrug in acht Fällen.

Nickel: Wer hat die Vernehmung eröffnet?

Hochberg: Das war Herr Gast.

Nickel: Gab es Belehrungen?

Hochberg: Frau Degenhardt wurde belehrt, dass sie keine Angaben zu machen braucht und jederzeit einen Anwalt hinzuziehen kann. In der ersten Phase lief die Vernehmung etwas emotionsgeladen ab. Es wurden Fragen gestellt, die hat Frau Degenhardt im Großen und Ganzen zusammenhängend beantwortet.

Nickel: Wieso emotionsgeladen?

Hochberg: Frau Degenhardt fing an zu weinen.

Nickel: Wann?

Hochberg: Im ersten Drittel.

Nickel: Wurde die Vernehmung unterbrochen?

Hochberg: Das wollte Frau Degenhardt nicht.

Nickel: Können Sie sich daran erinnern, ob und welche Fragen Sie gestellt haben?

Hochberg: Was Herr Gast gefragt hat oder was ich gefragt hat, weiß ich nicht mehr. Frau Degenhardt hat im Zusammenhang geantwortet. Am Anfang machte sie Angaben, wie lange sie im bfb war und was sie dort machte. Sie war seit 1991 dort als Abteilungsleiterin für Materialwirtschaft und war zuständig für Einkauf und die Beschaffung von Mitteln und auch von Baumaschinen. Frau Degenhardt hat unter anderem angegeben, dass es im GNO einen Finanzierungsplan gab, der so eng bemessen war, dass sich der ABM-Stützpunkt entschloss, erst anzumieten und dann rauszukaufen. Und Frau Degenhardt war dafür zuständig.

Nickel: Gab es weitere Angaben zum Tatvorwurf?

Hochberg: Sie wurden gefragt: gab es bei den Mietrechnungen Unstimmigkeiten. Am Anfang sagte sie nein. Ihr wurden dann Mietrechnungen vorgelegt, dann kamen die Tränen und sie war der Meinung, dass Herr von Hermanni die sachlich-richtig- Zeichnung angewiesen habe, von Mietrechnungen, die bereits im Anlagevermögen des ABM Stützpunktes waren.

Zwischenruf Bonell:
Stimmt nicht! Das hat Frau Degenhardt nicht ausgesagt. Bitte wörtlich protokollieren!

Hochberg: Sie hat die Anweisung bekommen, dass Herr Clausnitzer sachlich richtig zeichnen sollte. Herr Clausnitzer war der Meinung, dass er Schwierigkeiten bekommen könnte, weil die Maschine noch nicht da war. Es wurden auch Mietrechnungen für Zeiträume, in denen sich die Maschinen bereits im Anlagevermögen des ABM-Stützpunktes befanden, vorgelegt.

Nickel: Darf ich Sie nochmals bitten? Das ist eine Korrektur der Aussage.

Bonell: Herr Hochberg wiederholt doch seine unrichtige Darstellung. Ich beantrage wörtliche Protokollierung folgender Aussage:
"Herr von Hermanni gab Frau Degenhardt die Anweisung auch diejenigen Mietrechnungen für Maschinen sachlich richtig zu zeichnen, die bereits in das Anlagevermögen des ABM Stützpunktes gelangt sind"

Nickel: Die Aufnahme ins Protokoll erfolgt auf Antrag von Herrn Bonell.

Pause Antrag wird verlesen

Nickel: Haben Sie gehört? Was können Sie dazu sagen. Wollen Sie eine Erklärung abgeben?

Hochberg: Ich habe gesagt, dass Frau Degenhardt Rechnungen vorgelegt wurden für Baumaschinen und Zeiträume, in denen diese sich bereits im Anlagevermögen des Stützpunktes befanden. Frau Degenhardt ging mit dem Stapel Rechnungen zu Herrn von Hermanni. Die Rechnungen betrafen die KK114. Herr von Hermanni gab die Weisung, die Rechnungen an WEP weiterzugeben.

Nickel: Ergänzungen, Herr Bonell?

Bonell: Ich ziehe den Antrag zurück, der Zusammenhang fehlt, das ist ein anderer Hintergrund.
Ich stelle den Antrag, dass auch Herr Lehmann als Mitarbeiter meiner Kanzlei, Mitschriften anfertigen darf.

13.45 Uhr Herr Prof. Reuter wieder anwesend.

StAin Fleier: Ich bitte den Richter darauf einzuwirken, dass das Publikum ganz ganz still ist, auch kein Tuscheln und keine Lacher. Ich bitte um absolute Ruhe. Es gibt auch so was wie sitzungspolizeiliche Maßnahmen.

Hochberg: Frau Degenhardt wurden Rechnungen über Baumaschinen vorgelegt, die bereits im Anlagevermögen des Stützpunktes waren. Frau Degenhardt war zwar zuständig, hatte aber keinerlei Unterlagen. Das Geschäft fand ausschließlich zwischen Herrn von Hermanni und Herrn Sobiak statt.

Nickel: Frau Degenhardt, Ihr Einwurf aus der letzten Verhandlung, dass nämlich nach den privaten Bauakten u. ä. des Herrn von Hermanni gefragt wurde, bezog der sich auf die erste Vernehmung oder eine andere?

Degenhardt: Das bezog sich auf die erste Vernehmung.

Zwischenruf Bonell:
Das hatte Herr Hochberg schon im bfb gefragt, das hat er jetzt alles verschwiegen.

Nickel: Wann haben Sie das erste Mal mit Frau Degenhardt gesprochen?

Hochberg: Das erste Mal habe ich mit ihr in ihrer Wohnung gesprochen.

Bonell: Das ist eine Falschaussage. Sie haben während der Durchsuchung im bfb am 09.06.99 mit ihr gesprochen

Hochberg: Ich befand mich an diesem Tag definitiv nicht im bfb, ich habe die Durchsuchungen von der Dienststelle aus geleitet.

Bonell: Sie waren am 09.06.99 nicht im bfb?

Hochberg: Nein.

Bonell: Zwei oder drei Tage später?

Hochberg: Das ist möglich, 14 Tage später gab es auch noch eine Hausdurchsuchung im bfb. An ein Gespräch mit Frau Degenhardt habe ich keine Erinnerung, ich war bei Herrn von Hermanni.

Bonell: Vorhalt. Frau Degenhardt fragte nach einer Erklärung, was im bfb eigentlich los sei. Darauf sagte er: ja dass kann ich Ihnen erklären. Herr Hochberg legte den Durchsuchungsbeschluss vor und sagte, dass gegen den Betriebsleiter des bfb ermittelt wird. Haben Sie nicht gefragt, ob Frau Degenhardt persönliche Bauakten oder Unterlagen über Privatbau von Herrn von Hermanni in ihrem Büro aufbewahrt?

Hochberg: Daran kann ich mich nicht erinnern.

Bonell: Was war Anlass für die Durchsuchung bei Frau Degenhardt?

Hochberg: Ein Durchsuchungsbeschluss.

Bonell: Das hat Gast doch nicht von sich aus gemacht, das beruht doch auf einer Zuarbeit von Ihnen?

Hochberg: Ich habe der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, welche Objekte durchsucht werden sollen. Ob ich das bei Frau Degenhardt vorgeschlagen habe, weiß ich nicht mehr, müsste ich mich kundig machen

Bonell: Auch bei den anderen Beschuldigten?

Hochberg: Darauf kann ich nur unter Vorbehalt antworten, kann sein.

Bonell: Haben Sie Frau Degenhardt nach privaten Unterlagen von Herrn von Hermanni gefragt?

Hochberg: Kann mich nicht erinnern.

Bonell: Und wenn ich Ihnen vorhalte, was meine Mandantin dazu sagt?

Hochberg: Da wird mein Erinnerungsvermögen nicht verbessert. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Frau Degenhardt private Unterlagen von Herrn von Hermanni zu Hause hat.

Bonell: Warum dann die Durchsuchung?

Hochberg: Sie arbeitet im bfb.

Bonell: Haben Sie nach Unterlagen von GFH oder Sobiak gefragt?

Hochberg: Keine Erinnerung, durchaus möglich.

Bonell: Warum?

Hochberg: Gegenstand der Untersuchung waren Baumaschinen.

Bonell: Wie haben Sie Frau Degenhardt motiviert mitzukommen?

Hochberg: Mit der Frage nach ihrer Bereitschaft dazu.

Bonell: Haben Sie ihr gesagt, dass der Staatsanwalt schon auf sie wartet?

Hochberg: Nein.

Bonell: Haben Sie gesagt, dass, wenn Frau Degenhardt nicht freiwillig mitkommt, dass Sie dann in einer Stunde wieder da sind?

Hochberg: Das ist schon zwei Jahre her. Ich weiß nicht mehr so genau. Ich bin der Meinung, dass zu dieser Zeit bereits Haftbefehl bestand.

Nickel: Es gab einen Antrag, aber keinen erlassenen Haftbefehl. Der Antrag auf Haftbefehl wurde am 26.10.99 von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen.

Bonell: Wo ist Ihre Dienststelle?

Hochberg: Im Behördenzentrum Paunsdorf.

Bonell: Sie sind nicht in die Staatsanwaltschaft gefahren?

Hochberg: Das halte ich für möglich, aber ich denke doch , dass es in der Dienststelle war.

Bonell: Wo? Laut Protokoll war es in der Beethovenstraße 2.

Hochberg: o.k.

Bonell: Ist es richtig, dass Herr Gast Sie angewiesen hat Protokoll zu schreiben und darauf Sie gefragt haben, ob Sie denn jetzt sein persönlicher Protokollant sind?

Hochberg: Ich bin Ermittlungsführer und kein Protokollführer. In Ausnahmefällen protokolliere ich aber schon mal.

Bonell: Das war also eine Herabwürdigung Ihrer Person?

Hochberg: Das war kein Herabwürdigen der Person. Ich bin Ermittlungsbeamter und das Protokollieren gehört eigentlich nicht zu meinen Aufgaben.

Bonell: Wurde verlautet, dass Haftbefehl am 20.10.99 gegen Herrn Clausnitzer erlassen wurde und dieser nur mit Mühe zurückgezogen werden könne?

Hochberg: Da habe ich keine Erinnerung, kann ich nichts zu sagen.

Bonell: Hat Herr Gast Passagen aus der Vernehmung von Herrn Clausnitzer vorgelesen?

Hochberg: Kann sein.

Bonell: Hat Herr Gast gesagt, Herr Clausnitzer ist nicht glaubwürdig, er ist senil?

Hochberg: Eventuell.

Bonell: Was heißt das?

Hochberg: Sinngemäß kann sein, wortgetreu aber nicht. Er konnte sich nicht erinnern.

Mehrere Zwischenrufe: Ach, und Sie?

Bonell: Hat der Herr Gast die Schlussfolgerung gezogen "Sie sehen doch, Frau Degenhardt so wurden Sie von Herrn von Hermanni getäuscht?"

Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.

Bonell: Missbraucht?

Hochberg: Hä?

Bonell: Missbraucht im Sinne von Hintergangen, nicht sexuell!

Hochberg: Das kann ich beim besten Willen nicht sagen.

Bonell: Ist es richtig, dass Herr Gast zum Ende der Vernehmung gesagt hat, das ist erst die Spitze des Eisberges?

Hochberg: Kann ich nichts zu sagen.

Bonell: Haben Sie Frau Degenhardt nach Hause gefahren?

Hochberg: Ja.

Bonell: Gingen die Gespräche während der Fahrt weiter?

Hochberg: Es ist möglich, dass ich ihr empfohlen habe, einen Rechtsanwalt zu nehmen.

Bonell: Haben Sie sie nicht gefragt, was das Haus von Herrn von Hermanni ihrer Meinung nach wohl gekostet hat?

Hochberg: Habe daran keine Erinnerung.

Bonell: Hat Frau Degenhardt nicht gesagt, wohl eine Million und Sie haben darauf geantwortet "Aber Frau Degenhardt, Sie können aber schlecht schätzen!"

Hochberg: Ich wusste damals nicht, was das Haus kostet.

Bonell: Haben Sie gesagt, dass Herr von Hermanni Mitarbeiter des bfb auf seiner Privatbaustelle beschäftigt hat?

Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.

Bonell: Meinen Sie, dass sich Frau Degenhardt das alles aus den Fingern saugt?

Hochberg: Sicher nicht, aber ich habe keine Erinnerung.

Bonell: Haben Sie Frau Degenhardt nach privaten Autos gefragt?

Hochberg: Ja.

Bonell: Haben Sie ihr Vorhaltungen gemacht, dass sie zwei BMW hat?

Hochberg: Möglich.

Bonell: Warum die Frage? Was hat das für einen Hintergrund?

Hochberg: Es gibt ein polizeiliches Auskunftssystem.

Bonell: Herr Hochberg, Sie sind doch Kriminalbeamter. Sie haben Sich doch dabei etwas gedacht. Oder haben Sie nur gefragt, weil Sie Frau Degenhardt so attraktiv fanden?

Hochberg: Es gibt ein polizeiliches Auskunftssystem.

Bonell: Wie und wo haben Sie Auskunft geholt?

Hochberg: Ich habe im polizeilichen Auskunftssystem alles abgefragt, was zur Person Degenhardt wichtig war.

Bonell: Haben Sie gesagt, ach ich wollte Sie nur mal testen, ob Sie die Wahrheit sagen?

Hochberg: Das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Erklärung v. Hermanni:
Es gab ein Vieraugengespräch zwischen mir und Herrn Hochberg im April 2000 im LKA. Es war ein zielorientiertes, freundliches und sachliches Gespräch, nicht das wir uns hier missverstehen. Dort habe ich ihm vorgehalten, dass er das Vertrauensverhältnis zwischen von Hermanni und Degenhardt zerstört habe. Er sagte wörtlich "wir verstehen unser Geschäft und dass das eine linke Nummer war, wissen wir auch, aber wir haben unser Ziel erreicht.

Nickel: Herr Hochberg, was sagen Sie dazu.

Hochberg: Nur der erste Teil ist richtig. Herr von Hermanni hat mir mehrmals vorgeworfen, dass die Vernehmungsmethoden wie im Krimi oder verschärft seien. Irgendwann reißt auch einem Kriminalisten der Geduldsfaden und da habe ich eben gesagt "wir verstehen unser Geschäft".

Meschkat: Haben Sie Frau Degenhardt einen Haftbefehl gezeigt?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Haben Sie darauf hingewiesen?

Hochberg: Nein.

Schurig: Ist es öfter vorgekommen, dass die Angeklagten mit Vernehmungsprotokollen der anderen Beschuldigten konfrontiert worden? Zum Beispiel wie beim Haftbefehl Clausnitzer?

Hochberg: Nicht auszuschließen, aber nicht normal.

Schurig: Können Sie ausschließen, dass Frau Degenhardt der Haftbefehlsantrag vorgelegt wurde?

Hochberg: Das kann ich nicht ausschließen.

Fröhlich: Bei der Vernehmung vom letzten Mal haben Sie auf die Frage von Herrn RA Hartung "wen sollte Herr Fröhlich getäuscht haben?" geantwortet: "mir ist bekannt, wen Herr Fröhlich getäuscht hat die GBG." Ich bin nie danach gefragt worden. Warum taucht das Wort GBG weder in den Vernehmungen noch in den Protokollen auf. Wieso? Was war Ursache und Anlass dafür zu behaupten, ich hätte die GBG getäuscht.

Hochberg: Wie war jetzt Ihre Frage?

Fröhlich: Die Frage besteht im Grunde aus zwei Teilen: 1. Warum taucht das Wort GBG nicht in den Vernehmungen auf und woher ziehen Sie dann die Schlussfolgerungen, dass ich die GBG getäuscht habe?

Hochberg: Zur Beantwortung Ihrer ersten Frage: Ich habe Sie einmal vernommen, ich kenne Ihre Einlassungen nicht. Die zweite und dritte Vernahme war nicht in meinem Beisein.
Zu Ihrer zweiten Frage: Im GNO gab es VZOG- Flächen, die Verwaltung fand durch die Kommune statt, aber die Flächen waren nicht in ihrem Besitz. Deshalb wurde die GBG als 100%ige Tochter der Stadt gegründet, die nahm z.B. Kredite auf. Die GBG war auch nicht in der Lage, die Geschäfte zu führen. Deshalb wurde als Geschäftsbesorger WEP eingesetzt. Der ABM-Stützpunkt wurde beauftragt, Abrissarbeiten durchzuführen. Dafür benötigten sie Maschinen. Diese wurden im Auftrag und zu Lasten der GBG angeschafft. Die Aufgabe des ABM-Stützpunkt war, Rechnungen sachlich richtig zu zeichnen, Herr Fröhlich hat sachlich richtig gezeichnet. WEP hat vom Konto der GBG Rechnungen bezahlt.

Fröhlich: Warum wurde ich dazu nicht befragt, das ist doch der Hauptvorwurf. Ich habe häufig nach dem Vorwurf gefragt. Mich wundert Ihre Aussage. Ihre Ermittlungen waren nach meinem Dafürhalten sehr oberflächlich.

Hochberg: In der Beschuldigtenvernahme konnten Sie sich festlegen, darauf wurde aufgebaut. Ich habe die weiteren Beschuldigtenvernahmen nicht vorgenommen. Ich glaube schon, dass ich Ihnen eine Beschuldigung bekannt gegeben habe.

Fröhlich: Die Frage war immer nur, warum Unterschrift geleistet wurde, wenn die Maschinen noch gar nicht da sind.

Meschkat: Gibt es eine Bestätigung für eine Täuschungshandlung? Von den Geschäftsführern der WEP oder GBG?

Hochberg: Es lag ein Verdacht vor.

Meschkat: Haben Sie das den Beschuldigten mitgeteilt?

Hochberg: Jede Vernehmung beginnt mit dem Satz "Sie werden beschuldigt"

Meschkat: Vorhalt des Aktenvermerkes vom 03.12.99 über ein Telefonat mit Herrn Dr. Koppe:
Auf Vorhalt gab Herr Dr. Koppe weiterhin an, dass er sich auch jetzt nicht mehr an den Vermerk vom 14.4.1995 (1994) erinnere, er demzufolge auch nichts über die Zahlungsmodalitäten der Brech- und Siebanlage mitteilen könne. Fest stehe nur, dass die Anmietung der o. a. Maschinen transparent gemacht wurde und es offensichtlich auch Absprachen mit Herrn Dr. Böckenförde als GF der Fa GBG mbH gegeben hat.
Gab es dann weiterhin einen Verdacht auf betrügerische Handlung für Sie als Kriminalist und juristisch bewanderte Person?

Hochberg: Für die strafrechtliche Würdigung ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

Meschkat: Die StPO und die Vorschriften sind Ihnen bekannt? Und Sie sind Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und führen die Vernehmung durch.

Hochberg: Ja, ich muss mich danach richten.

Bonell: Haben Sie eine Erinnerung daran, was mit dem Vermerk passiert ist?

Hochberg: Der kam in die Akten.

Bonell: Haben Sie Herrn Gast postwendend informiert? Wann?

Hochberg: Daran habe ich keine Erinnerung. Irgendwann.

Bonell: Dieser Vermerk ist besonders interessant.

Hochberg: In diesem Verfahren gibt es nur interessante Vermerke.

Bonell: Und der Vermerk ist entlastend?

Herr von Hermanni reicht Herrn Hochberg den Vermerk vom 3. 12. 99

Hochberg: Der Absatz ist auch anders interpretierbar.

Meschkat: Gibt es da einen Zusammenhang zu den Faxen ins LKA. Können Sie sich erinnern, dass WEP ein Fax an das LKA geschickt hat?

Hochberg: Ja.

Nickel: Kommen wir zurück auf den Komplex Vernehmung Frau Degenhardt.

Hochberg: In der weiteren Vernehmung gab Frau Degenhardt an, dass sie aus freien Stücken heraus Kopien von Mietrechnungen besorgt und bei der WEP die entsprechenden Zahlungsvorgänge herausgesucht hat. Diese Unterlagen wurden bei Herrn von Hermanni im Haus im Beisein von Frau von Hermanni und Herrn Balz auf Doppelzahlungen überprüft. Dann hat sie sie in ihrem Büro aufbewahrt. Die Protokolle waren nach der ersten Vernehmung aus ihrem Büro verschwunden. Nach dem 9.6. gab es ein Treffen im ABM-Stützpunkt. Anwesend waren Herr von Hermanni, Frau von Hermanni, Herr Clausnitzer, Herr Müller und Herr Balz. Frau Degenhardt war erstaunt, dass auch ausgeschiedene Mitarbeiter bei der Beratung dabei waren. Gesprächsgegenstand war die Durchsuchung und die Vorwürfe. Es wurde von Herrn von Hermanni gesagt, er habe die Verantwortung aber eben auch die Abteilungsleiter in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Es sollte ein Konsens gefunden werden wie man sich weiterhin gegenüber den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verhalten sollte.

Meschkat: Was haben Sie unter Doppelzahlungen verstanden?

Hochberg: Herr von Hermanni ging immer davon aus, dass irgendwas doppelt bezahlt war.

Meschkat: Das haben Sie so festgestellt?

Hochberg: Das waren meine Schlussfolgerungen.

Meschkat: Ähnliches stand auch im Haftbefehl.

v. Hermanni: Nein, im Durchsuchungsbeschluss vom 09.06.1999.

Erklärung v. Hermanni:
Ich habe es bereits einmal ausgeführt. Im Durchsuchungsbeschluss steht Sobiak habe Mietrechnungen beim bfb abgerechnet. Wir sind also davon ausgegangen, es seien für eine Maschine und einen Monat beim bfb und der WEP Mieten gleichzeitig abgerechnet worden. Wenn das so wie vorgeworfen gewesen wäre, hätten die von uns aufgebauten Kontrollsysteme versagt und Mitarbeiter hätten einen Fehler gemacht. Frau Degenhardt hat daher von mir den Auftrag erhalten die Buchungslisten von WEP und KK zu besorgen. Das Ergebnis der Sitzung war: Es gab keine Doppelabrechnung.

Meschkat: Das ist wichtig, weil aus diesem Zusammentreffen eine Verdunkelung konstruiert wurde!

Degenhardt: Ich möchte bestätigen, das ist so richtig. Ich schließe mich den Ausführungen an.

Nickel: Wie oft wurde Herr Clausnitzer vernommen? War Herr Gast anwesend?

Hochberg: Zweimal, einmal war Herr Gast anwesend.

Nickel: Können Sie die Vernehmung schildern?

Hochberg: Es bestand der Verdacht der Beihilfe zur Untreue und zum Betrug in 17 Fällen mit einem Schaden von 500.000 DM. Herr Clausnitzer gab zu Protokoll, dass er seit 1991 im Stützpunkt tätig war, zuletzt als OPL Tiefbau mit dem Aufgabenfeld Beantragung, Durchführung, Kontrolle und Abrechnung von Maßnahmen in diesem Bereich und auch zuständig für die sachlich - richtig - Zeichnung der Mietrechnungen. Auf Frage gab Herr Clausnitzer an, dass er sich erinnern kann, dass er mit einem Stapel Rechnungen zu Frau Degenhardt gegangen ist. Die Maschinen waren noch nicht geliefert und er hätte Schwierigkeiten befürchtet. Soweit ich mich erinnern kann, gab Herr Clausnitzer zu Protokoll, im guten Glauben gehandelt zu haben, weil Frau Degenhardt alles mit Herrn von Hermanni abgehandelt hat. Ich habe Herrn Clausnitzer 17 Mietrechnungen vorgelegt. Herr Clausnitzer wies die Verantwortung von sich. Er hatte keine Unterlagen, dass die Maschinen bereits gekauft waren. Es kann sein, dass Herr Clausnitzer Angaben zu Rechnungen (Verrechnungen) vorgenommen hat. Ich legte Herrn Clausnitzer die Vernehmung Degenhardt vor. Herr Clausnitzer war erleichtert, dass er dazu schon Angaben gemacht hatte in Übereinstimmung mit den Aussagen von Frau Degenhardt.

Pause bis 14.55 Uhr (10 Minuten)

Nickel: Weiter zur Vernehmung Clausnitzer.

Bonell: Haben Sie sich mal ein Organigramm vom bfb geben lassen?

Hochberg: Ich kann dazu nichts sagen, glaube aber schon, dass wir es in den Akten haben.

Bonell: Haben Sie es am 09.06. mitgenommen?

Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern, das liegt drei Jahre zurück.

Bonell: Das wäre interessant, weil im Protokoll steht, Herr Clausnitzer wurde angewiesen. Wer kann Herrn Clausnitzer anweisen?

Hochberg: Herr Clausnitzer hat ausgesagt, dass die Weisung von Frau Degenhardt bindend für ihn war, da sie sich mit der Betriebsleitung abstimmen musste.

Bonell: Haben Sie nachgefragt, wer Vorgesetzter von Herrn Clausnitzer war?

Hochberg: Ich kenne die Zeichnungsbefugnis. Sie weist aus, das die Bereichsleiter und Abteilungsleiter sachlich richtig zeichnen können.

Bonell: Wissen Sie wie viele Abteilungsleiter es im Betrieb gibt? Haben Sie die Weisungsberechtigung überprüft?

Hochberg: Nein, das war abgesegnet von oben.

Bonell: Wird Ihre Mutmaßung damit begründet, dass Frau Degenhardt Abteilungsleiter war?

Hochberg: Herr Clausnitzer handelte im guten Glauben, weil die Anweisung von oben kam. Er war der Meinung, dass die Weisung von Frau Degenhardt bindend war, weil Frau Degenhardt ganz oben stand.

Bonell: Das könnte ja eine Schutzbehauptung sein, ohne dass ich Herrn Clausnitzer etwas unterstellen will. Herr Clausnitzer hätte ja auch die Möglichkeit gehabt, zu seinem Vorgesetzten zu gehen. Der hätte sich ja übergangen gefühlt haben können.

Hochberg: Das ist Ansichtssache. Frau Degenhardt wurde zu diesem Sachverhalt befragt und hat das Gleiche gesagt wie Herr Clausnitzer.

Bonell: Was?

Hochberg: Ich habe meinen Ermittlungen Genüge getan, denn Frau Degenhardt hat die Aussage von Herrn Clausnitzer bestätigt, dass er mit einem Aktenstapel von 17 Rechnungen zu ihr kam. Herr von Hermanni hat Frau Degenhardt angewiesen, die Rechnungen an WEP weiterzuleiten.

Bonell: War das so?

Hochberg: Ja.

Bonell: Das finde ich in der Beschuldigtenvernahme nicht.

Hochberg: Ich bin der Meinung, das es so drin steht. Ich weiß es.

Schurig: Was war Anlass für die Hausdurchsuchung bei Herrn von Hermanni?

Hochberg: Die Anzeige von Herrn Bunge, Geschäftsführer der GFH. Herr Bunge hatte angezeigt, dass die GFH noch Gelder aus dem Hausbau zu bekommen hatte.

Schurig: Da muss es doch noch mehr gegeben haben. Unbezahlte Rechnungen sind doch kein Grund für Ermittlungen des LKA!

Hochberg: Das war sicher nicht der einzige Anlass. Ausgangspunkt waren zwei Teile einer Anzeige. Erstens die unbezahlten Rechnungen und Gewerbepark Hohenroda. Herr Bunge hat einen Aktenordner übergeben, wo alle Rechnungen an die Lebak, Blaume und von Hermanni drin waren, so wohl unbezahlte als auch beglichene. Ich habe versucht zuzuordnen, das ist mir nicht gelungen. Da war zum Beispiel eine Teilrechnung mit einem Betrag X für Putzarbeiten unterlegt mit Sanitär und Klempnerei. Damit konnte ich nichts anfangen. Ich habe mich mit Sobiak in Verbindung gesetzt, der hat mich an Herrn Friedrich verwiesen. Bei der Durchsicht des Ordners mit Herrn Friedrich stellte der fest, dass es der verkehrte Ordner ist. Herr Friedrich war bereit, mir andere Rechnungen vorzulegen. Ich habe ihn mir dann genauer angesehen. In dem Ordner war ein Fach ‚Schriftverkehr', darin war das Schriftstück "Hallo Jürgen". Es ging darin um hälftige Überschussbeteiligung bei dem Betrag aus den Mietrechnungen, dass Herr von Hermanni einen Anteil haben wollte. Ich habe Herrn Friedrich darauf angesprochen. Der Brecher hatte definitiv am Privathaus nichts zu suchen, sondern war an den bfb vermietet worden. Es ging um 140.000 DM, die plötzlich im Raum standen, von denen angeblich die Hälfte an Herrn von Hermanni gehen sollte. Es bestand der Verdacht der Untreuehandlungen zu Lasten des ABM-Stützpunktes. Das war die Grundlage für den Durchsuchungsbeschluss.

Schurig: Aufgrund des Verdachtes wurden Unterlagen gesucht?

Hochberg: Ja.

Schurig: Auch Bankunterlagen?

Hochberg: Ja, nicht unbedingt. Wenn ich bei dem Beschuldigten durchsuche, muss ich nicht von der Vollständigkeit der Unterlagen ausgehen.

Schurig: Auch wenn die Bankunterlagen vorhanden sind?

Hochberg: Das sind Erfahrungswerte. Es ist gängige Praxis, die Bankverbindung während der Durchsuchung aufzunehmen.

Meschkat: Das Schriftstück "Hallo Jürgen". Wer ist der Verfasser? Haben Sie das überprüft?

Hochberg: Weiß ich nicht, wurde geprüft mit negativem Ergebnis.

Meschkat: Ist nicht bekannt, wer das verfasst hat?

Hochberg: Nein.

Meschkat: "Hallo Jürgen" wurde vom Staatsanwalt im Termin im Amtsgericht hochgehalten, war Anlass für Erlass des Haftbefehls und Sie konnten den Verfasser nicht ermitteln?

Hochberg: Das ist richtig.

Schurig: Die Bankunterlagen. Hat Herr von Hermanni Ihnen diese Unterlagen am 10.06.99 angeboten?

Hochberg: Weiß ich nicht, ich bin nicht sicher, ob ich am 10. bei ihm war.

Schurig: Kann es vielleicht telefonisch gewesen sein?

Hochberg: Ja. Ich habe doch versucht es zu erläutern. Ich kann nicht ausschließen, dass die Bankunterlagen unvollständig sind. Es ist gängige Praxis die Bankunterlagen nicht mitzunehmen.

Schurig: Ist es richtig, dass die Bankunterlagen dann im November 1999 bei der Bank doch beschlagnahmt wurden?

Hochberg: Ja. Ja, die Kontoverbindung wurde bei der Durchsuchung notiert.

Schurig: Da gibt es die Unschuldsvermutung. Aber es wird erst mal davon ausgegangen, dass die anwesenden Beschuldigten schuldig sind.

Hochberg: Die Ermittlungsorgane arbeiten sowohl be- als auch entlastend. Es ist nicht belastend, wenn ich davon ausgehe, das die Bankunterlagen unvollständig sind.

Schurig: Knüpfen wir noch einmal an Ihre Aussagen vom 18. Dezember 01 an. Sie hatten ausgesagt, dass Herr von Hermanni Sie am 09.11.99 auf die Arbeitsakten aufmerksam gemacht hat. Sie hatten die Akten nicht mitgenommen. Am 12.11.99 wurden Sie auf einen zweiten Aktenstapel in der Friederikenstraße aufmerksam gemacht. War Ihnen der Inhalt von Stapel 1 oder Stapel 2 bekannt?

Hochberg: Nein.

Schurig: Haben Sie durch Herrn von Hermanni von den beiden Aktenstapeln erfahren?

Hochberg: Ja.

Schurig. Hat Herr von Hermanni Ihnen am 12.11. gesagt, er kenne den Inhalt der Unterlagen noch nicht und wolle sich diese am Buß- und Bettag gemeinsam mit seinem Anwalt anschauen?

Hochberg: Ja.

Schurig: Warum wurden die Unterlagen aus der Friederikenstraße am 12.11. nicht abgeholt?

Hochberg: Die waren nicht vollständig, mussten erst zusammengesucht werden.

Schurig: Woher wissen Sie das?

Hochberg: Herr von Hermanni hat in meinem Beisein eine Mitarbeiterin angerufen, er hat das Telefon auf Lautsprech-Funktion gestellt, so dass ich mithören konnte. Die Mitarbeiterin wurde angewiesen, die Unterlagen, die sich wegen eines Umzuges in der Friederikenstraße befanden, zusammen zu stellen.

Meschkat: Sie kennen die Unterlagen nicht und beantragen Haftbefehl?

Schurig: Am 09.11.99 wurden Sie auf die Arbeitsunterlagen aufmerksam gemacht und Sie möchten sie nicht mitnehmen. Am 12. möchten Sie sie haben, sie befinden sich jedoch auf dem Weg zum Anwalt. Den zweiten Stapel in der Friederikenstrasse nehmen Sie aber nicht mit und Herr Gast beantragt einen Haftbefehl.

Hochberg: Nein. Ich war nur beauftragt mit der Durchsuchung. Ich kann nicht sagen, wann der Staatsanwalt Haftbefehl beantragt hat.

Meschkat: Sind Sie vom Staatsanwalt angewiesen worden, die Akten herbeizuschaffen?

Hochberg: Ja. Ich hatte sie am 9. nicht für wichtig gehalten.

Schurig: Warum wurde dann aber für den 1. Aktenstapel eine Hausdurchsuchung bei Luttermann durchgeführt?

Hochberg: Es gab einen Durchsuchungsbeschluss für Luttermann.

Schurig: Und warum brauchten Sie die Unterlagen am 12. so dringend?

Hochberg: Ich hatte Anweisung, die Unterlagen beizubringen.

Meschkat: Was hat sich zwischen dem 09. und 12.11. ereignet?

Hochberg: Die Unterlagen waren vorher nicht wichtig. Sie müssen sich das so vorstellen: Wir hatten
aufgrund der ersten Durchsuchung über 1.800 Aktenordner durchzusehen um be- oder entlastendes Material zu finden. Ich hatte es deshalb nicht für notwendig erachtet, noch mehr Akten mitzunehmen.

v. Hermanni: Ich habe 2 Aktenstapel angeboten. Einen davon kann ich Ihnen objektiv nicht herausgeben.

Nickel: Ihre Frage bitte!

v. Hermanni: Wir gehen völlig einvernehmlich auseinander. Sie wissen, dass ich am Buß- und Bettag die Akten mit meinem Anwalt durchzugehen.

Hochberg: Nein. Sie wollten sie nicht herausgeben.

v. Hermanni: Ich konnte nicht, weil sie sich nicht in meinem Besitz befanden. Wie denn nun? Am 9. wollten Sie sie nicht und am 12. hatte ich sie nicht mehr. Dazu gibt es einen Aktenvermerk mit zwei Unterschriften, der einzige übrigens, der zwei Unterschriften trägt. Der Vermerk gibt klar Auskunft. Der erste und letzte Absatz ...

Nickel: Welcher Vermerk?

Meschkat: Bd. 11 S. 1918 1.Absatz

Nickel: Wer hat diesen Vermerk geschrieben?

Hochberg: Ich!

v. Hermanni: Dieser Aktenvermerk ist unlogisch und völliger Nonsens....

Nickel: Herr von Hermanni, ich muss bitten, dass Sie die sachliche Atmosphäre wahren! Ich bitte Sie Fragen zu stellen. Wenn Sie eine Erklärung abgeben wollen.....

v. Hermanni: Ich stelle nochmals fest, es sollte eine Verdunklungslage hergestellt werden. Es gibt keinen Sinn bei zwei Aktenstapel deren Inhalt man nicht kennt den einen zur Abholung anzubieten und bei dem anderen die Herausgabe zu verweigern wenn man gar nicht im Besitz dieses Stapels ist.

Hochberg: Ich habe das jetzt nicht zum ersten Mal gehört. Die Vorwürfe weise ich konkret und ausdrücklich von mir. Eine Verdunklungslage wurde nicht produziert. Es ist richtig, dass die Unterlagen angeboten wurden. Ich habe den Fehler gemacht und die Unterlagen nicht gleich mitgenommen. Ich hatte mir die Zeichnung von Herrn von Hermanni durch den Kopf gehen lassen. Am 12. fragte ich Herrn von Hermanni, ob er mir den Aktenstapel freiwillig geben würde. Herr von Hermanni sagte nein. Ich fragte ihn später noch einmal. Er sagte wieder nein. Den zweiten Aktenstapel habe ich nicht mitgenommen. Herr von Hermanni hatte die Weisung an Frau Kulow gegeben, die Unterlagen bis zum 15.11.99 zusammenzustellen.

Nickel: Warum trägt der Vermerk zwei Unterschriften?

Hochberg: Es waren zwei Beamte dabei.

Meschkat: Davon gab es dutzende Termine, die Vermerke tragen aber alle nur eine Unterschrift.

Hochberg: Nein.

Meschkat: Welche denn noch?

Hochberg: Na zum Beispiel der vom 09.11.

Von Hermanni zeigt dem Zeugen und dem Gericht den Vermerk vom 9.11., welcher nur eine Unterschrift trägt und erklärt: es gibt in dem gesamten Verfahren keinen weiteren Vermerk mit zwei Unterschriften.

Hochberg: Ich kann mir vorstellen, welche Vermutung Sie haben. Sie sind der Meinung, dass der Vermerk eine hohe Glaubwürdigkeit haben soll und deshalb zwei Unterschriften trägt.

Meschkat: Wollten Sie sich absichern?

Hochberg: In diesem Verfahren sich absichern zu wollen hat keinen Sinn.

Meschkat: Wurde der Durchsuchungsbeschluss bei Luttermann von Herrn Gast veranlasst?

Hochberg: Ja.

Meschkat: Welche Feststellungen wurden getroffen?

Hochberg: Es waren keine Unterlagen da.

Meschkat: Was ist dann passiert?

Hochberg: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Meschkat: Haftbefehl?

Hochberg: Ich weiß nicht, wann der vorbereitet oder beantragt wurde.

Die Zeugenvernahme wird unterbrochen und auf den 12. Feb. 2002, 9.00h vertragt