RECHTSANWALT

ANDREAS MESCHKAT

AUCH  FACHANWALT  FÜR  STRAFRECHT


RA MESCHKAT   ARNDTSTR. 39   D-04275 LEIPZIG


Landgericht Leipzig

- 11.Strafkammer -

Harkortstraße 9

 

04107 Leipzig

 

 

 


 AKTENZEICHEN:             MEIN AKTENZEICHEN:                                LEIPZIG,  02.04.02

11 KLs 900 Js 56086/97  0055/00


 

 

 

 

 

In dem Strafverfahren gegen Matthias von Hermanni u.a.

 

 

nehme ich zu dem Beweisantrag der Staatsanwaltschaft vom 25.03.2002 sowie dem Befangenheitsantrag vom 26.03.2002 wie folgt Stellung:

 

 

1.   Den detaillierten Ausführungen des Verteidigers Schurig zum Beweisantrag schließe ich mich vollumfänglich an. Der Beweisantrag ist abzulehnen, da dieser offensichtlich allein zum Zweck der Prozessverschleppung gestellt worden ist.

 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist seit fast drei Jahren nach Sicherstellung in Besitz der angeblich neu vorgelegten Beweismittel. Die Staatsanwaltschaft will nach 20 Hauptverhandlungstagen  erneut Zeugen vernehmen lassen, die mehrfach vernommen worden sind. Die Staatsanwaltschaft hat nach Ankündigung der Kammer, demnächst über die Haftbefehle und das vorläufige Beweisergebnis zu beraten, eine vom Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung am 26.02.2002 schriftlich vorbereitete umfangreiche Stellungnahme verlesen, in der die angeblich jetzt so neuen Beweistatsachen - die weder neu noch wahre Tatsachen sind merkwürdigerweise nicht enthalten waren.

 

Die Staatsanwaltschaft will mit überflüssigen Beweisanträgen das Verfahren, das nach Aussage ihres Pressesprechers Röger zunächst endlich richtig losgehen sollte und jetzt zu einer Farce würde, das Verfahren rechtswidrig verschleppen und die eigentliche Arbeit und verfassungsgemäße Aufgabe des Gerichtes, nämlich den wahren Sachverhalt zu erforschen, verhindern.

 

Dies ist nichts Neues seit Beginn des Ermittlungsverfahren.

 

Die Staatsanwaltschaft hat eine Aufklärung im Sinne der Aufklärung der prozessualen Wahrheit stets zu vereiteln gewusst und den befassten Gerichten manipulierte Ergebnisse präsentiert, sei es bei Beantragung des Haftbefehls, sei es durch Erhebung der Anklage.

 

Die Staatsanwaltschaft hat dem Ansehen der Justiz in Sachsen, der ich als Strafverteidiger und Organ der Rechtspflege ebenfalls angehöre, schwersten Schaden zugefügt.

 

Es wird Zeit, dass sich die Justiz in Sachsen bemüht, diesen Schaden durch Rückkehr zur Objektivität und Rechtsstaatlichkeit zu beseitigen, auch die Handlungsweise der Staatsanwaltschaft Leipzig objektiv zu bewerten und die notwendigen rechtlichen Schlüsse hieraus zu ziehen.

 

 

2.   Zum Befangenheitsantrag ist auszuführen, dass nicht ansatzweise Befangenheit der Kammer vorliegen kann, nur weil ein prozessverschleppender Beweisantrag, der auf den ersten Blick, d.h. auch in 30 Minuten, als nicht entscheidungserheblich durch die Kammer für die Aufhebung des Haftbefehls erkannt worden ist.

 

Die Kammer hat keine vorzementierte Meinung, wenn sie eine Entscheidung nach Beratung trifft, die 6 Wochen zuvor angekündigt wird und zu der die Staatsanwaltschaft 4 Wochen zuvor Stellung nimmt. Das Gericht hat sehr lang und intensiv beraten, es sei an die Kritik der Verteidigung erinnert, die eine Aufhebung des Haftbefehls bereits im Dezember beantragt hatte.

 


Die Überzeugung der Kammer zum bisherigen Beweisergebnis als Befangenheit zu werten, ist nicht nur prozessual falsch, sondern angesichts des Verhaltens der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, die augenscheinlich die Fortsetzung der Hauptverhandlung am 26.03.2002 um 11.30h boykottierten und stattdessen im Zimmer ihres Dienstvorgesetzten Zuflucht suchten, der einen Boten an den vorsitzendenden Richter Nickel  sandte mit der Auforderung, ihn anzurufen, eine Missachtung und Beleidigung eines Gerichtes , die seit dem 03.10.1990 in der Justiz in Sachsen einmalig ist.

 

Befangenheit liegt eindeutig vor auf Seiten des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft. Das Verhalten des Dienstvorgesetzten, Herrn Leitenden Oberstaatsanwaltschaft Spitz sowie des Pressesprechers, Herrn Oberstaatsanwalt Röger, zeigt jedoch eindrucksvoll, dass auch diese befangen sind.

 

Daher wird es Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sein, in Kürze über dieses Verhalten zu befinden und notwendige Konsequenzen einzuleiten; auch, damit der Justiz in Sachsen kein weiterer Schaden entsteht.

 

 

 

 

 

Meschkat

Fachanwalt für Strafrecht

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