Antrag an das Gericht vom 13. August 2002



Matthias von Hermanni
13.08.2002

Antrag an das Gericht 13.8.2002

Hohes Gericht

Der Inhalt des heutigen Prozesstages beschäftigt sich mit der Verlesung zweier Dokumente die im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft stehen, ich hätte mir einen wirtschaftlichen Vorteil durch private Nutzung von städtischen LKW verschafft.

Die Beweiserhebung hat das Gegenteil ergeben.

Ich hatte nicht nur die Genehmigung zur Nutzung, ich habe dadurch auch meinem Dienstherrn, der Stadt Leipzig, Aufwendungen in Höhe von knapp 40.000,- DM erspart. Diese Aufwendungen hätten vom bfb getragen werden müssen. Mit diesen eingesparten Mitteln konnte der bfb zwei Menschen im Rahmen der öffentlichen Förderung ein Jahr beschäftigen.

Das heute bekannte Beweisergebnis, dass ich mich nicht bereichert habe, erlaubt es mir gefahrlos folgenden Antrag zu stellen, ohne mich dem Vorwurf auszusetzen, ich hätte kein Interesse an Aufklärung oder gar mich dem Vorwurf auszusetzen, ich möchte mit dem Antrag eine Aufklärung behindern.

Ich beantrage daher festzustellen:

1.
Die Beschlagnahme und Sicherstellung von über 15.000 Personaldatensätze beim Betrieb für Beschäftigungsförderung am 9. Juni 1999 durch das persönliche und aktive Handeln des StA GL Gast war rechtswidrig.

2.
Die Daten sind unverzüglich an den bfb zurückzugeben, bzw. zu vernichten.

3.
Der Aktenvermerk vom 29.05.02 mit gefertigten Personaldatenauszügen ist aus dem Verfahren zu entfernen und die Unterlagen zu vernichten.


Begründung:
Mit Beschluss vom 27. Mai 1999 hat das Amtsgericht Leipzig bei der Stadt Leipzig, Betrieb für Beschäftigungsförderung einen Durchsuchungsbeschluss über folgende Gegenstände erlassen:

"Sämtliche Papiere und Datenträger im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. GfH mbH und dem Betrieb für Beschäftigungsförderung."

Dieser Beschluss deckt die Beschlagnahme von über 15.000 Personaldatensätzen und damit das Handeln des StA GL Gast vom 9. Juni 1999 in keiner Weise.

Dieser Vorgang wurde auch bereits kurzfristig nach Beschlagnahme entsprechend kritisiert. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat hieraufhin erklärt, man habe ihr die Unterlagen freiwillig herausgegeben. Dies trifft nur insoweit zu in dem man den Mitarbeitern suggeriert hatte, der Durchsuchungsbeschluss decke auch die Personaldatensätze mit ab.

Nachdem sich mehrer Dutzend Personen an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt hatten, wurde auch dieser zunächst von den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Leipzig in gleicher Weise angelogen. Der in der Zwischenzeit gerichtsbekannte "Herr Becker für Spiegel TV" hatte mit Herrn Röger und Herrn Schrader vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten entsprechenden fernmündlichen Kontakt.

Nach der entsprechenden Kritik wurde sodann erklärt, man habe die Fahrer von den Betonbrechern ermitteln müssen und daher sei das Handeln durch den Beschluss gedeckt. Dieser Gedanke trägt allein auch aus dem Grunde der Verhältnismäßigkeit nicht.

Die Wahrheit ist und sie ist bereits mehrfach vorgetragen, die StA suchte die - nicht vorhandenen - ABM Mitarbeiter auf den Privatbaustellen des Herrn von Hermanni. Die schriftlich vorliegende Anweisung an das LKA entsprechende Ermittlungen ohne Anfangsverdacht durchzuführen ist dem Gericht bekannt und liegt vor.

Matthias von Hermanni