1. Zeugenvernahme der Frau Klose

Vernahme Klose I, 27.08.2002


Frau Klose trägt von 9.13 bis 10.45 Uhr ihre Papiere vor, erläutert den Auftrag der Staatsanwaltschaft, die verwendeten Unterlagen und ihre wesentlichen Erkenntnisse.
Mitschrift liegt vor. Ist aber nur zu verstehen, wenn Grundlagenpapier zur Verfügung steht.
Ausgewählte Zitate von Frau Klose aus dem Vortrag und ausgewählte Fragen und Antworten:

- Eine abschließende Bewertung kann nicht erfolgen. Ich kann nicht sagen, wo ein Rohr verbaut wurde. Wenn man das nicht voraussetzt, braucht man keinen Buchprüfer.

- Die Vermischungen sind aus den Unterlagen hervorgegangen. Ich gehe davon aus, dass der Bauherr weiß, was er bezahlt. Wer angeordnet hat, dass die Rechnungen so gestellt werden, weiß ich nicht.

- Man ist gezwungen, die neuen Erkenntnisse aus dem Prozess in Nachtträgen festzuhalten. Mir gefällt das auch nicht, aber es ist nun mal so. Dadurch wird das alles sehr unübersichtlich.


Nickel: Können Sie noch nachvollziehen, was Herr von Hermanni zu seiner Verteidigung Ihnen vorgelegt hat. Wurden Teile vorgelegt, wie sind Sie daran gekommen?

Klose: Ja, das habe ich ja direkt bekommen, dieses Pamphlet. Ich sollte mich ja dazu äußern. Ich habe auch zwei Telefonate geführt mit Herrn von Hermanni und auch ein Fax bekommen.

Nickel: Was waren das für Telefongespräche mit ihm? Mit welchem Inhalt?

Klose: Es waren Hinweise zu den Containern, zu Abschlagszahlungen der Herba. Die habe ich nicht berücksichtigt, ja. Man muss erst mal die Rechnungen zusammenstellen. Es gab Hinweise auf Verrechnungen und auch auf Mängel, die es gegeben haben soll. Wovon eine Verrechnung stattgefunden hat, ist die Frage.

Nickel: Sie haben zu einigen Detailfragen Angaben gemacht. Das möchte ich mit Ihrer Hilfe vertiefen. Sie haben schon einiges angedeutet. Wie war das konkret zum Beispiel mit Servatko. Haben Sie eine Überprüfung vorgenommen, ob es die Firma gab oder gibt?

Klose: Nein, nein, die Ermittlungen lagen mir vor, bzw. gingen noch ein als Nachlieferungen zu diesen Bauunternehmern. Zu diesem Bauunternehmen lag vor, was hier steht. Eine Überprüfung erfolgte. Carla Servatko ist seit dem 31.12.1998 unbekannt verzogen. Weder der Name noch die Firma sind registriert.

Nickel: Zum Verständnis: Sie hatten angedeutet, Lebak und Privathaus sind nicht getrennt worden und das ist auch nicht weiter verfolgt worden. Warum nicht?

Klose: Weil ich ursprünglich die Rechnungen so erfasst habe wie der Rechnungsempfänger, also Lebak oder Blaume, lautete. Es wurde festgestellt, das die Abschlussrechnung bezahlt wurde oder nicht. Die Subunternehmerrechnungen und Inhalte haben sich auf beide Bauvorhaben bezogen, sowohl als auch. Sie wurden angerechnet auf von Hermanni und Lebak. Ich habe nicht nachvollzogen, ob die Lebak für von Hermanni verauslagt hat oder von Hermanni für die Lebak. Das ist jetzt schon ziemlich unübersichtlich, das hätte das Chaos noch verstärkt.

Nickel: Kann man einen Zeitpunkt festmachen, nach dem eine Zuordnung von Subunternehmerrechnungen zu Rechnungen GfH gemacht wurde?

Klose: Nein, es gibt keinen Zeitpunkt. Man kann nicht sagen, ab wann gemauschelt wurde. Man kann nur sagen, das alle nachträglichen Rechnungen an von Hermanni gerichtet sind.


Schumann: Zu den Zahlungen der Herba im Vorfeld wegen der Beweislage: Sie haben das nicht in Abzug gebracht, weil das Scheinrechnungen waren?

Klose: Ich habe sie nicht in Abzug gebracht, weil es für mich Planungsleistungen für den Auensee waren, die die Stadt bezahlt hat. Ich kann nicht feststellen, ob es Scheinrechnungen sind. Ich nehme Rechnungen, so wie sie sind.


Gast: Findet sich die Summe der Familie von Hermanni gegenüber Dritten wieder, zum Beispiel in der Steuererklärung?

Klose: Die sämtlichen Zahlen spiegeln sich in der Steuererklärung wieder und in den EDV-Unterlagen der Familie von Hermanni, das ist die Aufstellung von Zahlen, die hier beinhaltet sind.

Gast: Haben Sie Ähnliches bei der Lebak festgestellt?

Klose: Es ist eigentlich festzustellen, dass, wenn man die Direktzahlungen einbezieht, die Summe nahezu dem Betrag entspricht, der gegenüber der SAB nachgewiesen wurde.

Gast: Wenn Ihre Feststellungen vollständig sind, wenn die Erklärungen der Familie von Hermanni und der Lebak richtig sind, wären also weitere Zahlungen unwahrscheinlich?

Klose: Das kann ich nicht beurteilen.


Fleiner: Ich frage nach dem konkreten Betrag 431 Tausend DM, ob das vorliegende oder durch die GfH bezahlte Rechnungen gewesen sind.

Klose: Ich kann nur so weit sagen, dass die Rechnungen überwiegend beglichen oder verrechnet worden sind, so weit ich das feststellen konnte. Es gibt keine offenen Forderungen der Subunternehmer. Also gehe ich davon aus, das bezahlt wurde.


Hartung: Wo was verbaut wurde, wissen Sie das? Ist das aus Ihren Unterlagen ersichtlich.

Klose: Wo es verbaut worden ist, weiß keiner.

Gast: Das weiß Ihr Mandant.

Hartung: Das müssen Sie beweisen!


v.Hermanni: Habe ich Sie gebeten die Sub-Rechnungen nach Privathaus , Lebak , und Polen /Fremdarbeitern zu sortieren?

Klose: Ich habe sortiert, das habe ich vorhin dargelegt, für die Lebak und Herba. Dann waren noch Rechnungen rückwirkend. Die Zusammenstellung richtete sich nach dem Prüfauftrag, welche weiter berechnet wurden und welche nicht. Diese Struktur habe ich eingehalten. Einwendungen kann ich nur im Nachhinein berücksichtigen. Das ist unverständlich, aber nicht zu ändern.

v.Hermanni: Kennen Sie den Unterschied der Rechtsform GmbH und Privatperson?

Klose: Ja, sicher gibt es einen Unterschied in der Rechtsform. Eine Unterscheidung alleine ist von Ihnen nicht vorgesehen gewesen von Ihnen Beiden.

v.Hermanni: Gibt es für das Privathaus von Hermanni eine Schlussrechnung?

Klose: Ja.

v.Hermanni: Gibt es für das Privathaus von Hermanni eine Schlusserklärung?

Klose: Ja.

v. Hermanni: Gibt es für die Lebak GmbH eine Schlussrechnung?

Klose: Ja.

v. Hermanni: Gibt es für die Lebak GmbH eine Schlusserklärung?
Klose: Ja, ich glaube auch.

v. Hermanni: Wie setzt man in der Bundesrepublik Deutschland eine zivilrechtliche Forderung durch?

Nickel: Die Frage ist nicht zulässig! Stellen Sie Fragen an die Gutachterin!

v.Hermanni: Haben Sie in den Unterlagen einen Mahnbescheid gefunden?

Klose: Nein.

v. Hermanni: Laut Strafanzeige des Herrn Bunge und der Aussage von Herrn Friedrich hat das Privathaus von Hermanni einen Wert von 5.5 Mio. DM. 15% dieser Leistungen - also immerhin 825.000 DM sollen durch eigene Mitarbeiter der GfH erbracht worden sein. Sind Sie bitte so freundlich und teilen uns mit, welche Mitarbeiter, wann, welche Leistungen erbracht haben sollen?

Nickel: Können Sie dazu etwas sagen?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Haben Sie irgendwo mal einen Stundenzettel für Arbeiter gefunden?

Klose: Nicht das ich konkret danach gesucht hätte, das waren wohl Lehrvereinbarungen beim bfb, nein, in diesem Zusammenhang nicht.

v.Hermanni: Gemäß Schlusserklärung hat es Barzahlungen gegeben. Welche Summen haben Sie in Ihrem Rechenwerk berücksichtigt?

Klose: Die zwei angegebenen, die in der Steuererklärung waren. Weitere konnte ich feststellen, aber nicht in Ansatz bringen.

v.Hermanni: Anhand der Unterlagen z. B. der Schlusserklärung, konnten Sie feststellen, dass die Container von den Eheleuten von Hermanni gekauft wurden. Die Mietzahlungen in Höhe von über 36.800,- DM an die GfH wurden aber von Ihnen als "Containerlieferung/Abschlagszahlung" umgedeutet. Die Verkaufssumme in Höhe von 49.000,- DM aber nicht abgesetzt. Warum nicht?

Klose: Ich habe doch gesagt, es ist ursprünglich nicht berücksichtigt, das ist wohl logisch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

v.Hermanni: Können Sie bestätigen, dass die von Ihnen aufsaldierten Rechnungen von Handelsfirmen für Materiallieferungen im Privathaus von Hermanni eingebaut wurden?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Beispiel Raab Karcher Zement: Woher wissen Sie dass dieses Material nicht von den Polen in Bitterfeld verbaut wurde?

Klose: Das weiß ich nicht.

v. Hermanni: Können Sie bestätigen, dass die von Ihnen aufsaldierten Rechnungen von Handelsfirmen für Materiallieferungen bei der Lebak GmbH eingebaut wurden?

Klose: Das kommt immer auf die einzelnen Rechnungen an.

v. Hermanni: Können Sie bestätigen, dass die von Ihnen aufsaldierten Rechnungen von Handwerksfirmen für Leistungen auch am Privathaus von Hermanni erbracht wurden?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Beispiel Fehse: Was hat Herr Fehse ausgesagt und was haben Sie gebucht?

Klose: Zu dem Problem ist doch in der Vergangenheit sicherlich genug gesprochen worden.

v. Hermanni: Es ist doch offensichtlich, das bei den unterschiedlichen Beträgen, die zustande kamen, nachträglich die Unterlagen gefälscht wurden.
Ist es richtig wenn ich feststelle, das die Mitarbeiterin des LKA Frau Klose in ihren Rechenwerken Beträge aufgrund von Dokumenten die offensichtlich gefälschte Unterschriften tragen berücksichtigt hat.

Klose: Es ist wohl die Unterschrift von Herrn Fehse, die Sie meinen. Herr Fehse wurde damit konfrontiert, nach seiner Aussage hat er fünf Wochenenden gearbeitet. Er hat auf einer Quittung seine Unterschrift nicht erkannt. Herrn Fehse waren die Beträge nicht erinnerlich. Es erschien ihm zu hoch. Er sagte soviel war es nicht. Es gibt da eine Differenz.

v.Hermanni: Sie haben Quittungen mit nachgewiesenen gefälschten Unterlagen akzeptiert.

Nickel: Können Sie dazu etwas sagen?

Klose: Ich habe mich dazu verleiten lassen. Die Leistung kann ich nicht beurteilen, vielleicht hat Herr Sobiak was drauf geschlagen....

v.Hermanni: .....und dann die Unterschrift gefälscht?

Klose: Ja, das ist möglich.

v.Hermanni: Frau Klose begreifen Sie immer noch nicht, in Wahrheit muss ich hier doch meine Unschuld beweisen. Es geht doch nicht um die Frage ob Sie irgend einen Betrag abziehen sondern um das System des Ganzen. Ich kann an dieser Stelle beweisen dass diese Unterlagen, die Sie zusammengerechnet haben gefälscht sind. Selbst vor Unterschriftsfälschungen ist man nicht zurückgeschreckt. Wer hat dies denn getan. Wem nützt es denn. Sie sagen nur, Sie haben etwas abgezogen, sagen aber dem Gericht nicht, dass Sie auf Unterlagen zurückgreifen, wo sogar Unterschriften gefälscht wurden.

Klose: Soll ich hier Ableitungen aus einem System treffen?


v.Hermanni: Kommen wir zum Beispiel Wedmann: Von wann stammt denn die Schlussrechnung Wedmann?

Klose: Ja, dass ist gut, da muss ich nachsehen....
vom 25.1.1995

v.Hermanni: Hätte Ihnen nicht auffallen müssen, dass es eine Sub- Rechnung nach Schlussrechnung doch eigentlich gar nicht geben kann? Zumindest es aber merkwürdig ist, wenn ein Handwerker erst über zehn Monate nach Leistung seine Rechnung stellt? Die Schlussrechnung der GfH ist doch von Dez. 1994 und der Dachdecker hat die Arbeiten ursprünglich im Frühsommer 1994 gemacht.

Klose: Gute Rechnungslegungen wurden hier sowieso nicht denklogisch vorgenommen.

v.Hermanni: Beispiel Stube Johannes: Wo haben Sie denn die Gutschrift verbucht? Wieso wurde die nicht abgezogen?

Klose: Welche Gutschrift meinen Sie jetzt?

v.Hermanni: Na, 10205,50 vom 30.9.94. Eine Gutschrift fürs Bauvorhaben Hohenroda.

Klose: Zu welcher Rechnung gehört die Gutschrift?

v.Hermanni: 940087L, zum Privathaus.

Klose: Das möchte ich mal zurückstellen, dass muss ich mir ansehen.


v.Hermanni: Beispiel Kurpiella: Auf der Plakatwand haben wir Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die GfH selbst feststellt, dass 25.000,- Leistungen der Fa Kurpiella nicht zum Bauvorhaben Hohenroda gehören. Warum buchen Sie diesen Betrag nicht aus?

Klose: Welche Rechnung meinen Sie denn?

v.Hermanni: Na in welche Rechnung man was reingebucht hat weis ich doch nicht. Aber ich erzähle Ihnen gerne die Geschichte mit Kurpiella. Das waren ja die, die im Dezember 1994 heulend vor mir standen, weil Sie noch kein Geld von Sobiak bekommen hatten und nun ihre Weihnachtslöhne nicht zahlen konnten und deshalb von mir in Abstimmung mit Sobiak die 69.000,- DM Schlussrechnung als Scheck von mir bekommen haben. Ich bin im November 1999 zu allen Handwerkern gefahren um mir die Rechnungen zusammenstellen zu lassen. Das war ein Sonnabendabend. Und wie ich dort im Wohnzimmer sitze und so nachfrage, sehe ich in der Glasscheibe der Schrankwand, wie hinter mir der Schwiegersohn wild gestikulierend Frau Kurpiella irgend welche Zeichen gibt. Na, da habe ich doch mir meinen Teil gedacht.

Klose: Ja das habe ich gelesen.

v.Hermanni: Ja, aber herausgebucht haben Sie es nicht.
Beispiel DAFA Wolff und Müller: Warum haben Sie in Ihren Unterlagen das eine Blatt 2 der Rechnung vom 8.12.93 übernommen? Wollten Sie etwas verbergen? Hat Sie etwas gestört?

Klose: Ich habe keine Überprüfung der Werthaltigkeit vorgenommen.

v.Hermanni: Dann werden wir dies jetzt mal tun.


Rechnung vom 7.1.94 siehe Fax vom 10.11.93
Gutachten Seibt mit Rechnung vom 3.11.93 gegen Rechnung Wolff und Müller
Rechnungen Nachbar

Nickel: Gut, Frau Klose hat ja nun gesagt, wie Sie die Unterlagen nur zusammengestellt hat.

v.Hermanni: Wie haben Sie die Baumängel überprüft?

Klose: Ich habe keine Baumängel geprüft.

v.Hermanni: Die Steuerfahndung konnte das. Die waren mit einem Bausachverständigen draußen und haben sich das alles angeschaut und geprüft. Das Ergebnis kennen Sie ja. Man hat die Akte noch am gleichen Tag geschlossen. Warum waren Sie nicht bereit sich mit mir hinzusetzen und zu prüfen? Ich habe es dem Staatsanwalt am 17. Feb. 2000 angeboten. Warum nicht?

Nickel: Stellen Sie bitte die nächste Frage. Aber bitte nur im Bezug auf das Gutachten. Frau Klose ist als Gutachterin hier.

v.Hermanni: Welche Summen haben Sie für Baumängel abgezogen?

Klose: Wie ich schon sagte, aufgrund keiner Einschätzung konnte ich auch kein Abzüge vornehmen.


v.Hermanni: In den Unterlagen der Eheleute von Hermanni, der Lebak und der Herba herrschte große Ordnung. Ist das richtig?

Klose: In den Steuerunterlagen habe ich alles vorgefunden.


v. Hermanni: Haben Sie in den Unterlagen der Lebak oder Herba irgend etwas an Dokumenten wie Gutachten oder Ausarbeitungen gefunden die die Vorableistungen der Herba an die GfH oder Herrn Grabbe in Höhe von über 100.000,- DM im Frühjahr 1993 rechtfertigen?

Klose: Da hing irgend etwas hinten dran.

v.Hermanni: Was soll denn da dran hängen. Welchen Sinn sollen denn die Aufträge zu diesem Zeitpunkt gehabt haben. Wann ist denn der städtische Auftrag an die Herba ausgelaufen? Das war doch zum 31.3.1993. Warum soll denn die Herba im Mai 93 noch der GfH Aufträge für 100.000,- DM geben?


v.Hermanni: Was hat die Wohnung Balz mit mir zu tun?

Klose: Dafür sind die Abzüge dann geleistet worden.

v.Hermanni: Ja, aber nur 25.000,- DM.

Klose: Nein 50.000,-

v.Hermanni: Es sind aber zunächst 75.000,- eingebucht worden und die Leistung wurde im Haus von Hermanni versteckt.
Nach den Unterlagen finden sich alle Leistungen der Polen in den Rechnungen der Firma Servatko wieder. Habe ich Sie darauf aufmerksam gemacht?

Klose: Das könnte wohl sein.

v.Hermanni: Haben Sie oder andere Mitarbeiter des LKA die Firma Servatko gefunden?

Klose: Nein.

v.Hermanni: Hat die Tatsache, dass die Firma Servatko nicht gefunden wurde, bei Ihnen einen Denkprozess ausgelöst und wenn ja, welchen?

Klose: Ja, ich habe mich besonderes bemüht, Nachweise zu finden, dass die GfH einen solchen Vertragspartner hatte. Es gab eine Rechnung von einer Ülzener Firma für eine Putzmaschine für die Fa. Servatko, die wurde von Sobiak bezahlt. Die Schwarzarbeit ist bekannt.


v.Hermanni: Bei einem Gewerk, dass nach qm zu bestimmen ist, also x qm Fliesen legen oder y qm Mauerwand verputzen, wie rechnet man da ab?

Nickel: Das ist nicht Gegenstand des Gutachtens und der Befragung von Frau Klose.

Klose: Das ist wahrscheinlich nicht üblich.


v.Hermanni: Sie haben also in Ihrem Rechenwerk Daten zusammensaldiert von kopierten Papieren, hatten keine Originale, haben die Firmen mit aufgenommen, die das ganze LKA Sachsen nicht gefunden hat. Sie haben Beträge von Quittungen hinzusaldiert auf denen bekanntermaßen die Unterschrift gefälscht war. Sie haben Zinsen und Mehrwertsteuer verwechselt und die aktuellen Mehrwertsteuersätze auch nicht korrekt identifiziert. Warum sind Sie nicht zu dem Zeitpunkt des Telefonates auf mich eingegangen?

Klose: Na ich kann doch nicht.

v.Hermanni: Ich habe mal die Unterlagen des LKA, so weit sie mir vorlagen, selbst zusammengestellt.
Verteilt drei Seiten eigenes Werk
Frau Klose ist es richtig, dass es immer eine zeitnahe Bezahlung gab?

Nickel: Erst anschauen.

Klose: Aus der Erinnerung kann ich es so sagen, aber ich habe die Zahlen nicht im Kopf.

Nickel: Schauen Sie sich die Unterlagen in Ruhe an. Wir kommen das nächste mal darauf zurück.

v.Hermanni: Können Sie sich an Versicherungsschäden erinnern?

Klose: Ja, soweit ich weis an die Lebak, geht in die Vergleichsumme ein. Es gibt einen Schriftverkehr wo er von der Lebak fordert und eine Antwort dazu.

v.Hermanni: Gibt es eine Erstattung von der Alten Leipziger Versicherung an die GfH?

Klose: Ich habe keine Erinnerung.


v.Hermanni: Halten Sie es für normal, für die gleiche Leistung einmal an Mell und einmal an Kurpiella zu zahlen?

Klose: Es geht aus den Akten hervor, dass es Baumängel gab und Kurpiella die Arbeiten fortgesetzt hat.

v.Hermanni: Kennen Sie das Steuerstrafverfahren gegen die GfH Herrn Sobiak?

Klose: Mag sein, dass ich davon gehört habe.


Vernahme Klose wird am nächsten Verhandlungstag fortgesetzt.