Zeugenvernahme des Herrn Dietmar Thomas

Protokoll der Verhandlung vom 23.07.2002

Thomas, Dietmar
48 Jahre,
Beamter

Beginn: 10.45 Uhr

Nickel: Herr Thomas, es geht um Ihre Kontakte mit dem Angeklagten Sobiak. Sie haben ihn gemeinsam mit Herrn KHK Hochberg in Hannover aufgesucht. Vielleicht schildern Sie mal Ihre Erinnerungen. Was war Anlass, versuchen Sie sich zu erinnern!

Thomas: Nach meiner Erinnerung war es die Vorbereitung einer Beschuldigtenvernehmung. Wir hatten umfangreiche Papiere gefunden, dass er sich strafbar gemacht haben könnte. Es hatte ja am 09. Juni eine Hausdurchsuchung gegeben. Am 5. Juli wollten wir bei Herrn Sobiak noch mal nachfragen.

Nickel: Wie kam es zu dem Gespräch? War der Termin abgestimmt mit Herrn Sobiak?

Thomas: Termin war abgestimmt, zugegen war Herr Sobiak. Herr Hartung ist wohl ein bisschen später gekommen. Er war zumindest bei der Befragung stets zugegen, wenn es zur Sache ging.

Nickel: Zum damaligen Zeitpunkt 05.07.1999 - welche Funktion hatten Sie das inne?

Thomas: Ich war derzeit Dezernatsleiter von Wikri, Wirtschaftskriminalität.

Nickel: Wie lief das Gespräch ab? Haben Sie im Vorfeld mit Herrn Hochberg das Gespräch vorbereitet? Sollten Unterlagen vorgelegt werden?

Thomas: Ja, das waren im wesentlichen Unterlagen über Mietzeiträume und Mietzahlungen von Brecheranlagen, handschriftliche Papiere und Unterlagen von Sobiak aus denen hervorging, dass ein zu erlangender Überschuss , möglicherweise zwischen HvH und Sobiak aufzuteilen wäre.

Nickel: Wurde Herr Sobiak vor dem Gespräch förmlich belehrt?

Thomas: Er ist mit Sicherheit auf seine Rechte hingewiesen wurden. Es fand ja bereits am 09. Juni eine Hausdurchsuchung statt und schon dort ist dies geschehen.

Nickel: In dem Protokoll ist das nicht ausdrücklich enthalten.

- Vorhalt -Schoppenhauer Str. ..... Dabei erklärte Herr Sobiak...

Nickel: Die Belehrung ist nicht ausdrücklich enthalten. Können Sie dazu etwas sagen?

Thomas: Das ist richtig, auch nicht gänzlich korrekt. Nichts desto trotz ist sie erfolgt.

Nickel: Nach Ihrer Auffassung, war Herr Sobiak zum damaligen Zeitpunkt Beschuldigter?

Thomas: Ich kann mich nicht erinnern, aber nach Einsicht der Aktenauszüge von der Hausdurchsuchung vom 09.06. gemäß Protokoll vom 10.06. ist niedergelegt, dass er Beschuldigter war und belehrt wurde.

Nickel: Weitere Einzelheiten zum Gespräch, können Sie sich noch erinnern an weitere Einzelheiten, wurden weitere Unterlagen vorgelegt, können Sie sich noch erinnern?

Thomas: Daran kann ich mich nicht erinnern. Ich erinnere mich wie es auch aus dem Protokoll zu erkennen ist, das Herr Sobiak jede Beschuldigung von sich gewiesen hat, dass die Mietzahlungen und Mietzeiten mit den Haushaltsproblemen von Herrn von Hermanni, zumindest habe er das damals so gesagt, zu tun hätten. Das handschriftliche Papier sei ihm nicht bekannt. Von einem Überschuss wisse er nichts.

Schurig: Herr Vorsitzender, können Sie den Zeugen bitte noch einmal befragen, ob das seine
Erinnerung ist oder ob der Zeuge die Aktenvermerke zitiert?

Nickel: Das hat der Zeuge bereits erläutert.

Thomas: Erst habe ich die Aktenvermerke gelesen, dann konnte ich mich punktuell erinnern.

Nickel: Können Sie sich an den Ablauf der Vernehmung erinnern? Hat Herr Sobiak zusammenhängend vorgetragen?

Thomas: Es gab keine Kommunikationsprobleme. Herr Sobiak hat nur mal den Raum verlassen mit seinem Anwalt.

Nickel: Warum hat Herr Sobiak den Raum verlassen?

Thomas: Zur Anwaltsberatung.

Auerswald: Herr Thomas, wie läuft das in Ihrer Behörde technisch ab, wenn jemand Beschuldigter wird?

Thomas: Es muss eine Einleitungsverfügung ergangen sein. Das war in dem Fall der Fall. Ich habe es ja gerade gesagt, der Status war einwandfrei.

Auerswald Waren Sie schon vorher beteiligt?

Thomas: Ich war Dezernatsleiter.

Schurig: Das heißt, sie waren mit der Durchführung des Falles so nicht betraut oder waren Sie betraut?

Thomas: Als Vorgesetzter schon, aber nicht als Sachbearbeiter. Ich kannte keine Details.

Schurig: Sie sagten, dass der Termin 05.07. der Kontaktaufnahme diente, also zur Vorbereitung einer Beschuldigtenvernahme. Dann sagte Sie, Herr Sobiak ist belehrt worden. Das gibt doch keinen Sinn? Wie war es denn nun, ist er belehrt worden oder nicht?

Thomas: Doch. Das habe ich so nicht gesagt. Am 05.07 gab es eine Belehrung, das weis ich jetzt. Wir standen am Anfang unserer Ermittlung, der Sachverhalt war sehr komplex.

Schurig: Wie passt das denn zusammen, sind Sie nun zur Beschuldigtenvernehmung oder zur Vorbereitung dieser Beschuldigtenvernehmung dorthin gefahren?

Thomas: Ich war nicht sicher, dass es zur Beschuldigtenvernahme kommt, das war förmlich noch nicht klar. Der Sachverhalt war sehr komplex, es sollten vor diesem Hintergrund bei Sobiak Unterlagen gesichtet werden.

Schurig: Also, es sollte eine Beschuldigtenvernahme werden und nicht der Vorbereitung dienen?

Thomas: Es sollte eine Beschuldigtenvernahme werden, die aber noch nicht Wort für Wort protokolliert wird.

Schurig: Herr Sobiak hat ein handgeschriebenes Dokument übergeben, wo der Überschuss zwischen Herrn Sobiak und Herrn von Hermanni aufgeteilt werden sollte. Wie war der Überschuss dokumentiert?

Thomas: Ich habe es hier dabei als Kopie. Ich weis nur dass am Ende steht, dass der Überschuss mit Herrn von Hermanni verrechnet werden soll.

Schurig: Wer hat das Schreiben verfasst, haben Sie hierzu Ermittlungen angestellt?

Thomas: Ich nicht, ich bin dann gewechselt.

v.Hermanni: Sie sind zum damaligen Zeitpunkt Vorgesetzter des Herrn Hochberg gewesen?

Thomas: Ja.

v.Hermanni: Hat Herrn Hochberg Ihnen immer berichtet?

Thomas: Davon können Sie ausgehen.

v.Hermanni: Sie haben ja Karriere gemacht und sind jetzt Kriminaldirektor?

Thomas: Kriminalrat.

v.Hermanni: Hohes Gericht, ich möchte dem Zeugen einen Vorhalt machen, des Vermerkes vom 14.Juli 1998, aus Band I - Staatsanwaltschaftliche Verfügungen, Blatt 37, Punkt. Nr. 4. Darin heißt es:
Der Geschäftsführer der Firma Lebak Karl-Heinz Blaume ist als Beschuldigter zu führen.

Nickel: Stellen Sie Ihre Frage?

v.Hermanni: Können Sie mir sagen, wie es dann am 09.12.1999 zu einer Zeugenvernahme kommen kann? Können Sie da vom Beschuldigten zum Zeugen und wieder zurück immer einfach so wechseln?

Nickel: So können Sie die Frage nicht stellen.

Thomas: Zum selben Aktenzeichen?

v.Hermanni: Ich habe ja in dem Verfahren gelernt, dass es für Zeugen und Beschuldigte verschiedene Vordrucke gibt. Wie kann denn dann dieser Vordruck genommen worden sein?

Thomas: Daran kann ich mich nicht erinnern.

v.Hermanni: Wenn wir in den Band I hineinschauen und schreiten nun einige Tage im Jahr 1998 voran. Es gibt in den Unterlagen eine Verfügung vom Staatsanwalt Gruppenleiter Gast. Herr Gast, auch wenn Sie und alle anderen im Saal jetzt erstaunt sind - dies war ein sehr kluger und sehr intelligenter Vermerk. Sie stellen dort eine Vielzahl berechtigter und kluger Fragen und fordern das LKA zu Ermittlungen auf. Diese werden aber alle nicht beantwortet, vielmehr kommt es zu umfangreichen Gesprächen an denen auch Sie, Herr Thomas, teilgenommen haben. Über den Inhalt steht nichts in den Akten. Was ist denn dort besprochen worden?

Thomas: Das kann ich jetzt nicht sagen, daran habe ich jetzt keine Erinnerung.

v.Hermanni: Das glaube ich Ihnen nicht, an den Gesprächen hat auch die Vorgesetzte von
Herrn Gast, die Staatsanwältin Hadamitzky teilgenommen.

Gast: Zwischenruf...??

Thomas: Kann ich Ihnen auch nicht sagen.

v.Hermanni: Na gut, in den Unterlagen aus dieser Zeit gibt es plötzlich auch einen Vermerk vom 20.08.98. Wer hat Herrn Hochberg zur IHK geschickt? Was hat die IHK mit dem Verfahren zu tun? Was kam dabei heraus? Welche Informationen wurden an die Staatsanwaltschaft weitergegeben?

Thomas: Daran kann ich mich nicht erinnern.

v.Hermanni: Was hat die IHK gesagt und was hat Herr Hochberg Ihnen mitgeteilt?

Thomas: Das weis ich nicht.

v.Hermanni: Das ist Ihnen also nicht erinnerlich?

Thomas: Ja, das ist mir nicht erinnerlich

Gelächter im Gerichtssaal

v.Hermanni: Genau den Satz haben wir auch immer von Ihren Kollegen gehört.

Nickel: Haben Sie noch weitere Fragen?

v.Hermanni: Nein, das hat ja doch keinen Sinn.

Der Zeuge wird unvereidigt um 11.04 Uhr entlassen.