Tatbestände

Die Täuschung
Die Zeugen Dr. Koppe, Dr. Böckenförde, Till und Dinse haben ausnahmslos bestätigt, dass der bfb nur die vereinbarten, gemäß schriftlichem Auftrag bestätigten Summen abgerechnet hat. Ferner wurden vom bfb zusätzliche Leistungen, z.B. für die unterirdischen Kanäle ohne Abrechnung erbracht.

Damit haben nun auch die Zeugen bestätigt, dass es gar keinen Schaden gibt.

Neben dem fehlenden Straftatbestandsmerkmal des Schadens haben die Zeugenaussagen auch ergeben, dass es keine Täuschungshandlungen durch HvH gegeben hat.

Hierzu werden im Folgenden auch die handschriftlichen Protokolle des Herrn Till und die offiziellen, allen Beteiligten zur Verfügung gestellten Protokolle der WEP veröffentlicht.

Diese Dokumente wie aber auch die Zeugenaussagen liegen der Staatsanwaltschaft seit dem 3. Dezember 1999 vor.

Nach den Demonstrationen der bfb Mitarbeiter vom 29. November 1999 und einer bundesweiten Medienberichterstattung wollte die Staatsanwaltschaft ihren Fehler nicht einräumen. Dem Staatsanwalt GL Gast war dies auch bewusst. Ein von ihm am 3. Dezember 1999 verfasster Vermerk gibt hierüber deutlich Auskunft. Staatsanwalt GL Gast täuschte daraufhin die Gerichte in der Weise, dass er folgende Dokumente und Zeugenaussagen den Gerichten nicht zur Verfügung stellte:


Protokolle obiger Besprechungen
Zeugenaussagen der Herren Dr. Böckenförde, Dr. Koppe, Till, und Detlew Müller

Ferner täuschte er die Gerichte dadurch, dass er die Gerichte in dem Glauben ließ, die Staatsanwaltschaft Leipzig habe Dokumente, die HvH belasten, im Original in den Händen. Als die Verteidigung im Februar 2000 um kriminaltechnische Untersuchungen bat, gestand StA GL Gast, dass er nur im Besitz von Kopien sei. Auf die Nachfrage, ob er die Gerichte hierüber in Kenntnis gesetzt habe, erklärte er unter Zeugen, dass diese es doch selber feststellen könnten.

Es hat also tatsächlich Täuschungshandlungen gegeben, aber nicht durch HvH sondern durch den StA GL Gast.


Anlagen
(Zum Vergrößern bitte auf das jeweilige Dokument klicken.)

1. Vermerk zur Besprechung am 14.04.1994:

Vermerk


2. Handschriftliche Notizen zum Termin am 14.04.1994:


Notizen


3. Vermerk zur Besprechung am 04.10.1995:

Vermerk Vermerk


4. Handschriftliche Notizen zum Termin am 04.10.1995:

Notizen