3. Zeugenvernahme der Frau Klose

Vernahme Klose III, 10.09.2002 12.25 Uhr
Mitarbeiterin des LKA Sachsen


Auszug aus der Vernehmung

Frau Klose legt ein neues Papier vor und erläutert dies dem Gericht an Hand der Einzelpositionen. Mitschrift liegt vor, ist aber nur mit Papier zu verstehen.
Anschließend beantwortet sie die Fragen der Beteiligten.

Nickel: Noch Fragen ?

v.Hermanni: Der letzte Gedanke von Frau Klose ist höchst gefährlich, denn er unterstellt, dass alle Rechnungen in Ordnung sind außer denen, bei denen ich den Nachweis führen kann, dass hineingebucht wurde. Das ist die Umkehr der Beweislast. In Wahrheit ist es doch so, dass wir den Nachweis führen können, dass es ein Steuerabschreibungsmodell Hohenroda gegeben hat. Ich will an dieser Stelle noch mal klar machen, dass sich meine Aussagen beziehen auf Unterlagen, die ich vorgefunden habe. Meine Unterlagen liegen in Bauakte 8 und bei der Staatsanwaltschaft.....

Zwischenruf Gast:
Ich beantrage die soeben gemachte Äußerung, die Bauakte 8 läge bei der Staatsanwaltschaft....

Zwischenruf v.Hermanni:
..oder beim LKA.

Gast: zu protokollieren. Es handelt sich hier um eine Straftat im Gerichtssaal.

Nickel: Gibt es Stellungnahmen zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft?

v.Hermanni: Das wiederhole ich gerne! Die Bauakte 8 liegt bei der Staatsanwaltschaft oder beim LKA. Herr Hochberg hat sogar im Beisein meines damaligen Rechtsanwaltes Frank bestätigt, dass die Akte wieder aufgetaucht war.

Gast: Herr Hochberg wusste doch gar nicht, dass die Akte weg war. Was wollen Sie hier dem Gericht weismachen?

v.Hermanni: So ein Quatsch! Bereits am Tag nach der Hausdurchsuchung war doch der Praktikant bei meiner Frau. Die Zeugenaussage liegt vor. Ich habe doch an dem Tag mit Herrn Hochberg telefoniert. Der wusste doch, das der Praktikant die Akte sucht.

Gast: Also haben Sie Herrn Hochberg informiert, dass die Akte weg ist?

v.Hermanni: Nein, ich habe mit Herrn Hochberg telefoniert, weil ich ihm die Bankunterlagen bringen wollte, die Sie in Ihrer Arroganz ja nicht haben wollten.

Gast: Also wusste Herr Hochberg nicht, dass die Akte weg war?

v.Hermanni: Na doch, der Praktikant hat ja aus meinem Hause mit Herrn Hochberg telefoniert.

Gast: Was wird denn jetzt wieder hier Neues eingeführt. Dem Gericht wird hier etwas suggeriert. Der Angeklagte führt dauernd neue Vorwürfe ein.

Meschkat: Was regen Sie sich auf? Das Protokoll der Beschlagnahme liegt doch vor und es ist gerichtsbekannt, dass die Akte nicht mehr vorhanden ist.

Nickel: Also, Herr Gast. Formulieren Sie Ihren Antrag.

v.Hermanni: Ich gebe zu Protokoll "Meine Unterlagen, die Bauakte 8, liegen bei der Staatsanwaltschaft oder dem LKA"

Nickel: zur Protokollantin
Bitte schreiben Sie!

v.Hermanni: Ich habe Frau Klose das letzte Mal schon gefragt, ob eine Rechnung eines Subunternehmers gefunden wurde, die sich nicht eindeutig zuordnen ließ entweder bei Lebak oder bei Blaume/von Hermanni.

Klose: Ich hatte bei einigen Rechnungen schon ein Problem. Im Übrigen hätte ich einige Rechnungen gerne anders zugeordnet, es sind Überschneidungen festzustellen.

v.Hermanni: Ich stelle jetzt den Antrag, an Hand von einzelnen Rechnungen nachzuweisen, dass jede Rechnung zuordenbar ist.

Klose: Was, jetzt?

v.Hermanni: Frau Klose, Sie hatten eine Woche Zeit. Zeigen Sie dem Gericht eine Rechnung, die nicht eindeutig zuordenbar ist. Nur eine!

Nickel: Unterbricht von 14.00 Uhr bis 14.10, damit Frau Klose suchen kann.

Gast: Können wir 10 Minuten verlängern, weil die Staatsanwaltschaft dann ihre Unterlagen holt und mitsucht.

Nickel: Reichen Ihnen nicht 10 Minuten?

Gast: Doch, 10 Minuten reichen.

10 Minuten Pause

Klose: Ich möchte vorab dazu sagen, ich habe nicht gesagt, dass die Subunternehmer Rechnungen nicht zuzuordnen sind, sondern dass ich Probleme habe zuzuordnen. Wenn da steht Dachgeschoss, kann ich mir das nicht vorstellen. Wenn Ihnen das so gefällt, dann lässt sich jede Subunternehmerrechnung zuordnen.

v.Hermanni: Damit ist klar: Da nicht nur ich es zuordnen konnte, sondern auch Herr Sobiak, ist die Aussage des Herrn Friedrich, dass ich seine Buchhaltung durcheinander gebracht habe, unsinnig.
Kommen wir nun zu den von mir vorgelegten Unterlagen. Ich fange an mit dem Blatt Zahlungen privat und möchte gemeinsam mit Frau Klose Zeile für Zeile durchgehen. Die erste Zahlung von meinem Schwiegervater über 69.587,65 DM ist unstrittig, oder, Frau Klose?

Klose: Sämtliche Zahlungen, die Sie aufgelistet haben, sind abhängig von kleineren Abweichungen der Buchungsdaten, von mir zu bestätigen.

v.Hermanni: Das ist eine wichtige Feststellung: Ja, diese Zahlungen wurden so vorgenommen. Frau Klose, stimmen Sie mir zu, dass damit fernerhin nachzuweisen ist, dass zeitnah bezahlt wurde von mir und meinem Schwiegervater. Können Sie das auch bestätigen?

Klose: Die Zahlungen, die erfolgten zu Rechnungen der GfH, erfolgten zeitnah.

v.Hermanni: Das halte ich auch für das Normale. In der Bauakte hatte ich auch Barzahlungen. Frau Klose, kommen wir zu den Containern. Ist es richtig, ich hatte 49.000 für die Container angesetzt, wenn ich Ihre 73.000 DM für den Container nehme, wäre das für mich doch besser?

Klose: Wenn die Realisierung zu Lasten des ABM-Stützpunktes anerkannt wird, ja. Der Wert der beiden Container ist mir nicht bekannt.

v.Hermanni: Es waren vier Container!

Klose: Was, vier Stück?

v.Hermanni: Drei Wohncontainer und ein Sozialcontainer. Ich sage es noch mal, Sie können Sie in Wasewitz besichtigen. Sie stehen hinter dem Grundstück - das fällt mir jetzt nicht ein - auf jeden Fall schräg gegenüber von Nr. 7. Frau Klose, meine Frage war, wenn ich Ihre 73.000 nehme, dann würde sich dass für mein Guthaben positiv oder negativ auswirken?

Klose: Im Wert der Container würde sich ein Ausgleich ergeben, ja.

v.Hermanni: Frau Klose, Sie haben meine Frage doch genau verstanden. Mehr zu meinen Gunsten oder weniger zu meinen Gunsten?

Klose: Wenn der Wert gegeben ist, wäre es zu Ihren Gunsten.

v.Hermanni: Danke. Dann sind wir im Einklang. Zu den Containern gibt es also keinen Dissens.
Meine nächste Frage habe ich schon das letzte Mal gestellt. Die Leistung eines Fliesenlegers oder Putzers, haben Sie dazu festgestellt, ob in einer der Rechnungen der GfH an von Hermanni oder Blaume für den Fliesenleger oder den Putzer eine Rechnung gestellt wurde oder diese Leistung irgendwo enthalten ist?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Dann kann ich also feststellen, dass diese Leistungen sich nirgendwo in einer Rechnung wieder finden?

Klose: Das ist korrekt.

v.Hermanni: Nächste Frage. Haben Sie bezogen auf Putzer oder Fliesenleger geprüft, wie viel Quadratmeter Putz oder wie viel Quadratmeter Fliesen angefallen sind?
Ich habe hier..........

Nickel: Hat das was mit dem Prüfauftrag zu tun?

Klose: Eine Rechnungsprüfung wurde von mir nicht vorgenommen.

v.Hermanni: Frau Klose, Sie haben doch die Unterlagen vom LKA. Das LKA hat meine Bauunterlagen. Ferner hat das LKA sich Unterlagen von Herrn Grabbe geben lassen. Aus diesen Unterlagen ließen sich doch die Quadratmeterzahlen errechnen. Haben Sie die Quadratmeterzahlen errechnet?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Ich habe mir vom dem Architekten die Quadratmeter errechnen lassen, das Haus steht ja noch. Es sind 1.184,84 m² Putz und 1.025 m² Fliesen.
Frau Klose, Sie haben die Rechnungen der Subunternehmer an die GfH sich angeschaut. Haben Sie festgestellt, z. B. bei der Firma Muster, wer im Rechnungskopf steht, wohin die Rechnungen gegangen sind und wer diese Rechnungen bezahlt hat?

Klose: Das ging an den Herrn Blaume....

v.Hermanni: Ich meine nicht die Rechnungen von der GfH, sondern die Rechnungen der Subunternehmer an die GfH. Dort steht Herr Grabbe im Kopf, der hatte nämlich den Auftrag, zu prüfen.

Klose: Wenn Sie das sagen, kann ich das nicht so global bestätigen, kann sein, ja.

v.Hermanni: Haben Sie festgestellt, dass die ersten Rechnungen immer von Herrn Grabbe geprüft wurden und seinen Vermerk tragen und später nicht mehr?

Klose: Es gab Rechnungen mit Prüfvermerken und ohne, ja.

v.Hermanni: Die ersten hatten und die letzten nicht....

Nickel: Ist das noch Gutachterauftrag?

v.Hermanni: Frau Klose hatte die Rechnungen zu prüfen und da gehört das doch dazu. Ich komme jetzt zu dem zweiten Blatt: Zahlungen GmbH. Zunächst zum Thema Vorableistungen. Ist es richtig, dass die erste Abschlagszahlung aus dem Jahre 1992 stammt?

Klose: Keine Antwort, sucht.

v.Hermanni: Frau Klose, hat es eine Subunternehmerrechnung an die GfH 1992 gegeben?

Klose: Keine Antwort, sucht.

v.Hermanni: Wann können Sie feststellen, dass zum ersten Mal ein Handwerker für die GfH am Bauvorhaben Hohenroda tätig war?

Klose: Keine Antwort, sucht

v.Hermanni: Wann, und das ist an Hand der Rechnungen nachvollziehbar, wann war der erste Handwerker in Hohenroda im Auftrag der GfH?

Klose: Der aller erste Handwerker, da kann ich nur davon ausgehen, wann die erste Rechnung gestellt wurde, das war im Juni 1993.

v. Hermanni: Also, sechs Monate, bevor der erste Handwerker der GfH aufgeschlagen ist, wurde der erste Abschlag in Höhe von 66.120 DM bezahlt?

Klose: Ja.

v. Hermanni: Bezogen auf die drei Abschlagszahlungen im Mai 93 sagen Sie, dass Sie das nicht beurteilen können?

Klose: Entschuldigung, welche meinen Sie?

v. Hermanni: Na, die an die Herba.

Klose: Ja?

v. Hermanni: Ich habe hierzu ein Dokument mit gebracht, welches sich in der Akte befand, die die Staatsanwaltschaft nicht geprüft wieder heraus gegeben hat. Es handelt sich hier....

Nickel: Legen Sie es bitte zuerst dem Gericht vor, ehe Sie es einführen.

v.Hermanni: Daneben gibt es noch eine weitere zweite Abschlagszahlung der Lebak über 57.500 DM. Haben Sie anhand der Bankunterlagen feststellen können, dass zu diesem Zeitpunkt, im Mai 93, die Herba und Lebak GmbH ihre Konten abgeräumt haben und damit der GfH insgesamt 200.000 DM vorab zur Verfügung gestellt haben?

Klose: Zu der zweiten Abschlagszahlung gab es Rechnungen.

v. Hermanni: Sie haben dagegen gebucht, das sagt aber nichts darüber aus, ob es stimmt.

Klose: Man kann ja mal gucken, da muss ich nachschauen. (dauert) Nein, da müsste ich noch mal konkreter schauen. Doch jetzt habe ich's: Am 16.5. 93 und am 23.4.93 von Wolf und Müller, genau in dieser Höhe.

v. Hermanni: Ja, Sie haben das so gebucht, aber können Sie bitte erklären, wie es möglich ist, dass die Rechnung von Wolf und Müller an die GFH nach der Rechnung des Generalunternehmers an die Lebak ist? Das passt doch nicht, dass muss doch umgekehrt sein, die Zeitläufe stimmen nicht.

Klose: Es gab eine Abschlagszahlung am 26.Mai 93 in Höhe von 23.000 DM.

v.Hermanni: Ja, stimmt. Und die Lebak hat am 13.Mai 93 bereits gezahlt.

Klose: Es gibt auch noch eine Rechnung vom 13.4.93 und am 8. Mai eine Zahlung.

v.Hermanni: Ja, richtig ist, dass Sie es so gebucht haben. Aber deshalb waren es trotzdem Vorableistungen.

Klose: Ja, ja, diese zwei Zahlen, die setzen sich so zusammen.

Gast: Also entweder ist es große Hellsichtigkeit oder es ist wirklich Zufall, was etwas unwahrscheinlich ist, aber sei es drum, während 57.500 DM, die ja nun geflossen sind, gegen die Forderung von Wolf & Müller aufgerechnet worden sind.

v.Hermanni: Ich erkläre es Ihnen. Ich beweise Ihnen damit, dass es 1992 und im Frühjahr 93 insgesamt Vorauszahlungen in Höhe von 200.000 DM gegeben hat. Es war vereinbart, dass alle weiteren Rechnungen zeitnah bezahlt werden und am Ende eine Abrechnung vorgenommen wird. An Hand der Unterlagen können Sie feststellen, dass es am Ende ein Loch gibt. Die Schlussrechnung wurde zunächst nicht bezahlt, weil die Abrechnung fehlte. Laut Herrn Sobiak waren alle Unterlagen bei der Steuerfahndung. Deshalb kam es zu dem Gespräch am 23.8.96 und der Auflösung der Verträge. Damit ist auch hier bewiesen, dass ich nicht die Unterlagen des Friedrich durcheinander gebracht habe.
Nun zu der Schlussrechnung. Haben Sie denn den Vertrag geprüft?

Klose: Von welchem Vertrag sprechen Sie?

v.Hermanni: Es handelt sich um den zehnjährigen Mietvertrag ab 1. Juli 93, zwischen Lebak und GfH. Dort sind Regelungen enthalten, Sie können das auch in den SAB-Unterlagen finden, dass der Handwerkerhof ausgebaut werden soll und es gibt auch eine Regelung zu den Nebenkosten und zum Beispiel zum Thema Hausmeister.

Klose: Ja.

v.Hermanni: Sind Leistungen der Lebak bei der GfH umfassend abgerechnet worden?

Klose: Also, ob umfassend, da mute ich mir zu viel zu, das zu beurteilen. Es sind zumindest die Leistungen abgerechnet worden, für die Rechnungen vorzufinden waren.

v.Hermanni: Sie können doch an Hand festgestellter Leistungen.....

Gast: Haben Sie offene Rechnungen zu Gunsten des Angeklagten eingestellt?

Klose: Ich bin gerade beim Schauen, Miete, Betriebskosten...55.000,- DM..... Offene Mietzahlungen von Februar bis August habe ich berücksichtigt.

v.Hermanni: Ja, bis die Summe von 55.200 DM erreicht war! Aber schauen Sie doch mal in den Vertrag. Da geht es doch um den Hausmeister, da geht es um die Nebenkosten wie Strom und Reinigungsleistungen. Wer hat denn immer wenn die Polen Schichtwechsel hatten hinten sauber gemacht? Das waren doch die Mitarbeiter der Lebak, die zum Beispiel den Müll in den Container der Firma Fleck gekippt haben.

Klose: Ach so, entsprechend der Leistung.

Fleiner: Gibt es die Unterlagen bei der Lebak?

v.Hermanni: Nein, weil am 23.8.96 ein Gespräch stattfand. Eine Abrechnung der GfH gab es nicht und es wurde ein entsprechender Schlussstrich gezogen, es kam zur Vertragsauflösung. Daher kommt doch auch die Diskussion um die Jahresmiete, dies lässt sich ja auch beweisen, weil meine Frau in den Unterlagen der SAB-Bank, die sie zusammengestellt hat, die 120.000 DM bei der Überprüfung mit in den Computer aufgenommen hat. Weil, sie war zu diesem Zeitpunkt zu dem Gespräch dazu gekommen und hatte doch die Diskussion verfolgt. Wenn wir es nicht getan hätten - die GfH war doch nicht mehr zahlungsfähig - wären doch die Mieten nur weiter aufgelaufen. Die zivilrechtlichen Forderungen sind an diesem Tag beendet worden.

Nickel: Ihre nächste Frage, Herr von Hermanni!

v.Hermanni: Frau Klose wollte noch etwas sagen.

Klose: Ich wollte die Frage stellen, ob in die Art gegenseitiger Verrechnung auch eingegangen ist, dass Sobiak die Räume nicht nutzen konnte........

v.Hermanni: Natürlich ist darüber gesprochen worden, dass das für ihn eine schlechte Investition war. Fragen Sie ihn doch, wo die Mittel hingeflossen sind, warum er nicht investiert hat , die Mittel sind doch nicht in Hohenroda gelandet, sondern irgendwo in Bulgarien.

Nickel: Nächste Frage bitte!

v.Hermanni: Kommen wir jetzt zum Blatt drei der Gesamtübersicht, zunächst zur Firma Muster. Ist Ihnen aufgefallen, dass es Streit zwischen Muster und GfH um Baumängel gegeben hat?

Klose: Es gab Baumängel, ja.

v.Hermanni: Haben sich die Baumängel in einer Summe niedergeschlagen?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Sie verlangen also von mir, ich soll die Gesamtsumme bezahlen, obwohl es Baumängel in erheblicher Größenordnung gegeben hat abgesehen von meinen Forderungen an die GfH...

Nickel: Frau Klose soll der Kammer das entsprechende Wissen vermitteln, welches sie zur Entscheidung braucht. Es ist müßig und auch nicht vom Gutachterauftrag erfasst................ . Wenn sich aus Amtsaufklärungspflicht ergibt, ..... .

v.Hermanni: Aber man muss doch hier versuchen, die Dinge herauszuarbeiten.

Nickel: Bitte beschränken Sie sich auf die Befragung der Sachverständigen!

v.Hermanni: Haben Sie Zahlungen der GfH an Muster feststellen können oder ist das in Aufrechnungen aufgegangen?

Klose: Das ist sowohl als auch, bei einzelnen Rechnungen waren Überweisungen festzustellen und eine Barzahlung. Den Rest davon habe ich als Aufrechnung gewertet.

v.Hermanni: Zwischen GfH und Muster hat es eine Aufrechnung gegeben. Warum wurde aufgerechnet?

Klose: Das steht in den Unterlagen in einem Vermerk, nur so konnte ich es verwenden.

v.Hermanni: Gegen Kauf einer Wohnanlage in Zscherndorf wurden die 520.000 DM Forderungen verrechnet.

Klose: Also, es gab zur ersten Abschlagsrechnung, zur zweiten und zur dritten jeweils Überweisungen, dann zur vierten einen Scheck und eine Barzahlung, die gewertet wurde als Barzahlung durch die GfH. Es gibt Aufrechnungen bei mir zu zwei Rechnungen und dann erfolgt in den Kontounterlagen eine Abrechnung in Höhe von 60.000 DM zum Bauvorhaben Hohenroda.

v.Hermanni: Und, wie endet das?

Klose: Da sind keine Zahlungen zu den Rechnungen noch weiter festzustellen, so dass die Differenzzahlung offen ist durch die GfH, aber von Lebak bzw. von von Hermanni ist bezahlt.

v.Hermanni: Dann sind die ja offen, da hat ja Muster noch Forderungen an die GfH?

Gast: Sagen Sie es doch beispielhaft, welche Rechnungen Muster...

v.Hermanni: Sie sind später dran! Ich frage, was ist bezahlt worden an Muster und was ist verrechnet worden mit Muster?

Klose: Das muss ich erst finden, können wir Pause machen?

Nickel: stellt zurück Nächste Frage!

v.Hermanni: Kommen wir zu Kurpiella. Ist es richtig, dass ich höhere Beträge drin habe als Sie? Wenn wir Ihre Zahlen zu Grunde legen würden sich dann die Zahlen zu Gunsten der Lebak verringern?

Klose: Der Unterschiedsbetrag, den habe ich abgesetzt, der ist in den zu klärenden Rechnungen.

v.Hermanni: Konsens, wenn es denn so wäre wie Sie sagen, aber zu Gunsten der Lebak. Aber zu Mell gibt es einen Dissens bezüglich der 25.000 DM für die Möbel aus dem Privathaus...

Klose: Das ist richtig, es gibt einen umfassenden Schriftverkehr vom Sub.

v.Hermanni: Die Möbel stehen in Hannover-Langenhagen, Am Pferdemarkt 86, da können wir gerne vorbeifahren und uns die Einbaumöbel anschauen. Vielleicht stehen sie ja da noch. Haben Sie denn in den Unterlagen der GfH die entsprechenden Hinweise gefunden ?

Klose: Es gibt einen Hinweis in den Unterlagen bei Sonstiges.

v.Hermanni: Ist es richtig, dass es von Seiten der GfH bei der Firma Regen eine Überzahlung gab?

Klose: Das kann ich mir nicht erklären, aber es ist so.

v.Hermanni: Firma Lider. Haben Sie prüfen können, wo die geleistet hat, im Hotel oder im Handwerkerhof?

Klose: Wo die geleistet hat, ja…… .

v.Hermanni: Gearbeitet hat die Firma vor allem beim Zumauern des Rinderoffenstalles, hinten im Handwerkerhof, also bei Sobiak selbst. Übrig bleibt neben der hälftigen Kläranlage und die eine Fassade am Eingangsbereich des Hotels. Das können Sie sich heute noch anschauen, das hat Herr Sobiak persönlich nicht abgenommen. Das ist auch mit Sicherheit nicht bezahlt worden.

Klose: Ja, Maurerarbeiten wurden abgesetzt. Die Putzarbeiten sind als Abschlagsrechnung nicht bezahlt worden. Drum wurde auch die Schlussrechnung nicht bezahlt und auf beiden Seiten rausgenommen.

v.Hermanni: Firma Stube / Johannes. Da gibt es einen Dissens. Sie sind bei 20.000 geblieben. Sie haben die exakt bezeichnete Gutschrift, die wurde auch nicht abgesetzt.

Klose: Das sehe ich auch nicht so. Aus den Konto-Unterlagen waren Zahlungen in beiden Höhen zu ersehen. Es gibt weitere Rechnungen. Die Gutschrift wurde gefunden und auch berücksichtigt.

v.Hermanni: Die Gutschrift haben Sie gefunden, Sie haben Sie aber in Ihrem Rechenwerk nicht abgesetzt.

Klose: Ich kann nur über das reden, was ich sehe. Was dort passiert ist, kann ich nicht einschätzen.

v.Hermanni: Wir sind jetzt im November 1993. DAFA, das ist spannend, da gab es Einbuchungen...

Nickel: Das geht nicht!

v.Hermanni: Herr Nickel, das geht so nicht!

Nickel: Wir entscheiden!

v.Hermanni: Also, Hohes Gericht, so geht das wirklich nicht! Wir sind im November 1993. Von Baumaschinen ist noch überhaupt nicht die Rede und wir können an dieser Stelle und an Hand der Akten exemplarisch den Nachweis führen, dass Leistungen hineingebucht wurden.

Nickel: Haben Sie an die Sachverständige eine Frage?

v.Hermanni: Haben Sie die Rechnung darauf geprüft, was leistungs- und vertragsmäßig vereinbart war?

Klose: Nein.

v. Hermanni: Die Gutachterin Seibt hat Ihnen ein Gutachten vorgelegt. Haus Mitte, hinten, sind 200 qm und nicht 400 qm. Haben Sie es geprüft?

Klose: Nein.

v.Hermanni: DAFA hat im ganzen Bauvorhaben Hohenroda nirgendwo an einem Flachdach, gearbeitet. Es handelt sich um den Nachbarn, da sollten die mal was tun, das hat er aber selbst gemacht, die Unterlagen von ihm habe ich hier.

Klose: In der Rechnung steht Flachdach, aber ich kenne Ihr Objekt nicht.

v.Hermanni: Ich habe Ihnen doch angeboten, es sich anzuschauen. Die Steuer hat es gemacht Sie nicht.
Zu Staro. Sie sagen, es hat Rechnungen für Leistungen am Privathaus gegeben und die hätten durch die Eheleute von Hermanni bezahlt werden müssen. Ich habe mir vom Architekten hier einen Ausdruck geben lassen. Dieses Dokument ist damals an den Bauunternehmer ausgehändigt worden. In Position 19 steht...

Nickel: Ist dieses Schriftstück Bestandteil der Akten?

v.Hermanni: Nein, bisher nicht. Ich habe es mir jetzt ja erst nachträglich aus dem Computer ausdrucken lassen.
Das Schriftstück wird zu Protokoll gegeben und Nickel verliest den Punkt 19, Gerüst ist vom Sub zustellen.

v.Hermanni: Frau Klose, kennen Sie die Unterlagen?

Nickel: Welche meinen Sie jetzt?

v.Hermanni: Na, diese. Ich weiß doch nicht, was das LKA bei Herrn Grabbe beschlagnahmt hat. Womit wir wieder beim rechtlichen Gehör wären. Ich habe vom ersten Tag an immer wieder darum gebeten, das wir uns zusammensetzen. Die Steuerfahndung hat es doch auch gemacht....

Nickel: Kennen Sie derartige Unterlagen, Frau Klose?

Klose: Ich kann weder ja noch nein sagen.

v.Hermanni: Wie Sie zu Position 19 hören konnten, war die Stellung des Gerüstes im Pauschalpreis enthalten.

Klose: Im Pauschalpreis? Mit Muster?

v.Hermanni: Ja. Frau Klose, jetzt sind wir durch alle drei Zettel durch. Wenn ich jetzt alles zusammenzähle, ist die Summe der Zahlungen von von Hermanni und Lebak dann höher als die Summe der Verbindlichkeiten?

Klose: Wenn diese Einrechnungen so zu bejahen sind, dann ja.

v.Hermanni: Haben Sie die Unterlagen der Steuerfahndung und der Bausachverständigen der Steuerfahndung hinzugezogen?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Ich habe noch Fragen zum Themenkomplex Baumaschinen: Ich hatte Sie bereits letzte Woche nach meiner Schadensdarstellung im Internet gefragt. Haben Sie dort hineingeschaut?

Klose: Nein, jetzt diese Tage nicht.

v.Hermanni: Gut, fragen wir anders. Sagen Sie mir bitte die Summe aller Zahlungen, die die GfH bzw. Sobiak - Gruppe von WEP, KK und bfb erhalten hat.

Klose: Das weiß ich nicht aus dem Kopf.

v.Hermanni: So ungefähr.

Klose: Netto?

v.Hermanni: Netto wäre mir lieb.

Klose: Also wechseln wir das Thema. Da muss ich vom Nachtrag ausgehen, weil da gab es noch Veränderungen sucht . Sie wollten von mir hören?

v.Hermanni: Die Summe aller Zahlungen, die Herr Sobiak von WEP, KK und bfb erhalten hat.

Klose: Die Summe aller Mietverträge liegt bei 2,8 Millionen....

v.Hermanni: Bei den Mieten ist das jetzt aber brutto.

Klose: Also netto 2,462 Millionen und Veräußerungserlöse von 285.200, also 248.000 netto.

v.Hermanni: Zusammen mit Verkaufserlösen also knapp 2.8 Mio. Und die Summe aller Sobiak - Aufwendungen an Fischer & Jung ?

Klose: Das habe ich nur in Einzelpositionen, das kann ich jetzt nicht so schnell zusammenrechnen.

v.Hermanni: Naja, so ungefähr, vielleicht 1,4 Mio?
Frau Klose nickt
Können Sie mir jetzt bitte erklären, wie es möglich ist, dass der Herr Sobiak bei einem Unterschiedsbetrag von 1,4 Mio. zwischen seinen Einnahmen und seinen Aufwendungen nach Ihrer Aussage rund 500.000 DM hätte mitbringen müssen, wenn denn der Schaden, so wie der Staatsanwalt sagt, bei 1,9 Millionen liegt?

Klose: So weit bin ich nicht gegangen, das kann nicht sein.

Gast: Die 1,4 Millionen sind zu 100 % der Rohertrag. Der Schaden laut Anklageschrift ist höher. Die Maschinen waren doch nicht da, dadurch erhöht sich der Schaden. Für wen sagen Sie das schon wider?

v.Hermanni: Ja ja, bei Ihren Rechenwerken hätte der Unternehmer 500.000 DM mitbringen müssen. Die Summe der Aufwendungen des Sobiak in Relation zum angeblichen Schaden, es kommen hinzu die per Scheck bezahlten Beträge. Wie ist es möglich, dass diese Summe größer ist?

Klose: Das kann ich nicht erklären. Wie der Schaden ermittelt wird, kann ich nicht sagen.

v.Hermanni: Frau Klose, ich habe hier eine Aufforderung zum Widerruf...

Nickel: Das stellen wir zurück. Frau Klose, den handschriftlichen Vermerk, den wir Ihnen übergeben haben ...

Klose: Also, das Dokument, wozu ich entsprechende Bemerkungen machen soll, beinhaltet erstens den Radlader und zweitens den Brecher, die KK 75, Anschaffungskosten und Finanzierungskosten, im Endergebnis entstehen Überschüsse, ich habe versucht, das nachzuvollziehen. Der Radlader, die Summe netto und brutto, es gibt einen Auftrag der Stadt Leipzig zur Anmietung von 08/95 bis 01/96. Es ist dem Kreditkonto GfH zuzuordnen, der Kreditvertrag ist vom 19.09.95 mit 11 Monaten Laufzeit. Die Laufzeit stimmt überein, auch die Zinsen, das heißt, wenn man die Aufwendungen ermittelt, ergibt das 64.000 DM und dem Mietvertrag gegenüberstellt, ergibt das die erfassten Mieten für 6 Monate, mit Restkaufwert brachte es ein Gesamterlös von 80.000 DM. Hier ist eine Übereinstimmung mit den hier angegebenen Summen. In der Differenz komme ich auf 16.000 Überschuss.
Beim Brecher ist es etwas komplizierter, weil nur der Nettobetrag bei der Anschaffung überwiesen wurde, der Rest erst sehr viel später nach Mahnungen und Pfändungsbeschluss. Es wurde Skonto gezogen, das ergibt leicht geringere Anschaffungskosten. Die Finanzierung stimmt nicht überein, der Kreditvertrag wurde abgeschlossen über 22 Monate, aber vorzeitig getilgt, er lief nur bis 11/96, ursprünglich war bis 30.06.97 geplant. Es sind andere Zinszahlungen angefallen als erwartet. Es waren 10 Monate Mietzahlungen ´ 49.000 DM verzeichnet, es sind tatsächlich 13 Monate a 49.000 DM gezahlt, der Restkaufwert in Höhe von 2 Monatsmieten wurde reduziert....
697.000 und nicht 588.000, der Restkaufwert ist niedriger. Das gegenübergestellt und abgezogen ergibt 334.559 DM. Da ist der Überschuss um 110.000 DM erhöht im Vergleich zu diesem Dokument.

v.Hermanni: Frau Klose, es gibt ja die angebliche Halbe-Halbe-Vereinbarung. Nun gibt es die ja für den Betonbrecher I im Jahr 94 wie für den Betonbrecher II hier ein weiteres Dokument, in dem nun jeweils die Überschüsse verteilt werden. Haben Sie die mal nebeneinander gelegt und geprüft?

Klose: Es gibt einige solcher Schreiben. Es kann schon sein, dass ich versucht habe zu vergleichen, aber...

Gast: Ich habe die Frage nicht verstanden.

v.Hermanni: Herr Gast, wir sind das doch für das Jahr 1994 und für den Betonbrecher schon einmal Zeile für Zeile an der Plakatwand durchgegangen. An der Plakatwand habe ich Ihnen und dem Gericht erklärt, dass diese Überschüsse, an Hand der Dokumente nachzuweisen, doch immer mit den eigenen Verbindlichkeiten des Sobiak aufgerechnet wurden, sei es die Jahresmiete oder auch bei Handwerkerrechnungen. So wie 1994 gibt es doch diese Dokumente auch für 1995 und den Brecher II. Sind Sie denn mal eingestiegen in die Frage, wie wird denn der Überschuss mit HvH verrechnet? Welche Wirkung hat das denn auf die Steuer?

Klose: Dazu kann ich nichts sagen, es kann sein, dass ich es versucht habe. Ziel war zu untersuchen, welche Subunternehmer-Rechnungen sich in welcher Weiterberechnung widerspiegeln.

Gast: Das ist doch nicht Aufgabe der Sachverständigen.

Nickel: Nächste Frage!

v.Hermanni: Eine habe ich noch. Die Nachsiebanlage, wer hat veranlasst, dass die Zahlung auf das Konto von Frau Manuela Sobiak ging und hat der bfb oder ich damit was zu tun? Haben Sie das Schriftstück gefunden? Ich habe es hier.

Klose: Darf ich es mir ansehen? Nein, ich habe ein anderes gefunden, ich suche meins auch mal.

Nickel: Sie haben sich ja auch befasst mit den Vergleichsmieten der Baumaschinen. Ich gehe davon aus, dass Sie das jetzt in der Schnelle nicht finden, das Schreiben vom 23.6.2000, und auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich Sie zu einem weiteren Tag vorladen. Am nächsten Dienstag um 12 Uhr?

Klose: Ja. Das Schreiben, was ich meinte, ist von Fischer & Jung an Herrn von Hermanni im bfb
verliest das Schreiben

v.Hermanni: Ich komme noch mal zum Widerruf.

Nickel: Dann verlesen Sie das Schreiben jetzt.

v.Hermanni: verliest:
Aufforderung zum Widerruf
In der Hauptverhandlung am 3. September 2002 erklärte die Buchhalterin des LKA Frau Klose bei der Vernahme zu ihrem sogenannten Gutachten:
Zitat:
"Es hat doch im August 1996 Aufrechnungen gegeben. Herr Sobiak hat doch für Leistungen vom bfb Schecks erhalten. Dafür wurden von der GFH doch die Leistungen von Mell bezahlt. Das war annähernd die gleiche Summe. Man hat dort einen Vergleich geschlossen."
Damit hat Frau Klose den Eindruck vermittelt, dass es zwischen der Bezahlung von Leistungen zwischen dem bfb und der GfH einerseits und den Leistungen der Fa. Mell und der GfH andererseits einen Zusammenhang gibt. Dies ist falsch.
Richtig ist vielmehr, dass der bfb gem. auch schriftlich vorliegendem Protokoll, am 23. August 1996, den Lehrunterweisungsvertrag gemeinsam mit Herrn Sobiak auflöste. Richtig ist ferner, dass Herr Sobiak an diesem Tage mehrere Schecks in einer Gesamthöhe von 52.353,04 DM erhielt. Jeder dieser Schecks ist mit einer Rechnung hinterlegt. Jede dieser Rechnung ist mit einer Leistung der GfH gegenüber dem bfb unterlegt.
Diese Rechnungen und Leistungen sind schriftlich dokumentiert und liegen dem LKA ausnahmslos vor.
Damit hat sich die LKA Beamtin Klose der uneidlichen Falschaussage gem. § 153 StGB strafbar gemacht.
Hiermit gebe ich der LKA Beamtin Klose die Möglichkeit, Ihre obige Aussage gem. § 158 StGB zu berichtigen. Sollte Sie dieses nicht im Laufe der heutigen Hauptverhandlung vornehmen, werde ich gegen Sie alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.

Nickel: Frau Klose, darauf können Sie das nächste Mal antworten.

Klose: Dann werde ich ja verklagt. Ich kann dazu gleich was sagen. Es ist so, dass im August 96 die Summe vom bfb eingegangen ist und von GFH eine Summe an Mell überwiesen wurde. Erst mal besteht da natürlich kein Zusammenhang. Herr Sobiak kann ja als Unternehmer über seine Konten verfügen wie er möchte. Aber es ist doch komisch, dass es die gleiche Summe ist.

Ende 14.40h