Zeugenvernahme des Herrn Jens Hochberg



Fünfte
Zeugenvernahme, 04.06.2002, 9.07 Uhr

Hochberg, Jens
43 Jahre
Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität


Fortsetzung der Vernehmung


Erinnerung an die Belehrung

Nickel: Noch einige zusätzliche Fragen zum ersten Komplex. Später kommen wir auch zur Kaserne Schönau. Herr Hochberg, einige Fragen zum 1. Komplex, ob Sie zu einzelnen Begriffen Ermittlungen geführt haben. Tagespauschalpreise, hier als Stichwort, zu der Begründetheit sind dazu Ermittlungen geführt worden ?

Hochberg: Nein.

Nickel: Ist Ihnen das ein Begriff, können Sie das näher beschreiben?

Hochberg: Ich habe das mal sicherlich gehört, aber nie Ermittlungen dazu geführt.

Nickel: Herr von Hermanni hat zu Kosten, die entstanden sind im GNO, die der bfb hatte, ausgeführt. Er hat in der Sitzung vom 02.04.2002 einige Positionen angeführt, zum Beispiel Mitarbeitertransporte, Unterbringung, Ausstattung der Arbeiter, Werkzeuge, Kosten für Personalabrechnung usw. Haben Sie dazu Ermittlungen angestellt?

Hochberg: Auch nicht.

Nickel: Ist Ihnen das in Erinnerung oder hören Sie das das erste Mal? Hat sich Herr von Hermanni während der Vernehmung zu diesen Betriebskosten und dergleichen geäußert?

Hochberg: Es ist möglich, dass das Herr von Hermanni in irgendeinem Schriftsatz festgelegt hat, aber so definitiv kann ich mich nicht erinnern.

Nickel: Es ist auch Gegenstand der Erörterung der Begriff von arbeitsplatzbezogenen Kosten, die der bfb mal berechnet haben will bezogen auf unter anderem Overheadkosten, soziale Betreuung, Zusammensetzung der Personalkosten. Haben Sie Ermittlungen dazu angestellt?

Hochberg: Nein, habe ich auch nicht.

Nickel: Inaugenscheinnahme Ordner Gewerbepark, welches der bfb am 02.03.2000 übergeben hat.
Es geht um die Schriftstücke vom 13.04.94 und 31.3.94. Haben Sie die Schreiben gesehen, ist Ihnen das Schreiben bekannt und was können Sie zum Guthaben sagen?

Hochberg: Mir ist das Schreiben bekannt, Herr von Hermanni hat das angebliche Guthaben in seiner Vernehmung angeführt.

Inaugenscheinnahme der Schreiben

Nickel: Schauen Sie sich die Positionen an, insbesondere das aufgeführte Zahlenwerk. Sagt Ihnen das was?

Hochberg: Das sagt mir was.

Nickel: Das sagt Ihnen also was?

Hochberg: keine Antwort

Nickel: Gut, danke erst mal. Kommen wir nun zur Kaserne Schönau.

Meschkat: 395 TDM als Guthaben. Sie haben dem Gericht erklärt, Sie haben keine Ermittlungen dazu durchgeführt. Ist das richtig? Wie kommen Sie darauf, dass das ein angebliches Guthaben sei?

Hochberg: Herr von Hermanni hat ausgeführt, dass es kein Guthaben im Sinne des Wortes ist, sondern eher eine Aufrechnung.

Meschkat: Sind Sie der Aussage meines Mandanten nachgegangen, haben Sie die nachgeprüft?

Hochberg: Ich habe mit dieser Abrechnung nichts zu tun gehabt.

Meschkat: Sie haben Sie also nicht nachgeprüft?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Warum haben Sie angebliches Guthaben gesagt? Was bezwecken Sie damit? Was wollten Sie damit zum Ausdruck bringen?

Hochberg: Ein Guthaben ist allgemein etwas, über das ich finanziell verfügen kann. Herr von Hermanni hat gesagt, es ist eine Aufrechnung und nicht eine Abrechnung.

Schurig: Warum ist das nicht überprüft worden? Ist das nicht eine Entlastungsposition, der man nachgehen müsste?

Hochberg: Nein, ist es nicht. Es ist ja finanziell nicht hinterlegt.

Schurig: Auch die belastenden Zahlen sind nicht zahlenmäßig hinterlegt. Da haben Sie auch ermittelt. Warum dann bei den anderen, den entlastenden Zahlen nicht?

Hochberg: Welche anderen? Ich verstehe Ihre Frage nicht.

Schurig: Okay.

Nickel: Kommen wir nun zum zweiten Komplex, der Kaserne Schönau. Schildern Sie bitte zusammenfassend, was Sie getan haben, was möglicherweise bei den Ermittlungen rausgekommen ist. Vielleicht schildern Sie, ob Sie da auch mit den Ermittlungen betraut waren und wenn ja, mit welchem möglichen Ergebnis.

Hochberg: Ja, die Kommunalkonzept oder andersherum die Stadt Leipzig führte seit 1993 die Sanierung der ehemaligen GUS-Kaserne Schönau durch und ebenfalls seit 1993 ist die Finanzierung auch in die Bund-Länder-Finanzierung aufgenommen. Das heißt, zu je einem Drittel gab es dafür eine Förderung zu je einem Drittel von Bund, Land und Kommune. Grundlage dafür ist die Verwaltungsvorschrift über die Planung und Durchführung und Förderung zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen. In der Verwaltungsvorschrift ist das als Ordnungsmaßnahme definiert, in diesem Fall der Abriss der Kaserne Schönau. Die Ordnungsmaßnahme sagt meiner Meinung nach aus, dass die Mittel sparsam verwendet werden müssen und nur Mittel die tatsächlich zum Einsatz kommen auf dieser Maßnahme. Die Stadt Leipzig beauftragte zur Durchführung die Kommunalkonzept GmbH. Der ABM-Stützpunkt erhielt den Zuschlag für den Abriss, wobei der Stützpunkt hier mit 4,7 oder 4,8 Mio. DM, wobei hier vorher durch eine Fremdfirma 12 Mio. DM veranschlagt waren. Der Zuschlag für ABM für die Abrissmaßnahme erfolgte aus politischen Gründen. Es wurde nicht ausgeschrieben. Positiv wurde von der Stadt Leipzig vorher vermerkt, dass ein Brecher vorhanden ist und dass es einen Wachschutz gab. Das geht aus einem Schreiben hervor, was mir Kommunalkonzept zur Verfügung gestellt hat. Mit dem Stützpunkt war vereinbart, dass die Rechnungslegung auf der Basis abzurechnender Mieten erfolgt, monatlicher Mittelabfluss von 287 TDM war vorgegeben, das war so vereinbart. Die Abrechnungsmodalitäten waren so vereinbart, dass die Rechnungen Dritter zuerst im Stützpunkt sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden, dann weitergehen an Kommunalkonzept, von dort wurden die Rechnungen vom Treuhandkonto bezahlt. Nach Ausschöpfung der Mittel vom Treuhandkonto wurden Mittel vom Amt für Wohnungsbauförderung beantragt. Die Stadt ist immer für 1 bis 1 _ Jahre in Vorleistung gegangen.
Die Rechnungen wurden durch das Rechnungsprüfungsamt überprüft, dann über das Amt für Stadtsanierung an das Regierungspräsidium mit Zwischenverwendungsnachweis und dort auf Förderfähigkeit geprüft und wenn positiv, dann hat das Regierungspräsidium die sächsische Aufbaubank angewiesen, die Mittel auf dem Treuhandkonto einzustellen. Der Stützpunkt durfte zu Lasten von Kommunalkonzept Drittmaschinen anmieten. Und in diesem Zusammenhang auch von der Firma Sobiak den Betonbrecher für den Zeitraum vom Februar 1996 bis Juni 1996 und die Siebanlage vom Februar 1996 bis zum Dezember 1996, Geliefert wurde die Siebanlage jedoch erst im Juli 1996, vierzehn Tage später die Bänder. Aufgestellt wurden die Maschinen jedoch nicht auf dem Gelände der Kaserne Schönau, sondern in der Fockestraße. Allerdings waren die Maschinen für das Projekt Abriss auf der Kaserne Schönau tätig, aber nicht für den ganzen Zeitraum, sondern nur für 12 Tage. Die Firma Sobiak hat Rechnungen über 530 TDM an Kommunalkonzept gelegt, die auch bezahlt wurden. Befragen können Sie dazu auch Herrn Kunst und Frau Tornau, die ist Abteilungsleiterin beim Amt für Stadtsanierung. Die wurden befragt zu diesem Komplex.

Nickel: Die Beschuldigtenvernahme, haben Sie die durchgeführt zu diesem Komplex? Spielte die rechnerisch- richtig- Zeichnung dort eine Rolle?

Hochberg: Sicherlich spielt die rechnerisch- richtig- Zeichnung eine Rolle. Die Beschuldigtenvernahme von Sobiak und von Hermanni habe nicht ich durchgeführt, ich war anwesend und habe geschrieben.

Nickel: Vielleicht zunächst zum Stichwort Fördermittel. Habe ich Sie recht verstanden, zwei Drittel der Kosten konnten damit ersetzt werden? Von wem konnten die Fördermittel geltend gemacht werden?

Hochberg: Die Firma Kommunalkonzept hat festgelegt, was förderfähig ist und was nicht.

Nickel: Wem flossen die Fördermittel zu? Kommunalkonzept, der Stadt oder wem? Können Sie da was sagen?

Hochberg: An Drittfirmen, die Fördermittel wurden im Nachhinein eingestellt auf das Treuhandkonto der Kommune.

Nickel: Zunächst sind also die Fördermittel der Stadt Leipzig zugeflossen oder dem Treuhandkonto? Oder können Sie das nicht sagen?

Hochberg: Sie wurden auf das Treuhandkonto der Kommune eingestellt, aber jeweils erst im Nachhinein.

Nickel: Voraussetzungen und Bestandteile von Fördermitteln, haben Sie da ermittelt?

Hochberg: Also, ich weiß, dass Abrissmaßnahmen förderfähig waren.

Nickel: Mussten diese belegt werden?

Hochberg: Von Kommunalkonzept wurden mit dem Amt für Stadtsanierung zusammen Zwischenverwendungsnachweise erstellt und mit den Rechnungen der jeweiligen Dritten an das Rechnungsprüfungsamt gegeben, dort geprüft und dann an das Regierungspräsidium weitergeleitet.

Nickel: Habe ich Sie richtig verstanden, Gegenstand war ein Pauschalpreis von 4,7 Mio. DM. Hätte es jetzt auch ausgereicht, diesen Pauschalpreis abzurechnen?

Hochberg: Ich habe dazu Herrn Kunst, den Geschäftsführer von Kommunalkonzept vernommen. Er gab an, dass Zuwendungen nur aufgrund von Rechnungen erfolgte.

Nickel: Wurde das näher begründet, war das nur seine Auffassung?

Hochberg: Nein, die Basis ist die sächsische Verwaltungsvorschrift und die sächsische Haushaltordnung.

Nickel: Sie sprachen davon, dass beide Maschinen in der Fockestraße gewesen wären und dabei nur einzelne Tage für die Kaserne Schönau im Einsatz waren.

Hochberg: Ja.

Nickel: Wie konnten Sie das ermitteln, dass das nur einige Tage waren?

Hochberg: Es gab Bautagebücher, die wurden ausgewertet, wobei ich sagen muss, dass die nicht alle vollständig waren.

Nickel: Wie ist dieser Einsatz geschehen? Wurde mit LKW abgefahren?

Hochberg: Das Material wurde abgefahren vom Sanierungsgelände zur Fockestraße.

Nickel: Haben Sie Ermittlungen zum Pauschalpreis geführt, ob der ausgeschöpft wurde?

Hochberg: Dieser Preis, also das Gesamtbudget wurde ausgeschöpft, es gab Nachaufträge. Zum Zeitpunkt der polizeilichen Ermittlungen waren die Arbeiten auf dem Sanierungsgelände noch im Gange.

Nickel: Herrn Hehr, als Projektleiter von Kommunalkonzept, haben Sie den vernommen?

Hochberg: Nein.

Nickel: Zu den Mietpreisen, haben Sie da Ermittlungen angestellt?

Hochberg: Die Mietpreise waren bei 22 Tausend für die Siebanlage und 56 Tausend für den Brecher, es waren Bruttopreise, im Prinzip wie bei GNO.

Nickel: Soweit dazu. Sollten aus der Vernehmung sich weitere detaillierte Fragen ergeben, dann können wir diese speziellen Fragen später stellen.

Fleiner: Sie haben vom ABM-Stützpunkt gesprochen. Hieß der da noch so?

Hochberg: Ich denke ja, bin mir aber nicht sicher.

Fleiner: Gab es denn später mal was anderes als den ABM-Stützpunkt?

Hochberg: Ja, als Eigenbetrieb der Stadt, bfb, Betrieb für Beschäftigungsförderung.

Fleiner: Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen für den Eigenbetrieb?

Hochberg: Ich müsste nachlesen, im Zuge der Ermittlungen spielte das keine Rolle. Ich habe das Eigenbetriebsgesetz auch beigezogen bei den Ermittlungen.

Fleiner: Sie haben vorhin gesagt, so habe ich es mir notiert, die Firma KK hat festgelegt, was förderfähig war oder was nicht. Können Sie mir das erläutern oder war das Ihre Feststellung?

Hochberg: Die gesamte Abrissmaßnahme war förderfähig und Kommunalkonzept hat an das Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung mit Zwischenverwendungsnachweis weitergegeben.

Fleiner: Sie hatten über die Vernehmung des Herrn Kunst gesprochen. Die Abrechnung erfolgte danach nur aufgrund von Rechnungen. Haben Sie gefragt, was für Rechnungen?

Hochberg: Es gibt einen Protokollvermerk zwischen KK und dem Stützpunkt, dass der gesamte Zahlungsverkehr nur auf Drittrechnungen basieren soll.

Fleiner: Haben Sie mal nachgefragt, warum ABM eigene Leistungen nicht selbst in Rechnung stellt?

Hochberg: Ich habe Herrn Kunst dazu vernommen und er gab an, dass es nicht möglich gewesen sei.

Fleiner: Haben Sie mal gefragt, warum?

Hochberg: Daran kann ich mich nicht erinnern.

Fleiner: Können Sie sich erinnern, was zur Natur des Vertrages von KK, Stadt und ABM vereinbart wurde?

Hochberg: Es gab ein Angebot vom Stützpunkt aufgrund eines Leistungsverzeichnisses. Ich habe den Ordner hinzugezogen.

Fleiner: Haben Sie sich mit der Auspreisung auseinandergesetzt wie man zu den einzelnen Preisen gekommen ist?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Sie haben vorhin ohne Unterbrechung dargestellt, wie der Prozess abgelaufen ist. Haben Sie die Informationen durch eigene Ermittlungen oder von der Zeugenvernahme des Herrn Kunst erlangt? Ich habe da erhebliche Parallelen festgestellt.

Hochberg: Der Herr Kunst hat sich dazu überhaupt nicht geäußert.

Meschkat: Sie sind bei der Beschuldigtenvernehmung Herrn von Hermanni´s dabei gewesen?

Hochberg: Ich habe protokolliert.

Meschkat: Ja, Sie haben protokolliert. Ist Herrn von Hermanni die Frage gestellt worden, ob er die Verwaltungsvorschriften kennt?

Hochberg: Ich denke nicht.

Meschkat: Im Zusammenarbeit mit den Abbrucharbeiten, haben Sie Herrn von Hermanni zu der Fördermittelvergabe befragt?

Hochberg: So definitiv ist diese Frage sicherlich nicht gestellt worden. Es ist aber in dem Zusammenhang mit der Kaserne Schönau von Fördermitteln gesprochen worden.

Meschkat: Was hat Herr von Hermanni dazu gesagt? Können Sie sich erinnern?

Hochberg: Ich glaube, es gab einen Vorhalt dazu.

Meschkat: Was hat Herr von Hermanni dazu gesagt?

Hochberg: Also unter Vorbehalt, dass es für ihn keine Rolle spielt. Es ginge um die Beschaffung von Anlagevermögen für die jetzige und künftige Generation von Arbeitslosen.

Meschkat: Hat es nach Ihrer Kenntnis möglicherweise durch Befragungen Kontakte zwischen Herrn von Hermanni und dem Regierungspräsidium gegeben im Zusammenhang mit KK? Sind da Ermittlungen angestellt worden insbesondere in diesem Zusammenhang?

Hochberg: Ich denke nicht, dass es Kontakte zwischen Herrn von Hermanni und dem Regierungspräsidium gegeben hat. Auch nicht im Schriftverkehr, den ich beigezogen habe zwischen KK, bfb und ASW. Von Hermanni ist nicht gefallen.

Schurig: Sie sagten die gesamten Abrissmaßnahmen waren förderfähig. Ist es nicht egal, ob mit dem Hammer oder dem Betonbrecher abgebrochen worden ist?

Hochberg: Es gab ja ein zeitliches Limit.

Schurig: Es gab ein zeitliches Limit und 4,7 Mio. Pauschalpreis?

Hochberg: Ja, das ist richtig.

Schurig: Haben Sie geprüft, mit welchen Maschinen gearbeitet wurde?

Hochberg: Nein.

Hartung: Die Baumaschinen waren gemietet. Gab es Rechnungen von Herrn Sobiak?

Hochberg: Es gab Rechnungslegung von Sobiak Baumaschinen für die KK 75 S.

Hartung: Hat also Kommunalkonzept den Auftrag an ABM erteilt, Betonbrecher anzumieten?

Hochberg: Nein, dann habe ich Ihre Frage falsch verstanden.

Hartung: Ist das passiert?

Hochberg: Nein, der Stützpunkt durfte im Auftrag und zu Lasten der Firma Kommunalkonzept Maschinen und Geräte anmieten.

Hartung: Sind Sie sicher?

Hochberg: Ja.

Hartung: Der Betonbrecher wurde im Juli 1995 angemietet, ...

Hochberg: Ja, ich weiß.

Hartung: Die erste Rechnung ist im Januar 96...

Hochberg: Im Februar 1996.

Hartung: Im Februar 1996 gestellt. Das ist doch eine Diskrepanz. Wie kommt das?

Hochberg: Der Brecher war vorher für GNO im Einsatz und hat erst ab Februar 1996 für die Kaserne Schönau gearbeitet.

Hartung: Sie haben die ganze Zeit von Zwischenverwendungsnachweisen gesprochen. Was ist darunter zu verstehen?

Hochberg: Der Zwischenverwendungsnachweis , den KK an das Amt für Stadtsanierung gegeben hat, ist Nachweis für die Ausgabe von Mitteln aufgrund der Rechnungslegung von Drittfirmen.

Hartung: Gab es neben dem Zwischenverwendungsnachweis auch einen Verwendungsnachweis?

Hochberg: Das nennt sich Zwischenverwendungsnachweis.

Hartung: Eine besondere Bedeutung, dass man zwischen eingeschoben hat, haben Sie nicht erkannt?

Hochberg: Also dieser Begriff Zwischenverwendungsnachweis kommt vom Amt für Stadtsanierung.

Hartung: Man hat also nicht unterschieden?

Hochberg: Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Hartung: Das deutet auf eine partielle Abrechnung hin.

Hochberg: Ist mir so nicht bekannt.

Hartung: Gab es darauf noch andere Verwendungsnachweise, zur Stadt beispielsweise?

Hochberg: Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Rechnungen aufgrund des Zwischenverwendungsnachweises, das Regierungspräsidium prüft nicht als solches, sondern bloß, ob die darin aufgeführten Beträge förderfähig sind.

Hartung: In wie weit ist dieser Zwischenverwendungsnachweis von Bedeutung gewesen für die Stellen, die Fördermittel geben?

Hochberg: Ich habe die Frau Tornau und Herrn Liebau gefragt. Sie waren der Meinung, dass die Mietrechnungen förderfähig sind.

Hartung: Das waren ja Rechnungen von dem Brecher. In wie weit sind Mietrechnungen förderfähig?

Hochberg: Gucken Sie in die Zeugenvernahme des Herrn Liebau, da steht es meines Erachtens so drin.

Hartung: Das Anmieten von Betonbrechern ist also förderfähig?

Hochberg: Na, von Maschinen.

Hartung: Die Verwendung der Mittel war eigentlich für den Abriss vorgesehen, nicht für den Betonbrecher. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage scheint mir das ein eklatanter Widerspruch zu sein.

Hochberg: Dazu kann ich nichts sagen.

Hartung: Haben Sie dazu nicht ermittelt?

Hochberg: Ich kann bloß noch mal wiederholen, aus der Zeugenvernahme Liebau ist mir bekannt, dass das Regierungspräsidium den Zwischenverwendungsnachweis prüft, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Hartung: Ist geprüft worden, dass die Mittel nur für den Abriss einzusetzen sind. Haben Sie beim Regierungspräsidium ermittelt, dass die Mittel für den Betonbrecher ausgegeben werden?

Hochberg: Herr Hartung, ich verstehe Ihre Frage nicht. Die Stadt Leipzig ist mit dem Treuhandkonto immer in Vorleistung gegangen. Die Fördermittel wurden ein bis anderthalb Jahre später gezahlt worden. Beantwortet das Ihre Frage?

Hartung: An sich nicht, nein. Es geht mir im Prinzip um die Frage, ob die Bewilligung von Fördermitteln abhängig war von der Vorlage der Rechnungen.

Hochberg: Also, der Stützpunkt hatte den Auftrag, sachlich und rechnerisch zu prüfen, Kommunalkonzept prüfte die rechnerische Richtigkeit, das führte zum Mittelabfluss.

Hartung: Also wenn diese Rechnungen nicht ausgereicht hätten, die 4,7 Mio. nicht ausgeschöpft worden wären, wären sie nicht förderfähig gewesen? Das ist doch ein eklatanter Widerspruch. Der Zweck war doch klar, nun war es auf einmal nicht mehr förderfähig, weil keine Drittrechnungen mehr vorgelegen haben.

Hochberg: Ich sage es gern noch mal, die Zeugenvernahme des Herrn Kunst brachte zum Ausdruck, dass Angebot und Abriss nur unter der Vorlage von Rechnungen nachgewiesen werden konnten, die waren unbedingt notwendig.

Hartung: Wenn nicht ausgeschöpft worden wäre, dann wäre also nicht förderfähig gewesen, weil keine Rechnungen da waren?

Hochberg: Nein, dann wären die 4,7 Mio. DM nicht ausgeschöpft worden.

Hartung: Sind denn darüber ernsthaft Ermittlungen erfolgt?

Hochberg: Tut mir leid, ich verstehe Ihre Frage nicht.

Meschkat: Ich versuche mal zu übersetzen. Ist Ihnen bekannt aus der Vernehmung des Herrn Kunst, wie hoch das ursprüngliche Angebot lag?

Hochberg: Die Kostenermittlung lag bei 12 Millionen.

Meschkat: Was hat der ABM-Stützpunkt oder bfb unterbreitet?

Hochberg: 4,7 oder 4,8 Millionen.

Meschkat: Ja, verstehen Sie jetzt die Frage des Kollegen?

Hochberg: Ich denke schon.

Hartung: Also förderfähig war nur, was an Drittrechnungen kam? Wenn die Rechnungen nicht ausgereicht hätten, wäre die Differenz nicht förderfähig gewesen?

Hochberg: Da kann ich nichts dazu sagen.

Meschkat: Ist die Zahlung nun möglich oder nicht bei dieser Differenz?

Fleiner: Die Verteidigung will dem Zeugen rechtliche Wertung aufdrängen. 12 Millionen sind nicht förderfähig. Förderfähig ist der Abriss.

Nickel: So ist es in der Tat, aber Herr Hartung, Sie können Ihre Frage anders formulieren.

Hartung: Mir geht es nur darum, in welche Richtung ermittelt worden ist. Der Zeuge sagt, dass es förderfähig ist. Das ist ein eklatanter Widerspruch.

Hochberg: Diese 4,7 oder 4,8 Millionen, die das Angebot des Stützpunktes ausmachten, waren für den Abriss gedacht. Der Abriss war förderfähig, desgleichen Mietrechnungen für Maschinen, Geräte und dergleichen. Beantwortet das Ihre Frage?

Nickel: Haben Sie das Problem erkannt und haben Sie entsprechend ermittelt?

Hochberg: Ich hatte das aus der Zeugenvernahme Liebau vom Regierungspräsidium. Er hat eindeutig gesagt, es müssen Rechnungen vorliegen.

Meschkat: Also hätte auch eine Rechnung über 4,7 Mio. DM vorgelegt werden können?

Hochberg: Keine Antwort.

Hartung: Ich habe nur noch eine Frage. Hier wird der Eindruck erweckt, dass nur Rechnungen förderfähig waren.

Nickel: War das Gegenstand der Ermittlungen?

Hartung: Hätten Sie denn gegenüber von Entscheidungsträgern nachgefragt, warum der ABM-Stützpunkt keine Rechnung legen wollte oder legen konnte. Was war der Grund?

Hochberg: Kann ich nichts dazu sagen.

Schurig: Haben Sie im Regierungspräsidium die Frage gestellt, ob eine denkbare Rechnung, die der ABM-Stützpunkt an KK gestellt hätte, förderfähig gewesen wäre.

Hochberg: Die Frage, so wie Sie sie formulieren, habe ich so nicht gestellt.

Schurig: Haben Sie eine Frage gestellt, die meiner Formulierung nahe kommt?

Hochberg: Ich habe Frau Tornau zu diesem Problem befragt, ob die Rechnung explizit förderfähig ist. Sie hatte gesagt, ja schon, aber im Prinzip ist das egal, die Hauptsache ist, die Leistung ist erbracht worden.

Meschkat: Mir lässt es keine Ruhe, dass in der Anklageschrift folgender Satz ausgeführt wird Zitat:
"Das wegen der dargestellten Förderbedingungen eine Erstattung nur für tatsächlich für die Maßnahme angefallenen Aufwendungen möglich war, dies war sowohl dem Zeugen Hehr als auch dem Angeschuldigtem v. Hermanni bekannt.....".
Deckt sich diese Aussage im Anklagesatz mit den Ermittlungen, die sie geführt haben?

Hochberg: Ich denke, dass Herr von Hermanni zu den gültigen Verwaltungsvorschriften in der Vernehmung nicht befragt wurde.

Meschkat: Haben Sie Kenntnis davon, dass andere Zeugen oder Dokumente diesen Satz bestätigen?

Hochberg: Ich denke nicht.

Hartung: Noch mal zur Förderfähigkeit der Rechnungen. Was waren weitere Voraussetzung, dass man sie als brauchbare förderfähige Rechnung ansehen konnte. Was waren die vertraglichen Grundlagen. Ist geprüft worden, wer war der Vertragspartner. Wurden die Verträge geprüft?

Hochberg: Ich denke, aber dazu kann Herr Kunst oder Herr Liebau besser Auskunft geben als ich.

Hartung: Sie haben also keine Ermittlungen angestellt?

Hochberg: Das muss das nicht unbedingt bedeuten.

v. Hermanni: Herr Hochberg haben Sie denn nun in der Zwischenzeit die Probleme mit der Mehrwertsteuer klären können? Hat sich mit der Euroeinführung der Steuersatz verdoppelt oder halbiert?

Nickel: Herr von Hermanni, zur Sache, bitte!

v. Hermanni: Hohes Gericht, ich denke, dass das sehr wohl zur Sache gehört. Ich halte es für extrem wichtig, dass wir in aller Schärfe deutlich machen auf welchem Niveau die Ermittlungen geführt wurden. Das ist der Kern des Verfahrens. Hierbei ist es insbesondere wichtig auch der Kammer klar zu machen mit welchen Methoden das System Leipzig der Staatsanwaltschaft läuft und wie sie getäuscht wurde. Gerade Sie, Herr Nickel als Vorsitzender der Kammer, haben durch ihre Beschlüsse zum Haftbefehl in diesem Verfahren die letzten zwei Jahre mitgewirkt. Gerade Sie sind durch den Staatsanwalt und seine Hilfsbeamten getäuscht worden. Gerade Ihrer Person aber auch der Öffentlichkeit muss der geistige Rahmen in dem dieses Verfahren abläuft verdeutlicht werden.

v. Hermanni: Herr Hochberg, Sie haben das letzte Mal hier am 19.2.2002 ausgesagt. Haben Sie oder andere Mitarbeiter des LKA in der Zwischenzeit seit Februar 2002 Aufträge von der StA zur Nachermittlung gegen meine Person erhalten?

Hochberg: Ja, das ist richtig.

v. Hermanni: Welche?

Hochberg: Es ging um Fragen zum Brecher.

v. Hermanni: Welches Ergebnis hatte die Ermittlung?

Hochberg: Herr von Hermanni, ich habe die Ermittlungen abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

v.Hermanni: Das war vor Februar 2002. Gab es noch weitere Ermittlungen?

Hochberg: Ich meine jetzt die Nachermittlungen, die den Brecher betreffen.

v.Hermanni: Na, Herr Hochberg, welche denn noch? Sind Sie gewillt dies dem Gericht zu berichten?

Hochberg: Es gab noch einen weiteren Nachermittlungsauftrag zur Beiziehung von Fahrtenbüchern.

v.Hermanni: Und was noch? Gab es nicht noch einen nach Hannover? Was haben denn Ihre Kollegen in Hannover und in wessen Auftrag gemacht?

Hochberg: Bitte?

v. Hermanni: Na, Ihre Kollegen waren doch bei Herrn Bollmann in Hannover. Das wissen Sie doch ganz genau. Was haben die denn da gemacht?

Hochberg: Es ging um die Fahrtenbücher und die LKW vom bfb.

v. Hermanni: Na, also. Wer hat denn den Kollegen des LKA in Hannover den Auftrag gegeben?

Hochberg: Ich habe dem LKA Hannover den Auftrag erteilt.

v.Hermanni: Welches Ergebnis? Liegen dem Gericht die Ergebnisse vor?

Hochberg: Keine Antwort.

v.Hermanni: Ja, immer wenn es dem Staatsanwalt nicht passt, werden die Unterlagen dem Gericht nicht vorgelegt. Was haben denn Hannover und Herr Bollmann mit den Fahrtenbüchern des bfb zu tun? Da hätten Sie hier in Leipzig doch Herrn Jahn und Herrn Berger - das geht natürlich schlecht - befragen müssen?

Hochberg: keine Antwort

v.Hermanni: Kommen wir zur nächsten Frage. Herr Hochberg, haben Sie weitere Aufträge zum Thema Brecher erhalten?

Hochberg: Nein, warum?

v. Hermanni: Es hätte doch sein können, dass Sie den Auftrag bekommen haben, ein Internationales Rechtshilfeersuchen für den Brecher II zu stellen.

Hochberg: Ich habe das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

v. Hermanni: Können Sie sich noch erinnern, dass Sie ermittelt haben, dass der große Betonbrecher auf dem Kasernengelände aufgebaut war und der kleine Betonbrecher II in der Fockestr. stehend und Tonbruch brechend, bei Kommunalkonzept abgerechnet wurde?

Hochberg: Ja.

v.Hermanni: Ist es also richtig, wenn ich feststelle, dass offensichtlich mindestens ein Brecher auf dem Kasernengelände und ein zweiter Brecher in der Fockestr. zur Verfügung stand?

Hochberg: Der eine Brecher , die KK 114, wurde nach Ostern 96 aufgebaut, der zweite Brecher in der Fockestraße, der wurde teilweise für KK eingesetzt.

v.Hermanni: Ich zitiere ZV Kunst vom 14.12.99, Seite 5, 2. Absatz, Frage des Herrn Hochberg:
"Hätte die Begleichung der gelegten Rechnungen für einen Zeitraum, in welchem die Maschinen offensichtlich nicht vorhanden waren, Ihre Billigung gefunden?"
Warum haben Sie Herrn Kunst mit solch einer Frage getäuscht?

Nickel: Ich lasse die Frage nicht zu.

Meschkat: Dann stellen wir die Frage um. Warum Haben Sie die Frage so gestellt?

Hochberg: Es erschien mir notwendig, diese Frage zu stellen, weil der Brecher für KK nicht die ganze Zeit im Einsatz war.

Schurig: Es ist eine Unverschämtheit, so zu fragen. Ich bitte hier festzustellen, dass es einen Unterschied gibt zwischen offensichtlich nicht vorhanden oder nur zeitweise im Einsatz.

v.Hermanni: Wo liegt Ihr Motiv?

Hochberg: keine Antwort

v.Hermanni: Herr Hochberg, sind Sie bitte so freundlich dem Gericht den Unterschied von Eigentum und Besitz zu erläutern?

Nickel: Herr von Hermanni, was wollen Sie mit der Frage bezwecken?

v.Hermanni: Herr Hochberg weiß definitiv aus den Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft bereits im Sommer 1999 von mir erhalten hat, das waren die Schreiben der Rechtsanwälte Gräf von der Firma Fischer & Jung, dass der Brecher unter Eigentumsvorbehalt stand. Das Eigentum hat der bfb erst erworben nach Zahlung der letzten Mietraten für die Siebanlage im Frühjahr 1997. Nichtsdestotrotz waren wir bereits im Besitz des Brechers, er hat ja seit 1995 für uns gearbeitet. Mir erschien es wichtig, das herauszuarbeiten, für meine nächste Frage an Herrn Hochberg. Ich zitiere ZV Kunst vom 14.12.99, Seite 4, 2 letzter Absatz, Frage des Herrn Hochberg:
"Hatten Sie Kenntnis davon, dass genannten Brechanlage bereits im Eigentum des ABM Stützpunktes stand, obwohl dieser der Fa Kommunalkonzept gegenüber noch Mietrechnungen sachlich und richtig zeichnete und damit eine Auszahlung veranlasste?"
Warum haben Sie Herrn Kunst mit solch einer Frage getäuscht?

Hochberg: Ich denke mir in dem Moment, der Brecher wurde verkauft, die Summe ist geflossen.

v.Hermanni: Kennen Sie die Unterlagen der Rechtsanwälte Gräf zum Eigentumsübergang?
Hochberg: Kenne ich nicht.

v.Hermanni: Na gut. Kommen wir jetzt zum Thema Steuerfahndung. Herr Hochberg, aus Ihrer ZV vom 12.2.02 halte ich Ihnen folgendes vor:

v.Hermanni: Waren Sie bei Gesprächen zwischen der Steuerfahndung und der StA zugegen?
Hochberg: Bei welchen?
v.Hermanni: Zum Beispiel im Januar 2001
Hochberg: Daran habe ich keine Erinnerung.
v.Hermanni: Gibt es hierzu Aktenvermerke?

Hochberg: Sicher.

Nickel: Es handelt sich hier nicht um die Protokolle des Gerichtes sondern um Ihre Mitschriften bzw. um die Mitschriften der durch die Anwälte beauftragten Protokollanten. Entscheidend ist aber, was hier im Gerichtssaal gesagt wird.

v.Hermanni: Ach, Herr Nickel, Herr Hochberg kennt doch die Zeugenaussagen aus dem ff. Die Protokolle hat er sich doch von den Internetseiten runtergeladen.

Nickel: Also gut, Herr von Hermanni. Wie ist nun Ihre Frage?

v.Hermanni: Wenn Sie sicher wissen, dass es Aktenvermerke gibt, sind Sie dann bitte bereit dem Gericht mitzuteilen was darin steht?

Hochberg: Sicher, ich habe über alles Wesentliche Aktenvermerkte gefertigt. Täuschung hatte ich niemals vor und habe das auch nicht gemacht. Ich habe nach allen Gesprächen, die mir bekannt sind, Aktenvermerke gemacht. Bei Gesprächen, bei denen ich nicht dabei war, konnte ich auch keine Aktenvermerke schreiben. Nach Ende der Ermittlungen hat es definitiv keine Gespräche mit der Steuerfahndung und mir gegeben, demzufolge gibt es auch keine Vermerke.

v.Hermanni: Herr Hochberg, am 12. 2. 2002 haben Sie auf die Frage,
"Wissen Sie von Gesprächen zwischen der StA und der Steuerfahndung?"
geantwortet "Ja, aber ich war nicht dabei."
Welcher andere LKA Beamte war denn dabei? Woher wissen Sie denn dann, dass es die Gespräche gegeben hat?

Hochberg: Es hatte im Laufe der Ermittlung Gespräche gegeben, an denen ich nicht beteiligt war.

v. Hermanni: Woher wissen Sie denn davon?

Hochberg: Da gab es Aktenvermerke und Verfügungen der Staatsanwaltschaft. Zum Beispiel hat die Staatsanwaltschaft die Steuerfahndung beauftragt, ein Gutachten zu erstellten.

v.Hermanni: Wir kennen aber nicht alle. Und nach 1999?

Hochberg: Ich denke, da hat es keine Gespräche mehr gegeben.

v. Hermanni: Herr Hochberg, nach den Unterlagen aus den Ermittlungsakten haben Sie gem. § 89 Abs. 6 im Jahre 1999 Daten nach dem Telekommunikationsgesetz über HvH abgefragt. Welche Daten waren dies und warum hat die Verteidigung bis heute diese Unterlagen und Erkenntnisse nicht zur Einsicht bekommen?

Hochberg: Über Sie habe ich keinerlei Daten abgefragt.

v.Hermanni: Wofür denn dann die Rechnung in meiner Akte?

Hochberg: Das betrifft nicht Sie, sondern Herrn Clausnitzer.

v.Hermanni: Auf welchen Rechtsgrundlagen?

Hochberg: Nach § 89 Telekommunikationsgesetz.

v.Hermanni: Das stimmt nicht, man hat wohl rauskriegen wollen, wer mit wem telefoniert hat, ob wir was miteinander besprechen.

Nickel: Herr von Hermanni, was ist der Grund Ihrer Frage?

v.Hermanni: Das Sächsische Polizeigesetz wurde im Juni 99 geändert aufgrund des Verstoßes gegen die Verfassung, vorher waren solche Abfragen möglich. Danach nicht mehr. Die Ermittlungen, die man durchgeführt hat, waren illegal. Ich habe bei der Telekom nachgefragt. Die haben mir auch bestätigt, dass sie Ermittlungen vorgenommen haben und auch Daten erhoben haben. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie ihre Unterlagen vernichtet haben. Dann hat das LKA Leipzig die Unterlagen nach Dresden gegeben. Das LKA Dresden hat mir dann mitgeteilt, dass sie alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen. Wir haben aber bislang in allen Akteneinsichten keinerlei Unterlagen gesehen oder gefunden.

Meschkat: Sie hatten die Telefonnummer von Herrn Clausnitzer ermittelt. Warum haben Sie nicht im Telefonbuch nachgesehen? Die Adresse war Ihnen doch bekannt.

Hochberg: Herr Rechtsanwalt, weder im Telefonbuch noch in irgendwelchen anderen Dateien war Herr Clausnitzer verzeichnet.

Meschkat: Es ging wirklich nur um eine Telefonnummernabfrage, nicht um eine beantragte oder anderweitige Überwachung?

Hochberg: Was denken Sie, was ich für 25,- DM für Daten von der Telekom bekomme?

v.Hermanni: Wir wissen ja nicht, wo noch Unterlagen sind. Wenn die eine Rechnung schon falsch ist, wo dann die anderen abgeblieben sind.

Meschkat: Stimmt.

v.Hermanni: Herr Hochberg ist Ihnen bekannt, dass gem. § 353 d StGB derjenige mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann, der ein amtliches Schriftstück eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen mitteilt bevor dieses in öffentlicher Verhandlung erörtert wurde oder das Verfahren abgeschlossen ist?

Hochberg: Da müsste ich nachlesen.

v.Hermanni: Bei einem Haftbefehl handelt es sich zweifelsfrei um ein solches Schriftstück. Sie haben am 18. Dez. 2001 gestanden Herrn Dr. Böckenförde bei seiner Zeugenvernahme die ersten drei Seiten des Haftbefehles von Hermanni zur Einsicht vorgelegt zu haben.
Welchen Sinn hatte dies? Wollten Sie den Zeugen einschüchtern?

Hochberg: Erstens, also ich habe nicht gestanden, weil ich dazu keine Veranlassung hatte, nur mal so allgemein. Der Haftbefehl lag der Stadt Leipzig schon vor, Herr Dr. Böckenförde wollte wissen, warum und ich wollte nichts Falsches erzählen. Ich tat es in der Absicht, Herrn Dr. Böckenförde richtig zu informieren.

v.Hermanni: Warum haben Sie dann Frau Degenhardt den Haftbefehl gezeigt? Wollten Sie Frau Degenhardt einschüchtern?

Hochberg: Habe ich das?

v.Hermanni: Ja, Frau Degenhardt hat das ja hier im Gerichtssaal ausgesagt.

Hochberg: Frau Degenhardt hat ja auch ausgesagt, dass sie mich am 09.06.1999 im bfb gesehen hat. Ich habe aber den Einsatz von der Zentrale aus geleitet.

v.Hermanni: Laut Anklageerhebung hat Herr Dirk Blaume LKW der Stadt Leipzig fahrend Steine von Hannover nach Leipzig transportiert. Haben Sie überprüft ob Herr Blaume einen LKW Führerschein hat?

Hochberg: Ich weiß nicht, wieso Herr Blaume in der Anklageschrift benannt wird. Ich habe die Anklageschrift nicht verfasst. Das kommt auch in meinem Abschlußbericht nicht vor.

v.Hermanni: Lässt sich aus einer Quittung für den Kauf von Steinen erkennen wie die Steine transportiert wurden?

Hochberg: Aus der Quittung nicht. Es ging nicht darum, wie die Steine transportiert worden sind, sondern auf der Quittung war das polizeiliche Kennzeichen erkennbar. Das gehörte zu einem LKW des Stützpunktes. Aber ich denke immer noch, dass es ein Lieferschein war und keine Quittung.

v.Hermanni: Welche weiteren Ermittlungen wurden dazu geführt? Haben Sie Herrn Bollmann befragt, Herrn Jahn oder Herrn Berger?

Hochberg: Ich hatte keinen Auftrag dazu, weitere Leute zu befragen, lediglich Bollmann.

v.Hermanni: Der bfb hatte zum Zeitpunkt der Aufnahme Ihrer Ermittlungen 8000 Beschäftigte. Heute arbeiten dort keine 500 Menschen mehr. Stimmen Sie mir zu, wenn ich feststelle, dass Sie zwar sehr schlampig aber durchaus erfolgreich gearbeitet haben?

Nickel: Die Frage lasse ich nicht zu.

v.Hermanni: Schade!

Fleiner: Herr Hochberg, haben Sie sich die von RA Luttermann übergebenen Ordner, die mit RA gekennzeichnet sind, durchgesehen?

Hochberg: Nein.

10.30 Uhr Vorläufige Entlassung