Sächsische Zeitung vom 04. Februar 2005

Bundesgericht entlastet Ex-Chef der Leipziger bfb

Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Chefs des Leipziger Beschäftigungsprojekts bfb, Matthias von Hermanni, wegen Untreue in fast allen Punkten aufgehoben. Hermanni kann nun sogar darauf hoffen, dass das Verfahren gegen ihn komplett eingestellt wird. Das Landgericht Leipzig hatte ihn wegen Untreue verurteilt, weil er Baumaschinen überteuert gemietet und später gekauft haben sollte.

Hermanni hatte sich Anfang der 90er Jahre weit über die Grenzen Sachsens hinaus einen Namen gemacht, als er in Leipzig einen ABM-Stützpunkt aufbaute, aus dem später der Betrieb für Beschäftigungsförderung (bfb), ehemals das bundesweit größte Beschäftigungsprojekt für Arbeitslose, wurde. Das BGH sprach den ehemaligen bfb-Chef nun in vier von sechs Fällen vom Vorwurf der Untreue frei. (AP)