Matthias von Hermanni                                                Hohenroda, den 16. April 2002

Dorfstrasse 8

04509 Hohenroda

Tel.: 034295/72561

Fax: 034295/72562

http://www.vonhermanni.de

 

 

 

 

 

 

An die

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Postfach 12 07 27

01008  Dresden

 

per Fax vorab 0351/ 446 2970

m. d. B. um Weiterreichung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft Chemnitz

 

Kopie zu den Gerichtsakten Landgericht Leipzig, 11. Strafkammer

Kopie RA Meschkat

Kopie RA Schurig

 

 

Betr.:               Strafanzeige gegen StA Leipzig

Hier:                Strafanzeige Nr. IV

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit dem heutigen Schreiben und seinen Anlagen beweise ich Ihnen,

 

dass die von mir gestellten Strafanzeigen berechtigt sind und dass das rechtswidrige illegale Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig anhält,

 

ferner beweise und überführe ich hiermit den StA GL Gast der Strafvereitelung im Amt.

 

 

Ich erstatte daher eine weitere

 

Strafanzeige

 

aus allen rechtlichen Gründen gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig; insbesondere gegen den

 

StA GL Gast

 

wegen im Amt begangener Straftaten.

 

Zusammengefasst behauptet Herr StA GL Gast gemäß Anklageschrift gegen meine Person, ich hätte mir einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, in dem ich einerseits der „öffentlichen Hand“ (hier kann es zunächst egal sein ob der Stadt Leipzig, dem bfb, der GBG/WEP oder KK) einen Schaden zugefügt habe, in dem ich zuließ, dass Herr Jürgen Sobiak Baumaschinen überteuert bei der „öffentlichen Hand“ abrechnen konnte, damit dieser „Gewinn“ (= Schaden) mit Leistungen an meinen privaten Bauprojekten „verrechnet“ wurde.

 

I.        Strafvereitelung im Amt §§ 258, 258a StGB

Nach der Zeugenaussage der Herren Andreas Balz (Anlage 2), Erhard Balz und Matthias Große (Anlage 1), sowie der Vorlage des Betonbrecherangebotes aus dem Jahr 1995 durch Frau Degenhardt, ist festzuhalten, dass es aus meiner Sicht zwischen Herrn Sobiak und mir gar nichts zu verteilen gab. Ich füge Ihnen die obigen Anlagen bei. Das Angebot liegt dem Landgericht Leipzig vor. Es handelt sich bei den Zeugenaussagen um Mitschriften der Verteidigung. Zu Ihrem besseren Verständnis mache ich die entscheidenden Stellen kenntlich (blau) und kommentiere sie in rot.

 

Nach der Zeugenaussage von Herrn Matthias Große ist nun endgültig bewiesen, dass der bfb betrogen wurde. Es wurden neuwertige Maschinen zugesagt, aber eine alte gebrauchte Vorsiebmaschine der Marke Ultra Screen sowie ein alter Betonbrecher der Marke KK 75 S Brown Lennox untergeschoben. Es war bei der Lieferung eines alten Betonbrechers auch eine erhebliche kriminelle Energie erforderlich:

 

1.      Die Zulassungspapiere wurden gefälscht.

2.      Die Montageaufträge wurden verfälscht.

3.      Die Betriebsstundenzähler wurden zurückgedreht.

4.      Die Motorennummern wurden ausgetauscht.

5.      Die Identnummer wurde verfälscht.

 

 

Ich habe den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Leipzig Herrn StA GL Gast rechtzeitig und ausreichend auf diese Sachverhalte bereits im Sommer 2000 hingewiesen. Da diese Hinweise dem von ihm verfolgten Ziel meiner Verurteilung widersprachen, hat er vorsätzlich böswillig und aktiv handelnd, die im Jahre 2000 noch mögliche Strafverfolgung verhindert. Mit der Begründung, es sei egal ob man alte oder neue Maschinen liefert, wichtig sei doch nur, dass die Maschinen auch die geforderte Leistung brächten, (Diese Theorie dürfte wohl demnächst den Gebrauchtwagenhandel revolutionieren!) wurde das Ermittlungsverfahren ohne Ermittlungen eingestellt. Nach der Zeugenvernahme Große (siehe Anlage 1) ist bewiesen, dass eine neue KK 75 S bestellt war, nur erhalten hat sie der bfb nicht.

 

In der Zwischenzeit ist die Straftat verjährt. Das Motiv des Staatsanwaltes ist offensichtlich. Die Handlungen vollständig in den Unterlagen des Ermittlungsverfahrens in den Akten beim Landgericht Leipzig Aktenzeichen 11 Kls 900 Js 56086/97 dokumentiert.

 

Damit hat der Angeklagte Matthias von Hermanni den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Leipzig Herrn StA GL Gast der Strafvereitelung, bzw. der Strafvereitelung im Amt überführt. Gemäß § 258, bzw. 258a StGB ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. In minderschweren Fällen - was hier auszuschließen ist - wäre auch eine Geldstrafe möglich.

 

Die heute eingetretene Situation ist nach der Strafprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen:

 

Der Angeklagte überführt den Staatsanwalt im laufenden Verfahren, vor Gericht, einer Straftat.

 

Der Gesetzgeber hat daher auch keinen Befangenheitsantrag gegen die Staatsanwaltschaft für eine solche Situation vorgesehen. Als erschwerend für unseren Sachverhalt und die Situation kommt hinzu, dass wir durch die Ereignisse aus dem Prozessverlauf wissen, dass die Sitzungsvertreter nur das willige Werkzeug der Behördenleitung sind. Die Schriftsätze vom 2. April 2002 hierzu liegen Ihnen vor. Ein schlichtes auswechseln der Personen gegen andere Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Leipzig hilft also auch nicht. Es sei an dieser Stelle auch an das Telefonat zwischen meinem Rechtsanwalt Herrn Meschkat und dem LOStA Spitz aus dem Jahre 2000 erinnert, der bereits damals erklärte, man werde nur sehr schwer in der Lage sein der Staatsanwaltschaft Leipzig den Vorsatz für rechtswidriges Handeln nachzuweisen.

 

Ein schlichtes Weitermachen dürfte eigentlich allen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland widersprechen.

 

Aber was tun? Ich habe an einer irgendwie gearteten Prozessverzögerung aus naheliegenden Gründen auch überhaupt kein Interesse. Noch weniger Interesse habe ich aber daran, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Obergericht meint: Fangt doch noch mal von vorne an.

 

Nun werden Sie sich fragen, warum schreibe ich dies. Auch dies lässt sich leicht erklären: Wie Sie dem Auftritt und Aussagen des StA GL Gast im Gerichtssaal aber auch der neuerlichen Presseberichterstattung und den dortigen Erklärungen des Oberstaatsanwaltes Röger haben entnehmen können, versucht die Staatsanwaltschaft Leipzig nun ihr illegales und rechtswidriges Verhalten den Gerichten in die Schuhe zu schieben. Nicht die Staatsanwaltschaft hätte schließlich die Anklage zugelassen sondern das Gericht selbst wäre verantwortlich. Dass dieser Umstand aber den Täuschungshandlungen der Staatsanwaltschaft zuzuschreiben ist, wird allerdings weggelassen. Insbesondere bemüht man sich aber um eine umfangreiche Prozessverschleppung.

 

Ich habe daher bereits im Gerichtssaal erklärt und wiederhole dies hiermit schriftlich und unwiderruflich, dass ich aus der Tatsache, dass der Vertreter der Anklageschrift Herr StA GL Gast in dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig Aktenzeichen 11 Kls 900 Js 56086/97 und bezogen auf die Straftat Strafvereitelung im Amt bezüglich der Lieferung von alten Maschinen obwohl neuwertige Maschinen zugesagt waren überführt ist, keine Anträge stellen und keine Rechte im Verfahren gegen meine Person ableiten werde.

 

 

 

II.          Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB in Verbindung mit § 336 StGB

 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist nach nunmehr 25 Verhandlungstagen noch immer auf der Suche nach jemandem der von mir getäuscht oder dem ich einen Schaden zugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach ihrem eigenen Vortrag ein Abrechnungsverfahren vorgegeben, das diese für einzig richtig betrachtet. Dies Verfahren hätte der öffentlichen Hand - egal ob WEP/GBG/KK oder Stadt Leipzig oder bfb - einen um 850.000,- DM netto, höheren Aufwand verursacht. Hinzu kommt, dass diese vergleichenden Rechenwerke von den Basiszahlen der StA ausgehen. Nach der ZV Große ist nun aber bewiesen, dass es zu Scheckzahlungen gekommen ist und alte Maschinen geliefert wurden. Würde man mit realen Zahlen der damaligen Zeit rechnen wäre der erhöhte Aufwand für die öffentliche Hand bei dem StA Modell sogar bei über 1. 2 Mio. DM. Sie können die vergleichenden Rechenwerke von der Internetseite www.vonhermanni.de unter dem Button Tatbestände / Schaden herunterladen.

 

Mit den Schriftsätzen vom 25. und 26. März 2002 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nun ihren bisherigen fast zwei Jahre vorgenommen Vortrag dahingehend umgestellt, dass sie behauptet, ich hätte WEP und GBG mit der Vorspiegelung eines in Wahrheit nicht vorhandenem Guthaben getäuscht.

 

Ziel dieser, mit großem Getöse vorgetragenen Anträge war die Fortdauer des Haftbefehls. Auch ein ausgesetzter Haftbefehl stellt nach höchstrichterlicher Rechtssprechung eine Einschränkung der Freiheitsrechte dar. Somit liegt bei vorsätzlichem illegalem und rechtswidrigem Handeln auch eine Freiheitsberaubung vor. Zwar hat die Kammer die Anträge abgelehnt, aber auch der Versuch ist unter Strafe gestellt.

 

Ich werde Ihnen nun im Folgenden beweisen, dass bereits am 25. und 26. März 2002 die Staatsanwälte Gast und Flyner wussten, dass der bfb im April 1994 nicht nur ein Guthaben aus erbrachten Leistungen hatte, ja, dass die Staatsanwälte sogar bereits wussten, dass es oberhalb des von der Zeugin Naumann berechneten Guthabens lag.

 

Nach Prüfung der Akten, die man Ende März 2002 dem Gericht vorlegte, wussten die Staatsanwälte GL Gast und Flyner, dass

 

a) die Maschinen, die noch in Anmietung liefen, auf der Leistungsseite gar nicht berücksichtigt waren, oder anders ausgedrückt, bei Berücksichtigung das „Guthaben“ des bfb noch erhöht hätten;

b) Busse, Pkw, Bauwagen, Container, Werkzeuge und Kleinmaschinen ebenfalls nicht berücksichtigt waren oder anders ausgedrückt, bei Berücksichtigung das „Guthaben“ des bfb noch erhöht hätten;

c) der Bauleiter Müller beim Ausfüllen des Bautagebuches offensichtlich Maschinen die gearbeitet haben, vergessen hatte mit aufzuführen, oder anders ausgedrückt, bei Berücksichtigung das „Guthaben“ des bfb noch erhöht hätten.

 

Die Frage von StA GL Gast an die Zeugin Naumann „Muss man buchhalterische Leistungen und Forderungen nicht gegenüberstellen?“ beweist, dass ihm bereits in diesem Moment also vor Antwort der Zeugin bekannt und auch bewusst war, dass die monatlichen Mietraten nicht erfasst wurden und wenn sie erfasst worden wären, das Guthaben erhöht hätten.

 

Die Frage von StA GL Gast an den Zeugen D. Müller „Haben Sie eine Erklärung, warum sie erst im September eingetragen wurde?beweist, dass er die Tagebücher mit den Abrechnungen geprüft hatte und ihm vor der Antwort des Zeugen bewusst war, welche Fahrzeuge und Maschinen trotz Einsatz nicht in den Listen erschienen waren und wenn sie erfasst worden wären, das Guthaben erhöht hätten.

 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat damit am 26. März 2002 wider besserem Wissen Beweisanträge mit dem Ziel der weiteren Freiheitsberaubung meiner Person gestellt.

 

Die vollständigen Zeugenaussagen füge ich diesem Schriftsatz unter Anlage 3, (3. ZV Naumann) und Anlage 4 (2. ZV D. Müller) bei.

 

 

 

III.          Weitere Schritte

 

Meine erste Strafanzeige liegt nun acht Monate zurück. Handlungen und Aktivitäten irgendwelcher Art sind Ihrerseits nicht erkennbar.

 

Es ist nun an der Zeit zum Handeln. Ich fordere Sie daher auf mir zu folgenden Themen Mitteilungen zu machen:

 

1.      Ermittlungssachstand zu meinen Strafanzeigen.

2.      Nach der geständnisgleichen Erklärung des OStA Röger gegenüber der LVZ und der MDZ man sei „Hinweisen nachgegangen“ (LVZ vom 6. April 2002) fordere ich Sie auf, nun dienstliche Erklärungen abzuverlangen wer, wann welche „Hinweise“ gegeben hat. In den Ermittlungsakten sind keine dokumentiert. Die Strafanzeige des Bunge kann nicht gemeint sein, denn die wurde zunächst eingestellt und KHK Hochberg hat klar und unmissverständlich bestätigt, StA und LKA selbst hätten Sobiak aufgefordert Unterlagen gegen mich zusammenzustellen. Von wo und wem kommen denn nun die „Hinweise“?

3.      In diesem Zusammenhang stelle ich auch die Frage, wieso erscheint erst am 20. März 2002 das LKA erneut im Archiv des bfb. Ich hatte KHK Hochberg bereits im März 2000 auf die Unterlagen aufmerksam gemacht. War dies ein Eigenantrieb der StA oder gab es „neue Hinweise“? Und wenn ja, von wem?

4.      Sicherstellung des Informationsaustausches und der Gespräche mit der Steuerfahndung Hannover und Leipzig. Es gab regen Informationsaustausch, es gab sogar gemeinsame Sitzungen. Es muss hierzu Unterlagen geben. Die StA wusste bereits im Sommer 1999, dass die mich belastenden Dokumente gefälscht sind!

5.      Sicherstellung der Dokumente wer, wann und von wem, nach welchem Informationsaustausch, das LKA eingeschaltet wurde.

6.      Sicherstellung der Dokumente über die illegalen Handlungen des LKA nach dem Telekommunikationsgesetz.

7.      Welche Schritte beabsichtigen Sie nach dem Verhalten des LOStA Spitz vom 26. März 2002 gegen diesen und seine Mitarbeiter zu unternehmen?

 

 

Hochachtungsvoll

 

 

 

 

Matthias von Hermanni

 

Anlagen 1 bis 4

Im Internet nur auszugsweise.


Anlage 1                                                                   Auszug

 

1. Zeugenvernahme vor dem Landgericht Leipzig, 11. Strafkammer, am 9.April 2002 um 12:20 Uhr

 

Matthias Große,

 

 

 

 

Nickel:            Mit welchem Aufgabengebiet waren Sie bei Fischer und Jung beschäftigt?

Große:            Ich war anfangs Verkaufsleiter, später Prokurist.

Nickel:            Was war der Anlass des Kennenlernens von Herrn Sobiak? Können Sie sich erinnern?

Große:            Herr Sobiak trat telefonisch an mich heran, mit der Absicht eine Aufbereitungsanlage für Bauschutt zu erwerben.

Nickel:            Wann war das ungefähr? Können Sie sich erinnern?

Große:            Das war im Frühjahr 1994. Zum Verkauf kam es im April, also sicher 4 bis 6 Wochen vor April.

Nickel:            Haben Sie Herrn Sobiak als Privatperson oder als für eine Firma kennen gelernt?

Große:            Herrn Sobiak als Privatperson mit seiner Firma Baumaschinenvermietung.

Nickel:            Hat er Ihnen bestimmte Vorgaben für die Anlage gemacht, für die Größe, Preisvorstellungen oder so?

Große:            Es gab ein generelles Interesse für eine solche Anlage bei Herrn Sobiak. Ich habe daraufhin vorgeschlagen, auf eine Baustelle bei Dresden zu fahren, auf der unsere Firma ein Vorführgerät hatte um so eine Anlage zu zeigen.

Nickel:            Was war das für eine Anlage in Dresden, hatte die eine bestimmte Bezeichnung?

Große:            Ja, das war ein Backenbrecher, KK 114, von Brown Lennox. Eine Siebmaschine McDonald Ultrascreen.

Nickel:            Hat Herr Sobiak Ihnen erläutert, wo diese Maschine verwandt werden sollte?

Große:            Ja. Ich denke auch, dass ich selbst März/April auf dieser Baustelle in Leipzig war, um die erforderlichen Leistungsparameter festzustellen und den Lieferumfang festzulegen.

Nickel:            Hat Ihnen Herr Sobiak mitgeteilt, ob er die Maschinen selbst erwerben wollte oder jemand anderes, hat er was gesagt?

Große:            Die Firma Sobiak ist von der Firmenbezeichnung her Baumschienenhändler und -vermieter und wir haben an diese Firma geliefert.

Nickel:            An wen sollte diese Maschine vermietet werden?

Große:            Also, an diese Firma in Leipzig, diese Gesellschaft ABM oder ABS Leipzig.

Nickel:            Haben Sie die Firmenbezeichnung erfahren?

Große:            An der Baustelle standen ja auch Schilder.

Nickel:            ABM-Stützpunkt Leipzig?

Große:            Ja.

Nickel:            Gut, wie ging es weiter mit den Verhandlungen mit Herrn Sobiak? Sie haben die Maschine mit ihm angeschaut?

Große:            Ich habe meine Referenzmaschinen Herrn Sobiak gezeigt. Ca. 14 Tage später die Gebäudemassen angeschaut, ob es geht und weitere Komponenten vorgeschlagen.

Nickel:            Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Konnte die Maschine eingesetzt werden?

Große:            Ja, natürlich, wir sind zu einem Ergebnis gekommen, dass der Lennox - Brecher und die Ultrascreen Siebanlage in Frage kommen.

Nickel:            Wissen Sie, wann der Betonbrecher geliefert wurde?

Große:            Im April 1994 denke ich.

Nickel:            Zum Kaufpreis, können Sie da etwas sagen, ich meine zum Verkaufspreis?

Große:            Das ist bei Ihnen in den Unterlagen. Ich möchte hier keine falsche Zahl nennen.

Nickel:            Wenn Sie sich nicht erinnern können, dann teilen Sie es bitte mit. Gab es Gespräche über den gelieferten Betonbrecher? Gab es später Rückfrage, z.B. zu Mängeln?

Große:            Die verantwortlichen Mitarbeiter von ABM auf der Baustelle hatten den direkten Kontakt, also die Telefonnummer für den Kundendienst, hat auch alles funktioniert. Das hat letztendlich auch dazu geführt, dass im Herbst weitere Maschinenkomponenten bestellt wurden. Das wurde vertraglich verabredet.

Nickel:            Zum weiteren Verbleib der Betonbrecheranlage, können Sie da etwas sagen?

Große:            Diese Maschine haben wir über viele Jahre auf der Baustelle als Kundendienst betreut.

Nickel:            Für die Betreuung, wer war da der Ansprechpartner? Herr Sobiak, die Firma oder andere?

Große:            In der ersten Zeit ja, dann gab es persönliche Kontakte zwischen den Mitarbeitern auf der Baustelle und unserem Kundendienst. Das ging dann über den kleinen Dienstweg. Aber zuerst über Herrn Sobiak, dann über ABM. Die Rechnungen gingen erst an Sobiak und dann direkt an ABM.

Nickel:            Wissen Sie, von wem die Festlegung getroffen wurde?

Große:            Von Beiden.

Nickel:            Können Sie das zeitlich einordnen, Monate oder Jahre später nach der Anschaffung?

Große:            Ich schätze, Ende 94, Frühjahr 95, das müsste sich aber aus den Akten ergeben, Der Zeitraum ist einfach zu lange her.

Nickel:            Da wäre also kein Jahr verstrichen seit Anlieferung der Maschine.

Große:            So in etwa, das muss aber alles in den Akten stehen.

Nickel:            Wenn Sie sich nicht erinnern können, tun Sie uns das kund. Es ist vorgetragen worden, bzgl. es ersten Betonbrechers, das Stichwort Mietkaufvertrag. Ist dies erörtert worden, haben Sie etwas erfahren? Oder haben Sie auch mit ABM gesprochen?

Große:            Nein, Sie müssen verstehen, Herr Sobiak war oder ist unser Kunde. Wir haben viele Kunden, die auch weiter vermieten, da forsten wir nicht weiter nach, wir greifen nicht in die vertraglichen Beziehungen unserer Kunden ein. Natürlich müssen wir uns auch gegen unsere Mitbewerber schützen.

Nickel:            Möglicherweise sollte von Herrn Sobiak weiterverkauft werden oder ähnliches, wissen Sie davon etwas?

Große:            Nein.

Nickel:            Gab es in folgenden Zeiten weitere Lieferungen auf Sobiak bezogen?

Große:            Ich sagte bereits, im Herbst 94 wurde noch eine Siebmaschine geliefert, um die Qualität des gelieferten Materiales zu verbessern. Und im Jahr 95 noch ein kleinerer Backenbrecher von Lennox für eine kleinere Baustelle geliefert.

Nickel:            Sie erwähnten zu Beginn, Herr Clausnitzer kennen gelernt zu haben?

Große:            Ja, natürlich, die Verantwortlichen auf der Baustelle waren uns bekannt. Wir vollzogen ja die funktionale Übergabe des Brechers.

Nickel:            Herrn v. Hermanni haben Sie auch kennen gelernt?

Große:            Herr v. Hermanni habe ich persönlich nie kennen gelernt. Ganz am Ende gab es eine Korrespondenz mit ABM zu einer Maschine, die übernommen wurde, ohne schon voll bezahlt worden zu sein.

Nickel:            Aber der Name sagt Ihnen was?

Große:            Natürlich.

Schumann:            Sagen Sie etwas zur Marktlage 1993/94 für Betonbrecher.

Große:            Naja, 93-95 war das Hauptgeschäft in Ostdeutschland für Abrisse, hat sich auf diesem Sektor abgespielt, große Abbruchgeschäfte. Ich habe ja die Unterlagen dazu abgegeben. Marktpreis je nach unterschiedlicher Ausstattung in etwa 440.000 DM netto.

Schumann:            War es leicht, eine Maschine wie den Betonbrecher zu beschaffen.

Große:            Ja, also, wenn Sie so fragen: Wir sind Baumaschinenhändler. ... Es ist nie schwer, ein Geschäft zu realisieren.

Schumann:            Wie wird der Kaufpreis von Herrn Sobiak finanziert?

Große:            Also, ich weiß es nicht mehr 100%ig. Aus meiner Kenntnis wurde das erste Maschinenpaket vollständig von Herrn Sobiak gezahlt, eventuell über eine Bank.

Schumann:            Und später dann?

Große:            Das zweite Paket könnte über die GEFA finanziert sein. Aber Sie müssten es in den Akten nachlesen. Ich habe nicht mehr die vollständige Gewissheit.

Schumann:            Der erste Betonbrecher und die Siebanlage, waren das neue Geräte?

Große:            Der Brecher war neu, die Vorsiebanlage war bei uns eine Vorführmaschine. Mit max. 500 Stunden Laufzeit.

 

                        Kommentar von Hermanni:

Es war aber eine neue Vorsiebanlage zugesagt, dies lässt sich auch anhand des in den Unterlagen des Ermittlungsverfahrens befindlichen Angebotes nachweisen. Die Täuschungshandlung ist auch dadurch nachweisbar, da das Angebot nach Rechnung erstellt wurde.

 

Die Nachsiebanlage war eine McDonald Ultrascreen, die ist mit dem Betonbrecher gekauft worden.

Schumann:            Also, die Nachsiebanlage, das war die neue?

Große:            Wir müssen uns auf die Bezeichnung verständigen.

Schumann:            Die zweite Siebanlage meine ich.

Große:            Die Ultrascreen war gebraucht, die Finlay müsste neu gewesen sein.

Schumann:            Und der zweite Betonbrecher?

Große:            Die KK 75 S war fabrikneu. Sie ist direkt von England zur Baustelle geliefert worden.

Schumann:            Woher wissen Sie das?

Große:            Das steht im Kundendienstvertrag.

 

                        Kommentar von Hermanni:

            Große bestätigt doch nicht die Lieferung einer neuen Maschine wenn er auch hätte sagen können, es war doch nur ein alter Brecher bestellt.

 

Schumann:            Sie sagten der ABM-Stützpunkt wäre an Fischer und Jung herangetreten.

Große:            Die Inspektion wurde direkt von ABM in Auftrag gegeben und natürlich haben wir auch Ersatzteile geliefert, wenn z.B. Keilriemen verschlissen waren.

Schumann:            Hat Fischer und Jung damals selbst Maschinen vermietet?

Große:            Das ist ja auch eine Art der Verkaufsanbahnung, es gibt ja Kunden, die nicht sicher sind, ob sich das Abbruchgeschäft rentiert, ob sie Folgeaufträge bekommen, Wenn alles gut läuft, wird die Anlage übernommen.

Gast   :            Zum zweiten Betonbrecher, haben Sie die Typenbezeichnung im Kopf?

Große:            KK 75 s Radmobil.

Gast    :            Sie sagten vorhin 1995, genauer, wann wurde geliefert?

Große:            Sommer denke ich mal.

Gast    :            Gab es Besonderheiten was Lieferungen anging?

Große: Die KK 75 ist klein und zweiachsig, statt dreiachsig. Die wurde relativ wenig verkauft in Deutschland, dabei hat sie einen Vorteil, sie ist wesentlich flexibler, von einer Baustelle auf die nächste zu transportieren. Die Lieferzeit ist allerdings länger als bei großen Maschinen. Deshalb konnte der Liefertermin nicht eingehalten werden. Wir haben dann eine Überbrückungsmaschine auf die Baustelle gebracht um den Betriebsablauf nicht zu stören.

Gast:                          Wurde eine geliefert, eine Maschine zurück genommen? Gab es da Probleme?

Große:            Die ist zu unserem Betrieb zurück gekommen.

Gast    :            Was ist mit der Überbrückungsmaschine geschehen?

Große:            Die ist Zug um Zug umgesetzt worden. Das hat vielleicht zwei Tage gedauert, das hat man auch für den Probelauf gebraucht.

Gast    :            Wann war das?

Große:            ...

Gast:                          Sie haben also auch Überbrückungsmaschinen als Fischer und Jung angeliefert.

Große:            Ich kann nichts sagen, von unserem Betriebshof aus oder von einem beliebigen Spediteur von irgendeiner Baustelle im Lande.

 

                        Kommentar von Hermanni:

                        Aussage natürlich Quatsch, aus den Akten von F & J müsste die Maschine und der Spediteur zu erkennen sein, daher die Formulierung „irgendeiner Baustelle im Lande“.

 

Gast:               War dieses Vorgehen abgesprochen mit den Vertragspartnern?

Große:            Ich denke mal, wir hatten pünktlich zu liefern. Wir hatten einen Liefervertrag mit Herrn Sobiak geschlossen. Herr Sobiak hat uns darauf aufmerksam gemacht. Man ist ja bemüht, eine akzeptable Lösung für den Kunden zu finden und ihm die Maschine zukommen zu lassen.

Gast:                          Wurde auch mit dem verantwortlichen von ABM auf der Baustelle gesprochen, dass die Baumaschine vorläufig war und ausgetauscht werden sollte?

Große:            Mit Sicherheit haben Absprachen zwischen Kundendienstleiter und Verantwortlichen auf der Baustelle stattgefunden. Das entzieht sich meiner Kenntnis, wer mit wem telefoniert hat. Ich persönlich habe mit Herrn Sobiak verhandelt. Die Gespräche mit den Leuten auf der Baustelle war Aufgabe unseres Kundendienstes.

Gast:                          Hatten Sie das schon im Ermittlungsverfahren, das mit der Umtauschmaschine geäußert.

Große:            Das weiß ich nicht mehr. Sämtliche Lieferschiene liegen ja bei Ihnen, es ist durchaus möglich.

 

                        Kommentar von Hermanni:

                        Steht nirgendwo, Gast bemerkt was gerade passiert ist.

 

Gast:                          Sie wissen es also nicht mehr. Ich würde dem Zeugen gern zeigen, den Lieferschein vom 31.8.95 KK 75S und zwei weitere Papiere späteren Datums.

 

Inaugenscheinnahme

 

Schurig:            Wenn Sie direkt aus England angeliefert wurde, war also der TÜV Aachen in der Fockestrasse?

Große:            Das meine ich so, ja. Es kann auch so sein, dass der TÜV Aachen einen Mitarbeiter aus Sachsen beauftragt hat, dann ist das auch der TÜV- Aachen.

Schurig:            Auf dem Lieferschein ist ein TÜV-Gutachten angegeben. Ist das üblich so?

Große:            In unserem Hause ist es usus, dass auf dem Lieferschein vermerkt wird, dass das TÜV-Gutachten mit ausgehändigt wurde. So nach 5 Jahren stellen manche Kunden fest, dass sie das TÜV-Gutachten nicht haben. Und um Ärger zu vermeiden, vermerken wir schon auf dem Lieferschein, dass wir ihn mit ausgeliefert haben.

Schurig:            Also müsste am 31.8.95 ein TÜV-Gutachten vorgelegen haben, also auch für die Übergangsmaschine?

Große:            Das TÜV-Gutachten übergibt man ja nicht dem Vermieter. Die Übergangsmaschine kann auf keinen Fall eine KK 75s gewesen sein. Ich weiß definitiv, dass Fischer und Jung eine KK 75s nie im Bestand hatte.

 

                        Kommentar von Hermanni:

                        Wer weiß, vielleicht haben wir ja eine KK 60s.

 

Schurig:            Aber, wenn es auf dem Lieferschein ausdrücklich steht, müsste doch das Gutachten am 31.8. dabei gewesen sein.

Große:            Die Maschine kam ja direkt aus England. Der TÜV wird immer in Deutschland gemacht. Das passiert ja nicht am nächsten Tag, das kann auch 14 Tage dauern und ist nicht unüblich. Der TÜV wird informiert, dann läuft der Vorgang.

Hartung:            Sie haben gesagt, Sie wären mit Herrn Sobiak in Dresden gewesen und hätten dort eine Referenzbaustele besichtigt.

Große:            Ja, war ich.

Hartung:            Herr Sobiak sagt aber, diesen Besuch hat es nie gegeben.

Große:            Ich bin mir da relativ sicher. Ich habe Herrn Sobiak an der Autobahnraststätte Wilsdruff abgeholt und dann sind wir in getrennten Autos über Fischbach zur Baustelle nach Großhartha  weitergefahren und Herr Sobiak hat dort auch Videoaufnahmen gemacht.

Sobiak:            Dort haben Sie vielleicht Herrn Hartung getroffen, der war verantwortlich für alle Maschinen. Wir haben uns in meinem Büro zum ersten Mal getroffen.

Nickel:            Sie haben gehört, was Herr Sobiak sagte, wollen Sie dazu etwas ergänzen.

Große:            Ich meine, es war so, wie ich gesagt habe.

Sobiak:            Ich weiß ja bis heute nicht, wo Fischbach ist.

Hartung:            Die Absprache über die Austauschmaschine, mit wem haben Sie die getroffen?

Große:            Ich habe mit Sicherheit mit dem Vertragspartner zu aller erst gesprochen. Das hat ja auch rechtlich, juristische Konsequenzen.

Hartung:            Auch über diese vorläufige Maschine wurde mit Herr Sobiak gesprochen?

Große:            Ausschließlich.

 

v.Hermanni:            Bei einer KK 75 S radmobil, was ist da der Sinn der Prüfung durch den TÜV in Deutschland?

Große:            Der Sinn ist, dass sich die Maschine im deutschen Straßenverkehr bewegen darf.

v.Hermanni:            Diese hat keinen eigenen Antrieb. Die Maschine wird doch transportiert. Was wird vom TÜV geprüft, was ist das Entscheidende, was vom TÜV geprüft wird.

Große:            Dass die Maschine dem Mustergutachten entspricht. Dass die Maße stimmen, die Vorschriften eingehalten worden sind von der Konstruktion, auch die Beleuchtung.

v.Hermanni:            Was ist mit den Bremsen.

Große:            Bremsen natürlich auch.

v.Hermanni:            Was stellt der TÜV durch Gutachten fest? Was machen die mit den Bremsen, wo und wie wird das geprüft?

Große:            Ich sagte ja, über die Maschinen gibt es beim TÜV ein Mustergutachten und es wird überprüft, ob es eingehalten wird.

v.Hermanni:            Was braucht man denn, um Bremsen zu prüfen.

Große:            Die Einrichtung als solche muss vorhanden sein.

Gast:                         Der Herr v. Hermanni unterstellt dem Herrn Große, dass das Gutachten nicht am 19.10. gemacht wurde.

 

                        Kommentar von Hermanni

                        Gast versucht Verwirrung zu stiften, Ihm ist klar welche Auswirkungen die Aussage hat.

 

v.Hermanni:            Ich unterstelle gar nichts, das Gegenteil ist der Fall.

Schurig:            Herr von Hermanni hat gar nichts unterstellt.

Nickel:            Lassen Sie Herrn von Hermanni weiter machen.

v.Hermanni:            Ein Gutachten kann nur auf dem Bremsenprüfstand vorgenommen werden und nicht auf der Baustelle.

Große:            So wie ich die Praxis der damaligen Jahre kenne, wurden nicht alle Maschinen auf dem Bremsprüfstand geprüft.

v.Hermanni:            Ich bitte um Inaugenscheinnahme des Lieferscheines vom 18.10.95, da ist diese Maschine von England durch Fast-Line nach Aldenhoven geliefert worden. Wir haben die Unterlage aus dem Gutachten des LKA, Seite 4/4

 

Inaugenscheinnahme

 

 

Große:            Unser damaliges Importlager war in Aldenhoven, diese Anschrift wurde in jedem Fall eingedruckt. Aber wenn ein fester Käufer da war, wurden die Maschinen auch gleich zum Kunden geführt. Aldenhoven war die Rechnungsanschrift.

 

                        Kommentar von Hermanni

                        Das mag für die Rechnung gelten jedoch nicht für den Lieferschein!

 

v. Hermanni:            Hier habe ich die Kopie des handschriftliche Gutachtens des TÜV Prüfers Herrn Reichardt vom 19.10.95. Ich habe mit ihm fernmündlich unter Zeugen gesprochen, er hat am 19.10. 95 die KK 75 S in Aldenhoven geprüft. Diese Unterlage ist neu und dem Gericht bisher nicht bekannt.

 

Der handschriftlich TÜV-Prüfungsvermerk von Herrn Reichardt wird dem Gericht überreicht.

 

v.Hermanni:            Waren Sie schon mal bei einer TÜV-Prüfung dabei? Was macht der TÜV-Prüfer am Ende einer Prüfung?

Große:            Ja, es gibt solche und solche Prüfer. Aber ich war bei wenigen dabei, das machen normalerweise die Kundendienstleiter. Am 19.10. war ich nicht dabei.

v.Hermanni:            Ich meine nicht am 19.10., sondern generell. Wie wird diese Prüfung auf der Maschine verewigt?

Große:            Da wird eine Nummer eingeschlagen.

v.Hermanni:            Und nach dem Nummern einschlagen, was passiert noch, damit sichergestellt wird, dass an der Nummer nicht mehr manipuliert wird? Was fehlt noch?

Große:            Das Siegel.

v.Hermanni:            Das Siegel. Stimmt. Das Siegel für TÜV Reinland ist TP9. Dieses Siegel fehlt uns auf der Maschine aber?

Große:            Keine Antwort

 

                        Kommentar von Hermanni

                        Große ist absoluter Experte, er weiß genau Bescheid.

 

v.Hermanni:            Ich habe hier einen Aktenvermerk vom 7.3.01 über ein Gespräch mit Herrn Reichardt, unterzeichnet von Herrn Balz, Herrn Singer und mir.

 

                        Vermerk wird dem Gericht übergeben

 

Nickel:            fragt nach verliest auszugsweise aus dem Aktenvermerk unter der Anmerkung:

 

Das hier sind zunächst nur verschiedene Behauptungen. Ob die hier stimmen oder nicht, ist im Moment nicht entschieden. Es ist nur zum Vorlesen.

Nickel:            Kennen Sie Herrn Reichardt.

Große:            Nein, nicht persönlich.

v.Hermanni:            Sie sagen, Sie haben uns eine neue KK 75S geliefert. Die war aber alt, was bewiesen ist.

Große:            100%ig war diese Maschine fabrikneu. Wir haben mit Sicherheit einen neue Maschine geliefert. Wir hätten auch gar keine alte KK 75S zur Verfügung gehabt, um diese auszutauschen.

 

                        Kommentar von Hermanni:

                        Man sollte mal die Versicherungsmeldungen und Diebstahlsanzeigen der damaligen Zeit prüfen.

 

v.Hermanni:            Bei Ihnen müssen doch Lieferscheine über die Überführung der Überbrückungsmaschine vorliegen?

Große:            Ich kenne nicht alle Lieferschiene der Firma. Wir haben alle Unterlagen zusammengestellt.

v.Hermanni:            Kennen Sie Herrn Allen Bird?

Große:            Natürlich.

v.Hermanni:            Über den ist doch diese Maschine geliefert worden. Der hat uns nämlich gesagt, dass diese Maschine wahrscheinlich in Südkorea läuft.

Große:            Das möchte ich nicht bewerten. Das soll das Gericht bewerten.

v.Hermanni:            Wenn Sie heute noch wissen, dass Fischer und Jung nie eine Austauschmaschine der Marke KK 75s je im Bestand hatte, und Sie sind seit 1991 dort beschäftigt, wie alt muss denn dann unsere Maschine sein?

Große:            Ich wiederhole noch einmal, die Maschine ist 100%ig neu gewesen. Und wenn man bei Fischer und Jung die Montageaufträge einsieht, wird man feststellen, dass sie in den folgenden Monaten mehrere Inspektionen genossen hat.

v. Hermanni:            Ist es üblich, dass auf Montageaufträgen handschriftlich geändert wird.

Große:            Ich bezieh mich auf Unterlagen aus dem eigenen Hause. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Monteure, die Nummer, die sie durchgestrichen haben und überschrieben haben auch vorgefunden haben.

v. Hermanni:            Die Monteure sind von zwei unterschiedlichen Stellen angereist. Auf beiden Stellen der gleiche Fehler. Das ist ja ein Zufall. Welche Maschinen hatten die Monteure denn vor sich?

Große:            Seriennummer und Maschinennummer zu verwechseln ist schier unmöglich.

v. Hermanni:            Ich teile Ihre Auffassung, außer es ist vorsätzlicher Betrug.

Wir haben hier in den Unterlagen des LKA ein Foto von der Maschinennummer die beim bfb steht; Herr Große, bitte lesen Sie diese Maschinennummern vor. Um welche Nummer handelt es sich dort.

 

v. Hermanni zeigt Foto

 

Große:            57 30

v.Hermanni:            Auf den Lieferscheinen stand 5730 und auf beiden Montageaufträgen ist beide mal abgeändert worden die 5730 in 5736.

 

                        Kommentar von Hermanni

                        Somit ist bewiesen, es wurden nicht nur die Montageaufträge abgeändert, auch die Rechnung. Das TÜV Gutachten kann auch nicht von der bfb Maschine sein. Da wir wissen, dass der Catarpillar Motor in England in die 5736 eingebaut und erst am 18.10.95 nach Deutschland geliefert wurde, ist auch das Motorenschild in betrügerischer Absicht ausgetauscht worden.

 

v.Hermanni:            1999 haben Sie gesagt, dass Sie sich gut erinnern, einen Scheck von Herrn Sobiak für die KK 114 bekommen zu haben.

Große:            Die Akten liegen vor. Jeder kann dort noch einmal nachlesen. Heute sitze ich hier ohne Unterlagen.

v.Hermanni:            War das damals richtig oder falsch?

Große:            Das, was ich ausgesagt hab, ist richtig. Ich habe jetzt nicht bejaht oder verneint, was den Scheck betrifft, sondern die Aussage der Vernehmung bestätigt.

v.Hermanni:            Also haben Sie einen Scheck erhalten.

Große:            Das ist möglich. Als ich damals geantwortet habe, habe ich vorher die Papiere gehabt und mich sachkundig gemacht.

Meschkat:            Vorhaltung  aus der Zeugenvernahme des Herr Große vom 18.4.2000:

 

Die Anlieferung, der Aufbau und der Probelauf ist für den Kunden kostenfrei und im Kaufpreis enthalten. Anschließend erfolgte die Kaufpreisübergabe mittels eines Schecks. Ich kann nun nicht mehr sagen, wann ich den Scheck bekommen habe, zumindest war es pünktlich. Bei der Übergabe der Maschine an den Sobiak war ich selber dabei.

 

Gast:              Bitte lesen Sie den nächsten Absatz auch noch vor.

 

                        Kommentar von Hermanni

StA Gast möchte dass sich Große nach dem Vorlesen des „oder“ nun für Überweisung entscheidet.

 

Meschkat:            Der nächste Schritt seitens Sobiak war der Kauf einer Siebanlage inklusive drei Haldenförderbänder im August 1994 Ich bin der Meinung, dass wir diese im Zeitraum 19.9.94 bis 21.9.94 geliefert haben. Auch hier erfolgt die Zahlung per Scheck oder Überweisung. Genau kann ich mich nicht mehr daran erinnern. Zumindest fristgerecht. Daran kann ich mich noch erinnern.

 

Meschkat:            Haben Sie den Kaufpreis von Herrn Sobiak als Scheck bekommen?

Große:            Das ist sicher in den Buchhaltungsunterlagen von Fischer und Jung nachvollziehbar.

v.Hermanni:            Ich bitte das wörtlich zu protokollieren. Aber deshalb braucht das Gericht ja nicht gleich wieder raus und rein laufen.

Nickel:            Ich treffe als Vorsitzender die Entscheidung. Es wird nicht protokolliert.

v.Hermanni:            Na Hauptsache das Gericht ist sich im Klaren was die Aussage bedeutet.

Meschkat:             Zurück zur KK 114. Sie haben den Kaufpreis per Scheck bekommen. In den Unterlagen bei Fischer und Jung steht aber der Kaufpreis der Banküberweisung. Wie erklären Sie sich das?

Große:            Wissen Sie, das war 1994, heute haben wir 2002.

Meschkat:            Haben Sie den Scheck entgegen genommen?

Große:            Ich habe mit Sicherheit einen Scheck bekommen. Es kann sein, dass der nicht die volle Kaufhöhe hatte und noch zusätzlich Banküberweisungen kamen.

Meschkat:            Also ist ein anderer Betrag auf dem Scheck als in den Bücher von Fischer und Jung oder haben Sie den Scheck für sich genommen?

Große:            Wenn ich einen Scheck erhalten habe, dann habe ich ihn in der Firma abgegeben. Sonst wäre ja der Kaufpreis nicht realisiert worden.

Meschkat:            Ich will Ihnen fairer Weise mitteilen, dass der volle Kaufpreis überwiesen wurde. Haben Sie den Scheck selbst genommen? Gab es Nebenabreden?

Große:            Es gibt kein Nebenabrede. Es hat auch bei allen zukünftigen Geschäften keine gegeben.

Meschkat:            Der Kaufpreis ist in voller Höhe der Banküberweisung erfolgt. Meine Frage: Hat der Scheck etwas mit Nebenabreden zu tun?

Große:            Ich habe zum damaligen Zeitpunkt den kaufmännischen Leiter gebeten, mir eine Zuarbeit zu machen. Ich habe veranlasst, dass die kaufmännischen Unterlagen rausgesucht wurden. Ich hatte auch die Erinnerung, einen Scheck bekommen zu haben. Dann habe ich die falsche Zuarbeit bekommen, diese Aussage von mir war dann falsch.

Meschkat:            Was haben Sie mit dem Scheck gemacht? Der ist nirgends aufgetaucht.

Große:            keine Antwort

Meschkat:            Sie haben gesagt, Sie haben einen Scheck erhalten. Im Zeitraum 93-95 war eine erhebliche Nachfrage nach Betonbrechern.

Große:            Ja.

Meschkat:            Sie haben mitgeteilt, der Marktpreis lag damals bei 440.000 DM. Netto oder Brutto?

Große:            Das war 94 ein Nettobetrag. 91/92 waren die Preise noch höher.

Meschkat:            Sie haben Herrn Sobiak für über 540.000 DM den Betonbrecher angeboten. Abgeschlossen aber für über 100.000 DM weniger. Erklären Sie uns den Preisnachlass.

Große:            Ob ich ein Auto oder eine Baumaschine kaufe, der Händler muss einen Preis finden. Beim ersten Angebot muss man von einem Preis ausgehen, den der Händler auch realisieren kann. Das schwankt, ob man eine oder mehrere Maschinen kauft. Der aktuelle Preis konnte dann mit dem Käufer verhandelt werden.

Meschkat:            Die Nachfrage war damals hoch. Also gehen doch Preise hoch und nicht runter, wie bei Ihnen.

Große:            Ich denke, dass wir im Rahmen des Üblichen lagen und nicht darunter.

Meschkat:            Ein anderer Zeuge hat vorher von 850.000 DM Brutto gesprochen.

Große:            Ich spreche ja immer für unser Haus. Welche Preise andere Händler nehmen, weiß ich nicht. Es gibt ja auch heute noch gewaltige Unterschiede....

Meschkat:            Sie waren also auf dieser Seite günstiger als andere Firmen?

Große:            Das war ein für damals üblicher und durchschnittlicher Preis im Hause Fischer und Jung.

Hartung:            Es ging die ganze Zeit um einen Scheck. Ihre Nachforschungen bei Fischer und Jung, worauf bezogen die sich.

Große: Ich war Prokurist und Verkaufsleiter. Ich hatte keine Zeit überall nachzusehen. Deshalb habe ich den kaufmännischen Leiter damit beauftragt.

Hartung:            Wenn der Kaufpreis überwiesen ist, dann ist er doch überwiesen. Auf welchen Kaufvertrag bezog sich das also, auf die KK 114?

Große:            Auf die KK 114. Ja, natürlich, wenn wir davon reden.

Hartung:            Dann war die Information richtig?

Große:            Wenn Sie rausgefunden haben, dass die Überweisung den vollen Betrag hatte.

Hartung:            Es gab mehrere Kaufverträge. Außer KK 114 sind noch mehrere Maschinen gekauft worden?

Große:            Das lief ordnungsgemäß, die Zahlungseingänge sind erfolgt.

Hartung:            Wie sind die Maschinen bezahlt worden?

Große:            Sie sagten, mit Überweisung. Dann ist mein Zeugenaussage nicht richtig.

Hartung.            Wie wurde üblicherweise von den Kunden bezahlt, mit Scheck oder mit Überweisung?

Große:            Mit Scheck oder Überweisung.

Hartung:            Diese scheinbare oder offensichtliche Diskrepanz zwischen Überweisung und Scheck, könnte es unterschiedliche Verträge gegeben haben?

Große:            Die Maschinen sind ja in einem Paket verkauft worden.

Hartung:            Können Sie sich an mehrere Verträge erinnern.

Große:            Der überwiesene Betrag ist der Betrag.

Hartung:            Es gab mehrere Verträge mit Herrn Sobiak. Sind die immer auf die selbe Weise abgewickelt worden, oder auf unterschiedliche. Mit Scheck oder mit Überweisung?

Große:            Zu der Zeit hat die Mehrheit der Kunden mit Scheck gezahlt. Ich habe die Aussage damals aufgrund der Informationen des kaufmännischen Leiters getroffen. Heute kann ich mich nicht mehr erinnern, ob die Zahlungen per Scheck oder Überweisung erfolgten. Es lief ja immer alles glatt. Schwierigkeiten hat es nur beim letzten Geschäft gegeben.

Hartung:            Die Marktlage 93/94 in Relation zu heute betreffs Betonbrecher, ist die heute besser oder schlechter:

Große:            Die Marktlage ist so, dass Recycling heute relativ unrentabel ist. Nordberg hat zu dieser Zeit stationäre Maschinen gebaut. Heute werden Raupen gebaut. Die sind heute Raupenmobil und nicht mehr Radmobil.

Hartung:            Gab es 93/94 schon Nordberg und wie war das Preisgefüge im Vergleich zu anderen?

Große:            Konnte nicht mitgeschrieben werden, Herr Große macht längere technische Ausführungen zu der Entwicklung der Hersteller und Lieferanten.

Hartung:            D.h., das war eigentlich der einzige Anbieter?

Große:            Ja, im Prinzip ja.

 

                        Kommentar von Hermanni

Hartung weiß natürlich durch Sobiak was gelaufen ist. Ich verstehe die Art der Fragen und die dadurch gegebenen Hinweise so, dass die Überweisung (690.000,-DM) für den Brecher KK 114 einschließlich aller Extras war und der Scheck für die gebrauchte Ultra Screen Vorsiebanlage. Diese musste aber mit auf die Rechnung, so hat man sie aus der Anlageverzeichnis auch „ordnungsgemäß“ ausbuchen können. Die 690.000,- korrespondieren auch mit den eigenen Sobiak Unterlagen über 750.000,- Gesamtaufwendungen.

Über die Höhe des Schecks kann man nur spekulieren. Da sich die vorgefundenen Zahlen letztlich irgendwie doch immer wieder finden, scheint es am wahrscheinlichsten, dass die Höhe des Schecks mit dem Nettobetrag der Rechnung korrespondiert und bei 161.000,- DM lag.

 

Ende: 14:00 Uhr

 

 

 


Anlage 2                                                                   Auszug

 

1. ZV Andreas Balz

Protokoll vom 05.03.2002

 

 

10.51 Uhr:            Zeugenvernahme Herr Balz

 

            Andreas Balz,

 

 

Nickel:            Zum allgemeinen Begriff Baumaschinen gab es da eine konkrete Linie in der Anschaffung?

Balz: Die Beschaffung war mir zugeordnet. Ich war der Vorgesetzte von Frau Degenhardt. Das Problem waren die Investitionsmittel, deshalb wurden Maschinen erst angemietet und später zu einem Restkaufpreis übernommen.

Nickel:            Dieses Verfahren, welcher Personenkreis hat dieses Verfahren initiiert und beschlossen?

Balz: Das Verfahren war generell mit der Spitze der Stadtverwaltung abgestimmt, seit 1991.

Nickel             Mit wem konkret in der Stadtverwaltung?

Balz: Konkret, direkter Vorgesetzter Herr Müller, mit dem Rechnungsprüfungsamt, Herrn Ogiermann, auch andere, namentlich nicht erinnerlich, auch dem Kämmerer.

Nickel             Warum wurde dieser Weg gewählt, im Unterschied zum reinen Anmieten?

H. Balz: Es gab Unterschiede vom bfb zu anderen Beschäftigungsgesellschaften. Wir waren nicht irgendeine Bitterfelder Abbruchgesellschaft, die ihre eigenen Fabrikhallen abbricht und danach ihre Leute nach Hause schickt , und die entsprechenden Maschinen nicht mehr braucht. Das Konstrukt bfb – war die Schaffung eines Betriebes, der dauerhaft dazu dient, Arbeitslose zu beschäftigen. Der Investitionsbedarf fehlte, durch das Anmietungs- Restkaufverfahren wurde es möglich ein Anlagevermögen zu schaffen. Dieses Prozedere war auch mit der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg besprochen.

Nickel:            Seit wann gab es diese Überlegungen?

Balz: Die Überlegungen hat es bereits vor Gründung des Betriebes gegeben. Schon bei den ersten Gesprächen in der Startphase 1991 in Hannover war es im Gespräch ein solches Prozedere zu verwirklichen.

 

 

 

Nickel:            Das Verfahren, Anmietung später Kauf, bezog sich das auf bestimmte Maschinen?

Balz:               Bestimmt nicht. Bei einer Anzahl von über 500/600 Maschinen, damals 250, ich kann mir nicht vorstellen, dass da einzelne Maschinen ein Thema war.

Nickel             Gab es auch Maschinen wo nur eine Anmietung erfolgte?

Balz: Will ich nicht ausschließen das mal eine Maschine gemietet wurde und dann nicht mehr gebraucht wurde. Gekauft wurde, was betriebsnotwendig war.

Nickel:            Was verstehen Sie unter betriebsnotwendig?

Balz: Die Maschinen, die wir wiederkehrend nutzten, wo die Fachabteilungen wiederkehrende Aufträge signalisierten und wir möglichst viele Menschen in Arbeit bringen konnten. Wir haben den Anspruch an uns selbst gehabt, den Mitarbeitern eine möglichst reale Arbeitswelt zu bieten. Wenn sie heute in den Bereich der Firmen schauen, die im Tiefbau arbeiten, so werden sie feststellen, dass dort nicht mit der Schaufel gearbeitet wird, sondern mit Minibaggern -beispielsweise. Es wäre sicher auch sinnvoll gewesen - unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigungsförderung, möglichst viele Menschen mit Schaufeln auszustatten, aber die reale Arbeitswelt war uns wichtiger-

Nickel:            Schildern Sie uns doch welche Maschinen es waren?

Balz: Feststehende Maschinen, wie Holzbearbeitungsmaschinen, aber auch mobile wie Fahrzeuge und anderes.

Nickel: Was können Sie zu den Betonbrechern sagen, die hier eine Rolle spielen?

Balz:               Die Betonbrecher sind mir bekannt. Der Größere - das war eine etwas andere Situation, da war uns nicht klar, um was für eine Maschine es sich überhaupt handelt. Sie stach aus dem Maschinenprogramm des bfb heraus, was ihre Größe und ihre Kosten betraf. Es gab lange Diskussionen ob wir die Maschine einsetzen können. Eine ähnliche Diskussion gab es auch beim 2. Brecher.

Nickel:            Um was ging es bei der Diskussion zur ersten Maschine?

Balz: Das war ein mehrstufiges Ergebnis. H. Sobiak hatte die grandiose Idee diese Maschine vorzuschlagen. Der Einsatz eines eigenen Betonbrechers minimierte den Aufwand im GNO erheblich. Frau Degenhardt hatte uns damals informiert, dass die Entsorgungskosten in GNO drohten den finanziellen Rahmen zu sprengen. Die nächste Runde war, was wird mit dem gebrochenen Material. Auch das wurde diskutiert. Später kam es dann noch auf die Beschaffenheit des Materials an, das die Maschine produziert, dabei war die Körnung wichtig und um später das Material auf den Baustellen weiterzuverwenden, dafür war eine Siebanlage nötig.

Nickel: War in die Diskussion auch Herr Sobiak eingebunden?

Balz: Ja, das waren die Bestrebungen von Herrn Sobiak, er wollte das Material selber verwerten, das hat Herr von Hermanni damals aber nicht zugelassen.

Nickel:            Betreffs erster Brecher, war in die Diskussion Herr Sobiak mit eingebunden?

Balz: Mit Sicherheit, ob interne Absprachen im bfb, das möchte ich bezweifeln. Da haben wir auch eigene Abstimmungen vorgenommen.

Nickel:            Haben Sie Kenntnis über die Vertragsgestaltung, ob sie dem Herrn Sobiak mitgeteilt worden ist ?

Balz: Bei der 2. Betonbrecheranlage weiß ich das, da habe ich Herrn Sobiak ein Schreiben übergeben, dass wir beabsichtigen, eine zweite Brecheranlage anzuschaffen. Bei der 1. weiß ich es nicht genau. Dort gab es noch die Diskussion, ob wir die Maschine dauerhaft einsetzen können. Dadurch, dass wir die Maschine nicht kannten, waren die Risiken für uns zunächst nicht abschätzbar. Eine endgültige Lösung kam erst, dadurch dass wir das gebrochene Material weiterverarbeiteten.

Nickel:            Wann kam es zum Ausschluss der Risiken?

Balz:                           Mit Inbetriebnahme der Siebanlage ist es vollzogen worden, aber den Tag weiß ich nicht mehr.

Nickel:            Zur KK 114, was wissen Sie da von einem Kaufpreis?

Balz: Ist meine eidesstattliche Versicherung dazu bereits dem Gericht verlesen worden?

Nickel:            Nein, aber es ist so, dass Sie sich in der Hauptverhandlung erinnern sollen. Nur wenn sie es nicht mehr genau wissen, unterstützen wir ihr Gedächtnis gegebenenfalls mit ihrer eidesstattlichen Versicherung

Balz:               Gut, einverstanden.

Nickel:            Wann haben sie die eidesstattliche Erklärung abgegeben?

Balz:               Im Frühjahr 2000.

Nickel:            Welche Erinnerungen haben sie denn noch?

Balz: Ich habe eine familiäre Vorbelastung, wenn es um Baumaschinen geht. Mein Vater ist seit über 40 Jahren im Bereich der Baumaschinen tätig. Wenn im bfb über Baumaschinen gesprochen wurde, habe ich bei meinem Vater angerufen, um die Einkaufspreise festzustellen, das selbe war auch im Reparaturbereich so z.B. bei Werks- oder Händlerkulanz.

Also ich war damit regelmäßig im bfb der Ansprechpartner für Baumaschinen. Als die KK 114 erstmals zur Sprache kam, ist Herr von Hermanni mit einer seiner gelben Karteikarten zu mir gekommen und hat mich gebeten bei meinem Vater nach einem Preis für die darauf vermerkte Brecheranlage zu fragen. Ich weiß noch, dass auf der Karteikarte von einer mobilen Brecheranlage und einem Durchsatz von Tonnen pro Stunde die Rede war. Ich kannte solch eine Maschine nicht, auch mein Vater konnte mir, als ich ihn anrief nicht sofort helfen. In seiner Firma waren solche Anlagen nicht im Sortiment. Er versprach mir aber, die gewünschten Informationen zu geben. Ich weiß nicht mehr, ob er mich sofort zurückgerufen hat, vermute aber, das es kurze Zeit später war. Er teilte mir einen Preis von 850.000,- DM oder 950.000,-DM netto mit. Das habe ich dann Herrn von Hermanni mitgeteilt.

Nickel             Die Firma ihres Vaters war welche?

Balz: Die Atlas Hannover GmbH, die hat aber nichts mit dem in Leipzig ansässigen Händler zu tun.

Nickel:            Die Erklärung vom 6.6.2000 war welcher Anlass?

Balz: Anlass waren die Diskussionen, auch die Vorwürfe von Herrn von Hermanni. Er hat mich natürlich gefragt: „Kann das falsch gewesen sein, was du damals gesagt hast?“

 

Nickel liest aus Erklärung vor.

 

Nickel:            Ist das richtig?

Balz:               Ja, an Tonnen pro Stunde kann ich mich erinnern.

Nickel:            Hat ihr Vater ihnen gesagt wie er zu dem Angebot des Betonbrechers gekommen ist?

Balz: Ja, wir haben darüber gesprochen, er weiß es aber nicht mehr genau. Entweder war der Preis aus der Allgemeinen Bauzeitung, es kann auch sein, dass er einen Händler gefragt hat.

Nickel:            Haben sie in diesem Zusammenhang schriftliche Unterlagen gesehen von ihrem Vater?

Balz:               Das kann gut sein, aber ich erinnere mich heute nicht mehr daran.

 

 

 

Nickel:            Etwas detaillierter bitte zu Verfahrensfragen zum ersten Brecher, was gab es für Aspekte, was war bedeutsam?

Balz: Zunächst einmal der Preis. Wir hatten keine Maschine, die dieses Volumen erreichte und die Rentabilität war auch noch nicht klar. Aber wir bekamen Aufträge über Abbrüche über mehrere Jahre. Das war eine erhebliche Größenordnung, es wurde geachtet auf die Verwendungsmöglichkeiten. Wir mussten die Aufträge im GNO auch im Hinblick auf Budgets einhalten, auch im Hinblick auf Folgeaufträge. Die Maschinen waren im Einsatz und hoch rentabel für uns. Entscheidend war auch der tatsächliche Einsatz des Brechers. Wie viele Mitarbeiter bedienen die Maschine welche Einarbeitungszeit brauchen die Mitarbeiter usw..

Nickel:            War die Siebanlage von Anfang an im Gespräch?

Balz: So weit wie ich weiß, nicht. Meines Erachtens ist die erst später hinzugekommen. Zum Einsatz des gebrochenen Materials brauchten wir eine bestimmte Körnung, z.B. für den Wegebau bei wassergebundenen Decken oder Pflasterarbeiten. Diese Körnung kam erst durch die Siebanlage.

Nickel:            Wissen sie noch von wem der Vorschlag für die Siebanlage kam?

Balz:               Nein, daran kann mich heute nicht mehr erinnern.

 

 

Schumann: Bezüglich des ersten Brechers, können sie sich genau erinnern wann er gekauft wurde?

Balz:             Genau weiß ich das nicht, es war ein laufender Prozess.

Schumann:          Können Sie etwas dazu sagen, wie die Mietraten berechnet wurden?

Balz:             Das weiß ich nicht.

Schumann:           Wie war der Vorgang zum 2. Brecher?

Balz:               Ich weis, das wir die Preise auch beim 2. Brecher überprüft haben. Ich war mit Frau Degenhardt ungefähr 1995 auf der BAUMA in München, einer Fachmesse für Baumaschinen. Ich habe mich dort wegen eines Abbruchbaggers erkundigt. Ich weis noch welche Maschine. Es war ein Komatsu PC400 mit Longfrontarm, der in der Lage war mit einer an seinem 35m langen Arm befestigten Betonschere Abbrucharbeiten z.B. an Hallen und größeren Gebäuden vorzunehmen.

 

Unruhe und Gelächter im Gerichtssaal

 

Entschuldigung, das interessiert hier wohl keinen. Jedenfalls war Frau Degenhardt damals in München wegen eines Betonbrechers auf der Messe. Eines zweiten kleineren Modells.

Schumann:            Stand beim 2. Brecher von Anfang an fest, ob er gekauft wird?

Balz:               Ich meine ja. Ich meine, bei dem ist es anders gewesen, der 2. wurde mit anderem Material befüllt, mit Ziegelbruch. Da stand schon fest, wofür wir ihn brauchten, wie er arbeitet und welche Einsatzbedingungen vorliegen. Auch der Einsatz des gebrochenen Materials war uns zu diesem Zeitpunkt schon klar. Es hat aber eine Diskussion darüber gegeben, ob wir genügend Material zum Befüllen der Anlage haben. Zum damaligen Zeitpunkt waren aber bereits die erforderlichen Abbruchaufträge avisiert.

Schumann: Wie lief das im Allgemeinen mit dem Mietkauf ab? Wurde mit Dritten schon über den Rauskauf gesprochen?

Balz:               Mit den Dritten wurde über den Rauskauf gesprochen. Es wurden aber keine Sicherheiten gegeben und keine Verträge geschlossen.

Schumann:    Der Ankauf stand also schon im Raum?

Balz:               Wir haben mit den Vertragspartnern darüber gesprochen. Trotzdem haben wir auch beim 2. Brecher diskutiert.

Flyner:            Wer war denn wir?

Balz:               Wir ist die Betriebsleiterberatung gewesen, auch die Oberprojektleiter, auch einzelne Personen. Es hat Einzelberatungen gegeben mit Oberprojektleitern, Projektleitern, mit der Bereichsleitung und der Beschaffung.

Flyner:            Können Sie Namen nennen?

Balz:               Frau Degenhardt, Beschaffung, OPL H. Clausnitzer, H. Fröhlich, H. Müller, H. Nestler, bei Fragen zum Abriss.

Gast:              Haben Sie jemals zur Ermittlung von Preisen Angebote von Dritten eingeholt?

Balz:               Ja, das haben wir gemacht, auch in der Abteilung Beschaffung.

Gast:              Haben Sie eher Ihren Vater gefragt oder auch generell schriftlich angefragt.

Balz:               Regelmäßig auch meinen Vater. Auch die Beschaffung hat eine regelmäßige Marktbeobachtung und Preisanfragen gemacht. Bei einem Maschinenvolumen von ca. 600 war dies auch erforderlich. Mein Vater konnte mir ja nur Angaben zu Baumaschinen machen. Er konnte mir ja die Einkaufspreise für Händler ab Werk nennen. An diese Preise sind wir nirgendwo sonst herangekommen.

Gast:               Im Nachhinein?

Balz:               Nein, es wurde beides gemacht.

Gast:              Habe ich Sie recht verstanden, dass Frau Degenhardt alle schriftlichen Angebote eingeholt hat.

Balz:               Nicht unbedingt nur Frau Degenhardt. Wir hatten eine Überwachung durch ein Mietkartei bei Frau Rajewski.

Gast:              Meine Frage war, ob Sie die Preise geklärt haben, oder ob es dafür eine eigene Abteilung gab?

Balz:               Nein. Sowohl als auch. Ich habe mit Sicherheit auch regelmäßig Rücksprache mit meinem Vater gehalten.

Gast:              Wissen Sie warum die Abt. Materialbeschaffung nicht mit einbezogen wurde?

Balz:               Die Abteilung ist damit befast worden, aber die zusätzliche Quelle, die sich mir durch den Informationsstand meines Vaters erschloss, haben wir nicht ausgelassen.

Gast:              Sie mutmaßen also, dass parallel zu Ihren Anfragen durch Abt. Materialwirtschaft Angebote eingeholt wurden?

Balz:               Ja, das kann sein.

Gast:               Hat Ihr Vater Ihnen die Einkaufspreise zu den Maschinen genannt?

Balz: Nein, zu den Maschinen hat mir mein Vater die Nettoverkaufspreise genannt.

Gast:              Lagen Ihnen schon Angebote von der Beschaffung zum Zeitpunkt des ersten Brechers vor?

Balz:               Lagen mir nicht vor. Wir haben aber keine Gelegenheit ausgelassen, um uns über Preise zu informieren.

Gast:              Aber das was Sie gerade gesagt haben, sagt ja, dass Sie überlegt haben, ob Sie mieten oder kaufen?

Balz:               Nein, zum damaligen Zeitpunkt nicht, es wäre nicht sinnvoll gewesen, weil noch nicht klar war ob wir mieten oder kaufen.

Gast:               Haben Sie Ihren Vater nach Mietpreisen gefragt?

Balz:               Nein, entscheidend war der Kaufpreis, Mietpreise hätten uns nicht viel gesagt.

Gast:               Sie haben nicht nach dem Mietpreis gefragt?

Balz:               Nein. Denn die gängigen Mietpreislisten differenzieren nach der Dauer einer potentiellen Miete und weisen daher kein für uns vergleichbaren Preise aus.

Gast:               Wussten Sie denn damals zu welchen Zeiten gemietet werden sollte?

Balz:               Nein, ich kannte zwar das Auftragsvolumen im GNO, die Bauabläufe waren für mich ansonsten nicht abzuschätzen. Wir fanden dauernd neue Betonbauten, teilweise auch unterirdisch.