Leipziger Volkszeitung vom 04. Februar 2005

Wie es jetzt weitergeht

Die Stadtverwaltung nimmt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs derzeit lediglich "zur Kenntnis". Das sagte gestern Rathaus-Sprecherin Kerstin Kirmes. "Es bestehen ja noch zwei Untreue-Vorwürfe. Da warten wir ab, wie das Landgericht Chemnitz entscheidet."

Unabhängig vom Strafverfahren hat der Stadtrat längst die Entlassung Hermannis gefordert. Begründung des damaligen Untersuchungsausschusses: Er habe seine Pflichten als Leiter des Betriebes verletzt, der nach einer ernsten Finanzkrise 2003 abgewickelt wurde (die LVZ berichtete). Die Verwaltung müsste daher ein förmliches Disziplinarverfahren einleiten. Möglich ist dies aber erst, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Bis dahin bleibt von Hermanni ein suspendierter städtischer Beamter. Nach LVZ-Informationen bezieht er monatlich rund 3000 Euro - 70 Prozent des vereinbarten Gehaltes.

M. O.