Justiz in Sachsen

 

Chronologie eines Ermittlungsverfahrens

 

Stand 1. September 2001

 

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Vorbemerkung

Unmittelbar nach der Verhaftung von Herrn von Hermanni (HvH) hat sich ein Kreis von Juristen, Studenten, Mitarbeitern des bfb, Freunden sowie Familienangehörigen unter dem Arbeitstitel „Arbeitskreis Junger Juristen“ zusammengefunden. Dieser Personenkreis hat ab diesem Zeitpunkt eigene Ermittlungen, Überprüfungen und Befragungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden chronologisch geordnet im Folgenden veröffentlicht. Einige wesentliche materielle Ergebnisse werden erst zum geeigneten Zeitpunkt in der Hauptverhandlung eingebracht und danach veröffentlicht.

 

 

Hintergrund

 

Herr von Hermanni (HvH) hat, im Jahr  1990 beginnend, in Leipzig den größten Beschäftigungsförderungsbetrieb Deutschlands mit im Jahresdurchschnitt 5000 Mitarbeitern aufgebaut. Bezogen auf die Zahl der Beschäftigten war er  1999 dann mit 8000 Mitarbeitern sogar der größte Betrieb Sachsens. Gegen und um diesen Betrieb hat es seit mehreren Jahren erheblichen politischen Streit gegeben. Am Anfang gab es gegen den Betrieb, am Ende gegen die Person von Hermanni fast wöchentlich insbesondere auch eine Vielzahl von anonymen Anzeigen mit dem Ziel, dem Betrieb zu schaden.

 

HvH war in den Jahren 1990 bis 1993 selber quasi als Berater und erst später als Betriebsleiter eingesetzt. Sein engster Bauberater in den Aufbaujahren war Jürgen Sobiak. Herr Sobiak leistete am Anfang eine sehr gute und engagierte Arbeit. Wie wir heute wissen, zahlte er aber keine bzw. zu geringe Steuern. Am 24. Mai 1994 wurde Herr Sobiak anonym bei der Steuerfahndung Hannover angezeigt. Am 30. August 1994 wurden alle Geschäfts- und Bankunterlagen der Sobiakfirmen beschlagnahmt. Ferner hatte er das Geld, dass er aus seiner Firma gezogen hatte offensichtlich sehr riskant angelegt und letztlich dabei wohl auch verloren. Die Steuerfahndung schloss im Jahre 1995 seine Konten.

 

Im Ergebnis der Steuerfahndungsaktionen konnten die Sobiakfirmen die über sie gebundenen und im bfb tätigen Handwerks- und Handelsfirmen ihre Mitarbeiter nicht mehr bezahlen. Das konnte HvH natürlich nicht zulassen und kündigte die Verträge mit Herrn Sobiak zum 31.12.1995. Sobiak machte nun unberechtigt Forderungen, zunächst gegenüber der Firma Muster (Subunternehmer von Sobiak), dann gegenüber dem bfb und schließlich gegenüber HvH auf. Gleichzeitig wurden spätestens ab August 1994 - zum Teil rückwirkend - die Unterlagen der Sobiakfirmen gefälscht. Es wurde ein quasi „steuerrechtliches Abschreibungsmodell“ geschaffen, in dem Aufwendungen eingebucht werden, Zahlungen nicht eingebucht werden und zuvor gefälschte Rechnungen als uneinbringbar und dann von der zu versteuernden Schuld abgesetzt werden.

 

Parallele Betrugsverfahren laufen in Bitterfeld, dort wurde der Bauunternehmer Muster und die Notarin Drosd von Sobiak hintergangen und in Leipzig, die Firma Andreas Gotsch. Das Strickmuster ist immer gleich, die Behauptungen des Sobiak werden mit seinem „Berufszeugen“ Friederich oder der von ihm gefälschten Unterlagen belegt. Dem Wunsch der Verteidigung diese und die Steuerakten umfassend beizuziehen ist von der Staatsanwaltschaft, bzw. dem LKA zunächst kategorisch widersprochen worden. Lange Zeit wurde von der StA Leipzig jegliche Kenntnis dieser Akten geleugnet. Erst seit Februar 2001 besteht ein kleiner Einblick in die Steuerakten.

 

Die Verteidigung hofft auf diesem Wege weitere Personen und Firmen zu finden die in gleicher oder ähnlicher Weise von Herrn Sobiak betrogen wurden.

 

 

Abläufe

 

In der Zeit zwischen Dezember 1993 und April 1994 hatte Herr Sobiak zunächst auf eigene Rechnung den Betonbrecher I bestellt. Er hat HvH damals glaubhaft versichert, nur mit zusätzlichen Barzahlungen überhaupt an die Maschine gekommen zu sein. Nachdem Herr Sobiak gegenüber der Steuer nun einerseits zwar die Einnahmen hatte, aber nicht die Aufwendungen nachweisen konnte, entwickelte er sein ”privates Steuermodell Hohenroda” und buchte Rechnungen als uneinbringbare Forderungen, die längst bezahlt waren, wobei er hierbei auch diese noch nach oben manipulierte.

 

Im Jahre 1997 versuchte Herr Sobiak zunächst, HvH zu erpressen. Dieser erklärte ihm, dass er weder erpressbar, noch bestechlich sei und informierte seinen Dienstherrn. Daraufhin übertrug Herr Sobiak seine Firma seinem ”Steuergehilfen” Herrn Bunge, damit dieser Strafanzeige stellen und Sobiak selbst als Zeuge auftreten konnte.

 

Die Anzeige wurde von der StA Leipzig zunächst abgewiesen. Es wurde Beschwerde eingelegt. Ohne dass heute aus den Akten Näheres erkennbar ist, interessierte sich die StA Leipzig ein Jahr später dann doch für den Vorgang. Sie forderte Herrn Sobiak auf Unterlagen zusammenzustellen.

 

Ungefähr zum gleichen Zeitpunkt wurde HvH von einem Mitarbeiter des Landesrechnungshofes (LRH) nach einer Prüfung des bfb anonym gewarnt, ”dass hochgestellte Persönlichkeiten hinter Ihnen her sind”. HvH erhielt als Beweis ein Schreiben, in dem der Leiter der Außenstelle Wurzen des LRH einen Mitarbeiter anweist, ”verdeckte Ermittlungen” gegen HvH durchzuführen. HvH hat daraufhin seinen Dienstvorgesetzten, den Beigeordneten Müller, informiert, dieser den Oberbürgermeister Herrn Dr. Lehmann-Grube.

 

Wie wir heute aus der Einsicht in Teile der Akten der Steuerfahndung Hannover wissen, ermittelte zu diesem Zeitpunkt auch das LKA Sachsen. Es bestand, durch Büroverfügungen bewiesen, Kontakt zwischen LKA und Steuerfahndung. Der Kontakt zum Landesrechnungshof kann unterstellt werden; schließlich sitzen LRH und LKA in Leipzig gemeinsam in dem sachsenweit berühmten Paunsdorfer Bürogebäude des Landes. Nachdem die Ergebnisse des LRH nicht passen, um gegen HvH vorzugehen, fordert die StA Leipzig im Frühjahr 1998 von den Anzeigenerstattern Sobiak und Bunge Unterlagen ab.

 

Herr Friedrich brachte zunächst den Ordner I vorbei. Diesen wollte er aber noch am gleichen Tage zurück haben, weil es „der falsche Ordner“ sei und übergab Ordner II. Der Ordner I war für den Steuerbetrug geschaffen worden. Dort versucht Sobiak - und der mögliche Ideengeber Steuergehilfe Bunge ­ das darzustellen, was schon im Konz ”1000 Steuertricks” beschrieben wird. Er versucht - angebliche - Schmiergelder als steuermindernd abzusetzen. Ja, er rechnet sogar aus, dass die HvH angeblich zugesagten Beträge ihn in ein Defizit bringen. Der Ordner I belastet auch Herrn Sobiak, hingegen der Ordner II nur HvH.

 

In beiden Ordnern sind Rechnungen enthalten, die unberechtigt sind, die HvH nie gesehen hat und Zusätze tragen wie ”zurück, zahle später”. Alle diese Rechnungen gibt es nur in Kopie, nirgendwo ein Original. Durch Ermittlungen des LKA, wie auch durch ein mittelbares Geständnis des Sobiak ist heute auch bewiesen, dass es diese „Rechnungen“ nie gab, bzw. diese erst später zum Steuerbetrug erstellt wurden.

 

Im Frühjahr 2001 wird die Verteidigung nach mehrfacher Aufforderung um Akteneinsicht Teile der Steuerakten einsehen können. Hiernach konnte die Steuerfahndung Hannover die Aussagen des Sobiak zum Steuerbetrug nicht widerlegen, weil ihm angeblich sämtliche Unterlagen gestohlen worden seien. Diese Information hat die StA Leipzig seit dem 23. Dez. 1999 schriftlich vorliegen. Sie hält es bis heute nicht für erforderlich die Gerichte auf diesen Umstand hinzuweisen.

 

In beiden Ordnern nicht enthalten ist der Erpressungsversuch von 1997. Dieser Vorgang war aber in der durch das LKA beschlagnahmten sogenannten Bauakte 8 von HvH enthalten, die nach der Beschlagnahme bei der StA Leipzig angeblich verschwunden ist.

 

 

 

 

 

11.08.1997

Strafanzeige durch Herrn Bunge gegen Matthias von Hermanni.

Bunge ist Steuerfachgehilfe und bearbeitet die Steuerangelegenheiten des Herrn Sobiak. Laut Angaben des Herrn Sobiak hat das Privathaus einen Wert von 5,5 Mio. DM. Ferner seien von den eigenen Mitarbeitern des Herrn Sobiak 10% der Bauleistungen erbracht worden.

 

 

18.09.1997

Da keine Reaktion seitens der StA erfolgt, fragt Bunge nach und stellt den Ermittlungsorganen vorsichtshalber den Text der Anzeige erneut zur Verfügung.

 

 

Oktober 1997 bis April 1998

Prüfung des Betriebes für Beschäftigungsförderung - Eigenbetrieb der Stadt Leipzig- (bfb) durch den Landesrechnungshof Sachsen. Nach Abschluss der Prüfungen erhält HvH einen anonymen Anruf. Der Anrufer der offensichtlich seine Stimme verstellt erklärt, dass ihm die Leistungen von HvH im bfb gut gefalle, er aber HvH warnen wolle, „weil hochgestellte Persönlichkeiten hinter Ihm her sind.“ Nachdem der Anrufer um Unterlagen und Beweise gebeten wird, erklärt er, dass er etwas zusenden werde. Einige Tage später erhält HvH die Kopie eines Schreibens zugeschickt. In diesem Schreiben fordert der Leiter der Ermittlungsgruppe einen seiner Mitarbeiter auf gegen HvH „verdeckte Ermittlungen“ durchzuführen. Gemäß Vermerk lagen dem Schreiben ursprünglich umfangreiche Unterlagen bei, die dem Landesrechnungshof „zugespielt“ worden seien.

 

HvH unterrichtet seinen Vorgesetzten den Beigeordneten Müller, der den OBM Herrn Dr. Lehmann-Grube unterrichtet.

 

Anmerkungen:

Was gibt es für eine Prüfgruppe des Landesrechnungshofes in einem städtischen Eigenbetrieb „verdeckt“ zu ermitteln, wo die Prüfgruppe Zugang zu allen Vorgängen und Unterlagen hat und mit allen Mitarbeitern Gespräche führen kann? Nach welchen Rechtsgrundlagen arbeitet der Landesrechnungshof?

 

20.11.1997

Einstellungsverfügung der StA zur Strafanzeige des Bunge mit dem Text „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten“.

 

21.03.1998

Da die StA die Einstellungsverfügung erst fünf Monate später, am 11.03.1998 bekannt gegeben haben will, hat Bunge die Möglichkeit am 21.03.1998 gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde einzulegen.

 

 

11.09.1998

Die Steuerfahndung Hannover erstellt im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme bezüglich eines Geldwäscheverfahrens und eines Steuerstrafverfahrens gegen Herrn Sobiak ein Protokoll über seine Vernehmung. Auf den Vorhalt, das Hinweise bekannt geworden seien, dass das LKA Sachsen gegen einen Ex Hannoveraner in Leipzig und Herrn Sobiak ermittelt, heißt es weiter:

 

„Sobiak wollte sich hierzu nicht äußern, teilte aber mit, dass die Behörden dort gegen ihn auch ermitteln

(politischer Hintergrund)“

 

Das „auch“ wird handschriftlich durchgestrichen.

Gemäß Büroverfügung erhält das LKA eine Abschrift dieses Vorganges.

 

 

Aufgrund der Durchsuchungsmaßnahmen weist die Steuerfahndung Hannover die dortige Staatsanwaltschaft auf den Vertrieb von harter Pornographie durch Herrn Sobiak hin.

 

 

Wertung:

Herr Sobiak antwortet nicht:

„Ich habe noch 1.4 Millionen von HvH zu bekommen und deshalb Strafanzeige erstattet.“  Er sagt im Herbst 1998, nachdem ihn die STA Leipzig im Frühjahr 1998 aufgefordert hatte Material gegen HvH zusammenzustellen, da gibt es einen „politischen Hintergrund“.

 

 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat somit seit September 1998 Einblick und Informationen in die Steuerstrafunterlagen des Finanzamtes gegen Herrn Sobiak. Alle Bemühungen der Verteidigung von HvH, an die konkreten und kompletten Steuerunterlagen des Sobiak zu kommen, werden bis zum heutigen Tage mit Hinweis auf das Steuergeheimnis abgelehnt. Erst am 22. Feb. 2001 wird die Steuerfahndung Leipzig in einem Gespräch unter Zeugen einräumen, dass der Steuerbetrug des Sobiak, Rechnungen zu schreiben, die unberechtigt sind und auch nie abgeschickt wurden, von der Steuerschuld abzuziehen, auch geklappt hat. Die StA Leipzig leugnet bis heute die Kenntnis der konkreten Steuerunterlagen.

 

 

06.10.1998

Auf Anforderung der StA wird von Mitarbeitern Sobiaks ein Leitz-Ordner (Ordner I) für die StA zusammengestellt und übergeben.

Nur Stunden später erfolgt ein Anruf aus dem Hause Sobiak, man habe den falschen Ordner abgegeben und wolle ihn gegen den richtigen Ordner austauschen. Der „richtige“ Ordner (Ordner II) wird abgegeben, der „falsche“ Ordner jedoch vom LKA einbehalten.

 

Die Ordner I und II Ordner sind im Wesentlichen deckungsgleich. Der Unterschied besteht darin, dass im „falschen“ Ordner Kopien von Schriftstücken wie „Hallo Jürgen“ beinhaltet sind, die für den Steuerbetrug erforderlich waren. In beiden Ordnern sind Rechnungen von Handwerksfirmen an die GfH enthalten.

 

 

27.05.1999

Das AG Leipzig erlässt den Beschluss zur Durchsuchung der Privaträume der Familie von Hermanni, des Arbeitsplatzes von Hermanni im bfb und der Geschäftsräume von bfb, LFS GmbH sowie aller Firmen des Sobiak.

 

Im Durchsuchungsbeschluss werden zwei Straftatbestände zur Begründung der Durchsuchung und Beschlagnahme angegeben.

a)      Betrug zu Lasten der Fa. GFH, damaliger Geschäftsführer Jürgen Sobiak

b)      Untreue zu Lasten der Stadt Leipzig, bfb

 

 

09.06.1999

Während einer Zeugenvernahme des Zeugen Friedrich erklärt dieser, dass das Schreiben „Hallo Jürgen“ von ihm diktiert sein könnte, wann und warum er es habe fertigen lassen, sei ihm jedoch nicht erinnerlich.

 

In dem Vermerk „Hallo Jürgen“ berichtet der nicht zu identifizierende Unterzeichner des Vermerkes dem Jürgen (Sobiak), er habe mit HvH am 12. Juli 1994 vereinbart die angeblichen Überschüsse aus der Baumaschinenvermietung mit Aufwendungen an seinem Privathaus zu verrechnen. Laut des „Hallo Jürgen“ Vermerkes wurde also der Betrug nicht etwa zwischen HvH und Herrn Sobiak vereinbart sondern zwischen HvH und dem unbekannten Mitarbeiter des Herrn Sobiak.

 

Wertung:

StA und Gerichte haben diesen Vermerk unisono als den Hauptbelastungsvermerk zitiert und auch so gewertet.

 

Ein Belastungsvermerk, der mit verschiedenen Schriften (Schreibmaschine und / oder Computer) erstellt (zusammengeschnippelt und geklebt) ist, den es (wie alle anderen Unterlagen aus dem Hause Sobiak) nur in Kopie gibt und der Summen miteinander verrechnet, die teilweise nicht mal vermeintlich, etwas mit HvH zu tun haben.

 

 

09.06.1999

Vier Tage vor der Kommunalwahl erfolgen Hausdurchsuchungen in den Geschäftsräumen des bfb.

Abtransport von insgesamt drei LKW-Ladungen mit Akten und Datenträgern, einschließlich der Personaldatensätze (ca. 20.000) aller damaligen und ehemaligen Mitarbeiter des bfb.

 

Wertung:

Die Personaldatensätze sind bis heute beschlagnahmt, ohne dass hierfür eine richterliche Genehmigung je erteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat diese Personaldaten beschlagnahmt weil sie vermutete, dass ABM Mitarbeiter auf den Privatbaustellen des HvH tätig waren. Im Dezember 1999 wird sie aus diesem Grunde über 60 (in Worten: sechzig) Handwerksfirmen erfolglos befragen. Es gab nicht nur keine ABM Mitarbeiter auf den Baustellen von HvH, es gab auch für diese Aktivitäten keinen Anfangsverdacht.

 

Der illegale Zustand der Beschlagnahme von 20.000 Personaldaten hält weiterhin an!

 

09.06.1999

Hausdurchsuchungen im Privathaus der Familie von Hermanni und Mitnahme von Unterlagen, unabhängig davon, ob deren Mitnahme vom Durchsuchungs-/Beschlagnahmebeschluss legitimiert waren, oder nicht.

 

Stehen lässt man jedoch die Bankauszüge der Jahre 1993 bis 1996, d.h. der laut Durchsuchungsbeschluss relevanten Jahrgänge.

 

Vom Personalcomputer wird eine Eins zu Eins Kopie erstellt. Ferner werden exakt 250 Disketten beschlagnahmt. Eine entsprechende richterliche Genehmigung bestand für dieses Handeln nicht.

 

In die neben den Disketten liegenden PC Bänder und ZIPs, die das dreißigfache an Datenmengen enthalten, wird allerdings gar nicht hineingeschaut und man lässt sie liegen.

 

 

09.06.1999

Auf Grund des ebenfalls am 27.05.1999 erlassenen Beschlusses zur Durchsuchung und Beschlagnahme in den Privat- und Geschäftsräumen der Herren Sobiak und Bunge findet keine ordnungsgemäße Durchsuchung der Privaträume Sobiaks, der Sobiak GmbH, der GfH mbH, der KD Steuerberatungsgesellschaft mbH und der Privaträume des Herrn Bunge statt. Man nimmt das mit, was freiwillig herausgegeben wird.

 

Nicht durchsucht werden die Geschäftsräume der Baumaschinenvermietungsfirma in der Kanalstr. 10 in Hannover, obwohl es bei Betonbrechern gerade um Baumaschinen ging.

 

 

10.06.1999

Eine Beamtin des LKA Sachsen besucht erneut das Privathaus v. Hermanni.

Eine am Tage zuvor beschlagnahmte „Akte“, des HvH, Asservaten.-Nr. 1.5.12, sei verschwunden und man fragt, ob man sie ggf. am gestrigen Tage vergessen habe. HvH bietet die stehen gelassenen Bankunterlagen der Jahre 1993 bis 1996 zur Mitnahme an. StA Gast lehnt dies fernmündlich ab.

 

Am 22.6.1999, erklärt der KHK Hochberg HvH im Beisein des Rechtsanwalts Frank, die Akte sei wieder vorhanden. Am 16. Feb. 2000 wird diese Aussage vom KHK Hochberg, im Beisein von RA Meschkat erneut bestätigt. Der anwesende StA Gast versucht die Aussage von KHK Hochberg zu unterbinden.

 

Im Juli 1999 erfährt HvH von der Steuerfahndung Leipzig, welche er um Beiziehung seiner Bauakte zur Aufklärung bat, die „Bauakte 8“ sei verschwunden.

 

Im Januar 2000 berichten Redakteure von LVZ und Bild, dass im Dezember 99, zum Zeitpunkt als HvH in U Haft saß, eine männliche Person mit ausländischer Stimme die Bauakte den Medien angeboten habe. Er wolle sie aus dem Auto eines Staatsanwaltes gestohlen haben. Beide Redakteure berichten ferner, dass sie bei der StA nachgefragt hätten und beide Mal sofort und ohne Rückfragen vom Pressesprecher der StA Röger erklärt bekommen hätten, dass dieser Hinweis „Quatsch“ sei.

 

Nach derzeitigen Kenntnisstand ist die Bauakte, die den Erpressungsversuch des Sobiak aus dem Jahre 1997 enthielt sowie alle relevanten Bauunterlagen über den Bau des Hauses der Familie v. Hermanni beinhaltete, nicht wieder aufgetaucht.

 

In der Zwischenzeit ist ein internes Ermittlungsverfahren beim LKA eingeleitet worden.

 

 

Juli 1999

Die StA Leipzig fordert die Steuerfahndung auf gegen HvH ein Steuerstrafverfahren einzuleiten.

 

Die Steuerfahndung Leipzig erklärt nach ausführlicher Prüfung und unter Beteiligung eines Bausachverständigen des Finanzamtes Leipzig, das Privathaus habe einschließlich Grundstück einen Wert von ca. 1.1 Mio. DM und die Familie von Hermanni hatte einen entsprechenden versteuerten Betrag zur Verfügung.

 

Zur Erinnerung: Die Anzeigenerstatter und Bauunternehmer Sobiak/Bunge hatten der Staatsanwaltschaft Leipzig 5.5 Mio. angegeben.

 

Die StA Leipzig nimmt das Prüfergebnis der Steuerfahndung entgegen, locht es und heftet es ab.

 

 

02.07.1999

Durchsuchungsbeschluss für Fa. Sobiak Baumaschinen-Vermietung. Bei dem dann am 5. Juli 1999 stattfindenden Termin erklärt Herr Sobiak, dass all seine Unterlagen bei der KD Steuerberatungsgesellschaft mbH (Arbeitsplatz von Bunge) seien. Man ruft dort an. Drei Stunden später geht man dort vorbei.

Schließlich macht man vom Durchsuchungsbeschluss keinen Gebrauch, weil freiwillig

5 Ordner herausgegeben werden: Fünf Leitzordner mit Kopien!

 

Wertung:

Die StA Leipzig gibt also der Firma über die die betrügerischen Manipulationen gelaufen seien sollen, vier Wochen Zeit die Akten zu säubern, bzw. zu fälschen. Erscheint dann, gibt erneut drei Stunden Zeit um von der Stelle, die man vor vier Wochen „durchsucht hat“, sich dann mit dem abspeisen zu lassen was freiwillig herausgegeben wird.

 

In diese Akten hat die Verteidigung bis heute keinen Einblick.

 

 

Sommer 1999

HvH bemüht sich um Mitwirkung und Aufklärung. Bietet erneut Unterlagen an, z.B. die nicht bei der Hausdurchsuchung mitgenommenen Bankbelege. Das Angebot wird schroff zurückgewiesen. Dafür werden später durch die Staatsanwaltschaft bei den Banken die Unterlagen (gegen teures Steuergeld) beschlagnahmt.

 

HvH recherchiert mit Kollegen, ob tatsächlich ­ wie lt. Durchsuchungsbeschluss vorgeworfen- Maschinen doppelt abgerechnet wurden. Erstellung eines Zeitstrahles aus dem hervorgeht, wann Maschinen angeliefert und berechnet wurden und wie viele Monate sie berechnet wurden und zur Verfügung standen. Ergebnis: Keine Doppelabrechnung.

 

Dieser Aufklärungsvorgang wird von der StA - und anschließend von den Gerichten bestätigt - als konspirative Verdunkelungsmaßnahme mit Kollegen gewertet.

 

Anmerkung:

Es gibt sehr viele Juristen die bewerten so etwas völlig anders.

 

 

09.11.1999 (Dienstag)

HvH bietet dem LKA weitere Unterlagen an, die sich noch in einer Abteilung des bfb befunden haben. LKA lehnt es ab, die im Büro befindlichen Akten mitzunehmen. Der Vermerk des LKA taucht erst bei der dritten Akteneinsicht und dann an der falschen Stelle, d.h. nicht entsprechend der Systematik, abgeheftet wieder auf.

 

Wertung:

Der Vermerk vom 9.11.99 wird bewusst falsch und verspätet abgeheftet, damit die Gerichte nicht merken, dass diese Unterlagen von HvH angeboten wurden. Es musste eine Verdunkelungslage produziert werden.

 

 

11.11.1999 (Donnerstag)

HvH verabredet sich mit seinem Anwalt Dr. Luttermann für den Buß- und Bettag, um Unterlagen gemeinsam zu sichten, er lässt die Unterlagen zum Anwalt bringen.

 

 

12.11.1999 (Freitagmittag)

Die Beamten des LKA erscheinen bei HvH im bfb und bitten um Herausgabe der am 9.11.99 angebotenen Aktenstapel. HvH erklärt, dass der Stapel auf dem Weg zum Rechtsanwalt sei, man sich diese gemeinsam anschauen und danach dem LKA übergeben werde.

 

Ferner weist er das LKA auf einen weiteren Aktenstapel in der Friederikenstr. 37. hin. Bei eingeschalteter Mithöreinrichtung bespricht er mit Frau Kulow (Tiefbau), dass diese die Unterlagen zur Abholung bereit halten solle.

 

 

12.11.1999 (Freitag Nachmittag)

Beschluss des AG Leipzig zur Durchsuchung der Anwaltskanzlei der Verteidigung und Umsetzung am gleichen Tage.

Die gesuchten Unterlagen sind jedoch noch nicht angekommen, befinden sich noch im PKW eines Mitarbeiters des bfb. Im übrigen handelt es sich um Unterlagen, die bei der Durchsuchung der Räume des bfb durch LKA und StA bereits verfügbar waren, jedoch nicht mitgenommen wurden. HvH hatte auf diese Unterlagen am 9.11. 99 hingewiesen. An dem Tag hatten die LKA Beamten kein Interesse gezeigt und hatten die Akten stehen gelassen. In der Begründung des Beschlusses heißt es, dass „die genannten Gegenstände als Beweismittel von Bedeutung sein können.“

 

Wertung:

Die Durchsuchung von Kanzleiräumen der Verteidigung war selbst in den Zeiten der Terroristenprozesse „ultima ratio“.

 

Der eigentliche Hintergrund ist jedoch, das vorsätzliche Konstruieren einer Verdunkelungslage. Bei einem tatsächlichen Interesse an den Unterlagen, hätten die Mitarbeiter des LKA die Unterlagen bereits am 09.11.1999 aus dem Büro von Hermanni mitgenommen oder wären am 12.11.99 in die Außenstelle des bfb in der Friederikenstraße gefahren und hätten dort den zweiten Aktenstapel abgeholt. Zur Erinnerung: das Angebot zur freiwilligen Herausgabe galt noch immer und uneingeschränkt.

 

Dass man in Wahrheit vor allem Interesse an der Konstruktion einer Verdunkelungslage hatte, kommt bei aufmerksamen Lesen des Vermerkes vom 12.11.99 deutlich zum Ausdruck. Auch handelt es sich hier um den absolut einzigen Vermerk des LKA, der von zwei Beamten unterschrieben wurde. Neben KHK Hochberg ist dies der Beamte, der auch für die Hausdurchsuchung verantwortlich war, bei der die Bauakte 8 verschwand.

 

 

15.11.1999

Da sich die Anzeichen auf ein Abhören der Privat- und Diensttelefone häuften, wird zum Zwecke der Beweisführung ein Telefonat fingiert. Der Vermerk hierzu wird den Medien zur Verfügung gestellt.

 

 

16.11.99

Haftbefehl gegen v. Hermanni wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr.

Begründung des „dringenden Tatverdachtes“ damit, dass die Mitarbeiter der WEP getäuscht worden seien und der Aufbau und Lieferzeitpunkt des Betonbrechers nicht bemerkt worden sei. Entscheidendes Argument ist aber der Vermerk „Hallo Jürgen“.

 

Zur Erinnerung: Dieser nur in Kopie vorliegende Vermerk besagt, dass HvH mit dem Schreiber des Vermerkes, der „Hallo Jürgen“(Sobiak) anschreibt, am 20. Juli 1994 vereinbart hat bezüglich der Baumaschinenmieten Halbe/Halbe zu machen. Dieser Vermerk wurde offensichtlich auf zwei Schreibmaschinen geschrieben oder zweimal in eine Maschine eingespannt oder zusammengeklebt. Der Vermerk weist eine Vielzahl von weiteren Merkwürdigkeiten auf und liegt nur als Kopie vor. Auf einem anderen, auch nur in Kopie vorliegendem Vermerk soll der Termin mit dem Mitarbeiter am 22. Juli 1994 gewesen sein.

 

Anmerkung:

Auch beim Fälschen muss man aufpassen.

 

19.11.1999

(nach drei Tagen der Fluchtmöglichkeit!) Umsetzung des Haftbefehles, am gleichen Tag Aussetzung des Haftbefehls durch den Amtsrichter Bernhard. Dieser lässt die Verteidigung 20 Sekunden in den Hauptbelastungsbeweis „Hallo Jürgen“ Einblick nehmen.

 

Im Flur des Amtsgerichtes Übergabe des Zeitstrahles über Verfügbarkeit der Maschinen an StA Gast.

 

Dr. Luttermann macht StA Gast auf Erpresserschreiben vom 7.3.97 aufmerksam. Das Original dieses Schreiben war auch in Bauakte 8. Der Entwurf des Schreibens wurde jedoch bei der Beschlagnahme der Sobiak Unterlagen nicht gefunden. Die Sobiakakten waren also zuvor gesäubert worden. Das es heute überhaupt noch vorliegt, ist nur dem Umstand geschuldet, dass Herr Balz eine Kopie erhielt.

 

Suspendierung des HvH vom Dienst.

 

 

22.11.1999

Nach monatelangem erfolglosem Bemühungen durch den Rechtsanwalt erstmalig erfolgte Akteneinsicht.

 

Damit erstmaliges näheres Kennenlernen der Schreiben „Hallo Jürgen“ und von Rechnungen mit dem handschriftlichen Zusatz „zurück habe kein Geld“.

 

 

26.11.1999

LKA gibt verfahrensinterne Informationen an die Fa. Fischer & Jung, einen Verfahrensbeteiligten und möglichen Zeugen, weiter.

 

27.11.1999

Leitender Oberstaatsanwalt Spitz lässt sich in der Zeitung mit den Worten zitieren, dass eine Ausdehnung der Ermittlungen gegen HvH erfolgt und dabei auch haushaltsrechtliche Belange sowie die Frage nach Verstößen gegen die Vergabeordnung der Stadt Leipzig geprüft würden. KHK Hochberg wird im Frühjahr 2000 einräumen, dass es entsprechende Aufträge der StA nie gegeben hat.

 

Wertung:

Neben der Kriminalisierung der Person von Hermanni wird nun auch das Vorgehen gegen den bfb offensichtlich. Warum hat LOStA Spitz offensichtlich derartige falsche Aussagen getroffen?

 

 

29.11.1999.

Beschluss des Landgerichtes Leipzig über die Aufhebung der Aussetzung der Untersuchungshaft. Inhaftierung in der JVA Leipzig.

 

RiLG Nickel begründet den dringenden Tatverdacht mit dem Vermerk „Hallo Jürgen vom 20.07.1994“. Ferner führt er aus, dass dieser Vermerk wohl von dem Buchhalter Friederich stammen müsste.

 

Eine Fluchtgefahr wird ausdrücklich verneint.

Eine Verdunkelungsgefahr wird bejaht und mit dem an die Medien gegebenen Telefonabhörungsvermerk begründet.

 

Wertung:

Dabei wird vorsätzlich außer acht gelassen, dass die Schreiben alle nur in Kopien vorliegen und der ebenfalls in Haft befindliche Herr Sobiak aussagt, dass er das Schreiben gar nicht kennt.

 

Wie wir heute wissen, wurden am 30. August 1994 alle Unterlagen der Sobiakfirmen durch

die Steuerfahndung Hannover beschlagnahmt. Die Steuerbeamten müssten also den Vermerk „Hallo Jürgen“ vom Juli 1994 beschlagnahmt und zu diesem Zeitpunkt gesehen haben.

 

 

29.11.1999

Im Flur des Amtsgerichtes wird KHK Hochberg von RA Luttermann nach dem Erpressungsvorgang 7.3.97 befragt und ob StA GL Gast ihn informiert habe. KHK Hochberg wird abwechselnd rot und weis und verneint. Zwei Polizeibeamte werden als Zeugen hinzugerufen.

 

KHK Hochberg wird darauf aufmerksam gemacht, dass es bezüglich der Anmietung der Brecher gemeinsame Gespräche mit WEP gegeben habe und die Bauberatungsprotokolle sowie weitere Vermerke hierüber beim bfb und WEP vorliegen müssten.

 

Wertung:

StA GL Gast hat die ihm gegebenen Informationen nicht an das LKA weitergegeben. Er verdunkelt und versucht ein bestimmtes Ermittlungsergebnis zu produzieren. StA GL Gast hält damit Informationen, die der Aufklärung und Wahrheitsfindung dienen zurück. Die Präjudizierung einseitiger Ermittlungsergebnisse wird weiter verstärkt.

 

29.11.1999

Betroffenheit in der Belegschaft des bfb.

LKW und Kleinbusse fahren zur Staatsanwaltschaft und blockieren damit Teile des Leipziger Ringes. Der LOStA Spitz persönlich weist Polizeirat Seidlitz, an dies als einen Akt der Nötigung mit Ermittlungsverfahren gegen die Fahrer zu ahnden.

 

Statt der Abteilung „Verkehrrecht“ wird durch den LOStA Spitz die Abteilung „Staatsschutz“ der StA mit den Ermittlungen beauftragt.

 

Als ein Redakteur der LVZ bei Röger nachfragt, wird er zunächst dahingehend angelogen, dass die Abteilung Staatsschutz nicht ermittelt. Als die Ermittlungsakten vorliegen, gesteht Röger und erklärt nun, dass die Abteilung Verkehrsrecht den Auftrag wegen Überlastung nicht erhalten habe.

 

Anmerkung:

Der Eindruck, die Abteilung Staatsschutz hat nichts zu tun ist falsch. Richtig ist, der eigentlich zuständige Staatsanwalt hatte es abgelehnt ein Verfahren gegen die LKW Fahrer zu eröffnen.

 

30.11.1999

An diesem Tag schlägt der KHK Hochberg des LKA Sachsen der Verteidigung als Termin für eine Beschuldigtenvernehmung den 03.12.1999 vor. Trotz intensiver Bemühungen des HvH, war es bisher nicht zu einer Vernehmung von HvH gekommen! Da angeblich kein Vernehmungsraum zur Verfügung steht, wird der Termin jedoch wieder von Hochberg abgesagt.

 

Laut einem Vermerk des StA Gast will dieser jedoch am 02.12.1999, d.h. nachdem KHK Hochberg bereits abgesagt hatte, mit der Verteidigung telefoniert haben und die Verteidigung soll im Namen von Herrn von Hermanni den Termin abgesagt haben.

Dr. Luttermann bestreitet, dass es ein entsprechendes Telefonat bzw. Angebot zum Rechtlichen Gehör gegeben hat.

 

Wertung:

Der Vermerk von StA GL Gast hierzu wird erst in der übernächsten Akteneinsicht auftauchen. Er ist auch erst später geschrieben und dann den Akten hinzugefügt worden.

StA GL Gast versucht die Verletzung des Grundsatzes des „Rechtlichen Gehörs“ durch seinen Vermerk zu kaschieren.

 

 

02.12.1999

Eingang des Fax von WEP um 18:21 Uhr (oder 19.21h) bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Vermerke vom 14.4.94 liegen bei.

 

Hieraus ergibt sich, dass es am 14. April 1994 eine Besprechung zwischen bfb und WEP gegeben hat, bei der die Terminabläufe und Kostensituation besprochen wurde. Dabei wurde festgestellt, dass der bfb ein Guthaben in Höhe von 395 TDM hat und entsprechende Rechnungen noch nicht gestellt sind. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass der bfb eine Brecheranlage und Siebanlage im Wert von 70.000,- monatlich anmietet und in Rechnung stellen lässt. Mit Vorliegen dieses Vermerkes wurde deutlich, dass es eine Täuschung oder einen Irrtum der WEP bezüglich der Anmietung von Brecher und Sieb und der sich anschließenden Budgetausschöpfung nicht gegeben haben kann.

 

Wertung:

Dieses Fax wird StA Gast den Gerichten vorsätzlich nicht vorlegen, da damit die im Haftbefehl vorgeworfenen Tatbestandsmerkmale und Straftatbestände entfallen würden.

 

 

03.12.1999

Nachdem vor dem Gebäude des Landgerichts eine Demonstration von bfb-Mitarbeitern stattgefunden hat und die Zeitungen voll von Berichten über das Verfahren sind, entschließt

sich der StA GL Gast, den Richter zu spielen und erstellt einen Sachstandsbericht, wie er so die Dinge sieht. Die Unterlagen werden den Gerichten jedoch nicht zur Verfügung gestellt.

 

Von nun an wird auch im Hintergrund durch einen der mediengeilsten Oberstaatsanwälte Deutschlands, der Posaune der Staatsanwaltschaft Leipzig, Herrn Röger eine aktive Pressearbeit betrieben. Dabei wird im Regelfall Frau Wittig von der Bild informiert. Diese ruft dann immer Dritte an und fragt nach, stimmt es dass,.....?

 

Wertung:

Von jetzt an, entscheidet der StA GL Gast (das Fax der WEP und der handschriftliche Vermerk des Herrn Till vom 4. Oktober 1995 brachte die Erkenntnis, dass das Kartenhaus der Tatvorwürfe zusammengebrochen ist), wem er, welche Unterlagen, wann vorlegt. Von rechtsstaatlichem Handeln hat sich die StA Leipzig damit bewusst entfernt.

 

Die stigmatisierende und präjudizierende Medienarbeit der StA als Alternative zur rechtsstaatlichen Verpflichtung aufklärender Ermittlungsarbeit wird in der Hauptverhandlung noch durch weitere Beispiele untersetzt werden.

 

Sollte sich Herr Röger, als eine Person des öffentlichen Lebens, durch die Aussage „einer der mediengeilsten Oberstaatsanwälte Deutschlands“ beleidigt fühlen, so mag er eine Unterlassungsverfügung gegen Herrn Matthias von Hermanni richten. Es ist seine Aussage. Seine Adresse ist Herrn Röger bekannt.

 

06.12.1999

Erneute Vernehmung des Zeugen Friedrich.

Dieser beruft sich nun auf sein Auskunftserweigerungsrecht, da er sich mit seiner Aussage selber belasten könne.

 

Amtsrichter Bernhard und Richter am Landgericht (RiLG) Nickel haben den dringenden Tatverdacht mit „Hallo Jürgen“ begründet. RiLG Nickel hat den wahrscheinlichen Schreiber des Vermerkes als Herrn Friederich identifiziert. Dieser verweigert nun die Aussage weil er sich selbst belasten könnte. Der StA Gast gibt die Zeugenaussage nicht an das OLG weiter. Wie man später der Anklageschrift entnehmen kann, hält auch die StA diesen Vermerk in der Zwischenzeit für gefälscht, das stört RiLG Nickel aber nicht sonderlich, insbesondere tangieren ihn neue Erkenntnisse und Sachverhalte nicht. Am 15. Dez. 2000, also über ein Jahr später, wird er seinen Haftbefehl wie folgt begründen:

 

„Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf die zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichtes, Landgerichtes und Oberlandesgerichtes verwiesen werden.“

 

Wertung:

Die wesentlichen Beweismittel sind zwar gefälscht, aber deren Inhalt wird damit bewiesen. Eine bemerkenswerte Konstruktion! RiLG Nickel hat auch im Dezember 2000 die Akten nicht gelesen. Man lässt sich seine Meinung doch nicht durch Tatsachen kaputt machen. Die sächsische Justiz zitiert sich gegenseitig.

 

 

15.12.1999

Beschluss des OLG über Aussetzung der Untersuchungshaft bei einer Kaution in Höhe von 800.000 DM in bar (!) sowie Umgangsverbot mit Zeugen des Verfahrens, wobei lediglich 5 Personen präzise benannt sind!

 

Vergleich: In der gleichen Woche wird gegen den mehrfachen Milliardär Walter Leisler Kiep ein Haftbefehl gegen Kaution von 500.000,- DM ausgesetzt.

 

Die Richter des OLG vergleichen bei ihrer Begründung zur angeblichen Schadenshöhe Brutto- und Nettobeträge.

 

Später wird der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz gestehen, dass zu diesem Zeitpunkt dem zuständigen Senat beim OLG Dresden, die schriftliche Stellungnahme von Herrn Dr. Koppe (WEP) sowie seine Zeugenaussage gemäß Protokoll vom 03.12.1999 nicht vorgelegt wurden. Gleiches galt für die staatsanwaltschaftliche Vernehmung des Herrn Dr. Koppe vom 14.12.1999. Beide Aussagen hätten der Entlastung gedient, das OLG wird dieses Vorgehen später nicht einmal ahnden, sondern die StA Leipzig für ihre straffe und zügige Ermittlungsarbeit - vier Jahre bis Hauptverhandlung - loben.

 

Wertung:

Der Korpsgeist der Sächsischen Justiz funktioniert.

 

 

15.12.1999

Beschuldigtenvernehmung des Jürgen Sobiak

 

Darin führt Sobiak aus: „Den Inhalt dieses Schreibens, auch wenn es mir nicht bekannt war (Hallo Jürgen), entspricht aber unseren tatsächlich getroffenen Vereinbarungen. Das betrifft auch eine „hälftige Überschussbeteiligung“.

 

Wertung:

Der Anzeigensteller erklärt also die Beweismittel sind von mir gefälscht, aber der Inhalt stimmt.

 

 

17.12.1999

Das AG Leipzig setzt den Haftbefehl Jürgen Sobiaks gegen eine Kaution in Höhe von 50.000 DM außer Vollzug.

 

 

21.12.99

Beschluss des OLG über Änderung der Kautionshöhe von 800.000 DM auf 250.000 DM und Umgangsverbot mit Zeugen. Die 250.000,- DM wurden fast ausschließlich von Mitarbeitern des bfb aufgebracht.

 

Wertung:

Warum soll sich eigentlich ein angeblicher Betrüger durch 250.000,- DM die ihm nicht gehören an der Flucht hindern lassen?

 

21.12.1999

Schreiben der Verteidigung an Staatsanwalt Gast mit der Bitte um Mitteilung, welche Personen Zeugen sind, damit v. Hermanni keinen Kontakt aufnimmt.

Hintergrund ist die Formulierung des OLG „insbesondere,“ die eine Erweiterung des Personenkreises zulässt.

Da keine Reaktion erfolgt, erklärt StA Gast auf telefonische Nachfrage am 23.12.1999 dem RA Dr. Luttermann, er werde und könne den Beschluss des OLG nicht kommentieren; mithin keine Liste oder Stellungnahme fertigen.

 

Wertung:

Hätte es eine Begegnung oder ein Telefonat mit einem Kollegen oder Geschäftspartner gegeben und wäre seine Zeugeneigenschaft bislang unbekannt gewesen (Stichwort: mangelnde und nicht umfassende Akteneinsicht), läge ein Verstoß gegen die Auflagen vor und die Kaution wäre verfallen.

 

 

23.12.1999

Der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz schreibt an den Direktor des Arbeitsamtes Leipzig mit einem Behördlichen Auskunftsersuchen nach § 161 StPO. Er bittet um Beantwortung eines Kataloges von Fragen, Aktenübersendung und um Benennung eines auskunftsfähigen Zeugen.

Besonders der Katalog von Fragen lässt erkennen, dass es sich um eine unzulässige Erweiterung der Ermittlungen handelt.

 

Wertung:

Hatte die StA nun nach mehrmonatigen Ermittlungen zwar keine Beweise für Straftaten (wie auch, wenn es keine gab), wohl aber eine Inhaftierung konnte es nur darum gehen die Ermittlungen auszudehnen, um vielleicht doch etwas zu finden.

 

 

23.12.1999

Offizieller Eingang der Steuerstrafakten Sobiak bei der StA Leipzig. Spätestens seit diesem Tag hat die StA Leipzig die Unterlagen aus diversen Steuerstrafverfahren gegen Jürgen Sobiak.

 

Wertung:

In Wahrheit hat sie über den guten Kontakt zwischen Herrn Ihbe (Steuerfahndung) und Herrn Hochberg  (LKA) seit langem Einblick in die jeweiligen Erkenntnisstände. Spätestens seit dem 23.12.99 können wir dem StA GL Gast folgenden Kenntnisstand auch beweisen,

- dass es die HvH belastenden Unterlagen eigentlich bei Herrn Sobiak gar nicht mehr geben darf, weil diesem wurden ja angeblich alle Unterlagen gestohlen.

- es am 30. August 1994 eine Hausdurchsuchung bei Sobiak und all seinen Firmen gab.

 

Wenn die Vermerke und Rechnungen mit Datum vor dem 30. August 1994 (z.B. Hallo Jürgen) der Steuerfahndung unbekannt sind, müssen sie gefälscht sein. Ein Anruf und ein Fax an die Steuerfahndung Hannover hätte diesen Erkenntnistand gebracht.

 

Da sich aus diesen Unterlagen das Motiv für das Handeln des Sobiak ergibt, werden diese Unterlagen den Gerichten vorsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Anträge auf Akteneinsicht durch die Verteidigung werden bis Dezember 2000 verzögert, anschließend wird nur teilweise Akteneinsicht gewährt. Noch heute liegen nur Rudimente vor.

 

 

30.12.1999

Der LKA-Beamte Hochberg fertigt einen Vermerk über ein Telefonat mit dem Zeugen Friedrich:

„Er (Friedrich) werde in seiner Rolle als rechte Hand des Herrn Sobiak gewaltig überschätzt. Im übrigen werde er sich gar nicht mehr äußern, da er aus den Medien erfahren habe, unter welchem Druck die Staatsanwaltschaft arbeitet und hier auch zu linken Mitteln greift.“

 

 

19.01.2000

LKA gibt auf Anweisung der Staatsanwaltschaft weitere verfahrensinterne Informationen an Baumaschinenhändler weiter und fordert sie auf, auf der Grundlage der gemachten Vorgaben Mutmaßungen abzugeben.

 

25.01.2000

Nachdem Fischer & Jung (F&J) - ebenso wie alle anderen Baumaschinenhändler - am 19.01.00 mitgeteilt hatte, dass der Betonbrecher KK 114 nach 1500 Betriebsstunden ca. 345.000,- bis 360.000,- beim Rauskauf gekostet hätte (der bfb hatte nur 98.000,- bezahlt), beeinflusst StA Gast F&J und fordert diese auf, neue Zahlen zu nennen. Prompt und wunschgemäß wird von Herrn Plew von F&J ein neuer Preis mitgeteilt. Diesmal 192.000,- DM.

 

Wertung:

Übelste Zeugenbeeinflussung!

 

Die heute vorliegenden Erkenntnisse zum Brecher II und zur Vorsiebanlage werden das Verhalten von F&J verständlich machen.

 

 

16./17.02.2000

Vernehmung von HvH. Umfassende Darstellung, dass das Schreiben „Hallo Jürgen“, andere Schreiben sowie Rechnungen Fälschungen sind. Die Verteidigung bittet darum, die Schriftsätze Kriminaltechnischen Untersuchungen (KTU) zu unterziehen.

 

Daraufhin gestehen die Herren Gast und Hochberg, dass die StA nur Kopien besitzt und kein einziges Original, so dass eine KTU keinen Sinn ergibt.

 

Auf weitere Nachfrage gesteht StA Gruppenleiter Gast, dass diese Information den Gerichten nicht gegeben wurde:

 

„Man kann es ja aus den Akten erkennen, aber wenn die nicht lesen.......“

 

 

17. März 2000

LOStA Spitz leugnet gegenüber RA Meschkat, dass die Zeugenaussagen der Zeugen Dr. Böckenförde, Dr. Koppe und D. Müller nicht rechtzeitig den Gerichten vorgelegt wurden.

 

März 2000

KHK Hochberg erklärt in einem Vieraugengespräch mit HvH, dass er die StA bereits im Frühjahr 1999 gewarnt habe, das es sich bei den angeblichen Beweismitteln nur um Kopien handele.

 

 

01.03.2000/10.03.2000

Das LKA schreibt an diesen Tagen an Baumaschinenhändler, gibt Verfahrensinterna preis (Geheimnisverrat im Amt) und „bestellt“ Zuarbeiten „unabhängiger“ Baumaschinenhändler, nachdem sie zuvor umfassend Informationen und Daten an den kleinen Händlerkreis ausreicht.

 

 

14.04.2000

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht OLG Lips teilt RA Meschkat mit, dass man sich an die vor vier Monaten vorgelegt Zeugenaussage des Zeugen D. Müller nicht mehr erinnern könne.

 

Wertung:

Die schriftlich Aussage des Zeugen Müller war insoweit bemerkenswert, weil dort wörtlich erklärt wurde, WEP und bfb hätten die Rechnungen häufiger „geschoben“. Sich an solch eine Aussage nicht erinnern zu können bedeutet entweder man hat sie nicht gelesen oder auch diese Zeugenaussage wurde von der StA Leipzig nicht vorgelegt. Als geschulter Berufsrichter sich bereits nach drei Monaten nicht mehr erinnern zu können scheidet ja wohl aus.

 

 

18.04.2000

Der Zeuge Große, Mitarbeiter bzw. Geschäftsführer der Firma Fischer Jung GmbH, wird vernommen. Dabei sagt er aus, dass der Neukunde Sobiak den Brecher I neben der eigentlichen und auch in den Unterlagen dokumentierten Banküberweisung auch noch mittels Scheck bezahlt hat. Er räumt zudem ein, dass es weitere Unterlagen zum Vorgang beim Firmenanwalt von Fischer Jung gibt.

 

Diese Unterlagen wurden bis zum heutigen Zeitpunkt von der StA weder erbeten, geschweige denn beschlagnahmt.

 

 

20.04.2000

Gegen Staatsanwalt Gast wird eine Dienstaufsichtbeschwerde unter dem Az AR-DB 56/00 erhoben. Hintergrund ist das Nichtvorlegen der vollständigen Ermittlungsakten vor der Entscheidung des OLG Dresden.

 

 

5.5.2000, 9.00h

Gespräch zwischen Amtsrichter Bernhardt und HvH im Büro des Amtsgerichtes mit der Mitteilung des Herrn Bernhardt, er habe bisher noch keine Zeit (neun Wochen) gefunden die umfangreichen Akten zu lesen. Die Akten stehen in Kartons ungeöffnet verpackt im Büro des Amtsrichters.

 

 

5.5.2000, 11.30h, 150 Minuten später

Anruf des RA Meschkat. Amtsrichter Bernhard lehnt per Beschluss den Antrag des Verteidigers Meschkat vom 06.03.2000 auf Aufhebung des Haftbefehls vom 16.11.1999 ab.

Begründung: „Im Rahmen seiner Stellung als Leiter des ABM-Stützpunktesbestand für den Beschuldigten die Pflicht, das Vermögen der GBG zu wahren, vor Verlusten zu schützen ...“

 

Die Fluchtgefahr wird mit dem Hinweis begründet, dass HvH vom Dienst suspendiert sei.

 

Wertung:

Die Wirkung ist jetzt der Beweis für die Ursache.

 

Die Verdunkelungsgefahr wird mit - insoweit wird auf die Darlegungen der Gerichte verwiesen - begründet.

 

Anmerkung:

Amtsrichter Bernhard kann unglaublich schnell lesen, innerhalb von 150 Minuten über 20 Bände.

 

 

15.05.2000

Rechtsanwalt Meschkat legt Beschwerde gegen den Beschluss des AG Leipzig vom 05.05.2000 ein.

Die Beschwerde richtet sich gegen die fehlerhaft dargestellten Haftgründe (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) und gegen den angeblichen dringenden Tatverdacht. Auch an dieser Stelle wird das AG Leipzig auf die Ermittlungsmethoden der StA Leipzig und die eigenproduzierte Beweismittellandschaft hingewiesen.

 

 

26.05.2000

Der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz hält die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen StA Gast für überwiegend unbegründet, kam jedoch nicht umhin:

„Soweit Sie rügen, dem Oberlandesgericht hätten zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die Ermittlungsakten nicht vollständig vorgelegen, ist Ihre Beschwerde begründet. ... Diesen Punkt habe ich mit Herrn Staatsanwalt (GL) Gast eingehend besprochen.“

 

Wertung:

Bei der StA Leipzig gilt das Gespräch mit einem Kollegen als Mittel der Sanktion. Dass die Gerichte sich in der Zwischenzeit durch bewiesene Fälschungen in Form von Beschlüssen zum Haftbefehl haben festlegen lassen, interessiert keinen mehr.

 

„Der Inhalt der genannten Vernehmung wird jedoch ­ wie ich Ihnen schon in meinem Schreiben vom 10.03.2000 mitgeteilt habe ­ auf Ihren nunmehrigen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls von den damit befassten Gerichten zu würdigen sein.“

 

Wertung:

So sieht das Rechtsverständnis eines im Amt tätigen Juristen aus, Es macht ja auch nichts, wenn ein Haftbefehl ein paar Wochen länger gilt, insbesondere, wenn z.B. auf dem Haftbefehl die Suspendierung vom Dienst beruht.

 

Unabhängig davon, dass die nun vorliegenden Erkenntnisse bezüglich der Aufhebung eines Haftbefehles keine Relevanz haben, weil man sich praktischerweise auf die vorangegangenen Entscheidungen, d.h. die Entscheidungen, die auf gefälschten Beweismitteln beruhen, beruft.

 

14.06.2000

Das Landgericht Leipzig verwirft die Beschwerde des Beschuldigten von Hermanni gegen den Beschluss des AG Leipzig vom 05.05.2000 (Aufrechthalten des Haftbefehls).

Der zuständige RiLG, Herr Nickel, schreibt in der Begründung:

Dringender Tatverdacht

 

„Das dadurch dem ABM-Stützpunkt offerierte Angebot zum Auftragsvertrag nach §§ 662 ff. BGB nahm der ABM-Stützpunkt konkludent durch die Erfüllung des übertragenen Geschäfts (Weiterreichung der Rechnungen, Abzeichnung als sachlich und rechnerisch richtig) an.“

 

Wertung:

Zugegeben, Herr Nickel ist zwar Strafrichter, aber trotzdem darf doch die Kenntnis zivilrechtlicher Vorschriften von dem Berufsrichter einer Wirtschaftsstrafkammer erwartet werden. Im § 662 BGB heißt es nämlich: Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

 

Halten wir also fest, der ABM-Stützpunkt war angeblich laut RiLG Nickel unentgeltlich, also unabhängig von einer Gegenleistung, sprich: ohne Vergütung, tätig. Der Auftrag, auch Gefälligkeitsvertrag genannt, setzt immer fremdnütziges Handeln voraus. Aber genau das war es nicht! Die Rechnungen wurden weitergereicht und abgezeichnet, damit es zu einem Mittelabfluss kam. Das war schlicht Bestandteil eines Beräumungsauftrages und wird jeden Tag millionenfach in Deutschland praktiziert. Die juristische Auslegung des Vertrages nach § 662 BGB ist nicht nur grottenschlecht, sie ist auch hochgefährlich für alle Beschäftigungsgesellschaften. Eine Refinanzierung des Overheads bzw. der Personalkostenspitzenfinanzierung wäre dann nach Auffassung des Landgerichtes Leipzig immer rechtswidrig und strafbar.

 

Im übrigen schrieb RiLG Nickel im gleichen Beschluss: „Angesichts der Kompliziertheit der Sachlage ist für eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes nichts ersichtlich, zumal sich die Ermittlungen dem Abschluss nähern.“

 

Bis die StA die Anklageschrift am 08.11.2000 vorlegt, sollten noch 5 weitere Monate vergehen! Die Eröffnung des Hauptverfahrens soll 16 Monate später beginnen. Das Ermittlungsverfahren läuft seit 1998!

 

Flucht- und Verdunkelungsgefahr:

„Die Vielzahl der für eine Verdunkelungsgefahr sprechenden Indizien begründet trotz des sich anzeichnenden Abschlusses der Ermittlungen auch derzeit diesen Haftgrund.“

 

Wertung:

Welche Indizien sind dies? Genannt werden keine!

 

 

Sommer 2000

StA GL Gast erhält unter der Bedingung den Fall von Hermanni weiter zu bearbeiten die Abteilungsleiterstelle der Vollstreckungsabteilung angeboten, die mit einer Beförderung zum Oberstaatsanwalt verbunden ist.

Gast nimmt an.

 

 

28.06.2000

Die Verteidigung legt Beschwerde gegen den Beschluss vom 14.06.2000 ein. Das Hauptargument der Begründung: Man verweist auf die alten Beschlüsse. Das Gericht hat den Akteninhalt erneut nicht gelesen!

 

 

12.07.2000

StA GL Gast stellt der Verteidigung eine Ablichtung des vorläufigen Berichtes der KPMG, erstellt im Auftrag der Stadt Leipzig, und datiert mit dem 30.03.2000 zur Verfügung.

 

Ergebnis des KPMG Gutachtens:

Keine Täuschung, kein Irrtum, kein Schaden = kein Betrug, keine Untreue

 

Aus dem Studium des Berichtes wird erkennbar, dass die StA den Mitarbeitern von KPMG Einblick in Ermittlungsakten gewährte und damit die Rechte des Beschuldigten verletzte.

 

Auf schriftliche Anfrage durch die Verteidigung erklärt KPMG am 12.10.2000: „Zu der von Ihnen des weiteren aufgeworfenen Frage, ob, inwieweit und auf welcher Rechtsgrundlage Einsicht in die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig genommen wurde, bitten wir Sie, sich unmittelbar an die Staatsanwaltschaft Leipzig zu wenden“.

 

 

Zudem beinhaltet der Bericht die Hinweise, dass dem ABM-Stützpunkt nun auch noch gebrauchte Maschinen durch Sobiak/Fischer und Jung GmbH untergeschoben wurde. Mündliche Hinweise folgen. Auch den Hinweis auf eine Straftat wird StA Gast unter Verletzung des Amtermittlungsgrundsatzes nicht verfolgen.

 

Wertung:

Die StA Leipzig deckt ihre selbst gezüchteten „Kronzeugen“.

Straftat des Geheimnisverrates liegt vor. Die StA Leipzig wird einige Wochen später ein Ermittlungsverfahren gegen Gast einleiten. Keine Angst, liebe Juristen im sächsischen Staatsdienst, die werden das Verfahren auch wieder einstellen.

 

23.07.2000

Die Zeugenaussage des Herrn Große über die Scheckzahlungen war den Gerichten nicht mitgeteilt worden. Durch die erneute Akteneinsicht erhält die Verteidigung Kenntnis. HvH weist die StA Leipzig auf die Scheckzahlungen und die Lieferung von Altmaschinen schriftlich hin.

 

Wertung:

Ist es an dem, wurde der bfb durch Sobiak/Fischer & Jung vorsätzlich in seinem Vermögen geschädigt, indem falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden und Zahlungen (auf dem Neuwert basierend) veranlasst wurden.

 

Mit Fax vom 23.07.2000 wird StA Gast von HvH darüber informiert und aufgefordert, im Lichte möglicher Verjährungsfristen unverzüglich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

 

Zudem ergibt sich der Verdacht, dass der niedrige Preis für den Ankauf der Baumaschinen durch Sobiak bei Fischer und Jung darauf zurückzuführen ist, dass nicht die gesamte Kaufsumme durch die Bücher und über die offiziellen Konten gelaufen ist, sondern vielmehr „steuerfreie“ Schwarzgeldzahlungen erfolgt sind.

 

Auch aus diesem Grund wurde Anzeige wegen Betruges erstattet.

 

Die StA eröffnet ein Ermittlungsverfahren und stellt dies am 29.09.2000 sofort und ohne Ermittlungen wieder ein. Begründung: Eine gebrauchte Brecheranlage arbeitet ebenso gut wie eine neue und daher spielt es keine Rolle, ob die Brecheranlage gebraucht gewesen sei. Die Tatsache, dass nach Anmietung Rauskauf vereinbart war, wird trotz vorliegender Beweismittel schlicht nicht zur Kenntnis genommen.

 

Wertung:

Man deckt die Kronzeugen weiter ab.

 

Nicht nur absurd, sondern z.B. auch ein Freibrief für Gebrauchtwagenhändler zukünftig Altautos als Neuwagen zu verkaufen. Sie müssen nur genauso schnell fahren.

 

Dieses Vorgehen des Herrn Gast wird Gegenstand einer Strafanzeige wegen Strafvereitlung im Amt werden!

 

 

21.08.2000

Gegen den Beschluss vom 11.08.2000 wird eine Gegenvorstellung überreicht und erneut Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt.

 

 

07.09.2000

Die erneute Dienstaufsichtsbeschwerde gegen StA Gast vom 03.08.2000 wird vom Leitenden Oberstaatsanwalt Spitz mit den Worten kommentier:

„Zu Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht besteht demnach weiterhin keine Veranlassung.“

 

15.09.2000

Das LKA Sachsen räumt nach mehrfachem Schriftwechsel schriftlich ein, gem. § 89 Abs. 6 Telekommunikationsgesetz Daten der Telefonleitungen der Fam. von Hermanni erhoben zu haben. Das LKA behauptet gleichzeitig, dass diese Maßnahme jedoch nicht HvH betraf.

 

Wertung:

Die blödeste aller denkbaren Ausreden, nach dem Motto:

 

„Wir haben zwar abgehört, meinten aber nicht Sie.“

 

Nur warum hat man dann die Rechnung im Verfahren gegen HvH abgerechnet?

Wahrscheinliche Antwort:

 

„Dumm gelaufen!“

 

Selbstverständlich wurden auch die Daten der Verteidigung nicht zur Einsicht gegeben. Wir leben halt in Sachsen.

 

 

22.09.2000

Die Verteidigung beantragt beim Haftrichter erneut die Aufhebung des Haftbefehls; hilfsweise die mündliche Haftprüfung.

 

 

19.10.2000

Erneut weist der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz eine Dienstaufsichtbeschwerde (diesmal vom 06.09.2000) der Verteidigung ab. Er sieht erneut keine Veranlassung für Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht.

 

Zitat: „Soweit Sie den Vorwurf strafbaren Handelns durch Staatsanwalt (GL) Gast erheben, habe ich die Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Abteilung meiner Behörde zur Prüfung weitergeleitet. Selbstverständlich wird sie dort ... mit der der Staatsanwaltschaft obliegenden Objektivität einer Überprüfung unterzogen.“

 

 

In einem fernmündlichen Gespräch erklärt der LOStA Spitz Herrn RA Meschkat:

 

„Es mag ja Einiges schief gelaufen sein, aber Sie wissen, der Vorsatz der Rechtsbeugung ist schwer nachzuweisen.“

 

 

25.10.2000

Der Haftrichter Bernhardt lehnt die Aufhebung des Haftbefehls, beantragt am 22.09.2000, ab und sieht noch immer dringenden Tatverdacht. Ebenso sollen die Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr weiterbestehen.

 

Er bescheinigt einen Fluchtanreiz durch die zu erwartende Strafe und den sich abzeichnenden Abschluss der Ermittlungen.

 

 

25.10.2000

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Sobiak und Verantwortliche der Firma Fischer und Jung wird Beschwerde durch die Verteidigung erhoben. Ziel ist noch immer, den Eintritt der Verjährung der Straftaten zu verhindern.

 

 

02.11.2000

Rechtsanwalt Meschkat legt Beschwerde gegen den Beschluss vom 25.10.2000 ein. Hauptargument ist , dass es wiederholt kein Lesen der Akten durch das Gericht gab und erneut keine aktuelle Überprüfung der Voraussetzungen für einen Haftbefehl stattfand.

 

 

02.11.2000

Die Verteidigung beantragt erneut Akteneinsicht bei der StA Leipzig.

 

 

06.11.2000

Die Generalstaatsanwaltschaft beim OLG Dresden bestätigt den Erhalt der Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Sobiak und Verantwortliche der Firma Fischer und Jung vom 25.10.2000 und erklärt, Akten der StA Leipzig angefordert zu haben.

 

 

06.12.2000

Im Rahmen der Akteneinsicht muss die Verteidigung feststellen, dass die StA Leipzig es versäumt hat, der Verteidigung die folgenden Akten zu übersenden: Bauberatungsprotokolle, Baumaschinenakten Fa. Fischer Jung, Steuerakten Sobiak und die einschlägigen Akten des Finanzamtes Leipzig.

 

 

27.11.2000

Erneuter Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls.

 

 

30.11.2000

Der Verteidigung wird erneut nur unvollständig Akteneinsicht gewährt.

 

 

15.12.2000

Die 11. Strafkammer des LG Leipzig, beschließt, den Antrag des Angeschuldigten auf Aufhebung des Haftbefehls vom 27.11.2000 zurückzuweisen.

RiLG Nickel schreibt:

 

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen straff und zügig geführt und nunmehr Anklage erhoben.“

 

Im Übrigen verweist die 11. Kammer auf die alten Beschlüsse der Gerichte, ohne auch nur ein Argument zu nennen.

 

Wertung:

Der ursprüngliche Haftbefehl war am 19.11.99 mit dem Vermerk „Hallo Jürgen“ begründet worden. RiLG Nickel hatte am 29.11.99 Herrn Friederich als den Schreiber von „Hallo Jürgen“ identifiziert. Friederich hatte am 6.12.99 vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Selbst die StA Leipzig ist in der Anklageschrift klammheimlich vom Vermerk „Hallo Jürgen“ abgerückt. 

 

Wenn die 11. Kammer im Dezember 2000 sich auf ihre alten Beschlüsse stützt bedeutet dies, dass sie die Akten nicht gelesen hat!

 

 

03.01.2001

Die Verteidigung legt gegen den Beschluss vom 15.12.2000 Beschwerde ein. Hintergrund ist die Offensichtlichkeit, dass die Kammer zwar von „aktueller Bewertung“ und „gegenwärtigem Kenntnisstand“ spricht, aber kein einziges aktuelles Ermittlungsergebnis, keine Beschuldigtenvernahmen oder Erklärungen würdigt.

 

 

17.01.2001

Staatsanwalt Gast reagiert schriftlich auf den Vorwurf, Akten nicht dem Gericht vorgelegt zu haben. Dabei soll der Eindruck vermittelt werden, die Akten hätten als weitere Beweismittel sehr wohl bei Gericht vorgelegen, seien nur nicht der Verteidigung zugänglich gemacht worden.

 

Interessant ist die Formulierung: „Steuerakten des Finanzamtes betreffend den Angeschuldigten Sobiak hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nicht beigezogen. Sie werden daher auch nicht zurückgehalten.“

 

Wertung:

Damit ist das Bemühen um den Schutz des Sobiak sogar aktenkundig.

 

 

23.01.2001

Die Verteidigung nimmt zum Schreiben des StA Gast vom 17.01.2001 Stellung und beantragt erneut die Beiziehung der Akten der Steuerfahndungen Hannover und Leipzig.

 

 

Januar 2001

Treffen zwischen Steuerfahndung Leipzig, Hannover, der StA Leipzig und dem LKA. Die StA Leipzig verlangt von der Steuerfahndung Hannover die erneute Aufnahme des Steuerstrafverfahrens gegen Sobiak. Diese lehnt ab.

 

Die Steuerfahndung Leipzig erbarmt sich des StA Gast und leitet neue Ermittlungen ein.

 

 

29.01.2001

Die Verteidigung beantragt, das Hauptverfahren gemäß § 204 StPO nicht zu eröffnen und überreicht der 11. Strafkammer eine Stellungnahme zur Anklageschrift.

Die rechtliche Würdigung der Anklageschrift stellt u.a. darauf ab, dass die StA Leipzig sich über die Aussagen und Erkenntnisse der/des unmittelbar Geschädigten hinwegsetzt und eine eigene Version eines angeblichen Vermögensschadens vorträgt, obwohl mittlerweile alle potentiell geschädigten Personen ausgesagt haben, dass es keinen eingetretenen wirtschaftlichen Schaden gab und gibt.

 

 

30.01.2001

Die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen erlässt einen Bescheid in Sachen Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Sobiak und Verantwortliche der Firma Fischer ­ Jung.

Darin wird die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die StA Leipzig gerechtfertigt.

 

Interessant ist jedoch, dass die Argumentation der GStA Dresden sich überhaupt nicht mit den Betrugsvorwürfen (Alte Maschine, verlangter Neupreis) auseinandersetzt.

 

 

22.02.2001

Gespräch - unter Zeugen - mit Steuerfahndung Leipzig

Die Steuerfahndung Leipzig bestätigt, dass die gefälschten Sobiak Rechnungen von der zu versteuernden Summe abgezogen wurden. Damit hat der Steuerbetrug des Sobiak geklappt.

 

 

23.02. 2001

Erneute Akteneinsicht beim Landgericht Leipzig.

HvH erhält keine Akteneinsicht, nur sein Rechtsanwalt Meschkat. Dieser kann bei der Aktenmenge (drei LKW Ladungen) natürlich nur nach den Vorgängen suchen die bekannt sind und diese dann fotokopieren. Eine ermittelnde und erforschende Akteneinsicht ist damit weiterhin nicht möglich.

 

Wertung:

RiLG Nickel verletzt damit die vom Europäischen Gerichtshof getroffene Entscheidung, dass auch Beschuldigte selbst ein unmittelbares Akteneinsichtsrecht haben.

 

Fotokopiert werden durch die Verteidigung erstmals Teile der Maschinenakten von Fischer und Jung und hierbei auch die Prüfprotokolle und TÜV Gutachten zum Brecher II.

 

Ergebnis:

Der Brecher II soll gem. Gutachten am 19. Oktober 1995 vom TÜV Rheinland, Herrn Reichhardt, geprüft und zugelassen worden sein.

 

 

März/April 2001

Anhand der nun vorliegenden Akten beginnen intensive Ermittlungen der Verteidigung im In- und Ausland.. Einige Ergebnisse werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Mehrere fernmündlich Gespräche unter Zeugen mit Herrn Reichhardt, TÜV Rheinland.

Herr R. ist noch heute beim TÜV und für die selbe Aufgabe zuständig. Herr. R. kann sich sofort an den Prüftermin vom 19. Oktober 1995 erinnern. Er fand in Aldenhoven auf dem Hof der Fa. Fischer & Jung statt. Es wurden vier Maschinen geprüft, eine war eine Brown Lenox KK 75S. Laut TÜV Gutachten mit der Identnummer SL975KK4RP009078. Eine Prüfung durch Herrn Reichhardt hat es in Leipzig nie gegeben. Herr R. gibt ferner an, dass hinter der eingeschlagenen Identnummer ein Prüfsiegel (TP9) eingeschlagen erkennbar sein müsse. Ferner berichtet er, dass auf seinem Schreibtisch, quasi als Musterakte, ein realer Originalvorgang vom 28. März 1995 mit der Identnummer SL975KK4RP009126 läge. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Endnummern eigentlich aufsteigend und insoweit, die Nr. 9078 sechs Monate nach 9126 merkwürdig sei. Bei englischen Firmen könne man sich aber leider nie ganz sicher sein.

 

Ergebnis:

Die am 31. August 1995 an den bfb ausgelieferte Maschine kann nicht am 19. Oktober 95 in Aldenhoven geprüft worden sein, da sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits dauerhaft in Leipzig befand und nach August 1995 nicht mehr abtransportiert wurde. Damit ist der zunächst von der KPMG geäußerte Verdacht, es handele sich um eine alte Maschine, deutlich verstärkt.

 

 

Frühjahr 2001

Überprüfung des Brechers II auf weitere Hinweise.

Ergebnisse: Die Identnummer wurde verändert. Die eigentlich mit Nieten angebrachten Typenschilder von der Maschine wurden ausgebohrt und neu befestigt.

 

Weitere Ermittlungen ergaben .....................

(Werden erst in der Hauptverhandlung veröffentlicht.)

 

Schon heute können aber folgende Feststellungen getroffen werden:

Der bfb wurde betrogen.

Die StA Leipzig wurde hierauf hingewiesen.

Die StA Leipzig hat ohne Ermittlungshandlungen vorzunehmen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dann trotz Vorlage von leicht zu überprüfenden Beweismitteln das Ermittlungsverfahren sofort eingestellt.

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat sich trotz Beschwerde diesem Verhalten angeschlossen.

 

Zum heutigen Zeitpunkt ist inzwischen Verjährung eingetreten.

 

Der Straftatbestand „Strafvereitelung im Amt“ § 258 a StGB ist lückenlos dokumentiert und vollendet eingetreten. Motiv ist das kollusive Zusammenwirken der StA Leipzig zum Schutz ihrer „Kronzeugen“ Fischer&Jung und Sobiak.

 

Ferner kann nun auch bewiesen festgestellt werden:

Wenn ein alter, kleiner Brecher bei abfallender Konjunktur an den in der Zwischenzeit bekannten Kunden Sobiak für 329.000, netto verkauft wurde, kostete der neue, fast doppelt so leistungsfähige Brecher, bei Hochkonjunktur den Neukunden Sobiak nicht 439.000,- netto.

 

Ergebnis: Schwarzgeldzahlung!

 

 

März 2001

StA Leipzig beantragt beim OLG Fristverlängerung zur Stellungnahme bzgl. Antrag Haftbefehl.

 

Wertung:

In Wahrheit wartet sie jedoch auf Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens.

 

Als sie nach Absprache mit dem Landgericht erfährt, dass diese vorliegt, wird dem OLG fernmündlich mitgeteilt, dass nun eine Stellungnahme nicht mehr erfolgt.

 

Der Vorsitzende Richter am OLG Lips findet dass zwar „auch nicht so gut“, aber wie in sächsischen Justizkreisen üblich passiert nichts. Lips will „mal mit LOStA Spitz“ reden.

 

 

30.03.2001

Beschluss des Landgerichtes zur Eröffnung des Hauptverfahrens.

 

 

04.04.2001

OStA Röger informiert diesmal den MDR (und nicht Frau Wittig von der Bild-Zeitung.) Röger möchte nun die bisherige Spur zur „Bild“ verwischen. Trotz der Meldung im MDR Radio setzen die LVZ und Bild zunächst keine Meldung ab. Das passt Röger gar nicht, also:

 

 

11.04.2001

OStA Röger informiert nun Bild direkt, bittet aber um Übernahme der in der Medienszene üblichen Formulierung „auf Nachfrage“. Die Bild berichtet, dass das Hauptverfahren im Herbst 2001 stattfinde. Da die Verteidigung hiervon keine Kenntnis hat, wird das Landgericht um Auskunft gebeten.

 

 

 

11.04.2001

Dem Landgericht Leipzig geht die Erwiderung Jürgen Sobiaks auf dem Inhalt der Anklageschrift zu. Darin stellt sich Herr Sobiak nun als Opfer einer Erpressung durch Herrn von Hermanni und um 600.000 DM geprellt dar.

 

 

23. April 2001

RiLG Nickel bestätigt RA Meschkat, dass der Termin für die Hauptverhandlung auf Sept. 2001 gelegt wurde.

 

Wertung:

Informationsfluss also wie folgt:

Landgericht zur StA,

StA /Röger zu Bild,

Bild über Öffentlichkeit zur Verteidigung,

Verteidigung erhält Bestätigung vom Landgericht

=

Justiz in Sachsen!

 

 

April 2001

Erneute Überprüfung der „Firmengruppe Sobiak“ durch die Verteidigung. Da immer noch keine vollständige Akteneinsicht, Anforderung der Gesellschafterverträge beim Amtsgericht in Hannover.

 

 

14. Mai 2001

Eingang der Gesellschafterverträge S &R Maschinenvermietung Hannover - Süd GmbH.

Gemäß Gesellschaftervertrag der S&R Maschinenvermietung Hannover-Süd GmbH (50% Teilhaber Jürgen Sobiak und Heiko Räck) bestand ab 1. 6. 1994 (Zahlung der ersten Geldbeträge aus Baumaschinenvermietung) ein Konkurrenzverbot für beide Gesellschafter. Alle Vermietungsgeschäfte hätten also über diese Firma abgewickelt werden müssen. Damit gibt es neben dem Steuerbetrug einen weiteres Interesse die Einnahmen aus den Baumaschinenvermietungen mit Aufwendungen aus dem Bauvorhaben Hohenroda zu belasten. Nun gibt es einen weiteren Grund für die Vermerke des Friederich an Sobiak in denen die Vermietungseinnahmen gegen Aufwendungen in Hohenroda gebucht werden. Gesellschafter Räck sollte nichts von den Einnahmen aus der Baumaschinenvermietung abbekommen.

 

 

8. Juni 2001

Beim Treffen der Verteidiger mit StA und Landgericht scheitert der Versuch der StA das Verfahren gegen die anderen Angeklagten abzukoppeln. Der RiLG Nickel bietet den Mitangeklagten gegen die Abgabe von Geständnissen geringe Strafen und Verfahrensabtrennung („schneller Abwasch“) an. Die Verteidiger lehnen wegen Unschuld der Mandanten ab und bestehen auf Einstellung des Verfahrens.

 

Daraufhin Terminierung von 23 (dreiundzwanzig !) Verhandlungstagen bis April 2002.

 

 

13. Juni 2001

Posaune Röger hat mal wieder seine Frau Wittig von der Bild Zeitung informiert. Bild veröffentlicht als erste Zeitung wann Prozessbeginn ist.

Laut Bild sollen 17 Zeugen gehört werden. Die Verteidigung weiß hiervon bis zum heutigen Tage nichts.

 

Wertung:

Immerhin die OStA Röger scheint kalte Füße zu bekommen, er teilt Frau Wittig auch mit, das der Prozess „heikel“ sei.

 

 

23.Juli 2001

Nach erheblicher Ermittlungsarbeit anhand der vorliegenden dürftigen Steuerunterlagen des Herrn Sobiak erfolgt ein Gespräch mit Herrn Andreas Gotsch und Überreichung weiterer Unterlagen. Zwischen Herrn Gotsch und der GfH hat es eine zivilrechtliche Auseinandersetzung gegeben. Die GfH hat ihre Provisionsleistungen nicht vorgenommen und wurde erfolgreich auf Zahlung von 400.000,- DM verurteilt, aber natürlich bis heute nicht bezahlt. Interessant sind die Parallelen:

 

- Im Laufe des Gerichtsverfahrens tauchen gefälschte Vermerke über Gespräche zwischen Herrn Gotsch und Herrn Sobiak auf, die nie stattgefunden haben.

- Der Mitarbeiter des Sobiak, Herr Friederich, tritt als „Berufszeuge“ für Alles und Jedes auf, muss sich allerdings dann vom Vorsitzenden Richter des OLG Dresden öffentlich anhören, dass man ihm kein Wort glaubt.

- Der im Verfahren informierte hannoversche Architekt Ries gibt Herrn Gotsch Informationen und Unterlagen, ist aber nicht bereit gegen Sobiak öffentlich auszusagen: Er sagt Herrn Gotsch, dass er „gesundheitliche Schäden“ aus dem Rotlichtmilieu Hannovers fürchte.

 

 

Interessant ist ferner, dass die Steuerfahndung Leipzig (Herr Ihbe) im Auftrage der Steuerfahndung Hannover Daten und Informationen im Steuerverfahren Sobiak bei Herrn Gotsch abgefragt hat. Die obigen Informationen liegen also über die Steuerfahndung Leipzig auch der StA Leipzig längst vor.

 

Ferner dürfte folgender Hinweis die Steuerfahndung Hannover besonders interessieren:

Herr Gotsch hat im Jahr 1993 oder 1994 aus dem Hause Sobiak durch einen Bedienungsfehler, ein nicht für ihn bestimmtes Fax erhalten. Inhalt war ein Vertrag zu einem bulgarischen Projekt.

 

14. August 2001

Nach der Presseveröffentlichung der LVZ vom 11. August 2001 kommen weitere Informationen von betrogenen Sobiak Geschäftspartnern und die ersten fernmündlichen Hinweise, dass Sobiak sein Geld in Spanien angelegt haben soll.

 

23. August 2001

Die Verteidigung hält nach weiterer Akteneinsicht erstmals die Bauberatungsprotokolle Nr. 17 und 18 vom 6. Mai 1994 und 11. Mai 1994 in den Händen. Diese Protokolle wurden von dem Bauleiter der WEP Herrn Wilke unterzeichnet und an WEP und bfb verteilt. Dort heißt es wörtlich:

 

17. Operative Bauberatung, vom 6. Mai 1994, Punkt 2.3.

„Die ABM informierte über die Anlieferung der Brecheranlage mit Vor- und Hauptsieb am 6.5.94 durch die Fa. Fischer und Jung Baumaschinen. Bis zum 9.5.94 wird die Anlage aufgestellt. Der Probebetrieb und Einweisung des ABM-Personals erfolgt bis 13.5.94. Ab 16.5.94 soll die Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt sein“

 

18. Operative Bauberatung, vom 11. Mai 1994 Punkt 2.2.

Der Probebetrieb der Betonbrecheranlage und die Einweisung des ABM-Personales ist abgeschlossen. Der gegenwärtig produzierte Betonbruch wird auf Halde gelagert. Über die Verwendung des Betonbruches konnte Herr Clausnitzer noch keine Aussage treffen.“

 

Bei dieser Beratung am 11. Mai 1994 werden die Rechnungen von Januar bis April 1994, alle datiert auf den 20. April 1994 übergeben. Auf der Januar Rechnung hat Herr Wilke den Eingang bei WEP mit dem 11. Mai 94 eigenhändig abgezeichnet.

 

Der StA GL Gast hat diese Protokolle bereits am 9. Juni 1999 bei WEP beschlagnahmen lassen und somit seit diesem Zeitpunkt von ihnen Kenntnis. Die Verteidigung kennt sie seit dem 23. August 2001.

 

Am 15. November 1999 hat StA GL Gast Haftbefehl beantragt.

 

Bzgl. der Rechnungen steht dort:

„Dort gingen sie (die Rechnungen) am 11.5.94 .....ein. ... Dass die zwischenzeitlich eingetroffenen Baumaschinen nicht bereits seit Januar 94 vorhanden waren, bemerkte er (Wilke) nicht.“

 

 

Wertung:

StA GL Gast täuscht nun die Gerichte in folgender Weise:

 

Er hat am 15. November 1999 aufgrund der vorliegenden Protokolle der Operativen Bauberatungen definitiv gewusst, dass der Zeuge Wilke sogar in seiner Funktion als Protokollant über die Anlieferung der Brecheranlage mit Vor- und Hauptsieb am 6.5.94 durch die Fa. Fischer und Jung Baumaschinen informiert war. Er nutzt die Tatsache, dass Wilke nach sechs Jahren sich nicht mehr erinnern kann oder will (?) um eine Täuschungshandlung zu konstruieren und ignoriert die von Wilke ge- und unterschriebenen Bauberatungsprotokolle. Die Zeugenaussage legt er den Gerichten vor. Die Bauberatungsprotokolle hält er unter Verschluss.

 

Weiterhin war sich StA GL Gast darüber bewusst, dass es sich bei den Sobiak Unterlagen um Fälschungen handelte, denn im Haftbefehl lautet es:

 

„An einem nicht mehr zu bestimmenden Tag im Jahr 1993 oder 1994 fassten die Beschuldigten v. Hermanni und Sobiak, ... den gemeinsamen Entschluss, anlässlich von Vermietungen von Baumaschinen ...über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen abzurechnen und deren Bezahlung zu erwirken. Um sich hierdurch einen gemeinsamen Vermögensvorteil zu verschaffen.

 

Als Beweis hierfür brachte der StA GL Gast gegenüber dem Haftrichter Bernhardt in der mündlichen Verhandlung den Vermerk „Hallo Jürgen“. Er benannte dieses Dokument mündlich als das wesentliche Beweismaterial. In dem schriftlich vorliegenden und von Gast formulierten Haftantrag bezieht er sich bezüglich des Termins der angeblichen Absprache aber nicht auf den im Dokument „Hallo Jürgen“ bezeichneten Termin 12. Juli 1994. Vielmehr schreibt er „an einem nicht mehr zu bestimmenden Tag im Jahr 1993 oder 1994“ trafen Sobiak und von Hermanni die „Unrechtsvereinbarung.“

 

Durch das ausdrückliche Nichtberufen auf den „Hallo Jürgen“ Termin, wird deutlich, das StA GL Gast bereits zu diesen Zeitpunkt die Fälschung erkannt hatte. Durch die Bauberatungsprotokolle wusste er, dass WEP nicht getäuscht worden sein kann.

 

Die Richter Bernhardt und Nickel werden weder von der Tatsache, dass es sich bei „Hallo Jürgen“ um gefälschte und nur in Kopien vorhandene Papiere handelt, noch von den Inhalten der Operativen Bauberatungsprotokolle in Kenntnis gesetzt.

 

Richter Nickel vertraute dem Vortrag des Staatsanwaltschaft, er fällt auch darauf herein und fängt an sich - sogar im Beschluss schriftlich dokumentiert - nette Gedanken zu machen, wer wohl der Schreiber von „Hallo Jürgen“ ist und identifiziert Friederich. Und er ordnet Haft an.

 

Die Täuschungshandlungen des StA GL Gast bezüglich der Konstruktion Verdunkelung sind in dieser Chronologie unter den Ausführungen zum 9.11.und 12. 11. 99 (s.o.) nachzulesen. Richter Nickel fällt zum zweiten Mal auf seinen „straff und zügig“ arbeitenden Staatsanwalt herein.

 

Das Maß ist voll.

 

Es wird

Strafanzeige gegen StA GL Gast

 

wegen Freiheitsberaubung gestellt werden.

 

 

24. August 2001

Bei einem ausführlichem Gespräch zwischen Herrn RA Meschkat und Herrn Hochberg erklärt dieser, dass er als Leiter der Ermittlungsgruppe des LKA nicht wisse, wer die Entscheidung getroffen habe ihn und das LKA auf HvH anzusetzen.

 

 

30. August 2001

RA Meschkat stellt beim Landgericht Leipzig Antrag auf Beweissicherung von Brecher II, Brown Lenox KK 75 S.

 

 

 

Schaden:

Laut Pressemitteilung der StA Leipzig ist ein für die Stadt Leipzig eingetreten. (Gemäß Anklageschrift soll der Schaden bei WEP und KK sein.)

Schaden von 1.9 Mio. DM
Lt. StA Leipzig betrug der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben für die Maschinen bei Sobiak, d.h. der Rohertrag knapp 1.4 Mio. DM

ohne Zinsen, dreijährigem Aufwand,

Beratertätigkeit und Schwarzgeldzahlungen.

 

Hiernach beträgt die

=Differenz zwischen Schaden und Rohertrag 500.000 DM

Wie kann der Schaden höher sein

als der Rohertrag?

 

Laut StA Leipzig hätte Herr Sobiak für drei Jahre Arbeit also 500.000,- mitbringen müssen.

 

Wertung:

Endlich wissen wir, wie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig Deutschlands Wirtschaft funktioniert.

 

In Wahrheit ist tatsächlich ein Schaden eingetreten, verursacht durch die Staatsanwaltschaft Leipzig.

 

 

 

Es bleiben aber auch noch andere offene Fragen, z.B.:

 

Wann wird StA Gruppenleiter Gast, in der Zwischenzeit in die Abteilung Vollstreckung versetzt, zum Oberstaatsanwalt befördert?

 

Wer kann in Sachsen das LKA mit über 60 Mitarbeitern für Hausdurchsuchungen und Ermittlungen für Wochen in Bewegung setzen?