Zum Versuch der Staatsanwaltschaft Leipzig, Öffentlichkeit
und Transparenz aus dem Gerichtssaal auszuschließen


Staatsanwaltschaft Leipzig möchte Öffentlichkeit und Transparenz aus dem Gerichtssaal ausschließen.


Nach Mitteilung des Landegerichtes hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig am 9. Januar 2002 beantragt,

"den mitschreibenden Personen zukünftig zu untersagen, die Erstellung der sogenannten Wortprotokolle zum Zwecke der Weitergabe der Veröffentlichung im Internet fortzusetzen."

Sie begründete dies mit dem Hinweis auf § 58 Abs. 1 StPO.

Hintergrund:
Im Gegensatz zu dem was die weit aus meisten Bürger glauben, werden vor einer Strafkammer keine Zeugenprotokolle angefertigt. Das heißt im Nachhinein kann die Staatsanwaltschaft den Zeugen alles in den Mund legen und auch entsprechend uminterpretieren wie es ihr gerade passt.

Dies war der Verteidigung natürlich bewusst. Sie lässt aus diesem Grunde Wortprotokolle der Zeugen anfertigen. Ferner hatte bereits im März 2000 der Pressesprecher Röger "Herrn Becker, für Spiegel TV" mitgeteilt, dass der Fall "sowieso vom BGH" entschieden werde. In dieser Weise auf ein langes Verfahren eingestellt, ist es wichtig die Zeugenaussagen möglichst wörtlich festzuhalten.

Die StA versuchte nun die Erstellung der Wortprotokolle zu verhindern:

Siehe Antrag vom 28.1.2002

Stellungnahme der Verteidigung vom 29.1.2002


Beschluss des Landgerichtes vom 29.1.2002


Nach Beschluss des Landegerichtes haben ca. zehn Personen beantragt im Gerichtssaal mitschreiben zu dürfen. Es wurde ihnen ausnahmslos genehmigt.

Aufgrund der Anweisung des Gerichtes werden im Internet zunächst nur noch Zusammenfassungen der markanten Zeugenaussagen - ähnlich einem Zeitungsbericht - für jedermann zugänglich veröffentlicht. Uns ist bewusst, dass dies als parteiisch und gefärbt angesehen werden wird. Den Medienvertretern kann die ausführliche Wortprotokollversion zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen hätten die jeweiligen Medienvertreter im Gerichtssaal ja auch mitschreiben können.

Nicht aus dem Internet nehmen werden wir die bisher veröffentlichten Wortprotokolle und die Aussagen der Polizeibeamten. Diese sind nur Verfahrenszeugen. Durch Ihre Aussage über die Verfahrensabläufe kann weder praktisch noch theoretisch ein Zeuge und damit die Wahrheitsfindung beeinflusst werden.

Sollte dies versucht werden zu verhindern, wird hierüber ein neuer Rechtsstreit beginnen. Dies wird dann zu einem Grundsatzurteil des BGH bzw. Bundesverfassungsgerichtes führen, da eine Veröffentlichung im Internet bis heute noch nicht vorgenommen wurde und höchstrichterliche Entscheidungen hierzu bisher nicht ergangen sind.