Zeugenvernahme des Herrn Jens Hochberg

 

8. Zeugenvernahme
01.10.02, 12.18 Uhr
KHK Hochberg, Jens


Nickel: Noch Fragen?

v. Hermanni: Herr Hochberg, es ist Ihnen sicherlich in der Zwischenzeit auch zugetragen worden, der Zeuge Friedrich hat Sie ja schwer belastet...

Hochberg: Mir ist nichts zugetragen worden.

v.Hermanni: Na gut, es hat Ihnen ja das letzte Mal bereits der Rechtsanwalt Hartung das Zitat vorgetragen, aber wir haben in der Zwischenzeit dies auch schriftlich vorliegen. Sie sollen bei Ihrem ersten Besuch bei Herrn Friedrich 1998 diesen aufgefordert haben, Dokumente gegen mich zusammen zu stellen und erklärt haben, dass Sie oder irgend jemand vom LKA bereits zweieinhalb Jahre zuvor mit Ermittlungen gegen mich begonnen haben.

Nickel: Woher nehmen Sie das?

v.Hermanni: Ich entnehme es aus dem Schriftsatz von Herrn Ringe. Er liegt uns doch allen vor.

Nickel: Ist der überhaupt schon eingeführt worden?

v.Hermanni: Na gut, ich brauche das auch gar nicht, weil mir liegt ja das Protokoll der Vernahme von Herrn Hochberg vom 6. August 2002 vor und da hat es ja der Rechtsanwalt Hartung hier im Gerichtssaal zitiert.

Hochberg: Ich habe Ihnen schon das letzte Mal gesagt, das ist der größte Unsinn, den es gibt.

v.Hermanni: Herr Friedrich hat also nach Ihrer Auffassung gelogen?

Nickel: Das braucht der Zeuge nicht zu beantworten, das ist eine Wertung. Die nächste Frage bitte!

v. Hermanni: Nach Ihren Ermittlungen ist doch nun der Herr Friedrich hier quasi der Kronzeuge?

Nickel: Es gibt keinen Kronzeugen nach der Strafprozessordnung!

v.Hermanni: Ist denn nun Herrn Friedrich glaubwürdig oder nicht?

Nickel: Überlassen Sie uns die Wertung. Ihre Frage an Herrn Hochberg!

v.Hermanni: Herr Hochberg, habe ich Ihnen schon 1999 über Herrn Friedrich berichtet. Warum haben Sie die schriftlichen Unterlagen nicht an sich genommen? Warum haben Sie meine Hinweise in Sachen Notarin Drosd nicht angenommen?

Hochberg: Ich habe das damals nicht angenommen, weil ich der Meinung war, dass das mit diesem Verfahren nichts zu tun hat.

v.Hermanni: Würden Sie das heute wieder so tun?

Hochberg: Ja.

v.Hermanni: Haben Sie mal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister über Herrn Friedrich gezogen?

Hochberg: Wozu soll man einen Bundeszentralregisterauszug anfordern, wenn er als Zeuge geladen ist? Er war doch nicht Beschuldigter.

Meschkat: Wieso, wir wissen doch alle, dass es ein Beschuldigtenverfahren gibt.

Hochberg: Die Anforderung eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister wird in der Regel die Staatsanwaltschaft machen.

Meschkat: Aber man fragt doch auch nach, um die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu überprüfen!

Nickel: Die nächste Frage.

v.Hermanni: Herr Hochberg, am 4. Juni 2002 habe ich Sie danach befragt, ob Sie weitere Ermittlungen gegen mich durchführen. Sie haben sich dumm gestellt und den Eindruck vermittelt, Sie hätten meine Frage nicht verstanden und ......

Nickel: Herr von Hermanni, Sie haben hier ein Fragerecht, das habe ich Ihnen bisher hier auch umfangreich gewährt. Aber ich möchte Sie drauf hinweisen, dass Sie das Fragerecht nicht missbrauchen können, wenn Sie nur die Zeugen diskriminieren oder sich in die Öffentlichkeit, in den Mittelpunkt stellen wollen, kann ich Ihr Fragerecht auch beschränken.

v.Hermanni: Erstens: ich weiß, Herr Nickel, dass Sie mir ein großzügiges Fragerecht bisher eingeräumt haben. Auch meine Rechtsanwälte haben mich darauf aufmerksam gemacht. Und zweitens geht es doch hier um die Aufklärung. Die Arbeit dieser Kammer wurde hier behindert. Nicht ich habe getäuscht, sondern Sie sind getäuscht worden. Der Prozess wurde verschleppt. Die Vorwürfe gegen mich hätten binnen Wochenfrist ausgeräumt werden können. Ich habe Herrn Hochberg alle Informationen gegeben seit 1999, das kann ich auch nachweisen. Die Vermerke liegen doch auch vor. Aber jedes Mal, wenn Herr Hochberg hier befragt wird zu seinen Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft, kann er sich an nichts erinnern. Ich wiederhole noch Mal, nicht ich habe getäuscht, getäuscht wurde hier das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat ja bereits im Dezember den Vorwurf an das Gericht, nicht mal an diese 11. Strafkammer, sondern an Sie persönlich, Herr Nickel, gemacht, dass man für den Prozess ja nicht verantwortlich ist, sondern Sie die Akten zu prüfen hatten und Sie die Anklage zugelassen haben. Und das alles beruhte auf der saumäßigen Ermittlungsarbeit des LKA, dass muss man doch offen machen.

Nickel: Wenn Sie weiterhin Kraftausdrücke wie saumäßig und dumm hier im Gericht verwenden, kann ich Sie mit einem Ordnungsmittel belegen. Wenn Sie etwas erklären wollen, können Sie das nach der Zeugenvernahme machen!

v.Hermanni: Ja gut, dann werde ich nach der Zeugenvernahme eine Erklärung abgeben.
Herr Hochberg, Sie haben das letzte Mal bereits uns mitgeteilt, dass Sie vor Ihrer Vernahme des Herrn Friedrich im Jahre 1999 erkannt hatten, dass das Dokument Hallo Jürgen mit zwei Maschinentypen geschrieben war. Ich habe Sie befragen wollen, wie ist das Gespräch zwischen Ihnen und Herrn Gast gelaufen nachdem Sie das festgestellt haben? Beim letzten Mal habe ich Ihnen diese Frage bereits gestellt. Sie durften mir damals bloß nicht antworten.

Nickel: Gab es ein solches Gespräch?

Hochberg: Ja, es gab so ein Gespräch. Ich habe nicht gesagt, dass es mit zwei Schreibmaschinentypen geschrieben war sondern es sieht so aus, als ob es mit zwei Schreibmaschinentypen geschrieben worden wäre. Ich habe einzig gesagt, dass man den Inhalt des Schreibens überprüft. Es gab dann eine Verfügung der Staatsanwaltschaft, dass man den Inhalt des Schreibens überprüft.

v.Hermanni: Haben Sie denn den Inhalt überprüft? Ich habe dazu in meinen Stellungnahmen ja auch Ausführungen gemacht, dass der Inhalt des Vermerkes sehr eigenartig ist und keinen Sinn gibt.

Hochberg: Ich habe Ihnen doch schon gesagt, dass es keine kriminaltechnische Untersuchung gibt. Herr von Hermanni, es kommt ja auf den Inhalt an und nicht auf die Verpackung.

v.Hermanni: Das Sie keine kriminaltechnische Untersuchung durchgeführt haben wissen wir. Das war auch nicht meine Frage. Haben Sie denn den Inhalt überprüft? Es gibt meinerseits in den Unterlagen umfangreiche Ausführungen. Sind Sie davon ausgegangen, dass Herr Gast dies dem Gericht mitteilt?

Hochberg: keine Antwort, Schulterzucken

Nickel: Nächste Frage!

v.Hermanni: Ich möchte Ihnen noch einmal den 3.12.99 in Erinnerung rufen. Sie erscheinen morgens im Dienst und am Vorabend war ein Fax von Dr. Koppe mit den Vermerken vom 15.4. 94 für den 14.4. bei Ihnen eingegangen. Aus denen ging ja hervor, dass alles besprochen war. Was haben Sie danach gemacht?

Hochberg: Das weiß ich nicht mehr.

v.Hermanni: Es gibt doch ein dokumentiertes Gespräch mit Herrn Dr. Koppe und dieses Dokument ist auch an Herrn Gast gegangen? Wie ist das Gespräch mit Herrn Gast verlaufen?
Hochberg: Sie fragen mich nach was, was vor drei Jahren passiert ist.

Nickel: Sie haben keine Erinnerung mehr, entnehme ich Ihren Worten.

v.Hermanni: Na, ja.
Warum wurde denn mein Schwiegervater, Karl-Heinz Blaume, als Zeuge vernommen, obwohl er Beschuldigter war?

Hochberg: Herr Blaume war kein Beschuldigter.

v.Hermanni: Ich habe es hier doch schriftlich, Dokument vom 14.7.1998, Punkt 4 Zitat "Der Geschäftsführer der Firma Lebak, Herr Karl-Heinz Blaume, ist als Beschuldigter in der Anzeige Tagebuchnummer ..........zu führen." Da drunter ist ihre eigene Unterschrift.

Hochberg: Ich kenne das Schreiben.

Nickel: Herr Hochberg, haben Sie ihn als Zeugen vernommen?

Hochberg: Ich bin nicht sicher.

v.Hermanni: Die Zeugenvernahme hat Herr Uhlemann gemacht, aber die Einladung zur Zeugenvernahme trägt Ihre Unterschrift! Man hat es hier genau so gemacht wie bei Sobiak und Friedrich: als Beschuldigte geführt, als Zeugen vernommen!
Haben Sie in der Zwischenzeit Herrn Reichardt vom TÜV Rheinland vernommen?

Hochberg: Das habe ich nicht.

v.Hermanni: Haben Sie in der Zwischenzeit ein internationales Rechtshilfeersuchen in Sachen Betonbrecher II gestellt?

Hochberg: Ich habe dieses Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Leipzig abgegeben, das heißt keinerlei Ermittlungen mehr, das heißt für mich Ende der Ermittlung.

v.Hermanni: Im Februar und März 2000 haben wir beide unter vier Augen mehrfach gesprochen. Sie waren eindeutig dafür, mit mir die Bauunterlagen durchzugehen. Haben Sie das damals Herrn Gast mitgeteilt? Mit ihm darüber diskutiert? Was hat er gesagt?

Hochberg: Ich denke, ich war nie dafür. Oder ich habe gesagt, im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernahme.

v.Hermanni: Fand denn eine Beschuldigtenvernahme zum Thema Haus statt?

Hochberg: Es fand keine Beschuldigtenvernahme zum Haus statt aber über Ihren Rechtsbeistand hätten Sie jederzeit Stellungnahmen und Erklärungen einreichen können. Was Sie ja auch gemacht haben.

v.Hermanni: Die Beschuldigtenvernahme ist am 17. Februar 2000 abgebrochen worden. Welcher Grund bestand darin, dass Sie im Rahmen Ihrer Ermittlungen die IHK zum bfb und meiner Person befragt haben? Aus welchem Grund?

Hochberg: Ich habe die IHK nicht aufgesucht, ich habe ein Telefonat mit irgend wem geführt, um die Rechtsform des bfb festzustellen. Es gab eine Verfügung der Staatsanwaltschaft, vorab nicht an öffentliche Einrichtungen heranzugehen.

v.Hermanni: Was ist denn die IHK und die Handwerkskammer? Keine öffentliche Einrichtung?

Hochberg: Schon, aber nicht an die Stadtverwaltung.

v.Hermanni: Im Juli 1999 war der Steuerbeamte Ihbe mehrfach im LKA. Was wurde zwischen Ihnen besprochen?

Nickel: Haben Sie mit ihm gesprochen?

Hochberg: Ich habe mit ihm gesprochen, das ist richtig. Sicher im Zusammenhang mit den Steuerunterlagen.

v.Hermanni: Ich war doch im Juni, Juli mehrfach mit Herrn Ihbe zusammen. Ich hatte ihn selber ins LKA geschickt, ich hatte ihm ausdrücklich bestätigt, dass er auf meine Steuerunterlagen zurückgreifen darf. Das hat er doch auch gemacht. Von ihm weiß ich doch auch, dass die Bauakte 8 nicht da ist.

Hochberg: Dann wird es sicherlich so gewesen sein.

Nickel: Nächste Frage bitte!

v.Hermanni: Herr Hochberg, habe ich Ihnen im Juli 1999, das erste Mal und danach mehrfach berichtet, dass das Geschäft mit Herrn Sobiak das beste Geschäft des Betriebes für Beschäftigungsförderung war?

Hochberg: Sie haben mir gesagt, dass Sie einen Orden kriegen müssten weil der bfb die Maschinen für die 300.000 DM bekommen hat.

v.Hermanni: Haben Sie die Inhalte, das, was ich Ihnen damals berichtet habe überhaupt verstanden?

Gemurmel im Saal

Hochberg: Keine Antwort.

v.Hermanni: Haben Sie überhaupt zugehört?

Hochberg: Ich gehe mal davon aus, dass ich es gemacht habe.


Der Zeuge wird um 12.43 unvereidigt entlassen.

Erklärung v. Hermanni:

Herr Nickel, ich wiederhole noch mal, ich bin mir der Freiräume, die Sie mir hier einräumen, sehr wohl bewusst und dafür auch dankbar. Ich möchte hier noch mal feststellen: es hat die ganze Zeit über intensive Informationen von meiner Seite an Herrn Hochberg gegeben.

Nickel: Seit wann?

v.Hermanni: Seit Juni 1999. Die Dinge ließen sich schnell und leicht aufklären. Das war aber nicht gewünscht. Das, was heute mühsam über 50 Prozesstage - innerhalb eines Jahres - durch das Gericht erarbeitet wurde, habe ich vom ersten Tag an Herrn Hochberg mitgeteilt. Es gibt Dutzende von Dokumenten und Vermerken, aus denen ich das beweisen kann. Herr Hochberg hat bestimmte Ermittlungen überhaupt nicht durchgeführt oder sich hinter Ihnen versteckt, Herr Gast. Jedes Mal hat er sich darauf berufen, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Ermittlungen nicht wünscht oder dass sie nicht notwendig sind. Zum Beispiel hat er im März/April 2000, als es um Haus und Hof ging, es auch für richtig gehalten sich zusammen zu setzen. Die Steuerfahndung hatte es auch gemacht. Hochberg wollte dies auch. Er hat mir damals unter vier Augen gesagt - das kann ich natürlich jetzt nicht beweisen-, er darf nicht, weil Gast nicht will. Das ist durch Sie, Herr Gast, verhindert worden. Dabei wären die Dinge innerhalb von wenigen Stunden aufzuklären gewesen. Ziel war offensichtlich immer, das es möglichst lange dauert. Das hat ja nun auch geklappt. Ziel war von Anfang an die Zerschlagung des Betriebes gewesen. Wir werden das ja in den nächsten Wochen in den Medien weiter verfolgen können. Es wurden 8.000 Arbeitsplätze vernichtet und öffentliches Anlagevermögen in Größenordnung, in Millionenhöhe verschleudert.